Der „Klaus Kinski“ der FDP darf jetzt auch so genannt werden

Strack-Zimmermann gesichert "kranke Psychopatin"

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 6)

Freispruch© Quelle: D. Schmitz

„Strack-Zimmermann: Freispruch für ‚kranke Psychopatin‘! Enthüllt – wie die FDP-Politikerin mit raffgierigen Strafanzeigen und einem dubiosen Anwaltsnetzwerk Kritiker jagt und abkassiert, während die Meinungsfreiheit unter die Räder gerät.“

Von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.

Ein von mir vertretener Nutzer der Social-Media-Plattform X benannte die Politikerin Strack-Zimmermann im Frühjahr 2023 unter einem Pseudonym eine „kranke Psychopatin“, als die ehemalige Kommunalpolitikerin behauptete, dass Putin als nächstes Georgien, Moldawien und das Baltikum angreifen werde.

Diese Äußerung griff Strack-Zimmermann per Strafanzeige und Strafantrag mit doch schamloser Raffgier in enger Zusammenarbeit mit einer devoten Kölner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft an.

In Hunderten von Fällen das gleiche Bereicherungssystem: Eine befreundete „FDP-Kanzlei“ und weitere Partner stellen dreist gegen alles, was sich kritisch gegen Strack-Zimmermann äußert, Strafanzeige und Strafantrag. Im Rahmen der Aufnahme der Anzeigen verfolgen die Kölner Erfüllungsbeamten dann Kritiker mit Staatsressourcen.

Die Abmahn- und Eintreibungskooperation zwischen den Staatsanwälten, dort die zentrale Ansprechstelle Cybercrime, und den Haus- und Hofjuristen der Politikerin Strack-Zimmermann, die Rechtsanwälte Brockmeyer, Faulhaber, Rudolph – Partnerschaftsgesellschaft – treiben dabei immer wieder neue Blüten.

Dabei bedienen sich die „Jäger“ wohl KI-gestützter Suchmaschinen zum Abgrasen von Social-Media-Kanälen und Foren, um die Ausbeute zu maximieren.

Die „Geisterjäger“ werden ergänzt um eine eigens dafür gegründete Rechtsanwaltsgesellschaft. Die „So Done GmbH“ (sodone.de) um die jungen FDP-Parteifreunde und Anwälte Alexander Brockmeyer, Franziska Brandmann (Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen) sowie den IT-Experten Marcel Schliebs betreiben dabei ihr Geschäft hochprofessionell.

Zeitweilig warben sogar eine ganze Reihe einschlägig bekannter Bundespolitiker für die Dienstleistung der Kanzlei auf deren Webseite mit Testimonials. Das nette Geschäftsmodell dient ganz offensichtlich am Ende der Erwirtschaftung von Abpressungen bei engagierten Bürgern, die zwischen der Kanzlei und den Auftraggebern geteilt werden.

Staatsanwaltschaft und die Anwaltskanzlei haben ihre zweifelhafte Zusammenarbeit effizient koordiniert. Es gibt Musterformulare zum Austausch, welche sich dadurch auszeichnen, dass dort nur noch Namen immer neuer Beschuldigter eingetragen werden müssen.

Damit es dann einfach im Massenverfahren läuft, muss Strack-Zimmermann nur die „mundgerecht“ aufbereiteten seitenlangen Listen mit ihrer Unterschrift versehen und die staatlichen Mühlen fangen an, gnadenlos zu mahlen – ohne Aufwand und Mühen zu scheuen.

Der von der Ampel-Koalition geschaffene rechtliche Rahmen macht es leicht:

Die „Kriterien eines herausgehobenen Verfahrens politisch motivierter Hasskriminalität im Internet hinsichtlich der verfolgten Taten politisch motivierter Hasskriminalität im Internet unter Einsatz sozialer Medien mit besonderer Reichweite, die sich gegen einen Mandats- oder Amtsträger richten, sind (immer) erfüllt.“

Das meint jedenfalls die Staatsanwaltschaft.

Werden die Fälle gegen die Meinungsfreiheit gerichtlich oder per Strafbefehl entschieden, hängen sich Strack-Zimmermann und die ihren „wie Schmeißfliegen“ an die auf Staatskosten gesicherten Ermittlungsergebnisse, um dann „Schmerzensgeld“ zivilrechtlich risikofrei einzuklagen.


Das Amtsgericht Wolfenbüttel hat das zweifelhafte System in diesem aktuellen Fall jetzt durchbrochen: Das Urteil lautete: Freispruch!

Das Gericht beurteilte die Bezeichnung „kranke Psychopatin“ im Kontext der Äußerung Strack-Zimmermanns und als Bewertung ihres vom Beschuldigten regelmäßig als extrem übergriffig und unakzeptabel wahrgenommenen öffentlich zur Schau gestellten Verhaltens als rechtlich zulässige Meinungsäußerung.

Dabei wurden alle Aspekte der Umstände und Kriterien der Bewertung einer solchen Bezeichnung im Verfahren mit juristischer Sorgfalt ausführlich diskutiert und verschiedene einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Urteilsfindung herangezogen.

Prozessbeteiligte waren sich des Gefühls einig, dass Strack-Zimmermann durch absichtlich übergriffige Äußerungen und Verhaltensmuster „erwünschte Beleidigungen“ erzeuge, um zu kassieren.

Ich sage an das Gericht: Danke für den Mut. Wollen wir sehen, ob die Folgeinstanz das durchhält. Die Stracki-Fans von der StA kämpfen mit ihrer jetzt eingelegten Berufung weiter für ihre kohlegetriebene „Kriegsheldin“.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Der tätige Anwalt und Autor dieses Artikels trug neben umfangreicher verfassungsrechtlicher Rechtsprechung vor:

„Psychopathie ist eine Persönlichkeitsstörung, bei der Betroffene sich äußerst manipulativ und skrupellos ihrem Umfeld gegenüber verhalten. Sie scheuen nicht vor Lügen und dem Ausnutzen ihrer Mitmenschen zurück. Oftmals verhalten sich Betroffene dabei verantwortungslos und risikobereit.“

Psychopathie ist nicht per se eine Krankheit, sondern eine Verhaltensstörung. Die Staatsanwälte unterstellten, dass der Angeklagte Strack-Zimmermann als geisteskrank bezeichnete. Das tat mein Mandant nicht. Denn eine Geisteskrankheit bedingt häufig eine Schuldunfähigkeit.

Davon möchten wir für zukünftige Strafverfolgungen gegen den „FDP-Kinski“ nicht ausgehen, denn die Dame handelt kriminell und unethisch, nicht originell. Eigenschaften und Merkmale, an denen man Psychopathen erkennen kann, gibt es offensichtlich.

Eine Psychopathie-Checkliste:

· Trickreich sprachgewandter Blender mit oberflächlichem Charme
· Stimulationsbedürfnis (Erlebnishunger), ständiges Gefühl der Langeweile
· Pathologisches Lügen
· Betrügerisch-manipulatives Verhalten
· Mangel an Gewissensbissen oder Schuldbewusstsein
· Oberflächliche Gefühle
· Gefühlskälte, Mangel an Empathie
· Parasitärer Lebensstil
· Unzureichende Verhaltenskontrolle
· Erheblich übersteigertes Selbstwertgefühl

Mit diesem Diagnoseschlüssel ist die Bewertung für Strack-Zimmermann leider ziemlich eindeutig. Obwohl Psychopathie nur eine geringe Verbreitung in der allgemeinen Bevölkerung hat, sind Menschen mit dieser Persönlichkeitsstörung nicht nur in Gefängnissen, sondern auch in höheren Hierarchiestufen überrepräsentiert, etwa sechsfach in Führungspositionen:

„Ein normaler Mensch würde […] kotzen, wenn er gerade eine Milliarde versemmelt hätte. Der Psychopath geht unverdrossen nach Hause und
denkt nicht mehr daran.“

Das Wort ist umgangssprachlich für grenzwertiges Verhalten zwischenzeitlich üblicher Standard. Wird also nicht nur im medizinischen Sinne gebraucht: Wer z. B. seinen Chef einen Psychopathen nennt, dem muss deshalb nicht zwangsläufig die Kündigung drohen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa 55/14).

Kranke Psychopathen ändern ihre gefährlichen Ansichten nicht. Letzte Stilblüte der ehemaligen Kommunalpolitikerin und FDP-Mauerblümchen, die sich in überraschend selbstkritischer Weise selbst gerne als „Oma Courage“ bezeichnet, zu unserer Beteiligung am Ukraine-Krieg:

„Russland muss so auf Abstand hinter seine Grenzlinie, tief ins russische Landesinnere gezwungen werden.“


Gesichert psychopathisch – oder?

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare