Anwalt zeigt CDU-Fraktionschef und geschäftsführenden MP wegen Verdachts der Nötigung durch Formular zur Mandatsaufgabe an

Strafanzeige gegen Ministerpräsidenten Sven Schulze: Verdacht der Nötigung von Landtagsabgeordneten

von RA Dirk Schmitz

Eine eidesstattliche Versicherung gegen das freie Mandat© Quelle: Wikipedia/CC BY-SA 4.0, Screenshot, Nius/Screenshot

RA Dirk Schmitz hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans (§ 106 StGB) und der Nötigung (§ 240 StGB) erstattet. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass in der CDU-Fraktion Druck auf Abgeordnete ausgeübt wurde, um ihr freies Mandat an eine Erklärung über geheimes Wahlverhalten zu binden.

Die Anzeige richtet sich ausdrücklich auch gegen mögliche weitere Beteiligte. Besonders brisant: Die weisungsgebundenen Staatsanwälte müssten hier gegen den geschäftsführenden Ministerpräsidenten und CDU-Fraktionsvorsitzenden vorgehen – also gegen die politische Spitze der Landesregierung, unter der sie letztlich stehen.

Gegenstand der Anzeige ist der Verdacht, dass in der CDU-Fraktionssitzung am 13. Oktober in Magdeburg Druck auf Abgeordnete ausgeübt wurde. Nach Berichten verschiedener Medien sowie Bestätigungen mehrerer Parlamentarier gegenüber der dpa soll Schulze ein Formular vorgelegt haben, mit dem Abgeordnete Absprachen mit AfD-Vertretern sowie die Wahl von Tobias Rausch und Hans-Thomas Tillschneider verneinen sollten.

Der entscheidende Satz lautete sinngemäß:

Sollte bewiesen werden, dass es anders als erklärt ist, stelle ich unverzüglich mein Mandat zur Verfügung.

Nach einem Einwand sei das Papier zurückgenommen und zerrissen worden. Schulze hat die Darstellung gegenüber NIUS zurückgewiesen. Die Anzeige stützt sich auf öffentlich zugängliche Quellen und beantragt die strafrechtliche Prüfung, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Anfangsverdacht sowie gegebenenfalls die Erhebung der öffentlichen Klage.

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Sie betont, dass es nicht um die politische Ablehnung eines Kandidaten gehe, sondern um den Verdacht einer erzwingenden Kontrolle individueller Mandatsausübung. Das freie Mandat ist nach der Landesverfassung Sachsen-Anhalts von Aufträgen und Weisungen unabhängig. Ein wirksamer Mandatsverzicht setzt Freiwilligkeit voraus.  

Besonders heikel ist die Zuständigkeits- und Unabhängigkeitsfrage: Die Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie müssten hier gegen den geschäftsführenden Ministerpräsidenten und CDU-Fraktionsvorsitzenden vorgehen – also gegen die Spitze der Landesregierung, deren Justizminister das Weisungsrecht ausübt.

Die Anzeige fordert daher ausdrücklich eine zügige, sachliche Prüfung und eine begründete Mitteilung, ob ermittelt wird oder nicht. Bei Einstellung wird ein Bescheid nach § 171 StPO beantragt.  Die vollständige Strafanzeige mit rechtlicher Würdigung, Quellenangaben und konkreten Ermittlungsanregungen im Anhang zum Download. Sie macht deutlich, dass die Aufklärung des Vorgangs – unabhängig vom Ausgang – für die freie parlamentarische Willensbildung in Sachsen-Anhalt von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist.

Mutmaßlicher Tatverdächtiger: Herrn Sven Schulze, u.a. Fraktionsvorsitzender der CDU Sachsen-Anhalt

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