Anwalt Dirk Schmitz rechnet mit grün-roter Doppelmoral ab

Stuttgarter Hakenkreuz-Skandal: Landtagspräsidentin Aras trampelt auf Wahlgeheimnis

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 8)

Grüne Landtagspräsidentin© Quelle: Youtube/ Grüne Stuttgart, Screenshot

Anwalt Schmitz meint: Der Rücktritt von Daniel Born war schnell, leise und mutig. Der SPD-Mann gestand das Hakenkreuz auf dem Stimmzettel – obwohl er sich hätte verstecken können. Respekt für den, der Verantwortung übernahm, während Aras das Grundgesetz zerlegt.

Von Anwalt Dirk Schmitz

Ein Hakenkreuz auf einem Abgeordneten-Stimmzettel? Man kann sich geschmackvolleres Verhalten vorstellen – selbst in einem grünrot dominierten Landesparlament. Aber im demokratischen Rechtsstaat mit verfassungsrechtlich garantierter geheimer Wahl darf man erwarten, dass gerade die Spitze des Parlaments im Zweifel Landesverfassung und Grundgesetz gegen die eigene Empörung verteidigt.

Nicht so in Baden-Württemberg. Dort sah sich Muhterem Aras, Landtagspräsidentende (Bündnis 90/Die Grünen), nach einer geheimen Abstimmung zu dumpf-ermittlerischer Kreativität berufen. Es galt offenbar, mit allen Mitteln herauszufinden, wer es gewagt hatte, ein Hakenkreuz auf seinen / ihren Stimmzettel (m/w/d) zu malen. Sie erstattet Strafanzeige.

Die Videoaufnahme des Landtages zeigte klare Feindesblicke der Präsidentin in Richtung AfD. Genau das war die Motivation. Und das ging nach hinten los. Wer konnte damit rechnen, dass es der eigene Vizepräsident – der SPD-Abgeordnete Daniel Born war. Und jetzt enttarnt sich dieser wohl Verwirrte völlig unpassend selbst.

Was für ihn spricht: Auch die Staatsanwaltschaft halluziniert, intellektuell überfordert, spricht vom Immunitätsproblemen. Quatsch! Die kann aufgehoben werden. Es geht um Indemnität.

Die ist klar in Art. 37 der Landesverfassung BW geregelt. Schon mal gehört, Frau Aras?

Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Landtag, in einem Ausschuss, in einer Fraktion oder sonst in Ausübung seines Mandats getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden.

Wehrhafte Demokratie in Aktion? Leider nein. Strafrechtlich relevanter Staatsrechtsbruch der in der Türkei geborenen Formal-Steuerberaterin mit Ankündigung? Ja. Schlafen eigentlich die Landtagsjuristen? Strafanzeige?

Die juristisch relevante Frage. Und die Antwort ist so simpel wie unangenehm für woke Parteibücher: Moralisch relevant und fragwürdig hat vor allem die Landtagspräsidentende Aras.

Denn: Wer versucht, bei einer geheimen Wahl nachträglich zu ermitteln, wie jemand gestimmt hat, könnte sich gemäß § 107c StGB strafbar machen – das vergessene Bollwerk des Wahlgeheimnisses - auch schon im Versuch.

§ 107c StGB
Wer unbefugt vom Inhalt der Stimmabgabe eines anderen Kenntnis verschafft oder dies versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.

Und was tat Frau Aras? Sie erklärte öffentlich, man wolle klären, „wer das war“. Jetzt könnte der Jurist meinen „Strafanzeige“ – wäre da nicht die parlamentarische Selbstbegünstigung des § 108d StGB. Diese Norm erklärt scharfsinnig, dass die §§ 107 bis 108c nur für Wahlen zu den Volksvertretungen – aber nicht in den Volksvertretungen gilt.

Warum eigentlich? In Zeiten von Aras und Co. wäre die strafrechtliche Gleichstellung ein Gebot der Stunde.

Denn der Grundtatbestand des § 107c StGB ist durch Aras erfüllt – nicht nur im Versuch, sondern möglicherweise sogar in der vollendeten Variante. Und das durch die höchste Verfassungsträgerin im Parlament.

Denn es geht um den Schutz des individuellen Stimmgeheimnisses – unabhängig davon, ob es sich um eine Wahl im klassischen Sinne oder eine interne Abstimmung handelt. Das Ziel sei der Schutz vor Sanktionen, Druck oder Repression aufgrund einer geheimen Entscheidung. Ja, warum soll das nicht im Parlament gelten? Der Hühnerhaufen wogte und wokte: Fraktionen wurden intern angehalten, in ihren Reihen nach dem Hakenkreuz-Maler zu fahnden. Es wurde kolportiert, der Zettel werde untersucht. Es fehle nur noch die Fingerabdrucks- und DNA-Analyse auf dem Stimmzettel.

Aras hätte einfach die Klappe halten können und den Stimmzettel wie die Bundeswahlleiterin ohne Kommentierung als ungültig aussortieren. Die hat genau diesen Fall konkret geregelt – da er wohl öfter vorkommt. Die hat als „Profi“ wohlweislich in solchen Fällen keine „Untersuchungen“ angekündigt.

„Wie soll ich wissen, was ich gedacht habe, wenn ich nicht gehört habe, was ich gesagt habe …“ – Leitspruch der Präsidentenden Aras?

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Steuerberatende Betriebswirtin hilft zwar, Bilanzen zu prüfen, aber offenbar nicht, Parlamentsrechte zu erkennen. Hier werden ganze Parlamentspräsidien von Menschen geführt, die das Wahlgeheimnis für ein sozialpädagogisches Experiment halten.

Natürlich ist ein Hakenkreuz kein Symbol der demokratischen Zierde. Aber: Rechtsstaatlichkeit misst sich daran, wie man mit unerträglichen Symbolen umgeht – nicht mit den angenehmen.

§ 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) greift eben nicht. Denn dieser Strafrechtsparagraf setzt voraus: das Verwenden - wie hier – des Hakenkreuzes und öffentlich, in einer Versammlung oder in einem verbreiteten Inhalt. Und hier liegt der Knackpunkt:

Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (BGH, Fischer, LK-StGB u. a.) ist eine Handlung öffentlich, wenn sie: für eine unbestimmte Vielzahl von Personen wahrnehmbarist, also nicht im vertraulichen oder geschützten Raum stattfindet. Ein Stimmzettel in einer geheimen Wahl ist das genaue Gegenteil - nicht öffentlich, auch nicht, wenn er mit einem Hakenkreuz beschmiert ist. Er ist sogar durch das Grundgesetz ausdrücklich vor Nachverfolgung geschützt (Art. 46 Absatz 1 GG – wie Art. 37 LV BW).

Es wird auch nicht öffentlich im strafrechtlichen Sinne, wenn sich Aras später entblödet, das öffentlich zu machen. Aussortieren, schweigen, ungültig. Punkt.

Der inzwischen sich selbst Enttarnende, der das Symbol gemalt hat, mag zweifelhaften Geschmack oder politische Verwirrung bewiesen haben – aber er hat sich nicht strafbar gemacht. Die darstellende Präsidentende hingegen, die das Symbol mit inquisitorischem Eifer zurückverfolgen will, hat sich sehr wohl strafbar gemacht – mindestens verfassungsrechtlich massiv verfehlt. Ein in der Sache verdeckter Wahlprotest – hier gegen die AfD - wird mit Mitteln verfolgt, die offen die demokratische Wahlfreiheit aufheben– und das ausgerechnet durch die Person, die über die Wahrung dieser Freiheit zu wachen hätte. „Det is Stuttgart, Provinz“ – und morgen Berlin.

Wie „frontal blöd“ Aras ist, lässt sich spieletheoretisch - auch ohne § 107c StGB - durchspielen: Was wäre als nächstes gekommen? DNA-Analyse und Fingerabdrücke des Stimmzettels? Daraufhin DNA-Beprobung aller Landtagsabgeordneten und Abnahme von deren Fingerabdrücken und allen Landtagsbediensteten zum Abgleich? Im Verweigerungsfalle? Wie hätte sie das durchsetzen können?

Ich setze noch eines drauf: Mein Held des Tages: Daniel Born. Gruß über den Schützengraben. Der Rücktritt von Born ging schnell und geräuschlos über die Bühne. Was er tat, verdient Respekt: Er bekannte sich spät aber freiwillig zur Urheberschaft, obwohl er sich – aufgrund der anonymen Abstimmung und der Rechtslage – leicht hätte in der Deckung halten können.

Kein Ausschuss, kein Gutachten, kein Videobeweis hätte ihn rechtlich überführt. Doch Born entschied sich zur Verantwortung. Er informierte die Fraktionsvorsitzenden, trat zurück, legte sein Amt nieder – und verzichtete damit auf Karriere, Ansehen, Parteiunterstützung.

Genau hierzu sollte ihm gerade die AfD offizielle Anerkennung übermitteln. In einer Zeit, in der sich viele hinter Fraktionen, Apparaten und Vernebelung verschanzen, ist diese Form der Selbstverantwortung bemerkenswert – zumal angesichts der politischen Lage, in der gerade die Gegner der AfD häufig an den Maßstäben scheitern, die sie einfordern.

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