Nun ist der Beweis erbracht; die Feinde der Verfassung haben sich deutlich zu erkennen gegeben.
Am 6. Oktober wurde der AfD-Politiker Tobias Rausch zum Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt gewählt. Es war recht klar, dass er die 44 Stimmen erhalten würde, über die AfD und BSW verfügen; dass es aber dann 48 Stimmen sein würden, hatten nicht allzu viele kommen sehen.
Auch die Wahl von Hans-Thomas Tillschneider zum Vizepräsidenten musste man nicht unbedingt als sicher betrachten, denn das BSW hatte angekündigt, ihn nicht wählen zu wollen, und dennoch konnte er 44 Stimmen auf sich vereinigen – fünf mehr als die AfD zu bieten hatte, und auch diese fünf Stimmen muss jemand abgegeben haben.
Die eher unspektakuläre Wahl des CDU-Kandidaten ins Präsidium ist nur insofern interessant, als er in Anbetracht seiner Stimmenzahl sich der Unterstützung eines beträchtlichen Teils der AfD-Fraktion erfreuen durfte, während der SPD-Kandidat Armin Willingmann des Nachts leise in die Kissen weinen musste: nur 33 Abgeordnete haben sich für ihn ausgesprochen, 48 konnten sich nicht für ihn begeistern.
Muss man sich wundern, dass das linke Lager tobt? Über den lächerlichen Aufmarsch der SPD am Abend des Wahltages unter der Führung des begnadeten Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius wurde bereits alles Nötige gesagt. Doch auch andere haben jede Möglichkeit zur eigenen Blamage genutzt, an vorderster Front Lars Klingbeil, im Hauptberuf Finanzminister mit überschaubaren ökonomischen und mathematischen Kenntnissen.
„Dass der Kandidat der als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD in Sachsen-Anhalt mit deutlich mehr als den AfD-Stimmen zum Landtagspräsidenten gewählt wurde, wirft sehr drängende Fragen auf“, ließ er verlauten, und: „Nicht nur das BSW, sondern auch die CDU muss dringend erklären, wie es dazu kommen konnte.“
Und da haben wir ihn schon vor uns, den Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit des Bundesfinanzministers. Denn in Artikel 41 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt findet sich in Absatz 2 die an Klarheit kaum zu überbietende Regelung:
„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Es stimmt, Lars Klingbeil ist kein Abgeordneter in Sachsen-Anhalt, sondern im Bundestag, aber auch im Grundgesetz steht nichts anderes: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“, so heißt es da in Artikel 38, Absatz 1.
Und natürlich auch: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Wenigstens diese Passage hätte ein deutscher Minister kennen können, aber der Minister heißt Lars Klingbeil, da darf man nicht zu viel erwarten. Keiner hat hier zu erklären, „wie es dazu kommen konnte“. Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen unterworfen, nicht ihrem Parteivorsitzenden und schon gar nicht einem Lars Klingbeil, der keinerlei Rechenschaft von ihnen zu fordern hat.
An Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden, und wenn sie zu dem Schluss kommen, dass sie diese oder auch jene Wahlentscheidung treffen wollen oder gar sollen, dann ist das ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht.
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Finanzminister Klingbeil stellt sich also als Gegner der Verfassung heraus, weil er die frei gewählten Abgeordneten ihrer Rechte berauben will. Und nicht nur er. Der jugendlich-frische Generalsekretär der SPD, Tim Klüssendorf, der an aufrüttelndem Charisma nur noch von Philipp Amthor übertroffen wird, äußerte sich auf ähnliche Weise:
„Meine klare Erwartung an die CDU ist, dass sie umgehend aufklärt, wer diese fatale Entscheidung aus ihren Reihen womöglich für richtig hielt.“
Noch einmal: Die CDU hat hier gar nichts aufzuklären, denn keine Partei, es sei denn, sie will sich gegen die Verfassung aussprechen, hat das Recht, dem Abstimmungsverhalten ihrer Abgeordneten nachzuspionieren, auch nicht wenn Tim Klüssendorf sich das so sehnlich wünscht.
Doch Thüringens Innenminister Georg Maier, dessen Bekanntheitsgrad sich in Grenzen halten dürfte, wollte auch einmal etwas Aufmerksamkeit auf sich lenken, indem er meinte: „Wenn die CDU so weitermacht, dann wird sie mit dazu beitragen, kaputtzugehen. Die Brandmauer hat schon ihren Sinn.“
Was den ersten Satz betrifft, so stimme ich ihm gerne zu. Wenn die CDU so weitermacht, wenn sie sich weiterhin zur Sklavin der SPD degradieren und dabei das Land verkommen lässt, dann trägt sie zweifellos dazu bei, „kaputtzugehen“. Aber die Brandmauer? Maier hat ebenso wenig wie die anderen begriffen, dass Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind und keiner Brandmauer, auch wenn sie dem Innenminister Thüringens so viel Freude macht. Ein Innenminister, der fröhlich die Verfassung ignoriert, das muss ihm erst einmal einer nachmachen.
Dass die SED, die sich heute als „Die Linke“ bezeichnet, und die Partei des infantilen Totalitarismus, die man auch die Grünen nennt, deutsche Verfassungen nur dann achten, wenn sie ihnen und ihren Vorhaben nicht im Weg stehen, ist nichts Neues. Dass man aber in der SPD, dass man unter dem Führungspersonal der SPD derart offen verfassungsfeindliche Tendenzen antrifft, die die Rechte der Abgeordneten zu marginalisieren und damit die Demokratie auszuhöhlen imstande sind, ist mehr als nur bedenklich.
Ich warte voller Spannung auf die entsprechenden Berichte des Verfassungsschutzes.
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Prof. Dr. Thomas Rießinger, geboren 1961 in Lampertheim, ist ein deutscher Mathematiker, der an der Universität Mannheim studierte, dort 1987 promovierte und nach Tätigkeiten bei SAP und als wissenschaftlicher Assistent 1992 als Professor für Mathematik und Informatik an die Frankfurt University of Applied Sciences berufen wurde. Mit verständlichen Lehrbüchern wie „Mathematik für Ingenieure“ und Beiträgen zur Unterhaltungsmathematik hat er Generationen von Studierenden den Zugang zur höheren Mathematik erleichtert und darüber hinaus Aufsätze zu Philosophie und Geschichte veröffentlicht.
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