Iran ist nun offiziell von den USA und von Israel aus dem Völkerrecht ausgeschlossen worden. Geht so was überhaupt?
Das geht natürlich nicht. Der Iran ist noch Mitglied der Vereinten Nationen. Es gilt die UN-Charta. Es gilt das Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 UN-Charta). Und es gilt insbesondere auch das Gebot, Verteidigungshandlungen, wenn es denn solche sind, per Sicherheitsrat zu notifizieren (Art. 51 Satz 2 UN-Charta).
Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Da ist es noch einmal schwieriger, von deutschem Boden aus diese Themen zu diskutieren.
Die Frage ist doch: In welcher Welt wollen wir in Zukunft leben? Wollen wir in einer Welt leben, in der die Logik gilt: „Wir mussten ja zuschlagen, denn wenn der Gegner angreift, ist es zu spät“? Das ist die Logik des Präventivschlags. Und wollen wir in einer Welt leben, in der die Logik gilt: „Dieses Regime ist bösartig, menschen- und demokratiefeindlich. Das müssen wir eliminieren“? Das ist die Logik des Regime Change.
Wenn wir das akzeptieren, kann es passieren, dass die Chinesen die gleiche Logik für einen Angriff auf Taiwan für sich in Anspruch nehmen. Und ich erinnere daran, dass die Russen ihren Einmarsch in der Ukraine auch mit einer Präventivschlag-Denkfigur begründet haben – mit dem Argument nämlich, sie müssten die Entwicklung US-amerikanischer Biowaffen auf ukrainischem Territorium stoppen (n-tv vom 16.4.2022, https://www.n-tv.de/politik/Moskau-Deutschland-hilft-USA-bei-Biowaffen-article23272124.html).
Dann brauchen wir aber kein Völkerrecht mehr, sondern dann ist es der Stärkere, der das das Völkerrecht erkennt und vollstreckt, und zwar in seinem Sinne. Und das ist nicht das Völkerrecht, das ich haben will. Das hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob uns die Sicherheit eines bestimmten Staates besonders am Herzen liegt.
Sondern es geht schlicht und einfach um die Frage, ob wir im Völkerrecht die rule of law, also die Herrschaft von Gesetz und Recht, oder die rule of power, das Gesetz des Stärkeren, das Gesetz des Mächtigen etablieren wollen. Wir müssen uns generell entscheiden, welches Modell wir bevorzugen. Die Entscheidung, die wir treffen, muss dann aber auch für alle gelten. Wenn wir einmal sagen, wir sind alle Teil des Völkerrechts, haben sich auch alle an die völkerrechtlichen Regeln zu halten.
Aber welche übergeordnete Instanz stellt dann am Ende fest, dass sich da jemand nicht an die Regeln gehalten hat und dass es da zu einer punktuellen quasi Strafaktion kommen muss? Dieses Gericht gibt es ja gar nicht.
Der Internationale Strafgerichtshof kann auch nur dort tätig werden, wo die Völker sich dieser Jurisdiktion unterworfen haben. Das ist das ganz große Problem im Völkerrecht: Es gibt abseits völkervertragsrechtlich abgesicherter Gerichte keine gerichtliche Instanz, die die Verletzung von Völkerrecht mit verbindlicher Wirkung gegen die Staaten feststellt.
Eigentlich hat man genau dafür den Sicherheitsrat erfunden. Ich erkenne zwar durchaus die immanenten Schwächen: Der Sicherheitsrat entscheidet nicht am Maßstab von Gesetzen, sondern ist auch Austragungsort politischer Konflikte und Bühne politischen Interessenausgleichs. Er wird von den Vetomächten zudem als Blockadeinstrument eingesetzt.
Aber gerade mit so einer Institution wie dem Sicherheitsrat hat man versucht, den Mangel einer gerichtlichen Instanz zu kompensieren! Dann sollte man dieses Instrument aber auch nutzen, anstatt sich gegenseitig einfach an die Gurgel zu gehen.
Nun hätten wir ja de facto mindestens zwei Institutionen, die es irgendwie entscheiden könnten: Wir haben die internationalen Gerichte beispielsweise bei Völkermord und Kriegsverbrechen. Und wir haben die Staatengemeinschaft mit der UN-Generalversammlung.
Das Entscheidende ist nicht die Generalversammlung, sondern der Sicherheitsrat. Und der wird oftmals durch die Veto-Mächte neutralisiert. Aber da würde dann wenigstens geredet. Ich halte es da ganz gerne mit Helmut Schmidt, der einmal gesagt hat: Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln als eine Minute schießen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Behauptung einer unmittelbaren Bedrohung entscheidend.
Dabei erhebt sich freilich sofort die Frage: Wer stellt das Bestehen einer solchen Bedrohung fest? Häufig gelingt dies erst in einer rückblickenden Betrachtung nach Abschluss des bewaffneten Konflikts. Ein aktuelles Kriegsgeschehen völkerrechtlich zu bewerten ist immer schwierig, weil oftmals valide Informationen fehlen.
Das zeigt zum Beispiel der Ukrainekonflikt sehr deutlich. Da hat es der Sicherheitsrat abgelehnt, Russland zum Aggressor zu erklären (Tagesschau vom 25.2.2025, https://www.tagesschau.de/ausland/un-resolutionen-ukraine-102.html). Die Würdigung mag vielleicht rückblickend irgendwann anders ausfallen, je nachdem, welche Fakten man dann zugrunde legt. Aber solange ein militärischer Konflikt läuft, ist die Wahrheit das erste Kriegsopfer. Da gibt es in vielen Fällen keine belastbaren Informationen, auf die der Sicherheitsrat oder welche (gerichtliche oder sonstige) Instanz auch immer eine völkerrechtliche Würdigung zuverlässig stützen könnte.
Das gilt gerade für den Ukraine-Krieg. Wenn man sich dazu die Berichterstattung in Kreml-freundlichen Kanälen einerseits und in NATO-freundlichen Medien andererseits anschaut, will man kaum glauben, dass es sich hier um denselben Krieg handelt.
Denken wir doch einmal zurück an den Irakkrieg und die ganze Geschichte mit den Massenvernichtungswaffen. Da wurden irgendwelche Bilder gezeigt, die angeblich die Existenz irgendwelcher Lager von Massenvernichtungswaffen von Saddam Hussein nachweisen sollten. Später stellte sich heraus: Das war alles nur Fake (Deutsche Welle vom 19.3.2023, https://www.dw.com/de/irak-krieg-nach-der-l%C3%BCge-folgte-der-v%C3%B6lkerrechtsbruch/a-64942299#:~:text=Irak%2DKrieg:%20Nach%20der%20L%C3%BCge%20folgte%20der%20V%C3%B6lkerrechtsbruch.).
Die Gegner des Kriegs wollen das natürlich schon immer gewusst haben. Die Befürworter mussten entweder irgendwann zähneknirschend einräumen, gelogen zu haben, oder sie desinfizierten sich die Hände in Unschuld und stellten sich auf den Standpunkt, ihrerseits hintergangen worden zu sein. Wie soll ein Gericht so etwas denn mitten in einem militärischen Konflikt feststellen? Mit welchen Mitteln? Insbesondere: Wie müssten wir uns in einem solchen Verfahren eine Beweisaufnahme vorstellen?
Wie ist das denn zu beurteilen, wenn das iranische Regime fortwährend über Jahre und Jahrzehnte Angreifer, Terroristen gegen Israel in Stellung bringt, etwa im Libanon und im Gazastreifen?
Eines möchte ich klarstellen: Dem iranischen Regime weine ich keine Träne nach. Gründe, dieses Regime aus dem Amt zu jagen, gibt es genug. Die Frage ist, mit welchen Mitteln. Und ja, man kann natürlich hergehen und sagen: Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Iran hier eine Bedrohung darstellt.
Ein lesenswerter Artikel im Verfassungsblog vom 6.10.2024 (https://verfassungsblog.de/angriff-im-deckmantel-der-selbstverteidigung/) untersucht die iranischen Raketenangriffe auf Israel vom 1.10.2024 im Spiegel der Kategorien Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht.
Der Iran hatte diese Angriffe mit der Behauptung zu rechtfertigen versucht, es handle sich um vorbeigende Selbstverteidigung. Die Operation folgte damit der Logik des Präventivschlags. In jenem Beitrag im Verfassungsblog wird sehr schön herausgearbeitet, dass sich in dieser konkreten Situation eine Selbstverteidigungslage mit einer solchen Argumentationslinie nicht begründen ließ. Die Autorin dieses Beitrags hat die Situation sehr akkurat analysiert.
Das Gleiche müssen wir nun auch beim aktuellen Konflikt USA/Israel gegen Iran tun. Die von Ihnen genannten Anhaltspunkte sprechen für die Annahme, dass ein Angriff auf Israel geplant war. Man müsste freilich auch mögliche Gegentatsachen ausmessen, etwa den Umstand, dass Verhandlungsoptionen noch nicht ausgeschöpft waren: Angeblich sind ja kurz vor dem Militärschlag noch Gespräche gelaufen.
Will man gleichwohl eine Selbstverteidigungslage reklamieren, müsste man den Nachweis führen, dass diese Gespräche von iranischer Seite nur zum Schein geführt wurden, um im Hintergrund den großen Militärschlag vorzubereiten. Das sind alles Tatsachen, die man abgewogen bewerten müsste, um einschätzen zu können, ob ein iranischer Angriff auf Israel unmittelbar bevorstand.
Das Selbstverteidigungsrecht wird tatsächlich nicht erst dann aktiviert, wenn der Angriff schon verübt wird, sondern auch dann, wenn er unmittelbar bevorsteht. Aber dafür brauche ich dann eben belastbare Indizien.
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In der westlichen Welt haben viele ein starkes Gerechtigkeitsgefühl verinnerlicht und können mit einer Ungerechtigkeit schwer umgehen. Kanzler Merz spricht mit Blick auf den Angriff und das Völkerrecht von einem Dilemma. Vielleicht gibt es ja manchmal eine Ungerechtigkeit, die man schlucken muss. Ist das diese Zeitenwende?
Was heißt Zeitenwende? Ich sehe hier doch gerade ein Muster. Herr Trump hat Herrn Maduro aus Venezuela geholt. Das war, wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten vom 30.1.2026 festgestellt hat (https://www.bundestag.de/resource/blob/1143098/WD-2-001-26.pdf), klar völkerrechtswidrig.
Das gilt unabhängig davon, dass Herr Maduro mithilfe von Wahlfälschung an die Macht gekommen ist (WELT vom 2.8.2024, https://www.welt.de/politik/ausland/article252740222/Venezuela-Die-verhaengnisvolle-Wahlfaelschung-des-Nicolas-Maduro.html) und mit seinem Despotismus das Land in die Armut getrieben hat (siehe etwa Handelszeitung vom 7.1.2026, https://www.handelszeitung.ch/politik/wie-maduro-venezuela-in-die-bittere-armut-getrieben-hat-896296, sowie zuvor schon Wirtschaftswoche vom 25.5.2017, https://www.wiwo.de/politik/ausland/venezuela-so-regiert-maduro-sein-land-in-den-abgrund/19850212.html).
Herr Trump hat nunmehr Herrn Chamenei getötet. Auch hier werden das Gewaltverbot und das Gebot vor der Achtung territorialer Souveränität der Staaten unabhängig davon herausgefordert, wie man das Wirken von Herrn Chamenei unter politischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Aspekten bewertet.
Ich habe, wie oben schon angedeutet, das Wirken des iranischen Regimes immer äußerst kritisch gesehen. In meiner Zeit in Heidelberg, wo ich nach meiner Habilitation zwei Semester lang den Lehrstuhl meines verehrten akademischen Lehrers vertrat, hatte ich einen iranisch-stämmigen Studenten, der auch schon im Iran studiert und dort ein halbes Jahr im Gefängnis verbracht hatte, weil er es gewagt hatte, an einer regimekritischen Studentenzeitung mitzuwirken. Sein Studium in Deutschland verlief demgegenüber ohne Komplikationen: Er ist heute Rechtsanwalt. Wenn man die Repressalien des iranischen Regimes aus erster Hand erzählt bekommt, ist das wesentlich ergreifender, als wenn man nur die allgemeine Medienberichterstattung zur Kenntnis nimmt. Und ja, dann liegt der Gedanke scheinbar nahe: Dieses Regime sollte besser heute als morgen beseitigt werden.
Und trotzdem stellt sich nun die institutionelle Frage: Dürfen wir einen Regime Change, den Staaten mit großer Militärmacht in fremden Ländern anzetteln, deren Machthaber wir als ungerecht, als diktatorisch, als undemokratisch und freiheitsfeindlich empfinden – dürfen wir so einem Regime Change mit der Begründung gutheißen: Es trifft ja zum Glück den Richtigen?
Oder müssen wir befürchten, dass so ein Vorgehen dann irgendwann zur Regel wird und dann irgendwann auch aus unserer Sicht die Falschen trifft? Man darf die Frage der sachlichen Legitimität nicht gegen organisationsrechtliche Gesichtspunkte ausspielen. Wer will sich denn anmaßen, zu entscheiden, wer hier die „Guten“ und wer die „Bösen“ sind?
Nun ist ja der UN-Sicherheitsrat nach dem Zweiten Weltkrieg nicht aus dem Nichts entstanden. Ist das nicht außerordentlich bedauerlich, dass es nie optimal funktioniert hat?
Solange im Sicherheitsrat gegensätzliche politische Interessen aufeinandertreffen, wird es auch dort immer um Machtfragen gehen, vor allem dann, wenn die Veto-Mächte ihre Position in ihrem Interesse nutzen. Aber wenn eine solche Sitzung einberufen wird, sind die Beteiligten wenigstens gezwungen, sich die Positionen ihrer Konfliktpartner wenigstens einmal anzuhören. Und dann sind wir wieder bei Helmut Schmidt: Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln als eine Minute schießen! Man kann es nicht oft genug wiederholen.
Aber ist der Sicherheitsrat am Ende nicht auch ein Instrument, um einen bewaffneten Konflikt zu organisieren? Sie sagen, um ihn zu vermeiden. Aber ist nicht die Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg genau das Gegenteil, dass man sich zusammentun kann, um einen Aggressor auszuschalten?
Das ist eine interessante Frage. Wenn es gelingt, jemandem die Rolle des Aggressors zuzuschreiben, dann kann eine Sicherheitsrats-Resolution auch zur Folge haben, dass bewaffnete Gegenwehr für legitim erklärt wird. Das ist ein mögliches Ergebnis. Aber ich würde jetzt nicht sagen, dass der Sicherheitsrat dazu da ist, bewaffnete Konflikte zu organisieren. Er mag allenfalls bewaffnete Gegenwehr gegen einen tatsächlich schon stattfindenden oder unmittelbar bevorstehenden Angriff legitimieren.
Vielleicht hat ja das Eingreifen der Israelis und der USA gegen den Iran eine Vernichtung Israels verhindert auf irgendeine Weise. Aber wie bedauerlich ist es denn, dass das Völkerrecht jetzt zu einer Art Schimpfwort verkommen ist? Wenn jemand Völkerrecht sagt, ist er ein grüner und linker Spinner mittlerweile. Selbst die AfD musste sich das jetzt anhören, weil Frau Weidel und Herr Chrupalla in ihrem Statement vom Völkerrecht und vom humanitären Völkerrecht gesprochen haben.
Solange es Regeln des vertraglichen oder des universellen Völkerrechts gibt, ist man kein Spinner, wenn man an die geltenden Regeln erinnert. Denn wer so jemanden als Spinner verunglimpft, muss begründen, warum er die Geltung dieser Regeln infrage stellt.
Ich hatte auch nicht so genau verstanden, um was es den Amerikanern und Israelis eigentlich zuerst geht. Geht es darum, Israel zu schützen? Oder geht es darum, die Menschen im Iran zu befreien?
Welche geopolitischen Interessen mit diesem Militärschlag im Iran möglicherweise verfolgt wurden, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Mit fehlt nur leider jegliches Vertrauen, dass es, wenn zu den Waffen gegriffen wird, in irgendeiner Weise um die Menschen geht. Die geopolitische Situation zu analysieren möchte ich Menschen überlassen, die einen besseren Durchblick haben als ich.
Fehlen Leute wie Peter Scholl-Latour mittlerweile?
Peter Scholl-Latour könnte man in der jetzigen Situation sehr gut gebrauchen.
Danke für das Gespräch!
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