Kein Dementi der Bundeswehr oder Bundesregierung

Was für Straftäter arbeiten bei der Bundeswehr und bei den deutschen Medien?

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 13)

Jeder Soldat, der über die Vorbereitung einer solchen Tat berichtet, ist kein Geheimnisverräter, sondern handelt berechtigt.© Quelle: Pixabay / 849356

Hohe deutsche Offiziere planen die Sprengung von Infrastruktur eines Landes – Russland –,mit dem wir nicht im Krieg sind, das ist ein klarer Verstoß gg. Art. 26 GG, der die Vorbereitung eines Angriffskrieges verbietet.

Von RA Dirk Schmitz

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Hierzu macht sich gemäß § 13 VStG (Völkerstrafgesetzbuch) strafbar, wer „einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht“ (Abs. 1) und/oder einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung „plant, vorbereitet oder einleitet“ (Abs. 2).

„Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn … durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.“

Beispielweise die Weltwoche hat zusammengetragen, was den Skandal ausmacht. Ein Dementi der Bundeswehr oder Bundesregierung ist nicht erfolgt.

Solche Offiziere sind unverzüglich zu verhaften und vor Gericht zu stellen. Und deren Auftraggeber. War das Pistorius?

Die Tagesschau berichtet:

"Das russische Außenministerium forderte eine Erklärung der Bundesregierung. 'Versuche, um Antworten herumzukommen, werden als Schuldeingeständnis gewertet', schrieb Moskaus Außenamtssprecherin Maria Sacharowa auf ihrem Telegram-Kanal."

In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Sind wir da schon angekommen?

Jeder Soldat, der über die Vorbereitung einer solchen Tat berichtet, ist kein Geheimnisverräter, sondern handelt berechtigt. Ich fordere alle Bundeswehrmitarbeiter auf, über Vorbereitungen eines Angriffskrieges unverzüglich „durchzustechen“.

Wenn sich die Presse jetzt über das Abhören einer solchen Straftat aufregt, sind diese Journalisten Presstituierte.

Alleine die Form des Artikels von „n-tv“, stellvertretend hier für weitere Artikel der etablierten Medien, ist eine Bestätigung des russischen Vorwurfes. Denn die wohl von russischer Seite gemachten Tonaufnahmen werden als Geheimnisverrat angesehen werden, was wiederum geeignet ist, ihren Inhalt zu bestätigen.

Folgen Sie RA Dirk Schmitz auf Twitter: @schmitzidirk

Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

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