Von RA Dirk Schmitz
Schlag auf Schlag nach unserer Berichterstattung: Die Ehefrau des Ministers Weimer verzichtet auf den Bayerischen Verfassungsorden (bzw. sie schiebt nur auf) und Weimer gibt seine 50 Prozent Gesellschafteranteile an der Weimer Media Group GmbH an einen Treuhänder.
In der Pressemitteilung von Weimer heißt es, dass er „bereits im Frühjahr die Geschäftsführung und alle Funktionen im Verlag niedergelegt und die entsprechenden Änderungen im Handelsregister eintragen lassen“ hatte. „Die stimmrechtslosen Anteile waren bisher schon nicht gewinnberechtigt“, fügte er hinzu.
Diese Erklärung bringt Weimer in neue Probleme: Nach GmbH-Recht, insbesondere des zwingenden Mitgliedschaftsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsätze und der Treuepflichten, ist das nicht möglich. Die Rechtsprechung (OLG- und BGH-Linie) lehnt solche leeren Mitgliedschaften ab. Ein Anteil ohne substanzielle Rechte ist sittenwidrig (§ 138 BGB). Was war das für eine heisse Konstruktion.
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Noch schlimmer: Jetzt liegt noch eine Anzeige wegen Falschbilanzierung vor.
Merz muss aufpassen, dass das Feuer nicht auf ihn überschlägt.
Anscheinend sind unsere Aktivitäten zum Schutz der Demokratie kampagnenfähig. Dank an Tichy, Apollo und Nius und Kontrafunk, die unserer Transparenzberichterstattung bei Alexander-Wallasch.de eine Basis gegeben haben, so dass zwischenzeitlich auch die großen Medien bis ARD und ZDF den Fall aufgreifen mussten. Ich hätte niemals gedacht, dass sich aus dem Urheberklau von Autoren eine solch mafiöse Struktur des politischen Überbaues herausschälen würde.
800.000 Euro hat alleine der Ministerpräsident von Bayern gegeben, um sich Schampus und seinen Diener im Kanzleramt zu sichern. Delegitimierung unseres Systems durch die Machtinhaber. Traurig.
Weimer soll jetzt Schluss machen und sauber zurücktreten.
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Kommentare
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Kommentar von Marcus Thiemann
Sauber zurücktreten? Wie soll das gehen mit so viel Dreck am Stecken?
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Kommentar von T S
Das erinnert doch sehr an die Lieblingsbeschäftigung der RotzGrünenden, alle möglichen Privatgesellschaften zu produzieren deren einziger wirklicher Zweck darin besteht primär öffentliche Gelder an das eigene Umfeld umzuleiten.
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Kommentar von Franz Reinartz
Das Problem bei solchen Konstrukten ist ja eigentlich, dass der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, welche Pflichten der Treuhänder dem Treugeber gegenüber hat. Bisher wurde das auch noch nicht dargestellt. Vielleicht kommt das ja noch. Und dass jedenfalls der Treuhänder dem Treugeber gegenüber verpflichtet ist.