von Dirk Schmitz M.A., Rechtsanwalt
Genau das fordern jetzt Berliner Aktivisten, die der Spree eigene Rechte verleihen wollen – auf Unversehrtheit, auf sauberes Wasser, auf „ökologische Integrität“. Vertreten würde sie durch einen sogenannten Treuhänderausschuss, besetzt von Personen, die „im Namen der Natur“ sprechen. Was als moralisch „fortschrittlich“ verkauft wird, ist ein juristisches Experiment mit politischer Atomsprengkraft. Es bedeutet nichts weniger als die Subjektivierung der Natur und damit die Entmachtung des Rechtsstaats zugunsten aktivistischen NGO-Parallelstruktur.
Der Berliner Entwurf ist kein lokales Kuriosum, sondern Ausdruck eines tiefergehenden Trends unter Linksjuristen. Unter dem Etikett einer „ökologischen Transformation des Grundgesetzes“ fordern Teile der Rechtswissenschaft inzwischen eine Umgestaltung der Verfassung, in der nicht mehr der Mensch, sondern die Natur Träger von (Grund-)Rechten sein soll; so schon erste Hinweise in BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, BVerfGE 157, 30 (Klimabeschluss).
Vor allem die neue Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold möchte – sauber angekündigt - durch Rechtsprechung systematisch ein neues Grundgesetz schaffen. Grundrechte streichen durch „Überlagerung“. Der Verfassungsfeind wurde hier Verfassungsrichter – „der Weg durch die Institutionen – Endstadium“. Kaufhold fordert im Cicero, der Natur eigene Grundrechte zuzuerkennen und das Grundgesetz ökologisch zu transformieren. Kaufhold:
„Umso wichtiger ist Diskussion darüber, ob potentiell kollidierenden Interessen (wie etwa Naturgütern), die ihre Stimme im Rechtssystem bisher nicht selbstständig erheben können, ebenfalls (Grund)-Rechtsfähigkeit verliehen werden sollte.“
Ob Nordsee, Alpen oder der Reinhardswald: Wer soll als Kläger im Namen solcher Naturwunder auftreten? Neptun und Rapunzel? „Hilfreiche“ NGOs werden das Wort führen, um der Sicherstellung unserer Lebensgrundlagen im Namen der Ökologie über das Verbandsklagerecht final den Garaus zu machen. Polemisch: Das Grundgesetz soll zu einem beliebig verformbaren Behältnis für intellektuelle Überspanntheiten, einem Spielball aktionistischen Engagements für alles und jedes werden.
Kaufhold formuliert weiter: Für die Bewältigung der Klimakrise müsse „an allen Stellschrauben gedreht werden“.
Das klingt pragmatisch, offenbart aber gefährliche Gedanken: Wenn an allen Stellschrauben gedreht wird, dann auch an denen, die die Gewaltenteilung, die Gesetzgebung und den Vorrang des demokratischen Prozesses und - neuer Mehrheiten - sichern.
Das Grundgesetz ist anthropozentrisch. Es schützt die Würde und Freiheit des Menschen, nicht die „Eigenwürde von Landschaften“. Art. 20a GG verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Das ist eine Schutzpflicht, keine Subjektzuerkennung. Der Staat ist in diesem Verhältnis der Verantwortliche und Entscheider, nicht der Gegner der Natur.
Wer diese Rollen vertauscht, ist geborener Verfassungsfeind – er zerstört die Systematik des GG.
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Ein Fluss mit Grundrechten ist kein Fortschritt, sondern ein irres Krebsgeschwür. Rechte sind keine moralischen Etiketten, sondern Teil eines normativ kontrollierten Systems. Wer sie inflationär ausweitet, zerstört ihre Bindungswirkung. Schon die Idee, dass die Spree als juristische Person gegen Planungsentscheidungen oder Wasserlizenzen klagen könnte, zeigt, wohin solche Fiktion führt: in die dann völlige Selbstblockade unseres Rechtssystems.
Deutschland leidet bereits heute an einer letalen Überkomplexität. Kaum ein Großprojekt wird noch umgesetzt. Völlig ausgeschlossen: Ohne von Klagen, Gutachten und Umweltvorbehalten überzogen zu werden. Jede neue Schicht an „Beteiligungsrechten“ lähmt unser Land, verlangsamt notwendigen technischen Fortschritt und erodiert Verantwortung. Deutschland als Naturpark und Heimatmuseum. Wenn nun auch noch Flüsse, Wälder und Berge als Kläger auftreten …
Immer wenn Rechte „Unmündiger“ oder „Sprachloser“ eingefordert werden, besetzen Ideologen das Feld. So haben neue Kinderrechte nicht dazu geführt, dass Kinder mehr Eigenrechte besitzen, sondern dass Dritte – Richter, Anwälte Gutachter, Verfahrensbeistände, sich selbst zur Stimme der Kinder erklären – ihre politisch irren Vorstellungen unter false flag durchsetzen. So die Istanbul-Konvention:
Was als Schutzinstrument für Frauen gegen häusliche Gewalt begann, wird zunehmend als Hebel für ideologische Programme der Partnerschaftserziehung genutzt. Kein Scherz - konkreter Fall beim AG Offenburg - bis zur Frage, ob die unwillige Mutter nicht besser den derzeitigen unehelichen Partner wechseln sollte – zum Wohle des Kindes. Hier wie da: Das Schutzbedürftige gerät vorsätzlich aus dem Blick.
Wenn man der Natur Eigenrechte verleiht, sprechen nicht Bäume oder Flüsse, sondern die, die dazu berufen wurden. Damit entsteht eine neue Klasse moralischer Akteure - ohne demokratische Kontrolle. NGOs, Umweltstiftungen und Bewegungen wie „Extinction Rebellion“ würden zu gesetzlichen Vertretern eines imaginären Mandanten, dessen Stimme wir nie vernommen haben.
Die woke immer sichtbarere Antifa-Demokratie samt Jurisprudenz verliert derzeit in Riesenschritten die Legitimation des Volkes, des Wählers, selbst der Mehrheit der Ausländer, die hier regelmäßig steuerzahlend arbeiten. Ihr Monopol ist ohnehin Geschichte. Jetzt will dieses System seine politischen Ideen (Klimareligion, Meinungskontrolle pp.) gegen klare neue Mehrheiten „zukunftsfest“ machen. „Richtige“ Institutionen schaffen, „richtige“ Verfassungsrichter einsetzen – kurz: ihre Sichtweise „einfrieren“. Sie spüren die „Götterdämmerung“ ihres Endes.
Die Idee, der Natur Rechte zu verleihen, ist die Aktion, „moralisches Gewicht“ pseudo-ökologischer Anliegen in juristische Unantastbarkeit zu kehren. Ein Tabu entzieht sich der politischen Auseinandersetzung. Es ist der alte Trick: Wer nicht mehr überzeugen kann, verankert verfassungsrechtlich. Das Ergebnis ist kein stärkerer Schutz, sondern ein tödlich getroffener demokratischer Staat.
Die Geschichte zeigt, dass ein Rechtssystem, das auf kluge Selbstbeschränkung verzichtet, unweigerlich seine Funktionsfähigkeit verliert. Das gilt für jede moralisch gesetzte Erweiterung – ob im Namen der Kinder, der Frauen, der Tiere, LGBT oder nun der Flüsse. Der Staat wird nicht durch neue Rechte gerechter, sondern durch die Fähigkeit, bereits bestehende Pflichten durchzusetzen.
Der Schutz der Lebensgrundlagen ist und bleibt Aufgabe der Gesellschaft und des Staates, nicht der Natur selbst. Art. 20a GG verpflichtet den Gesetzgeber zu handeln – nicht, sich verklagen zu lassen. Der Staat braucht keine Gegeninstanz, sondern politisches Rückgrat. Die Stärke des GG liegt in seiner Nüchternheit und seiner klaren anthropozentrischen Ausrichtung.
Die Spree braucht kein Recht auf Klage, sondern sauberes Wasser. Und dieses Wasser wird nicht klarer, wenn man ihm einen Anwalt gibt. Es wird klarer, wenn alle ihre ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen.
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Kommentar von Nie Wieder
Dürfen dann die Meere, Wälder und Felder auch gegen die Windräder und Solarparks prozessieren?
Das wäre doch mal eine Idee, wenn dieser ganze Schwachsinn abgerissen werden müßte.
Zurück halt zu Urgemeinschaft
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Kommentar von HSMüller
Ja, das nennt sich Agenda 21 oder Agenda 2030. Jeder Faschismus beruft sich erwiesenermaßen auf einen übergeordneten Mythos, auch das ist nichts Neues.
Wer die Geschichte und die berüchtigten drei Bullen des Papstes kennt, dessen Vatikan sich als Trust der Menschheit und ihres Reichtums, also auch der Erde aufstellte, erkennt das Muster des Betruges. Dieses Betrugsmuster wurde von UN und WHO etc adaptiert, und so soll im Namen des Klimas die Welt von jenen Oligarchen diktiert werden, deren aus dem Vatikan stammendes Finanzsystem sie bereits aussaugt. Nachdem bereits mindestens zwei Generationen im Klimawahn erzogen wurden, wird weiterhin auf diesen Mythos der menschlichen Erbsünde Klimawandel gesetzt, denn was könnte besser für Alle sein, als im Namen des Überlebens der Erde nichts mehr zu besitzen? Alte Mythen in neuen Tüten. Schuldkult und Sündenkult, ewige Buße über alles.
Aldous Huxley: "Die Leute müssen ihre Versklavung lieben".
Man müsse die Menschen dazu bringen, durch Ideologie die Knechtschaft selbst zu lieben ( -> Ökologie, "Klima"glaube, -> Grüne)
"Es scheint mir, dass die Natur der ultimativen Revolution, mit der wir jetzt konfrontiert sind, genau das ist: Dass wir dabei sind, eine ganze
Reihe von Techniken zu entwickeln, die es der kontrollierenden Oligarchie ermöglichen, die immer existiert hat und vermutlich immer existieren wird, die Menschen dazu zu bringen, ihre Knechtschaft zu lieben. Dies ist die, so scheint es mir, ultimative bösartige Revolution, und das ist ein Problem, das mich viele Jahre lang interessiert hat und über das ich vor dreißig Jahren geschrieben habe, eine Fabel, eine Schöne Neue Welt, die eine Darstellung der Gesellschaft ist, die alle verfügbaren Geräte und einige der Geräte nutzt, die ich mir vorstellte, um sie zu nutzen, um vor allem die Bevölkerung zu
standardisieren, um sie zu vereinheitlichen und zu vervollkommnen, um, sagen wir, massenproduzierte Modelle von Menschen zu schaffen, die in einer Art wissenschaftlichem Kastensystem angeordnet sind".
Aldous Huxley, 1962 Berkeley Rede
Julian Huxley verfasste 1946 das offizielle UNO-Dokument ‚Die UNESCO, ihr Zweck und ihre Philosophie',:
"Auch wenn es sicher richtig ist, dass eine radikale eugenische Politik für viele Jahre politisch und psychologisch unmöglich sein wird, wird es für die UNESCO wichtig sein, dafür zu sorgen, dass das eugenische Problem mit der grössten Sorgfalt geprüft und die Öffentlichkeit über das fragliche Thema informiert wird, damit vieles, was heute undenkbar erscheint, wenigstens wieder denkbar wird."
Huxley predigte, der Begriff Umweltschutz bzw. Ökologie müsse nun an die Stelle des diskreditierten Begriffs der Eugenik treten. 1961 arbeitete Sir Julian Huxley, inzwischen Präsident der Eugenics Society, mit dem britischen Prinz Philip zusammen, um den World Wildlife Fund (WWF) zu gründen, der dazu dienen sollte, "die Menschenherde im Namen des ‚Umweltschutzes' im Zaum zu halten"."
Alles da, alles bekannt, alles nachzulesen. Na dann habt ihr sie, eure große Transformation in der aktuellen Ausführung, denn sowas gab es immer wieder, dieses Rezept.
Immer dieselben Scharaden, immer dieselben Methoden. Ich leg mich wieder hin, denn an dem Punkt war ich schon vielen Jahren.
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Kommentar von Marco B.
Wartet einmal bis Maas, Memel, Etsch und Belt klagen, und deren Urbewohner:innen wieder zurück haben wollen. ;-)
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Kommentar von Marco B.
Wartet einmal bis Maas, Memel, Etsch und Belt klagen, und deren Urbewohner:innen wieder zurück haben wollen. ;-)
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Kommentar von F. Lo
Prickende Idee, dass Nordsee, Alpen oder der Reinhardswald bald Grundrechte haben. Dann wird bestimmt auch Art. 1 (1) GG umgeschrieben: „Die Würde des Menschen und der Natur sind unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und unserer verehrten NGOs.“ Könnte dann nicht auch die Technik Grundrechte zugesprochen bekommen, fairerweise. Die geplanten Windräder mit Grundrechten klagen gegen ihre Gegner.
„Damit entsteht eine neue Klasse moralischer Akteure – ohne demokratische Kontrolle. NGOs, Umweltstiftungen und Bewegungen wie ‚Extinction Rebellion‘ würden zu gesetzlichen Vertretern eines imaginären Mandanten, dessen Stimme wir nie vernommen haben.“ ... Und das Ganze wäre natürlich auch ein Job-Motor für gut verdienende Anwälte, die die Nordsee, Verzeihung: eine NGO als ziemlich bester Freund der Nordsee, vor ohnehin überlasteten Gerichten vertreten. Bekommt die Nordsee dann auch Prozesskostenhilfe vom Steuerzahler?
So oder so steuern wir immer mehr auf einen NGO-Staat zu, in dem *nicht demokratisch gewählte Gruppierungen* das Steuer in die Hand nehmen. Ähnlich wie beim Programm „Demokratie leben“, bei dem mit Hilfe des Steuerzahlers private Vereine und Verbände die Bürger erziehen und ihnen ihre Weltsicht aufzwingen, dies mit freundlicher Unterstützung der Regierung.
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Kommentar von Stefan Wischniowski
Ernst-Wolfgang Böckenförde würde sich im Grabe herumdrehen!
Er mahnte die Hypertrophie der Grundrechte aufgrund des Lüth-Urteils von 1958, der verfassungsrechtlichen Begründung einer staatlichen Garantenstellung im Verhältnis zwischen den Bürgern. Dadurch, dass die Exekutive an die Entscheidungen der Judikative gebunden ist, eine “Hypertrophie” eine Übertreibung oder Ausuferung der exekutiven Möglichkeiten in die Freiheit des Bürgers einzugreifen. Der Vorwand der mittelbaren Drittwirkung wird an der Unmöglichkeit einer Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes im Bürger-Bürger-Verhältnis sichtbar.
Obwohl die Grundrechte als Abwehr des Bürgers gegen den Staat gedacht waren, vertritt dieser nun fiktive Grundrechtsträger und verkehrt deren Wirkung. Das Resümee
erhält volle Zustimmung und noch eine Erweiterung:
Demokratie bleibt nur erhalten, wenn der Souverän allein und nicht eine Grundrechtsfiktion oder ein Bestandteil der Bürger als Grundrechtsträger in Frage kommen.
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Kommentar von T. Murx
Und wenn sich drei weitere "Treuhänderausschüsse" bilden, die für jeweils abweichende "Interessen der Spree" eintreten? Viele Berliner scheinen es doch zu lieben, wenn alles dysfunktional stinkend verdreckt und verelendet - sonst würden sie ja z. B. keine E-Scooter in die Spree und sonstwohin werfen. Warum sollte es bei der Spree selber anders sein? Gibt es eigentlich auch schon einen Treuandauschuss für die durch Reichstag und Kanzleramt verdrängte Natur, der im Namen von Maulwürfen, Wühlmäusen und bunten Blümchen eine Entfernung der Bauwerke verlangt? Allerdings sollen auch Diesteln sowie Ratten und Krähen eine starke Lobby haben, wie ich hörte.
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Kommentar von Micha
"Das Grundgesetz ist das Papier, mit dem sich die Politiker den Hintern abwischen, nachdem sie auf die restlichen Gesetze gesch!ssen haben!"
Der Satz ist von mir, den darf jeder verwenden, er darf nur nicht behaupten, dass er von ihm sei.