Höhere Ausgaben für Bundestag und Regierung führen nicht zu besserer Politik

Wir brauchen einen Ausgabenstopp für die Regierung

von Corinne Henker (Kommentare: 3)

Ein Budget für den Bundestag und ein zweites für die Regierung und beide gekoppelt an das Bruttoinlandsprodukt.© Quelle: Pixabay / steveph

Wie kann die Verschwendungssucht des Regierungspersonals gestoppt werden? Mein Vorschlag: Eine Budgetierung für Regierungsausgaben!

Während der Staat in (fast) jedem Jahr mehr Steuern einnimmt als im Jahr davor, sinken die Reallöhne in Deutschland. Das Brutto-Durchschnittseinkommen eines Angestellten in Vollzeit betrug im vergangenen Jahr etwa 50.400 Euro (4.200 Euro pro Monat).

Die Inflation betrug offiziell 6,9 Prozent , sie lag höher bei Energie- und Lebensmittelpreisen und belastete so niedrige Einkommen noch stärker. Im Vergleich zu 2019 stiegen die Löhne um 5 Prozent, die Preise um 10 Prozent.

Dazu steigen die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Zusatzbeiträge für Krankenkassen und die Beiträge für Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Bund der Steuerzahler schätzt die Abgabenlast eines Arbeitnehmers (konservativ!) auf 52 Prozent, zählt man die Abgaben der Produzenten dazu, die in die Preise einfließen, landet man schnell bei 70 Prozent Abgabenlast.

Schauen wir zum Vergleich auf die Einkünfte der Bundestagsabgeordneten. Derzeit beträgt die „Abgeordnetenentschädigung“ monatlich etwas mehr als 10.000 Euro, dazu kommen eine steuerfreie Aufwandspauschale zur „Amtsausstattung“ von fast 5.000 Euro monatlich, bis zu 12.000 Euro jährlich für Bürobedarf u.ä., eine Bahnkarte und zusätzliche Reisekosten, eine „Altersentschädigung“, Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem monatlich 23.000 Euro für „Mitarbeiter“ (die direkt an diese ausgezahlt werden), ein Übergangsgeld nach Ausscheiden (1 Monatsgehalt für jedes Jahr im Bundestag) und ein Überbrückungsgeld für Angehörige im Todesfall.

Der Bundeskanzler bezieht derzeit rund 20.000 Euro monatliches Amtsgehalt. Auch er erhält eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von rund 12.000 Euro im Jahr. Die Bundesminister erhalten etwa 17.000 Euro pro Monat plus eine jährliche steuerfreie Pauschale in Höhe von 3.681 Euro.

Wenn ich diesen Artikel richtig verstanden habe, wird das Kanzler- bzw. Ministergehalt zusätzlich zur „Abgeordnetenentschädigung“ gezahlt. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister rund 75.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf weit über 200.000 Euro steigen.

Zusätzlich haben alle Altkanzler und ehemaligen Bundespräsidenten einen Anspruch auf ein Büro auf Lebenszeit. Büroleitung, Referentenstellen, Schreibkräfte und Fahrer werden vom Steuerzahler finanziert. Angela Merkel (Amtszeit: 2005 bis 2021) erhält zum Beispiel nach einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler insgesamt monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro. Für ihr Büro bekam sie neun Mitarbeiter mit Gehältern bis zu 10.000 Euro bewilligt.

Für unerwünschte Schlagzeilen sorgten kürzlich die Kosten für Visagisten und Friseure im Jahr 2022: knapp 40.000 Euro für Ex-Kanzlerin Merkel, 137.000 Euro für Annalena Baerbock, 39.900 Euro im Kanzleramt, 11.500 Euro im Wirtschaftsministerium, 7.400 Euro im Innenministerium. Insgesamt betrugen die Kosten für Visagisten, Friseure und Fotografen im vergangenen Jahr 1,5 Millionen Euro - 80 Prozent mehr als im Vorjahr.

Frau Baerbock verprasst etwa 2,5 durchschnittliche Jahresgehälter für ihr Styling. Optisch sind ihre Auftritte damit zwar ansprechend, aber dennoch muss man jedes Mal eine diplomatische Blamage befürchten („360-Grad-Wende“, „Bacon of Hope“). Ich bezweifle, dass Hans-Dietrich Genscher nennenswerte Summen für seine Optik ausgegeben hat, doch wäre ich überaus dankbar, wenn wir aktuell einen Außenminister seines Formats hätten.

Und dann wären da noch die 777 Millionen Euro für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts - das dann etwa zehnmal so groß wäre wie das Weiße Haus.

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In Anbetracht der bereits hohen Gehälter bei unterdurchschnittlicher Leistung, der desaströsen Wirtschaftslage und der ständigen Sparappelle an uns arbeitende Steuerzahler erscheinen diese Ausgaben mehr als dekadent.

Deshalb mein Vorschlag: Eine Budgetierung für Regierungsausgaben.

Im Gesundheitswesen wurde 1992 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von Horst Seehofer eine Budgetierung für Verwaltungskosten, ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel eingeführt. Mittlerweile wurde das System mehrfach verändert, aber in weiten Teilen gilt die Budgetierung im Gesundheitswesen nach wie vor.

Ich habe mein Medizinstudium erst 1993 beendet und bin seit 1999 als niedergelassene Fachärztin tätig - ich kenne also nur die Arbeit unter Budgetierung. Aber ich bezweifle, dass die Verschwendungssucht und Inkompetenz früherer Ärzte auch nur annähernd an die der derzeitigen Regierung heranreichten. Zumindest dürfte bewiesen sein, dass höhere Ausgaben für Bundestag und Regierung nicht zu besserer Politik führen. In Anbetracht der desaströsen Wirtschaftslage wäre ein Ausgabenstopp also eine sinnvolle Maßnahme.

Ich würde ein Budget für den Bundestag und ein zweites für die Regierung empfehlen und beide an die Entwicklung des (realen) Bruttoinlandsproduktes (BIP) koppeln. Das BIP ist ein Maß für Wirtschaftswachstum und Wohlstand und somit indirekt auch ein Maß für gute Politik. Eine selbstverschuldete Rezession, wie wir sie derzeit erleiden, würde dann also direkt zu weniger Geld für die Verantwortlichen führen.

Beide Budgets sollten auf der Basis vernünftigerer Ausgabenpolitik, z.B. dem Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 berechnet werden, erhöht um das Wachstum des BIP seit 2013.

Das Budget für den Bundestag sollte alle Ausgaben für Abgeordnete, Mitarbeiter, bauliche Maßnahmen, Instandhaltung, Reisekosten, Pensionsrücklagen usw. umfassen. Die Verteilung des Budgets sollte flexibel bleiben. Logisch wäre aber beispielsweise, bei Erhöhung der Anzahl der Bundestagsabgeordneten die Bezüge für den einzelnen Abgeordneten zu kürzen.

Das Budget für die Regierung enthält dementsprechend alle Ausgaben für Bundespräsident, Kanzler, Minister, Staatssekretäre, Staatsminister, Beamte und Angestellte in den Ministerien (inklusive Rücklagen für Pensionen und Überbrückungsgeld, Personenschutz, Visagisten, Fotografen, Reisekosten usw.), Beraterkosten, Ausstattung, Renovierung und Instandhaltung der Regierungsgebäude, Ausgaben für Altkanzler und Ex-Bundespräsidenten, Werbeausgaben der Ministerien usw. Auch hier dürfen die Beteiligten sich gern über die Verteilung streiten.

Nicht inbegriffen in diesen Budgets wären die Ausgaben für Schuldendienst (voraussichtlich knapp dreißig Milliarden Euro in 2023) und die eigentlichen Regierungsaufgaben: Verteidigung, Infrastruktur, Soziales, Bildung, Gesundheit usw.

Diese sollten sich jedoch strikt an den Einnahmen orientieren. Weitere Steuererhöhungen sind in Anbetracht der oben angeführten irrwitzigen Steuer- und Abgabenlast unbedingt zu vermeiden. Auch die Schuldenlast (fast zweieinhalb Milliarden Euro in 2022 und knapp dreißigtausend Euro pro Kopf) sollte eher gesenkt, als ins Unermessliche gesteigert werden.

Sparpotential besteht außerdem bei den Ausgaben für Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine und parteinahe Stiftungen. Diese erhielten 2018 etwas mehr als fünfzehn Milliarden Euro an Steuergeld, seitdem ist es sicher nicht weniger geworden. Aber ist es nicht eine Perversion des Begriffes „NICHTregierungsorganisation“, wenn sich diese von den Regierungen bezahlen lassen? Insbesondere, wenn wir als mündige Bürger mit unseren Steuergeldern dafür bezahlen müssen, dass man uns vorschreiben will, wie wir zu denken und zu leben haben.

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