Von RA Dirk Schmitz
Viele reden darüber, wenige wissen im Detail, was tatsächlich im Urteil gegen Marla-Svenja Liebich (ehemals Sven Liebich) steht. Hier die vollständige Liste aller Delikte, die zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten führten.
Alexander-Wallasch.de hat das Urteil vom Landgericht Halle (Saale) vorliegen, das im Wesentlichen so vom Oberlandesgericht bestätigt wurde. Marla-Svenja Liebich wurde vom Landgericht Halle (Saale) am 02.08.2024 in der Berufung (Az. 8c NBs 124/23) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Halle vom 13.07.2023 (Az. 360 Ds 418 Js 10527/20) und bezog Strafen aus einem früheren Urteil aus 2020 mit ein.
Liebich sollte am 29.08.2025 ihre Haftstrafe in der JVA Chemnitz (Frauengefängnis) antreten, erschien jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft Halle erließ einen Vollstreckungshaftbefehl, und die Polizei fahndet international nach ihr.
Dem Autor liegt das komplette Urteil des Landgericht vor.
1. Delikte aus dem einbezogenen Urteil (2016–2019)
Diese Straftaten stammen aus dem Urteil des Amtsgerichts Halle vom 14.09.2020, abgeändert am 24.10.2022 (Az. 304 Ds 424 Js 14199/18), und wurden in die Gesamtstrafe einbezogen.
Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens (§ 188 StGB, 2 Fälle):
Fall 1 (30.10.2016, S. 6-7): Veröffentlichung auf dem Blog „halle-leaks.de“:
„Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“
Überschrift: „Xxxxxx findet Kinderficken okay, solange keine Gewalt im Spiel ist.“
Tatbestand: Falsches Zitat der Politikerin Xxxxxx.
Fall 2 (März 2017, S. 7): Veröffentlichung auf dem Blog „halle-leaks.de“:
„Diese AfD-Typen muss man mit allen Mitteln bekämpfen. Ich denke dabei an Umerziehungslager nach DDR-Vorbild.“
Untertitel: „Will Schulz Umerziehungslager nach DDR-Vorbild?“
Tatbestand: Falsches Zitat des Politikers Xxxxxx.
Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 StGB, 2 Fälle):
Fall 1 (November 2018, S. 8): Verkauf von T-Shirts und Stickern über „politaufkleber.de“:
„Der Neger mag das Ficken sehr…doch hüte Dich vor dem Verkehr.“
Bildbeschreibung: „Einen abgebildeten hellhäutigen Frauenkopf mit triefendem Blut, einem Messer und einem dunkelhäutigen Penis im Mund der Frau.“
Zusätzlicher Text: „50 Millionen kleine Negerbabys werden in Afrika in jedem Jahr geboren. Diese werden über kurz oder lang zu uns drängen. Ficken scheint dort ein größeres Hobby zu sein als Arbeit. Das Hobby geben sie hier an der Grenze natürlich nicht auf. Also wird dem Hobby Raum gegeben, ob Frau will oder nicht.“
Fall 2 (Oktober 2019, S. 9): Verkauf eines Aufklebers über „politaufkleber.de“:
Überschrift: „Sexualkunde für Flüchtlinge“
Bildbeschreibung: „Ein Schaf mit übergroßen roten Lippen mit Büstenhalter und Slip ouvert.“
Text darunter: „Deutschland frei von Tierquälerei.“
Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen (§ 166 StGB, 1 Fall):
(Oktober 2019, S. 9-10): Verkauf eines Aufklebers über „politaufkleber.de“:
Bildbeschreibung: „Ein älterer arabisch aussehender Mann mit Turban“ mit der Aufschrift „Prophet Mohammad“ und dem Text: „May shit be upon him.“ (zu Deutsch: „Möge Scheiße mit ihm sein.“)
2. Neu abgeurteilte Delikte (2019–2022)
Diese Taten wurden im aktuellen Verfahren verurteilt und tragen zur Gesamtfreiheitsstrafe bei.
Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB, 2 Fälle):
Fall 1 (02.12.2019, S. 12-13): Äußerung auf einer Demonstration am Riebeckplatz in Halle über ein Mikrofon:
„Mach mal die Omas gegen Rechts in das Video. Ich fordere Sie, liebe Omas gegen Rechts auf, in das nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und Eure drei möglicherweise schon vertrockneten Löcher hinzugeben, auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt. Liebe Omas gegen Rechts, geht in die nächste Flüchtlingsunterkunft, der Opa kann euch mit seinen zwei Löchern unterstützen dabei.“
Weitere Äußerung an eine Vertreterin: „Bist du auch eine Oma gegen Rechts? Hast du schon mal Sex gehabt? Ist ja die Grundbedingung für ‘ne Oma, oder? Hast du schon mal? Nee, noch nie?“
Fall 2 (ab Mai 2021, S. 25): Verkauf eines Baseballschlägers über „politaufkleber.de“:
Bildbeschreibung: „Ein schwarzer Baseballschläger mit weißer Aufschrift ‚Abschiebehelfer‘.“
Telegram-Beitrag: „Ich trage eine Fahne….Ich weiß nicht wirklich, ob das demotauglich ist. Müsste man den Staatsantifanten Xxxxxxx fragen, der regelmäßig mit Knüppel auf deren Demos auftaucht. Diesen Fahnenhalter gibt‘s jedenfalls hier: https//s.politaufkleber.de/eskfn.“
Billigung eines Angriffskriegs (§§ 140 Nr. 2, 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB, 1 Fall):
(28.03.2022, S. 26): Anbringen eines Symbols an einem PKW auf dem Marktplatz in Halle:
Bildbeschreibung: „Ein weißer Fiat-Transporter mit einem schwarzen ‚Z‘ auf der Fahrerseite und einer russischen Nationalflagge mit der Aufschrift ‚Frieden mit Russland‘ auf der Beifahrerseite.“
Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (§§ 22, 33 Abs. 1 und 2 KunstUrhG, 2 Fälle):
Fall 1 (12.08.2020, S. 24): Veröffentlichung eines Fotos auf dem Telegram-Kanal „Sven Liebich Kanal“:
Bildbeschreibung: „Ein Bild der Nebenklägerin Xxxxxx gemeinsam mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten, leicht verfremdet durch einen Vollbart im Gesicht der Nebenklägerin. Dem Lebensgefährten ist eine Sprechblase zugeordnet mit den Worten: ‚Große Brüste. Ich will fucken...fucken!!‘ Unter dem Bild steht: ‚Xxxxx und Xxxxx. Bündnis gegen Rechts Halle.‘“
Fall 2 (06.09.2020, S. 24-25): Veröffentlichung eines Fotos auf dem Telegram-Kanal „Sven Liebich Kanal“:
Bildbeschreibung: „Ein Bild der Nebenklägerin zwischen zwei Bekannten, ihr Gesicht leicht verpixelt.“
Text darunter: „Kurz nach dem Antifa-Plenum im Reil78 (dort, wo die den Polizeischüler umgelegt haben). Sonst sieht man die Bübchen ja immer nur vermummt. Hier in ‚Bekleidung‘ mit Xxxxx Die Namen der 2 Bübchen der Staats-Antifa hätte ich gern per PN an @SvensWelt eingestellt.“
Üble Nachrede (§ 186 StGB, 11 Fälle, davon 1 Fall in Tateinheit mit Beleidigung, § 185 StGB):
Fall 1 (23.05.2020, S. 14-15): Äußerung auf einer Versammlung in Halle:
„Soeben hat Xxxxx, die da hinten, die euch abgelichtet hat, die hat den kleinen Jungen angegriffen. Ihn hier, 11 Jahre. Weil er einen Stream gemacht hat. Die lichtet euch alle ab, greift ihn an. Das ist Xxxxx Taktik, sie wollen dabei eine Eskalation hervorrufen. Die Xxxxx, die da steht mit grünem Mundschutz, dann wieder die jetzt filmt, so hoch hält. Diese Xxxxx, wink mal bitte, damit die Leute wissen, wen ich meine. Diese Leute führen bewusst Eskalationen hervor. Damit Sie berichten können, dass ihr die Gewalttäter seid.“ (Livestream auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=SC35egeAJek)
Fall 2 (23.05.2020, S. 15): Beitrag auf dem Telegram-Kanal „Sven Liebich Kanal“:
„Bitte an Xxxxx weiterleiten. Xxxxx Bündnis gegen Rechts greift 11jährigen Jungen auf Demonstration an, versucht, ihm die Kamera durch seinen Kopf zu schlagen. Unbedingt weiterleiten.“ (Video auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=vWTH88ws7uY; Telegram: https://t.me/s/InSvensWelt/23411)
Fall 3 (24.05.2020, S. 16): Beitrag auf dem Telegram-Kanal „Sven Liebich Kanal“:
„ANTIFA Fotografin Xxxxx schlägt Kind 11 Jahre welches sie bei Ihrer ‚Arbeit‘ dem Ausspähen und ‚Fotografieren‘ der Demo Teilnehmer filmt. So sehen die skrupellosen Schläger der SA (Staats Antifa) aus, welche nicht einmal Hemmungen haben Kinder zu schlagen! Gedungene Schläger des Systems. Letzte Woche noch hatte sie es sich beim ZDF an gleicher Stelle abgeschaut. Da schlug der Kameramann Xxxxx auf Teilnehmer der Demo ein. Das wurde vom ZDF-Hetzer Xxxxx von Xxxxx noch letzte Woche fleißig fotografiert. Und nach einer Woche Training schlägt sie schon selber.“
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Fall 4 (24.05.2020, S. 16-17): Beitrag auf dem Telegram-Kanal „Sven Liebich Kanal“:
„Xxxxx fotografiert regelmäßig sämtliche Demonstranten von oppositionellen Demonstrationen. Dafür wird sie von steuerfinanzierten Vereinsstrukturen bezahlt. Also zu 100 % von Steuergeldern. Selbst mag sie es nicht, im Fokus des Interesses zu stehen, und um das zu verhindern ist sie bereit, auch Kinder zu schlagen. Hier im Video einen 11jährigen Jungen. Für so etwas sollte man normalerweise den Presseausweis abgeben müssen. Das geht gar nicht. Natürlich hat Xxxxx einkalkuliert, dass die Stimmung nach ihrer Prügelorgie eskalieren könnte und sie danach schöne Bilder von angeblicher ‚Demonstrantengewalt‘ schießen könne. Eine Staatsantifaschistin, wie sie im Buche steht.“ (Video auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=vWTH88ws7uY)
Fall 5 (25.05.2020, S. 17-18, Tateinheit mit Beleidigung): Äußerung auf einer Versammlung in Halle:
„Ich wollte noch 'ne Warnung aussprechen. Ich meine heute ist die vielleicht nicht von Nöten, aber am Wochenende. Also vor Gewaltverbrechern mit Journalistenausweis, mit Presseausweis. Die eine ist Xxxxx, die hat hier am Wochenende, Sonnabend, ein kleines Kind geschlagen, während es einfach nur den Livestream gemacht hat. Als einfach so richtig zugeschlagen mit dem Ziel wahrscheinlich dass die Kamera durch den Kopf fliegt.“
Weitere Äußerung: „Also wie gesagt, Xxxxx, aufpassen, sie schlägt auch Kinder…“
Gedicht: „Stinke- Xxxxx, Eigentor, du schlägst kleine Kinder. Widerlich und eklatant, das sieht ja schon ein Blinder. Wie kann man nur so dreckig sein, keine Selbstkontrolle. Richtig krass und ekelhaft, völlig von der Rolle. Diesen Reim hast du dir aufrichtig verdient. Gut dass man dein wahres Ich mal live in Action sieht. Jetzt wissen alle Leute, wie du wirklich bist. Gewaltbereit und abgefuckt, ein Vorzeigefaschist.“
Nachbemerkung: „Hat natürlich nichts mit der vorher erwähnten Xxxxx zu tun. Das hat nur ein bisschen gepasst. Also ich betone, dass es nichts mit Xxxxx zu tun hat.“ (Livestream auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=eHfhv3AW9ZY)
Fall 6 (26.05.2020, S. 19): Äußerung auf einer Versammlung in Halle:
„Und äh, diese Xxxxx begann dann hier Kinder zu schlagen, auf dem Markt. Das haben wir sogar zufälligerweise, der Streamer war ein 11jähriger Junge, der kam auf sie zu, und sie wusste in dem Moment nicht, dass das der Streamer ist. Sie dachte einfach nur, irgendeine Aufnahme von irgendeinem kleinen Jungen, 11 Jahre alt, und schlug auf einmal zu, dass ihm fast diese Kamera durch den Kopf geflogen ist. Und ähh, das hatte ich sofort hier, ich stand noch auf dem Dach, das hat mir jemand gesagt, hier Xxxxx hat grad jemand geschlagen, so 'nen kleinen Jungen.“
Weitere Äußerung: „Wie gesagt, Xxxxx, die Schlägerin, also diese Schlägerin mit Presseausweis.“ (Livestream auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=eHfhv3AW9ZY)
Fall 7 (28.05.2020, S. 20): Beitrag auf dem Telegram-Kanal „Sven Liebich Kanal“:
„…Wenn jedoch am letzten WE die Antifa Fotografin Xxxxx (u.a. fürs ZDF tätig) auf Demo Teilnehmer einschlägt, ist das natürlich voll OK.“
Fall 8 (29.05.2020, S. 21): Äußerung auf einer Versammlung in Halle:
„Polizei ist, ich sehe jetzt 4, 5 Autos, vier sehe ich jetzt hier. Auf der einen Seite sind drei und auf der anderen Seite ist noch eins. Und ich denke hier in der Seitenstraße stehen noch welche. Das heißt für unsere Sicherheit ist schon gesorgt, weil wir haben diese militante Transgender-Antifa, und die sind wirklich gewaltbereit, hier in Halle selbst die Weiber unter denen. Also ich weiß nicht, ob Xxxxx wirklich 'ne Frau ist, sie wirkt sehr maskulin, aber sie scheuen sich auch nicht auf Kinder einzuschlagen. Und das hat sie ja am Sonnabend unter Beweis gestellt, da hat die wirklich so einen kleinen 11jährigen Jungen fast verprügelt, also hat versucht, ihm die Kamera durch den Kopf zu schlagen. Das konnte zum Glück gefilmt werden. Und diese Frau hat 'nen DJV Presseausweis, also das heißt, das ist ne Schlägerin, die sich als Journalistin ausgibt.“
Weitere Äußerung: „Danach noch ein Lied und danach ist die Versammlung beendet. Wir sehen uns morgen wieder 14:00 Uhr. Angst brauchen Sie nicht zu haben. Genug Polizei wird da sein. Auch wenn diese linkskriminellen Schlägerbanden, das sind die Schlägerkommandos von SPD und CDU, von der FDP, von den Linken, von den Grünen, die gegen alles und jeden bereit sind, Gewalt einzusetzen. Xxxxx vom Bündnis gegen rechts hat hier einen elfjährigen Jungen geschlagen, weil er es wagte, sie zu filmen.“ (Livestream auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=G2ynC8JYvfY)
Fall 9 (27.05.2020, S. 20, Beleidigung): Äußerung auf einer Versammlung in Halle:
„Warten die? Na die gehen sich noch ein Eis holen oder was? Da hinten, die mit dem Rücken zu uns, die gerade gehen, das sind irgendwie von Stinke Xxxxx so ein paar Auftragsjournalisten bzw. die beobachten sollen was wir hier erzählen.“ (Livestream auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=MYnEZ1psPql)
Fall 10 (30.05.2020, S. 22): Äußerung auf einer Versammlung in Halle:
„Ja, willkommen auf dem Markt zu Halle. Zur Kundgebung gegen Corona-Beschränkungen und die damit verbundenen Einschnitte in die Grundrechte, Meinungsfreiheit und überhaupt freie Entfaltung. Vorab ein Warnhinweis: Ich hab’ Xxxxx, Sprecherin vom Bündnis gegen rechts, dort neben der Landtagsabgeordneten Xxxxx gesehen. Und ihre Begleiterin, ich weiß nicht, ob sie da ist, Xxxxx, die hat sich letzte Woche als absolut gewalttätig entpuppt. Die hat hier angefangen, auf kleine Kinder von 11 Jahren einzuschlagen. Und die Landtagsabgeordnete der Linkspartei hat das versucht, auf Twitter zu leugnen, und das, obwohl wir diese Gewalttätigkeiten auf Video festgehalten haben.“ (Livestream auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=gjnt9rkyM0)
Fall 11 (06.06.2020, S. 23): Äußerung auf einer Versammlung in Halle:
„Einen von den Ordnern bitte ich, dem Streamer immer in der Nähe, bei dem zu sein, weil der wurde das letzte Mal angegriffen von Xxxxxx vom Bündnis gegen Rechts und äh, die ist absolut gewalttätig. Die filmt schon wieder den kleinen Jungen, die ist in links-grüner Nähe, ich weiß nicht, was die mit den Kinderbildern machen werden. Also einen der Ordner bitte ich auf jeden Fall um die Sicherheit des kleinen Jungen. Xxxxx, Xxxxx, und ich halte Xxxxx für nicht minder gefährlich.“
Zusammenfassung der Strafen
Eingebezogene Strafen (2016–2019):
Verleumdung: 8 Monate (Künast), 6 Monate (Schulz) Freiheitsstrafe.
Volksverhetzung: 2x 90 Tagessätze zu 20 €.
Beschimpfung religiöser Bekenntnisse: 40 Tagessätze zu 20 €.
Neue Strafen (2019–2022):
Volksverhetzung: 6 Monate (2019), 8 Monate (2021) Freiheitsstrafe.
Billigung eines Angriffskriegs: 50 Tagessätze zu 40 €.
Verstöße gegen KunstUrhG: 2x 60 Tagessätze zu 40 €.
Üble Nachrede: 10x 40 Tagessätze zu 40 €.
Üble Nachrede in Tateinheit mit Beleidigung: 50 Tagessätze zu 40 €.
Beleidigung: 50 Tagessätze zu 40 €.
Gesamtstrafe: 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe (ohne Bewährung).
Adhäsionsverfahren: Zahlung von 1.000 € Schmerzensgeld an Xxxxx und 500 € an Xxxxx.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Olaf
Im Grunde kämpft er/sie ja gegen den Wahnsinn, mit eher rüderen Worten und Zeichen.
Das Problem ist ja nicht dieser Herr/Dame, sondern das was hier abgeht.
Ich kannte die Liste der Verurteilungspunkte nicht.
Wenn ich sie lese, ja ok, eben ein wenig Gossenslang dabei, aber ich hatte schon den Verdacht, dass hier nur Gegenwehr geleistet wird und die Strafe politischer Natur ist.
Mir wird aber übel, wenn ich Typen die in Ungarn mit Hämmern willkürlich auf Leute eingeschlagen haben, hier Unterstützung der Politik erhalten, heim geholt zu werden und am besten noch freigelassen werden, wie es bei einer der Hammerbande-Täter ja der Fall ist.
Dieser junge Herr macht dazu noch auf Opfer und fordert. Eigentlich ist dieser Typ eher ein Fall für die Psychatrie als für den Knast, denn den kann man nicht auf die Öffentlichkeit loslassen.
melden
Kommentar von T S
Die Verhältnismäßigkeit haben @Schwar Zi und @Foh Chicken schon passend eingeordnet.
Zur konkreten Einordnung müßte man sich aber das Umfeld der zitierten vorgeworfenen Stellen ansehen, denn je nach Kontext kann das den Vorwurf erheblich verstärken oder auch relativieren.
Interessant ist aber die Strafmaßtabelle am Ende des Artikels, da steht die Gerechtigkeit Kopf:
Majestäten und Migranten sind sakrosankt heilig, alles andere offensichtlicht zweitrangig. Auch wenn für diese die Auswirkungen weitaus relevanter sind.
Als Wiederholungstäter ist mit höheren Strafen zu rechnen - angebracht ist das aber nur wenn die Justiz zeitnah reagiert, nicht wenn die Strafen erst gesammelt und dann als drakonisches Paket veranschlagt werden.
melden
Kommentar von Schwar Zi
Ist Liebig (geschlechtsneutral) geschmacklos und oft widerlich? Natürlich!
Aber so lange Gewalttäter und Vergewaltiger immer wieder von deutschen Gerichten zu Bewährungsstrafen verurteilt werden, sagt mir mein Bauchgefühl hinter der Haftstrafe stehen womöglich politische Motive.
Im allgemeinen gilt, gewissen politische Kreise mögen es nicht, wenn ein kleines Mensch ihnen öffentlich die Hosen herunter zieht und ruft: Seht nur, der Kaiser ist nackt!
melden
Kommentar von Carl Peter
Erschreckende Machtlosigkeit in Gesellschaft und Politik seit Helmut Kohl selig - der stürmte noch persönlich auf den "Pöbel" zu, wenn er angegriffen wurde und auch sonst hatte er da ein mächtig dickes Fell.
"Die Hand die füttert, wird zuerst gebissen", wusste er in seinen biographischen Notizen zu berichten - seine Nachfolger gerieten dann kleiner und dünner, vorallem dünnhäutiger und brauchen auch sonst vielerlei Geschütze und Instrumente um sich des beissenden "Pöbels" zu erwehren.
Aber auch die Wehrhaftigkeit des "Pöbels" hat seit dem Coronawahn stark abgenommen - die Spritzen und Maulkörbe wirken wenigstens da ohne Nebenwirkungen.
Und wenn dann doch jemand aus dem "Pöbel" herauspöbelt, scheint es so, als stünde dafür im Strafgesetzbuch dann mehr als über Vergewaltigungen und Messermorde zur Verfügung.
Als der letzte deutsche große Denker, und wie medial herausgearbeitet wurde, ein Herr Habeck, sich seinen Schwachkopftitel als justiziabel ausbezahlen ließ, markierte das die Enthäutung der Politiker und Bevölkerung, die sich nicht mehr ihrer Haut zu wehren wissen.
Mensch Leute, wie sollen wir da gegen die Russen und Bricser bestehen, wenn wir nicht mal mehr die eignen Häute haben, die wir zu Markte tragen, oder ins Feld führen können?
melden
Kommentar von Uwe Seeber
Ich denke, das gerade Politiker wie Künast mehr Meinungsfreiheit aushalten müssen als normale Menschen.
melden
Kommentar von winfried Claus
Sven habe ich über viele Jahre verfolgen können. Er hatte oft lustige Auftritte und Gewaltärger kam immer nur von der Gegenseite! Meinungsdelikte sollte es gar nicht geben, das ist eins zu eins DDR oder früher! Wir brauchen eine radikale Meinungsfreiheit und kein verknotetes Etwas! Das Fundament der Demokratie ist nicht der Name "Demokratie" sondern der lebendige Inhalt. Wäre es so, wäre der Sven ohne große Aufmerksamkeit. Die Aufmerksamkeit muss man aber erzeugen, weil kontrollierte Medien Lügen und Schweigen.
melden
Kommentar von Foh Chicken
Keine Frage, viele von Marla's Äußerungen sind ätzend-provokant. Z.T. obszöner Stil ist aber Geschmackssache, und an sich nicht strafbar.
Er machte übrigens auch viele andere Aktionen, sachlich bis amüsant satirisch.
Man müsste jedes einzelne Urteil auf seine eigentliche Aussage und Intension überprüfen.
Z.B. beim Urteil wegen Künast, das 8 Monate Haftstrafe gebracht hat, bezieht er sich auf ein Zitat von Künast aus einem Protokoll des Bundestags.
Siehe-> https://archive.is/0Dr20
Künast hat sich da zwar anschließend straffrei rausgeredet, aber das Gesprochene Zitat ist real. Dafür 8 Monate. Wieso?
Insgesamt wirkt das Sammel-Urteil wie eine Erziehungsmaßnahme für einen rotzfrechen Bengel, der sich nichts vorschreiben lassen will, weil er sich verbal obzsön gegen tatsächliche Missstände zur Wehr setzt. Physisch gewalttätig war er aber nie, und hat auch nicht dazu aufgerufen. Abgesehen von dem Bild des Baseballschläger mit Aufschrift "Abschiebehilfe". Aber auch dieses war ja scheinbar eine Bewusstseins-Provokation gegenüber einem Antifa-Aktivisten, der ja tatsächlich mit einem echten Baseballschläger auf seinen Demos herum lief. So nach dem Motto: Schau was passiert, wenn ich so wäre wie Du…
melden
Kommentar von Josef Konrad
Marla-Svenja sollte unbedingt sofort noch beim BaMF und bei seinem österreichischen Pendant Asylantrag stellen!
melden
Kommentar von Rainer Möller
Danke, Herr Schmitz. Ich bin seit der Berufsverbote-Zeit überzeugt, dass ein wirksamer Schutz des Rechtes auf Opposition erst dann möglich ist, wenn man sich auch um den Nachbarn auf der eigenen Seite (rechts) und um den Nachbarn gegenüber (links) kümmert oder zumindest für ihn interessiert. Das hier ist ein guter Einstieg.
melden
Kommentar von L.D.
DDR-Gesinnungsjustiz bezieht sich auf die politische Strafjustiz der Deutschen Demokratischen Republik, bei der die Staatsführung und die SED die Rechtsprechung beeinflussten, um politisch Andersdenkende und Systemgegner zu verfolgen und einzuschüchtern. Das Justizsystem war nicht unabhängig, sondern unterstand der Kontrolle der Partei, und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) spielte eine zentrale Rolle bei Ermittlungen und der Kontrolle von Gerichtsverfahren. Dieses System zielte darauf ab, die Herrschaft der SED zu sichern und jeden, der als Bedrohung für den sozialistischen Staat angesehen wurde, durch ein politisch instrumentalisiertes Rechtssystem auszuschalten.
Sagt die Guggl-KI.