Wir lassen 2.661 Wahlbezirke durchrechnen

51,2 Prozent an der Urne, 24,3 per Brief: RA Dirk Schmitz fordert Überprüfung sämtlicher Briefwahlauszählungen in Sachsen-Anhalt

von Alexander Wallasch

Keine bewiesene Fälschung, aber „hinreichender Tatverdacht“© Quelle: Privat/Grok

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat Rechtsanwalt Dirk Schmitz Urnen- und Briefwahlergebnisse flächendeckend verglichen. Die AfD kommt an der Urne auf 51,2 Prozent, per Brief nur auf 24,27 – eine Lücke von fast 27 Punkten, in einzelnen Bezirken noch größer.

Im Interview erklärt er, warum ihn das statistisch stärker beunruhigt als frühere Differenzen in anderen Ländern, weshalb er von „dunkler Schwarmintelligenz“ statt zentraler Steuerung spricht und warum die Briefwahl aus seiner Sicht auf das frühere Ausnahme-Maß zurückgeführt werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht selbst habe längst festgehalten, dass Wahlgeheimnis, Freiheit und Öffentlichkeit bei der Briefwahl schwächer gesichert sind als an der Urne.

Sie haben eine Schnellanalyse gemacht und Ungereimtheiten bei der Briefwahl festgestellt. Ein politischer Gegner der AfD könnte sagen: Das war erwartbar.

Erwartbar war der Protest. Die AfD selbst hat im Moment relativ wenig Grund selbst zu meckern. Mit 44,1 Prozent hat sie ein deutlich besseres Ergebnis erzielt als auch viele AfD-nahe Stimmen prognostiziert haben.

Die Zahlen springen ins Auge: 51,20 Prozent hatte die AfD bei der Urnenwahl – aber nur 24,27 Prozent bei der Briefwahl. Ein Absturz um fast 27 Prozentpunkte. In einzelnen Orten ist die Kluft noch dramatischer: In Mertendorf stehen 63,2 Prozent AfD an der Urne nur 24,5 Prozent bei der Briefwahl gegenüber – eine Differenz von fast 39 Prozentpunkten. In Hedersleben sind es 62,9 zu 26,4 Prozent.

Die Zahlen zu Brief- und Urnenwahl lagen schon am frühen Morgen vor. Spricht das nicht zuerst für saubere und transparente Abläufe?

Sachsen-Anhalt ist ein kleines Bundesland, die Ergebnisse sind aus meiner Sicht sehr gut und sehr schnell veröffentlicht worden. Mit KI habe ich alle Wahlkreise durchlaufen lassen: sämtliche Urnenwahlergebnisse verglichen mit sämtlichen Briefwahlergebnissen. Eine komplette Auswertung. Das sind 2.661 Wahlbezirke.

Sieht man sich einzelne extreme Briefwahlbezirke an, liegen die Unterschiede bei bis zu 63 Prozentpunkten zwischen Brief- und Urnenwahl. Bei den großen Städten kann man das noch ein Stück weit erklären: In Magdeburg und Halle ist das linksgrün-woke Milieu stärker, und die haben deutlich häufiger Briefwahl beantragt.

Insoweit ist das, was ich festgestellt habe, keine gesicherte Wahlfälschung. Statistisch ist es aber so auffällig, dass eigentlich eine Strafanzeige erfolgen müsste und gleichzeitig ein Antrag bei der Landeswahlkommission auf Überprüfung sämtlicher Briefwahlauszählungen. Auch eine wissenschaftliche Überprüfung des Briefwahlergebnisses im Vergleich zur Urnenwahl – runtergebrochen auf den einzelnen Wahlkreis – ist erforderlich.

MdB Stephan Brandner (AfD) hat vor der Wahl gesagt, es werde einen Unterschied geben, weil die AfD ausdrücklich von der Briefwahl abgeraten habe.

Das mag so sein. Die Unterschiede sind im Vergleich trotzdem dramatisch. In Sachsen-Anhalt: 51,2 zu 24,27 Prozent. In Baden-Württemberg 2021 lag die AfD bei der Urnenwahl bei 22 Prozent, bei der Briefwahl bei 12,5 Prozent. In Nordrhein-Westfalen 2022: 6,9 zu 3,7 Prozent. Solche Vergleiche kann man fortsetzen. Dort liegen die Differenzen bei etwa acht bis elf Prozentpunkten. In Sachsen-Anhalt beträgt die Abweichung 26,93 Prozentpunkte.

24 zu 51 wirkt rechnerisch wie 4 zu 8. Warum soll das hier anders sein?

Weil das statistisch verräterisch ist. Je größer eine Grundgesamtheit, desto schwieriger ist eine solche Abweichung zwischen Urnen- und Briefwahl noch als „statistisches Grundrauschen“ erklärbar – anders als bei zwei, drei oder vier Prozentpunkten Ausgangsbasis.

Bei größeren Grundgesamtheiten müssten Abweichungen zwischen Brief- und Urnenwahl kleiner ausfallen. Ähnliches kennt man aus der Wahlstatistik: Hat eine Partei 4 Prozent, kann sie schnell bei 6 Prozent liegen. Die Abweichung beträgt nur zwei Punkte, wäre für das Ergebnis aber prozentual aber dramatisch mehr. Umgekehrt: Die AfD wurde zwischen 40 und 42 Prozent erwartet und hat rund 44 Prozent erzielt. Das ist eine relativ kleine prozentuale Abweichung. Beim BSW war die Abweichung zwischen Urnen- und Briefwahl  mit 5,97 gegenüber 5,00 Prozent merkwürdigerweise wesentlich geringer.

Zwischen Prognose und Wahlergebnis der AfD lag nur eine kleine Lücke – von 41 - 42 auf 44 Prozent. Spricht das nicht gegen eine Fälschung?

Nur scheinbar. Noch einmal: Rechnerisch wären bei reinen Urnenwahlen 51,2 Prozent herausgekommen, nicht 44. Ich unterstelle, dass das Briefwahlergebnis strukturell immer etwas schlechter für die AfD ausfällt, weil ein bestimmtes Milieu zur Briefwahl geht. Dann wäre nicht die volle Differenz auf die gerechneten 51 Prozent der Maßstab, sondern eine niedrigere, erwartbare Abweichung, meiner Meinung von etwa vier bis fünf Prozentpunkten. Die wäre in Ordnung. Wir haben aber eine Abweichung, die dramatisch größer, meines Erachtens nicht befriedigend erklärbar ist.

Ziel der etablierten Parteien und ihres Vorfelds war es, eine absolute Mehrheit der AfD zu verhindern. Das hat funktioniert.

Es scheint punktgenau funktioniert zu haben. Ich will nicht hineininterpretieren, dass das ein Plan war – meiner Meinung nach das Ergebnis vieler kleiner Aktivitäten. Ich behaupte auch keine bewiesene Straftat. Statistisch deutet vieles auf Manipulationen hin. Jetzt müssen alle Wahlkreise ernsthaft überprüft werden, durchaus auch mit Unterstützung wahlstatistischer Forschungsinstitute.

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Noch einmal: Kein Beweis?

Ein Staatsanwalt würde von einem hinreichenden Tatverdacht sprechen, nicht vom Beweis der vollzogenen Manipulation. Diesen Verdacht sehe ich.

Wie soll man sich eine Manipulation in der Gesamtheit vorstellen? Eher als Schwarm – eine Art hilfreiche Hand gegen eine befürchtete AfD-Herrschaft?

Ich bin eher Anhänger der dunklen Schwarmintelligenz, nicht zentral gesteuerter Manipulation. Eine zentrale Steuerung hieße: nicht einer oder zwei Beteiligte, die sich kennen, sondern Hunderte oder sogar Tausende. Das halte ich in unserer immer noch relativ offenen Gesellschaft für unwahrscheinlich. Das käme heraus. Deshalb dunkle Schwarmintelligenz.

Wo wird die Briefwahl ausgezählt? Wie ist das organisiert?

Verkürzt, ohne die ganze Geografie von Sachsen-Anhalt vor Augen zu haben: Es gibt normale Urnenwahlbezirke. Daneben gibt es weniger Briefwahlbezirke. In Sachsen-Anhalt sind es 511 zu 2661 insgesamt. Mehrere Urnenwahlbezirke werden zu einem Briefwahlbezirk zusammengefasst. Eine kluge Auswertung müsste die jeweiligen Urnenwahlbezirke direkt mit dem zugehörigen Briefwahlbezirk – dem Konkurrenten oder Teilkonkurrenten – vergleichen. Dann wären genauere Aussagen möglich.

Unabhängig von der Aufregung direkt nach den Wahlen sollte etwas anderes bleiben: Früher war die Briefwahl das Modell für Menschen, die nicht in Deutschland waren oder so krank, dass sie sich nicht mehr zum Wahllokal bewegen konnten. Sie war eine zu begründende Ausnahme. Gemessen am Anteil der Briefwähler heute ist Briefwahl praktisch zu einer neuen Regelwahl geworden. Wir haben dazu bereits einiges veröffentlicht: Sie ist gegenüber der Urnenwahl schon ab Antragstellung maximal manipulierbar. Deshalb erscheint es sinnvoll, sie nicht abzuschaffen, aber auf das frühere übliche Maß zurückzuschrauben.

Müsste ein Briefwähler den Grund dann wieder angeben – mit Prüfung? Die Ausweitung geschah doch auch, weil die Wahlbeteiligung angeblich zurückgegangen war.

Die Gründe waren vielfältig. Einmal, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Schon damals war klar: Briefwahl ist anfechtbarer. Dass das keine Theorie von Rechtsanwalt Schmitz ist, sieht man daran, dass selbst das Bundesverfassungsgericht seit 1967 mehrfach ausdrücklich anerkannt hat, dass bei der Briefwahl Wahlfreiheit, Wahlgeheimnis und Öffentlichkeit der Wahl weniger stark institutionell abgesichert sind als bei der Urnenwahl. Die Briefwahl bleibe dennoch verfassungsgemäß, weil sie einem anderen Wahlgrundsatz dient: der Allgemeinheit der Wahl, also möglichst vielen Wahlberechtigten die Teilnahme zu ermöglichen.

Das Gericht beschreibt dabei einen verfassungsrechtlichen Zielkonflikt: Auf der einen Seite steht die Allgemeinheit der Wahl – möglichst viele Menschen sollen wählen können. Auf der anderen Seite stehen Sicherstellung der Richtigkeit, Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl. Das Gericht sagt nicht, dass Brief- und Urnenwahl hinsichtlich ihrer Sicherungsmechanismen identisch wären. Bei der Briefwahl ist es den Wahlberechtigten weitgehend selbst überlassen für die Beachtung von Wahlgeheimnis und Wahlfreiheit Sorge zu tragen – meinte das BVerfG. Und das steht nicht im Ruf von Schwurbeltheorien.

Das heißt für mich für eine verstärkte Legitimation von Wahlergebnissen: Rückbau der Briefwahl und massivere Sicherstellung des Briefwahlablaufes. Der Vorschlag der AfD Sachsen-Anhalt „fliegende Wahllokale“ für Pflegeheime einzurichten, war ein erster sehr kluger Baustein.

Danke für das Gespräch!

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