Der Kandidat für das Berliner Abgeordnetenhaus, Julian Adrat, ist nach eigenen Angaben am Donnerstag der Zutritt zum Deutschen Bundestag verwehrt worden. Er sei spontan zu einer kleinen Feier einiger AfD-Abgeordneter eingeladen gewesen und habe sich einer routinemäßigen Sicherheitsprüfung unterzogen. Nach rund einer Stunde Wartezeit in der Eingangsschleuse sei ihm jedoch mitgeteilt worden, er stelle eine „Gefahr für das Haus“ dar und es bestehe die Befürchtung, er könne die Hausordnung verletzen oder die Sicherheit gefährden.
Adrat schilderte gegenüber Alexander-Wallasch.de, solche kleinen Flurpartys oder Geburtstagsfeiern kämen im Bundestag regelmäßig vor – nicht nur bei der AfD mit ihren über 150 Abgeordneten, sondern auch bei den anderen Fraktionen. Die Abgeordneten feierten Geburtstage oder andere Anlässe oft gemeinsam. Er selbst sei vom sachsen-anhaltinischen Bundestagsabgeordneten Thomas Korell spontan eingeladen worden. Das sei im Parlament nichts Ungewöhnliches, betonte er; ein Abgeordneter dürfe jederzeit Gäste mit hineinnehmen.
Adrat, der nach eigenen Worten regelmäßig im Bundestag verkehre, sei am Mittwochabend in der Dorotheenstraße 101 eingetroffen und habe aus dem Eingangsbereich den Abgeordneten Korell angerufen. Der MdB sei daraufhin heruntergekommen. In der Sicherheitsschleuse habe dann jedoch ein ungewöhnlich langes Warten begonnen. Adrats Ausweis sei zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) weitergeleitet worden, doch aus der Prüfzentrale sei keine Einlassgenehmigung gekommen. Selbst die Sicherheitsbeamten und der Abgeordnete Korell seien überrascht gewesen – „so etwas haben wir noch nie erlebt“, sollen die Pförtner gesagt haben.
Nach etwa 40 Minuten habe Adrat vorgeschlagen, der Abgeordnete könne zur Feier zurückkehren und er warte allein weiter. Das sei so gehandhabt worden. Während der Wartezeit habe er unter anderem die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Franziska Brantner das Gebäude verlassen sehen. In der Dorotheenstraße 101 seien auch die Spitzen der Parteien untergebracht.
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Schließlich seien zwei Polizisten erschienen und hätten ihm mitgeteilt, der Zutritt werde ihm an diesem Tag nicht gewährt. Wörtlich hätten sie erklärt, er stelle eine „Gefahr für das Haus“ dar; es werde befürchtet, dass er die Hausordnung verletzen und die Sicherheit gefährden könne. Eine konkrete Begründung habe es nicht gegeben.
Adrat habe darauf hingewiesen, dass er Kandidat für das Berliner Abgeordnetenhaus sei, keinerlei Vorstrafen habe und als völlig unbescholtener Bürger gelte. Zudem hingen seit drei Tagen seine Wahlplakate gut sichtbar rund um den Bundestag. Er habe betont, bereits etliche Male im Bundestag gewesen zu sein und als Person des öffentlichen Lebens zu gelten.
Die Beamten hätten sich daraufhin noch einmal beraten und telefoniert, doch die Entscheidung sei endgültig geblieben. Adrat selbst hat den Vorfall unmittelbar danach auf der Plattform X (ehemals Twitter) öffentlich gemacht. In seinem Post schrieb er wörtlich:
„Unglaublich: Mir wurde eben der Zutritt zum Bundestag verwehrt. Eine Stunde(!) stand ich in der Schleuse mit einem Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt, während die Sicherheitsprüfung lief, die Pförtner meinten: ‚so etwas haben wir noch nie erlebt‘, ehe dann zwei Polizisten erschienen, die mir erklärten, ich sei eine ‚Gefahr für das Haus‘ (wirklich!), es stehe zu befürchten, dass ich mich nicht an die Hausordnung halten würde und eine Bedrohung der Sicherheit (sic!) darstellen würde. Es tue ihm leid, aber der leitende Polizist der ZÜP habe das so entschieden. Ich fragte, wie das sein könne, ich sei schon unzählige Male im Bundestag gewesen, ich sei ein völlig unbescholtener Bürger, woraufhin er mich bat, nochmal zu warten, und er ging eine Weile hinter der Scheibe telefonieren: Keine Chance, es tue ihm leid, er gab mir Namen und Dienstgrad des Verantwortlichen, ehe wir uns verabschiedeten. Einfach nur krass und einer Demokratie unwürdig. Was war das, wenn nicht politisch motivierte Schikane?“
Der Vorfall wirft nach Darstellung Adrats Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bundestag auf. Eine Stellungnahme der Bundestagsverwaltung lag bislang nicht vor, Alexander-Wallasch.de hat einen umfangreichen Fragenkatalog geschickt, Antworten werden hier nachgereicht.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Korell dazu gegenüber Alexander-Wallasch.de:
"Es ist schon bedenklich, wie man mit dem politischen Gegner umgeht. Aus meiner Sicht war diese Aktion durchsichtig und unmöglich. Meinen Gast eine Stunde warten zu lassen, nur um ihm dann den Zutritt zu verwehren, war einfach nicht hinnehmbar. Solche Aktionen werden sich unsere Wähler und die Bürger merken und an der Wahlurne quittieren."
In einer E-Mail an den Abgeordneten, die Alexander-Wallasch.de exklusiv vorliegt, schriebt der "Erster Polizeihauptkommissar beim Deutschen Bundestag", Referat ZS 1 wörtlich unter anderem:
"Der Zutritt Ihres für heute, den 06. Mai 2026, angemeldeten Gastes, Herrn Julian Adrat, konnte nicht gewährt werden.
Herr Adrat wurde am Mittwoch, dem 06. Mai 2026 spontan durch sie persönlich am Eingang Dorotheenstr. 101 gegen 20:40 Uhr angemeldet.
Gemäß § 2 Absatz 6 Nummer 2 der Hausordnung des Deutschen Bundestages (HO-BT) sind Besucherinnen und Besucher sowie Gäste bei berechtigtem Anlass zutrittsberechtigt auf Grundlage eines an der Pforte ausgegebenen Gastausweises, der zu einem einmaligen, befristeten Zutritt berechtigt. Bei Personen, die auf Grundlage des § 2 Absatz 6 HO-BT Zutritt erhalten sollen, wird zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt (vgl. § 2 Absatz 6c, Absatz 6d HO-BT und Ziffer II. Nummer 4, Ziffer III. Nummer 5 sowie Anlage 3 der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften (ZuV) in Verbindung mit dem Hausrecht der Bundestagspräsidentin, Art. 40 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz).
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung verfolgt den Zweck, Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien aufrechtzuerhalten (§ 2 Absatz 6a Satz 3 HO-BT). Ein Risiko in diesem Sinne liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte erwarten lassen, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages oder die Sicherheit beeinträchtigt wird (§ 2 Absatz 6a Satz 4 HO-BT).
Nach § 2 Absatz 6a Satz 6 HO-BT kann der Zutritt abgelehnt werden, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen.
Als Grundlage für die Bewertung und Entscheidung der Zuverlässigkeit dient insbesondere der unter Ziffer III. der Anlage 3 der ZuV aufgeführte Kriterienkatalog.
Die auf dieser Grundlage bei Herrn Julian Adrat durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung wurde nicht mit einer positiven Beurteilung abgeschlossen.
Die genannten Regelungen können unter nachfolgenden Links abgerufen werden:
Hausordnung des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1-249296
Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften: https://www.bundestag.de/resource/blob/558026/26f536d1119a6fa7984c5dc0adf2a50f/zugangs_und_verhaltensregeln_intern.pdf"
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Kommentar von T S
@Winfried Bähring: Die Absichtlich ungenügende Kommunikation ist Teil der beabsichtigten Schikane. "Zersetzung" nannte man das in Stasi-Sprech, der Geist und die Methoden sind zurückgekehrt.
Dahinter steckt aber auch zu vernebeln vom wem die Anweisung kommt, denn die an der Tür folgen letztlich nur Befehlen die sie vorgegeben bekommen.
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Kommentar von Joachim Winter
ein handfester Skandal! Oppositionspolitiker können willkürlich ausgeschlossen werden von Geburtstagsfeier. Das muss an die ganz große Glocke gehängt werden. Der Grund war natürlich, dass seit zwei Tagen Plakate von ihm in Wellen umhängen und die linken gesehen haben, wohin er gehört.
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Kommentar von Winfried Bähring
Der Skandal ist für mich weniger eine ausgesprochene Zutrittsverweigerung zum Bundestag, sondern vielmehr die erbärmliche Kommunikation gegenüber dem Betroffenen.
Diese erschöpft sich in allgemeinen und nichtssagenden Floskeln, die sowohl eine Beleidigung des Intellektes des Betroffenen darstellen als auch eher an die Willkür und Intransparenz eines totalitären Staatsgebildes als an die Transparenz einer freiheitlich demokratischen Grundordnung erinnern.
Die Zugangsverweigerung zum deutschen Bundestag ist an folgende Kriterien gebunden:
(Auszug aus der Hausordnung des deutschen Bundestages, Anlage III, III. Kriterienkatalog, 2. Kriterien, S. 27-28):
a) Rechtskräftige Verurteilungen
Verbrechen (Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem
Jahr oder darüber bedroht sind),
oder
Vergehen (Taten, bei denen die gesetzliche Mindestfreiheitsstrafe
weniger als ein Jahr beträgt oder die mit Geldstrafe bedroht sind), die
im Einzelfall nach Art der Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden besonders zu stören, soweit sie sich gegen
- das Leben oder
- die Gesundheit oder
- die Freiheit einer oder mehrerer Personen oder
- bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte richten und auf den Gebieten des
- unerlaubten Waffenverkehrs oder
- Betäubungsmittelverkehrs oder
- der Geld- oder Wertzeichenfälschung oder
- gewerbs-, gewohnheits-, serien-, bandenmäßig oder sonst organisiert begangen werden oder
Staatsschutzdelikte oder
mehrfache rechtskräftige Verurteilungen wegen anderer als solcher Straftaten mit erheblicher Bedeutung, wenn dies nach einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände angezeigt erscheint.
b) Weitere Erkenntnisse (z. B. laufende Ermittlungen oder Einstellungen)
- laufende Ermittlungsverfahren oder
- eingestellte Ermittlungsverfahren
oder wenn
- Staatsschutz- oder
- Rauschgifterkenntnisse oder
- Erkenntnisse aus dem Deliktsbereich Organisierte Kriminalität
bestehen, die darauf schließen lassen, dass künftig solche Straftaten begangen werden.
Unter Berücksichtigung der Aussage von Herrn Adrat (Zitat), „er habe darauf hingewiesen, dass er Kandidat für das Berliner Abgeordnetenhaus sei, keinerlei Vorstrafen habe und als VÖLLIG UNBESCHOLTENER Bürger gelte“, wäre es (nicht nur für den persönlich Betroffenen) interessant zu erfahren, welche offensichtlich NICHT in der Hausordnung dokumentierten, aber doch relevanten, ZUSÄTZLICHEN „Verfehlungen“ dazu führen, dass einem Bürger der Bundesrepublik Deutschland der Zugang zum Deutschen Bundestag verweigert wird, er also NICHT (mehr) als "unbescholten" gilt.
Man könnte jetzt zwar argumentieren, die Nichtnennung der detaillierten Verweigerungsgründe diene dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, aber offensichtlich sind die zutreffenden, detaillierten Verweigerungsgründe ja nicht einmal Herrn Adrat persönlich zur Kenntnis gebracht worden.