Zwei Fälle aus Niedersachsen werfen Fragen zur Demokratie auf

AfD-Kandidaten vor Kommunalwahlen: Verfassungstreue-Prüfungen als Waffe gegen Machtverlust?

von Alexander Wallasch

Sichert, Mair andere sollen verhindert werden – aber Plakate hängen schon© Quelle: Martin Sichert/ privat, Montage: Wallasch

In Niedersachsen laufen derzeit Prüfungen der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterämter – exemplarisch bei Martin Sichert und Patricia Mair. Dem Portal Alexander-Wallasch.de liegen exklusiv alle Unterlagen dazu vor. Kritiker sehen politische Schikane, während Befürworter den Schutz der Demokratie betonen. Weitere Fälle sind zu erwarten.

Exemplarisch sollen hier zwei aktuelle Fälle von Versuchen berichtet werden, AfD-Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Es ist aber davon auszugehen, dass es weitere Fälle gibt oder noch geben wird. Die entsprechenden Stellen wurden angefragt.

Bei den anstehenden Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 laufen derzeit Versuche, AfD-Kandidaten für Direktwahlen zu Hauptverwaltungsbeamten wie Landrat oder Oberbürgermeister durch eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem neuen § 45d Abs. 7 NKWG von der Wahl auszuschließen.

Hier geht es konkret um den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert als Landratskandidaten der AfD Friesland-Wittmund im Landkreis Friesland und um Patricia Mair als Oberbürgermeisterkandidatin der AfD in Salzgitter.

Martin Sichert teilt mit:

„Es ist mehr als paradox: Derzeit bin ich auf Einladung der US-Regierung in Washington und führe dort als Vertreter des deutschen Parlaments zahlreiche Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern. Gleichzeitig wird in meinem eigenen Wahlkreis meine Verfassungstreue angezweifelt, weil ich von der AfD als Kandidat nominiert wurde.“

Sollte Sichert, so schreibt er weiter, tatsächlich nicht als Landratskandidat zugelassen werden, werde er gegen diesen undemokratischen Ausschluss klagen:

„Meine Nicht-Zulassung wäre reine Willkür, um die derzeit größte deutsche Partei zu schwächen. Ich bin der bekannteste der Kandidaten, bin Angestellter im öffentlichen Dienst, in dem ich 7 Jahre vor dem Bundestag gearbeitet und meine Verfassungstreue bewiesen habe.“

Gemäß aktuellen Prognosen, so teilt der MdB Sichert weiter mit, würde die AfD bei der Bundestagswahl das Direktmandat im Wahlkreis Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven gewinnen:

„Offensichtlich zu viel für SPD, Grüne und CDU, die offensichtlich große Angst vor einem Landrat der AfD haben. Ich stehe bereits in Kontakt zu hervorragenden Anwälten, um vor Gericht dafür zu sorgen, dass die Altparteien mit dieser Schikane keinen Erfolg haben und die Wähler frei entscheiden können, wen sie als Landrat haben möchten. Diesen Angriff auf die Demokratie darf man den Kartellparteien nicht durchgehen lassen.“

Martin Sicherts Stellungnahme findet sich auf YouTube.

Im Fall von Patricia Mair, der einzigen weiblichen Bewerberin zur Bürgermeisterin von Salzgitter, wurde durch die Wahlleitung der Stadt Salzgitter eine Prüfung nach § 45d Abs. 7 NKWG eingeleitet bzw. eine Weiterleitung an die Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommen.

Die ursprünglich vorgesehene Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 09.07.2026 wurde kurzfristig abgesagt, weil die Verfassungstreueprüfung noch nicht abgeschlossen sei.

Im Schreiben der AfD-Seite heißt es:

„Nach unserem bisherigen Kenntnisstand ist Frau Mair die einzige weibliche Bewerberin für das Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in Salzgitter. Zudem liegt bei Frau Mair eine sichtbare Behinderung bzw. Beeinträchtigung im Augenbereich vor. [...] Konkrete personenbezogene verfassungsfeindliche Handlungen, Äußerungen, Veröffentlichungen oder sonstige individuelle Verhaltensweisen von Frau Mair wurden uns bislang nicht benannt.“

Frau Mair hat schriftliche Negativauskünfte sowohl des Bundesamtes für Verfassungsschutz als auch der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde eingeholt, wonach zu ihr keine Daten im NADIS oder in sonstigen Dateien gespeichert sind und weder eine Akte geführt noch Angaben zu ihrer Person in Dateien gespeichert sind.

In der weiteren Korrespondenz des AfD-Kreisverbands Salzgitter mit der Stadt heißt es:

„Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine bloße Parteimitgliedschaft und die Ausübung satzungsgemäßer Parteifunktionen ohne konkrete personenbezogene tatsächliche Anhaltspunkte keine fehlende Verfassungstreue begründen können. Der Gemeindewahlausschuss hat nach Ihrem eigenen Schreiben über die Zulassung oder Nichtzulassung eigenverantwortlich, weisungsfrei und mit Mehrheit zu entscheiden; Erkenntnisse der Kommunalaufsicht oder des Verfassungsschutzes entfalten keine Bindungswirkung.“

Die AfD-Seite fordert konkrete individuelle Anhaltspunkte jenseits der Parteizugehörigkeit und Funktionen und bemängelt, dass die Einzelfallprüfung faktisch durch eine pauschale Ableitung aus Parteizugehörigkeit und satzungsgemäßer Parteifunktion ersetzt werde.

Die Stadt antwortet unter anderem, dass vor einer ablehnenden Entscheidung rechtliches Gehör gewährt werde, spätestens in der Sitzung des Wahlausschusses, und verweist auf den Leitfaden zur Prüfung.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Die Wahlleiter und Kommunalaufsicht konstruieren die Prüfung primär aus der Mitgliedschaft in der als Beobachtungsobjekt eingestuften AfD Niedersachsen und den satzungsgemäßen Funktionen der Kandidaten, ohne dass in den vorliegenden Unterlagen konkrete individuelle verfassungsfeindliche Handlungen, Äußerungen oder Veröffentlichungen der Betroffenen benannt werden.

Frau Mair wird offenbar als einzige Kandidatin einer solchen Prüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des passiven Wahlrechts für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten, wo die Gewähr für jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eine Wählbarkeitsvoraussetzung nach § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG darstellt.

Der politische Verfassungsschutz ist nur deshalb involviert, weil die Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Prüfung eigene Daten erheben und die Verfassungsschutzbehörde um Auskunft ersuchen kann, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse zu der Bewerberin oder dem Bewerber vorliegen, die Zweifel daran begründen können, dass sie oder er die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.

Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des NKWG In den Fällen wird auf die Einstufung der AfD als Beobachtungsobjekt verwiesen, doch bei Mair liegen ausdrücklich keine personenbezogenen Erkenntnisse vor.

Wichtig zu wissen: Das gesamte Verfahren zur Verfassungstreueprüfung bei Bewerbern für Hauptverwaltungsbeamten wurde durch eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes NKWG im April 2026 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Juristen werden jetzt zu prüfen haben, ob dieser Versuch des Ausschlusses von Kandidaten der AfD möglich werden kann.

Nun kann bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Zweifel eine umfangreichere Prüfung durch die Kommunalaufsicht erfolgen, die auch den Verfassungsschutz einbeziehen darf. Die Pressemitteilung des Innenministeriums dazu findet sich hier.

Ähnliche Fälle von Prüfungen oder Ausschlüssen AfD-naher Kandidaten aufgrund von Verfassungstreue-Zweifeln gab es bereits in anderen Bundesländern und nun auch verstärkt in Niedersachsen.

In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurden 2025 AfD-Bürgermeisterkandidaten wie Joachim Paul in Ludwigshafen und Uwe Detert in Lage nicht zugelassen. Die Entscheidungen wurden gerichtlich bestätigt, unter anderem wegen aktiver Verbindungen zu als „Rechtsextreme“ bezeichneten Personen oder wegen als „verfassungsfeindlich“ bezeichneten Äußerungen.

In Thüringen wurde nach der Wahl des AfD-Landrats Robert Sesselmann eine nachträgliche Prüfung diskutiert. In Niedersachsen selbst werden derzeit mehrere AfD-Kandidaten geprüft, darunter Stephan Bothe als Landratskandidat in Lüneburg, Jessica Schülke in Hannover und weitere. Der NDR hatte dazu vor wenigen Tagen berichtet.

Die AfD sieht darin eine politisch motivierte Kampagne von SPD, Grünen und CDU aus Angst vor Machtverlust, während die Gegenseite die Prüfung als notwendigen Schutz der Verfassung bei sensiblen Ämtern darstellt. Konkret bei Sichert und Mair laufen die Verfahren derzeit noch, mit laufender Korrespondenz bei Mair und angekündigter Klage bei Sichert.

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.