Patrick Lehmann ist Richter am Offenburger Amtsgericht. Und dort fühlte er sich allen Ernstes dazu berufen – oder war es eine Eingebung von oben? – einem AfD-Bundestagskandidaten wegen des Verbreitens einer antifaschistischen (!) Foto-Collage die Empfehlung mit auf den Weg zu geben, die AfD zu verlassen.
Der Verurteilte ist Direktkandidat bei der kommenden Bundestagswahl. Der Wahlkampf hat längst begonnen. AfD-Kandidat Taras Maygutiak bewirbt sich im Wahlkreis Offenburg um die Mehrheit der Stimmen. Aber Maygutiak hat jetzt vollkommen überraschend eine Bewährungsstrafe von drei Monaten bekommen, zusätzlich soll er „Zwangsarbeit“ beim „Arbeitskreis Asyl“ ableisten – ein Arbeitsort, sicher bewusst ausgewählt, um den in der richterlichen Anti-AfD-Empfehlung von Lehmann bereits deutlich erkennbaren Umerziehungsauftrag weiter zu vertiefen.
Die AfD ist zuwanderungskritisch, also soll Maygutiak sich mit Asylbewerbern befassen, von denen er mutmaßlich selbst überzeugt ist, sie seien von einer ideologisierten grün-roten Politik illegal ins Land geschafft worden. Aber weil das Richter Lehmann in Offenburg offenbar immer noch nicht genug Umerziehungsparty ist, soll der AfD-Bundestagskandidat neben der Bewährungsstrafe und der Zwangsarbeit noch 5.000 Euro an eine Stiftung zahlen, die sich mit dem Unrecht des Nationalsozialismus befasst.
Bis hierher weiß der Leser noch gar nicht, um welches strafwürdige Posting es eigentlich geht. Viele X-User haben es allerdings vor einer ganzen Weile selbst geteilt oder bei anderen Usern angeschaut. Es geht um eine Fotografie einer in langen und engen Kolonnaden mit der Regenbogenfahne geflaggte breiten Straße einer Großstadt. Und wer in Deutschland ein paar Jahre in die Schule gegangen ist und im Geschichtsunterricht nicht durchgehend geschlafen hat, der gehört ziemlich sicher zu jenen, die hier identische Assoziationen an eine Riefenstahl-NS-Inszenierung hatten:
Die Fahne einer politischen Bewegung in dieser Dichte und Synchronisation ist in Deutschland seit 1945 aus gutem Grund nie mehr Teil der Alltagskultur geworden. Die Assoziationen werden allein von der Dichte und Ordnung der Aufhängung geweckt.
Das dachte sich auch AfD-Kandidat Maygutiak und teilte diesen Post kurzerhand in Verbindung mit einer Aufnahme eines Fahnenmeers aus den 1930er Jahren. Jeder Leser dieses Postings, welcher dem polit-medialen Komplex inklusive der Ampel-Regierung samt ihrer Unterstützung einer gewaltbereiten Antifa gegenüber kritisch aufgestellt ist, versteht die Idee hinter dem Bild: „Nie wieder!“
Oder heruntergebrochen: Es gibt Menschen, die sich wegen der Übergriffe gegen Oppositionelle, wegen der anhaltenden Diffamierungen, der Diskreditierungen, Ausgrenzungen und Berufs- und Veranstaltungsverboten dieser öko-sozialistischen Ideologie und ihrer Vertreter angesichts dieses massiven Fahnenaufgebots an die Anfänge des Faschismus erinnert fühlen.
Und es handelt sich auch nicht um irgendeine Fahne, die Regenbogenfahne wird von vielen Bürgern als Fahne dieser Ideologie-Bewegung gelesen, was auch damit zu tun hat, dass sie immer öfter überall dort auftaucht, wo die etablierten Parteien ihre Macht demonstrieren wollen oder Industrien wie Volkswagen und Unternehmen wie Rewe und Co zu einer Demuts- und Unterwerfungsgeste genötigt wurden.
Wer also die Regenbogenfahne der Bewegung als Synonym für eine antidemokratische Bewegung dechiffriert, der macht überhaupt nichts Verbotenes oder Abwegiges, wenn er den Gedanken „Wehret den Anfängen“ hier bildhaft sichtbar machen will.
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Rechtsanwalt Dirk Schmitz vertritt Taras Maygutiak in Offenburg als Rechtsbeistand. Alexander Wallasch sprach am Nachmittag mit ihm über Richter Lehmann und sein politisch anmutendes Urteil.
Als Verteidiger waren Sie heute vor dem Amtsgericht Offenburg. Um welchen Fall ging es?
Der Mandant heißt Taras Maygutiak, 51, langjähriger AfD-Stadtrat in Offenburg und der aktuelle AfD-Bundestagskandidat im Ortenaukreis.
Dieser Mann ist vor Gericht gekommen wegen geteilter oder selbst geschriebener Posts, die Vergleiche zwischen NS Zeit und Gegenwart ziehen?
Ja genau. Er hatte zwei angeklagte Posts veröffentlicht. In dem einen ein Foto mit Kindern, die Hakenkreuzfahnen schwenken, Das Foto stammt aus den frühen 30er Jahren - darüber war der Satz „Wie es 1933 angefangen hat“ mit einer klaren Distanzierung. Auf dem zweiten Post war eine Straße mit ganz vielen Regenbogenfahnen abgebildet. Direkt daneben hatte mein Mandat ein Bild gepostet, auf dem eine mit Hakenkreuzfahnen geschmückte Straße zu sehen war. Diese beiden Fotos hat er in einem Post zusammengefasst und hat gesagt: Die Dinge wiederholen sich nicht, sie reimen sich.
Das heißt, es steht im Kontext der Aussage „Nie wieder“?
Ja. Genau!
Der Staatsanwalt hatte per Strafbefehl beide Taten mit je 50 Tagessätzen bewertet. Mein Mandant hat gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Heute ging es darum: Wie geht es weiter? Das Gericht hat – um es vorwegzunehmen – eine Straftat zum Post mit den winkenden Kindern nicht gesehen.
Das Gericht hat ihn aber wegen des Angriffs auf die Regenbogenreligion für schuldig befunden. Ein Vergleich der Regenbogenfahne mit einer Hakenkreuzfahne sei weder inhaltlich noch formell erlaubt.
Hier hat das Gericht die Strafe, die eigentlich durch das Fallenlassen des ersten Teils theoretisch nur bei einmal 50 Tagessätzen gelegen hätte, in eine Haftstrafe von drei Monaten umgewandelt. Zusätzlich müsse Maygutiak 50 Stunden in einem Flüchtlingsheim arbeiten, damit er lerne, was AfD sei. Flüchtlingsheim deshalb, damit er seine politischen Ziele noch einmal reflektieren könne.
Was ist so außerordentlich daran?
Zum ersten Male hat es ein Richter gewagt, die Verurteilung maßgeblich auf dessen AfD-Parteimitgliedschaft und Aktivität zu stützen. Wir hörten eine mündliche Urteilsbegründung, die selbst mich als langjährigen Anwalt sprachlos gemacht hat. Der Richter hat direkt erklärt, dass Herr Maygutiak, der im Januar für den Bundestag kandidiert und vielleicht gewählt wird, ernsthaft darüber nachdenken solle, die AfD besser zu verlassen.
Gibt es da nicht auch einen Schutz der Kandidaten vor Wahlen über einen bestimmten Zeitraum, als eine Art immunitätsähnliche Schutzzone?
Das ist natürlich ein erheblicher Eingriff in die Gewaltenteilung. Die Bürger entscheiden, wer gewählt wird. Die Parteien entscheiden, wer kandidiert. Und hier greift die Justiz in einem Bilderstreit ein und erklärt, dass der Kandidat seine Partei besser verlassen solle. Dies ist nichts anderes als eine juristisch-politische Drohung eines Richters. Grenzt an Nötigung.
Besagtes Posting mit den Regenbogen ist sehr vielen Leuten bekannt, weil es damals besonders oft geteilt wurde. Wahrscheinlich zehntausende Male eine berühmt gewordene Straße voller Regenbogen. War das in Holland oder Belgien? Bezogen auf die Hakenkreuzfahnen, gab es diese Straßen zum Beispiel auch im oscarprämierten Film „Die Blechtrommel“.
Warum soll das nicht gestattet sein, seiner Spontanassoziation über ein Bild auch Raum zu geben?
Der Richter hatte fantasiert, durch den Post meines Mandanten seien Hakenkreuzschmierereien zu erwarten, und deshalb gebe es einen generalpräventiven Grund, den AfD-Kandidaten verstärkt zu bestrafen. Aber das generalpräventive Moment muss in einem Verhältnis zum angeklagten Delikt stehen.
Ihr Mandat hat Hakenkreuze gepostet als warnendes Beispiel „Nie wieder“? Das macht doch die Linke seit Bestehen der Bundesrepublik ...
Ich habe sogar im Verfahren zwei Titelbilder von Stern und Spiegel hochgehalten, die das Hakenkreuz im Zusammenhang mit dem Sylt-Lied-Fall sogar auf ihre Titelseite gesetzt haben. Aber das wäre erlaubt, da die Gesinnung stimmt. Es ginge gegen den Faschismus.
Welche Expertise haben Richter und Staatsanwalt, solche Aussagen zu treffen? Oder wurden Gutachter zu Rate gezogen?
Nein. Es war freihändiges politisches Theater. Anscheinend hat ein grün-roter Richter jetzt vor Ort den Bundestagswahlkampf gegen die AfD eröffnet.
Wie geht es weiter?
Ich habe bereits im Verfahren erklärt, dass wir Rechtsmittel einlegen.
Das geht zum Oberlandesgericht?
Jein, das weiß ich noch nicht genau. Ich habe Rechtsmittel eingelegt. Dann können wir entscheiden, ob das Skandalurteil vom Landgericht aufgehoben wird. Oder Revision, Sprungrevision heißt das. Dann geht es direkt zum Oberlandesgericht.
Zusammengefasst: Da hat jemand Posts veröffentlicht. Dafür kriegt er zunächst zwei Mal 50 Tagessätze. Gegen den Strafbefehl erhebt er Einspruch. Es kommt zur Gerichtsverhandlung. Der Richter lässt einen fallen. Dafür hebt er den anderen in den Rang einer Bewährungsstrafe mit Zwangsarbeit ...
Er wandelt den Tagessatz in eine Freiheitsstrafe um ...
Und zusätzlich gibt er noch eine politische Weisung, dass Ihr Mandant sich nicht weiter in der AfD betätigen soll ...
Solche Justiz ist die Delegitimierung des Staates.
Solche Fälle häufen sich in der öffentlichen Wahrnehmung. Warum?
Entweder erwarten wir bei unserem Amtsrichter bald den nächsten Karrieresprung. Oder aber es ist eine gezielte Absprache in der Justiz vor der Wahl, die im Januar stattfindet, AfD-Kandidaten gezielt zu kriminalisieren, um deren Wahlergebnis zu minimieren. Das ist schäbig. Hat aber Methode. Der Amtsrichternde erklärt einmal, was und wer zu wählen ist. Betreutes Denken auf Vergütungsstufe R 1.
Haben Sie den Richter gefragt, ob er angewiesen wurde?
Das ging technisch nicht. Nach einem Urteil gibt es keinen Dialog. Das war selbst für die Woken im Saale eine echte Überraschungsentscheidung.
Hakenkreuze dürfen nur politisch Korrekte posten. Bei anderen handelt es sich um eine Straftat.
Danke für das Gespräch!
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Kommentar von Bele Lu
"...zusätzlich soll er „Zwangsarbeit“ beim „Arbeitskreis Asyl“ ableisten – ein Arbeitsort, sicher bewusst ausgewählt, um den in der richterlichen Anti-AfD-Empfehlung von Lehmann bereits deutlich erkennbaren Umerziehungsauftrag weiter zu vertiefen."
Ich fragte mich, ob dieser Aspekt des Urteils überhaupt rechtens sein kann. Setzt dieser Richter ihn damit nicht wissentlich und willentlich möglicher Repressalien aus? Es kann davon ausgegangen werden, dass er an diesem Arbeitsort nicht gern gesehen sein wird, um es mal höflich auszudrücken. Und durchaus vorstellbar, dass aus diesem Dunstkreis Übergriffe geschehen werden, sei es in Form von Mobbing oder anderen Taten. Allzu oft gibt es ja die Anschläge auf AfD Politiker, materieller und auch körperlicher Art. Für mich ein unverantwortliches Vorgehen von diesem Richter, abgesehen von diesem, m.E. skandalösen Urteils!
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Kommentar von Michael Jäger
Meinen Post hats leider zerlegt, deshalb der erste Teil nochmal:
Art 3 GG
(1) ...
(2) ...
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Kommentar von Micha
Art 3 GG
(1) ...
(2) ...
(3) <b>Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eigentlich ist dieses Urteil ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Und der Richter ist wegen Verfassungsfeindlichkeit zu entlassen.
Der Richter ist nämlich Verfassungsverpflichtet, der Bürger ist Verfassungsträger. Und nicht umgekehrt, wie heute allgemein und auch hier wieder sichtbar, üblich.
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Kommentar von Alfonso Kerner
Diese Sache ist wieder ein deutlicher Hinweis für mich unbedingt die AfD zu wählen.
Ich danke dem Amtsrichter dafür, dass er mir zu dieser Entscheidung verholfen hat.
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Kommentar von .TS.
Vielleicht sollte man auch nicht jeden Dünnpfiff in den "sozialen" Netzwerken weiterschicken. Derartigen geistigen Bodensatz sollte man besser den rotzGrünen Quatschköpfen überlassen. Für die Rettung der Redefreiheit bringt es nix wenn man derart flache Steilvorlagen für die Gesinnungsjustiz abliefert, der Aufwand und die Aufmerksamkeit wäre besser in ernstere Fälle investiert, wie etwa:
https://deutschlandkurier.de/2024/11/spd-innenministerin-faeser-stellt-strafantraege-gegen-dk-chefredakteur-david-bendels-neuer-anschlag-auf-die-presse-und-meinungsfreiheit/
https://www.danisch.de/blog/2024/11/21/noch-ne-volksverhetzung/
https://www.danisch.de/blog/2024/11/21/die-berliner-polizei-und-die-privatgespraeche/
Liste allein im letzten Halbjahr beliebig fortsetzbar.
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Kommentar von Karl Kallisto
Ist das Aktenzeichen des Falls bekannt?
Mich interessiert in solchen Fällen immer die Urteilsbegründung - die jetzt sicherlich noch nicht öffentlich verfügbar ist, aber vielleicht irgendwann.
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Kommentar von winfried klemm
Justiz gab es immer - beim König - im Faschismus - in der DDR: Das Ergebnis ist auch immer das Gleiche, die Herrschaft zu stützen. Nur werden nach einer politischen Wende, diese Leute nicht entfernt oder bestraft.
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Kommentar von Hans Buschmann
Die Justiz besteht - mit wenigen Ausnahmen - aus jeder Menge Coronazis; und auch die Veröffentlichung der Corona-Files hat daran nichts geändert. Sollten di eVerhältnisse sich doch einmal ändern, werden wir dort sehr viele "Filbingers" erleben.