Die Nachricht des Tages zur Weimer-Affäre kam heute von Ansgar Neuhof für „Achse des Guten“. Neuhof ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin. Und RA Neuhof hat sich im Unternehmensregister einfach mal die Zahlen von Weimer angeschaut. Sein erstes Fazit: „Wolfram Weimer – jetzt auch noch Bilanzfälschung?“
Alexander-Wallasch.de sprach am Vormittag mit Ansgar Neuhof:
Neue Entwicklung im Fall Weimer. Sie melden auf Achse des Guten: Jetzt auch noch Verdacht auf Bilanzfälschung bei den Weimers. Wie sind Sie darauf gekommen?
Indem ich mir einfach die Unternehmenszahlen der Weimer Media Group GmbH im Unternehmensregister angeschaut habe.
Das heißt, diese Zahlen sind öffentlich zugänglich, nur bisher hat noch keiner reingeschaut?
Richtig.
Warum werden diese Zahlen veröffentlicht?
Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Was bedeutet „Bilanz“ überhaupt genau?
Bilanz ist die Vermögensübersicht eines Unternehmens, bestehend aus Aktiva und Passiva, wo zum einen die positiven Vermögenswerte aufgelistet sind und zum anderen das Kapital und die Verbindlichkeiten.
Was ist Ihnen an dieser Bilanz aufgefallen?
Die Weimer Media Group weist für 2022 überhöhte Werte aus. Und das passt in das Bild, das man durch andere Artikel – wie zum Beispiel von Ihnen – schon gewonnen hat. Nämlich dass hier ein bisschen hochstaplerisch agiert wird.
Da ist ja immer die Rede von 400.000 Euro Gewinn gewesen. Haben Sie das wiedergefunden?
Der Gewinn von 400.000 Euro betrifft das Jahr 2023. In der Bilanz 2022 ist ein Gewinn von circa 540.000 Euro ausgewiesen. Die Bilanz von 2023 weist jedoch bei den Vorjahreswerten einen geringeren Gewinn für 2022 aus. Aus dieser Differenz sehe ich, dass ein Fehler passiert ist.
Wenn jemand seine Gewinne oder seine Bilanz nach außen höher darstellt, als sie tatsächlich sind, klingt das zunächst nach Hochstapelei. Wird denn da überhaupt jemand geschädigt?
Das ist natürlich ein Delikt, das die Öffentlichkeit schützt und die Unternehmen und Vertragspartner, die mit der Firma zusammenarbeiten (wollen). Die können sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens verschaffen. Je nachdem, wie hoch oder gering dort Gewinne und andere Werte ausgewiesen sind, ergeben sich daraus Rückschlüsse für die Frage, ob man mit diesem Unternehmen zusammenarbeiten will oder nicht. § 331 HGB will den fairen Wettbewerb schützen, indem er falsche Angaben unter Strafe stellt.
Das heißt, hier wird die wirtschaftliche Situation der Weimer Media Group erheblich günstiger dargestellt, als sie tatsächlich war.
Genau. Zumindest für das Jahr 2022, um das es hier geht.
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Sind die Abweichungen wesentlich?
Das sind mehrere 100.000 Euro. Insofern liegt die Vermutung mehr, dass es sich nicht um ein übliches Buchungs-Versehen handelt, wenn man mal eine Einnahme oder Ausgabe falsch verbucht.
Sie schreiben, eine entsprechende Strafanzeige liege bereits vor. Haben Sie diese Anzeige gestellt?
Ja, die habe ich gestellt.
Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahren. Das ist natürlich das Maximum.
Richtig.
Was kann am Ende für die Weimers herauskommen?
Maximal eine Geldstrafe. Aber ich habe ja selbst in dem Artikel die Vermutung geäußert, dass man vielleicht irgendeine Erklärung finden wird, die in Richtung Fahrlässigkeit geht, sodass am Ende gar keine Strafe herauskommen könnte.
Es hieß auf Nachfrage der Weimer Media Group, Wolfram Weimer sei jetzt von der Ausschüttung ausgenommen worden. Legt so ein Unternehmen die Ausschüttung aber nicht selbst fest?
Richtig, das beschließen die Gesellschafter des Unternehmens. Und Wolfram Weimer ist weiterhin Gesellschafter.
Wolfram Weimer und seine Frau sind ja die beiden Gesellschafter.
Genau. Und es ist jedenfalls nach den bisher veröffentlichten Unterlagen nicht erkennbar, dass er kein Gewinnbezugsrecht mehr haben könnte.
Kann er das denn überhaupt aussetzen, wie er sagt?
Ob und in welcher Höhe Auszahlungen vorgenommen werden, beschließen die Gesellschafter. Insofern kann das jederzeit geschehen oder eben auch nicht. Natürlich können die Gesellschafter auch eine Änderung ihres Gesellschaftsvertrags vereinbaren, wonach einem Gesellschafter zum Beispiel kein Gewinnbezugsrecht mehr zusteht. Das müsste dann aber entsprechend veröffentlicht werden. Bisher ist das nicht geschehen.
Was hat das Unternehmen tatsächlich verdient und ist hängen geblieben? So über den Daumen?
Für die beiden Jahre 2022 und 2023 zusammen circa 640.000 Euro Gewinn.
Also gab es Gewinne, aber doch deutlich weniger, als öffentlich von den Weimers verbreitet wurde.
Genau, für das Jahr 2022 sind es circa 300.000 Euro weniger.
Gab es irgendwelche weiteren Auffälligkeiten?
Nein, sonst nichts weiter.
Danke für das Gespräch!
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