Im Februar 2026 war Maja T. in erster Instanz zu acht Jahren Haft ohne vorzeitige Entlassung verurteilt worden. Es ging um eine Serie von Angriffen einer deutschen Antifa-Gruppierung in Budapest im Februar 2023. Mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Damals sprach Alexander Wallasch unmittelbar nach dem Urteil mit Jan Mainka vor Ort.
Der gebürtige Berliner Jan Mainka lebt seit 1988 in Budapest. Er ist Chefredakteur und Herausgeber der „Budapester Zeitung“. Heute war er wieder im Gericht – diesmal in der zweiten Instanz:
Wir haben uns zuletzt am Tag des erstinstanzlichen Urteils gesprochen. Damals acht Jahre Haft, heute sieben. Wie haben Sie den heutigen Berufungstag im Gerichtssaal erlebt? Was war anders zum Prozess im Februar? Damals wurde von massiver Polizeipräsenz und rechten Gruppen berichtet. Was hat sich verändert?
Das war ähnlich. Es waren ungefähr 30 Antifa-Leute im Zuschauerraum. Dazu die übliche Performance mit linksextremistischen Plakaten, Transparenten und Sprechchören. Im Publikum saßen ein, zwei Politiker und der Vater des Verurteilten. Ebenfalls ähnlich wie damals.
Das Gericht der zweiten Instanz ist allerdings nicht zu vergleichen mit dem vorherigen Budapester Gericht:ein riesiger Saal, fast wie ein Vorlesungssaal mit erhobenen Zuschauerrängen. Jetzt war es ein wesentlich kleinerer, schmuckloser Saal, alles ebenerdig, etwas spartanisch. Die Medienpräsenz war ähnlich groß, aber es wirkte insgesamt kleiner.
Gab es Vertreter der Opfer oder die Opfer selbst vor Ort, die sehen wollten, was mit den Tätern passiert?
Jede Menge Geschädigte gibt es. Der Richter hat am Anfang nur erwähnt, dass ein Opfer über den Anwalt vertreten sei.
Es gab also einen Nebenkläger?
Ob sich mehrere anwaltlich vertreten ließen, weiß ich nicht. Der Richter sprach von einem Anwalt eines Geschädigten, der im Saal war. Opfer selbst waren sonst nicht da.
Die Staatsanwaltschaft wollte mehr als 13 Jahre, die Verteidigung Freispruch. Wie hat das Gericht seine Entscheidung zwischen diesen Positionen begründet?
Es war ein sehr lebendiger, frei vorgetragener Vortrag des Richters. Ein großartiger Mann. Er ist alle Positionen durchgegangen und hat eine Zusammenfassung geliefert, was berücksichtigt wurde. Die Verteidigung hatte in der Berufung unter anderem vorgebracht, die Muttersprache sei zu wenig übersetzt worden oder der Angeklagte sei wegen des Hungerstreiks geistig nicht richtig in der Lage gewesen teilzunehmen. Das hat der Richter sachlich zurückgewiesen.
Das erstinstanzliche Urteil lag bei acht Jahren. Die Staatsanwaltschaft wollte deutlich mehr. Für gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit bandenmäßigem Vorgehen wären bis zu 24 Jahre möglich. Man geht von der Mitte aus, also zwölf Jahre wären das gewesen. Davon ist man deutlich runtergegangen, weil nicht alle Sachen klar bewiesen werden konnten. Wir leben in einem Rechtsstaat. Was das Gesetz vorsieht, gilt, wenn man es belegen kann – dann mindestens zwölf Jahre. Wenn man nicht alles sauber belegen kann, gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Warum ist das Urteil konkret von acht auf sieben Jahre runtergegangen?
In Budapest gab es insgesamt fünf Prügelattacken, an denen der Angeklagte beteiligt war. Bei zweien konnte man nachweisen, dass er mitgeprügelt hat. Bei zwei weiteren, dass er direkt beteiligt war – Fixierungen oder Ähnliches.
Aufgrund der Kleidung und Unmengen an Kameraaufnahmen, etwa vom Einkaufen, ist das klar nachgewiesen. Bei einer Geschichte auf einem Budapester Platz ist nur zu sehen, wie er wegrennt. Ein Mann wird am Boden geprügelt, das übliche Antifa-Bild, und er rennt daran vorbei. Dann gibt es eine Aufnahme, in der er der Partnerin des Opfers hinterherrennt und versucht, sie zu erreichen und mit dem Fuß nach ihr zu treten. Er trifft sie nicht. Ein Kerl tritt nach einer Frau – Schweinerei. Deshalb gab – jedenfalls an der Frau – keinen Schanden, der ihm angelastet werden konnte. Er war beteiligt, hat aber aktiv keinen Schaden verursacht. Und schwupp – ein Jahr weniger.
Was heißt das konkret? Wie viele Jahre muss er noch absitzen? Die sieben Jahre ohne Möglichkeit auf Verkürzung?
Für die sieben Jahre gilt im Prinzip das Gleiche wie zuvor für die acht: richtig Zuchthaus, ganz scharf. Mit dem, was er in Deutschland und hier gesessen hat – ungefähr zwei Jahre – bleiben also noch etwa fünf Jahre. Ein Rechtsexperte der grünen Bundestagsfraktion meinte, durch die Rechtsprozeduren vor einer Auslieferung sei nicht vor dem ersten Quartal 2027 mit einer Auslieferung zu rechnen.
Auslieferung heißt, er könnte die Strafe nicht in Ungarn, sondern in Deutschland absitzen?
Genau. Der Glückspilz.
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Schauen Sie, was mit Lina E. passiert ist, die irgendwie entlassen wurde.
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In Deutschland gab es Verfahren, in denen Richter Solidaritätsadressen geschickt oder hehre Motive unterstellt haben. War davon in Ungarn die Rede?
Davon war in Ungarn beim Richter natürlich keine Rede. Alles ganz streng rechtsstaatlich. Nichts von wegen vor Orbán oder nach Orbán. Ich habe beide Varianten der Prozesse kennengelernt – kein Unterschied. Es ging rein nach den Buchstaben des Gesetzes: Jemand, der versucht, Menschen totzuschlagen, wird angefasst wie jemand, der versucht, Menschen totzuschlagen. Keine Boni.
Sie hatten nach dem ersten Urteil gesagt, bei einem solchen Spruch würden Sie lieber die Klappe halten, da passiere nichts mehr. Jetzt gab es doch Berufung und eine Reduzierung auf sieben Jahre. Es hätte für den Angeklagten auch noch schlimmer kommen können.
Vor allem sitzt der Angeklagte seit Februar im ungarischen Knast, wo ich nicht gern sein möchte. Die ganze Überstellungsprozedur hätte eigentlich schon im Februar beginnen können.
Sitzt er im Frauen- oder im Männerknast? In Deutschland wäre er wahrscheinlich im Frauenknast.
Nein, so einen Blödsinn machen wir hier nicht. Das ist biologisch ein Mann, deshalb sitzt er da, wo er als Mann hingehört.
Wie ist die Situation im Knast?
Er hat rumgejammert. Natürlich permanent. Das gehört zu seiner Opferrolle. Es gibt keine Kuschelknäste wie in Deutschland. Ein ungarischer Knast dürfte für so ein verwöhntes Kindchen eine ganz schöne Herausforderung sein. Knast ist nie schön, für den einen mehr, für den anderen weniger.
Es besteht also die Möglichkeit, dass er den Rest später in Deutschland verbüßt?
Das war auch der Deal bei der damaligen Auslieferung durch Deutschland: Wenn es zu einem Urteil kommt, verbüßt er den Rest der Strafe in Deutschland.
Gilt die Strafe ohne Verkürzung dann auch in Deutschland?
Theoretisch ja. Aber die machen eh, was sie wollen.
Politiker wie Katrin Göring-Eckardt waren direkt in Ungarn vor Ort in Solidarität zum Angeklagten. Wie kommt das bei den Ungarn an? Ist der Fall in ihrer Stadt überhaupt ein Thema?
Es ist kein großes Politikum mehr. Vor dem Gerichtsgebäude war nur noch die deutsche Antifa, keine Ungarn. Früher hielten ein paar patriotische Ungarn Transparente hoch, weil es einen aus ihren Reihen erwischt hatte. Jetzt gar nichts mehr. Und das mit Göring-Eckardt hat hier kaum jemand etwas mitbekommen.
Fünf Jahre sind eine lange Zeit. Beim Verurteilten besteht die Hoffnung auf Deutschland. Aber die Opfer: Was ist ihnen passiert? Welche Verletzungen, welche Spätfolgen? Kann das für ein Opfer Genugtuung sein? Es gab Tötungsabsicht, die nur nicht vollzogen wurde.
Der Richter hat begründet, es gab keine Toten, deshalb ist das Strafmaß etwas runtergegangen. Das ist Glückssache. Die Schläge waren nicht kontrolliert.
Es gibt Unterschiede zwischen schwerer Körperverletzung, Totschlag und Mord ...
Aber man kann nicht auf den Schädel rumkloppen und dann gucken: Stirbt er, dann so ein Strafmaß, stirbt er nicht, dann ein anderes. Damit haben diese Antifa-Versteher auch nichts zu tun, dass die Opfer das Glück hatten zu überleben. Die Opfer sind auf jeden Fall traumatisiert. Die werden nie wieder entspannt abends durch Budapest gehen können, die armen Kerle. Sie haben überlebt. Aber die Tötungsabsicht – Sie haben die Bilder von den geklammerten, blutigen Schädeln gesehen – ist keine Kleinigkeit.
Der Vater hat Interviews gegeben. Was war sein Tenor?
Er spielt die Rolle, die ein Vater automatisch spielen muss. Maximale Unschuld: Was in Budapest passiert ist, war ein Fehler, das darf sich nicht wiederholen. Er sprach zu den Gewaltexzessen, aber ohne explizit zu sagen, dass sein Sohn mitgeprügelt hat. Auf die Frage nach dem antifaschistischen Engagement des Sohnes: Antifaschismus sei wichtig, aber Antifaschismus müsse immer gewaltfrei bleiben. Pflichtschuldig hat er gesagt, die Beweise halte er für nicht überzeugend und das Urteil für übertrieben.
Danke für das Gespräch!
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