Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke: „Das Urteil vernichtet die Correctiv-Legende im Kern“

Correctiv erleidet schwere Niederlage vor dem Landgericht Berlin: Kernaussagen zum Potsdam-Treffen gerichtlich verboten

von Alexander Wallasch

Landgericht Berlin II untersagt Correctiv u. a. die Aussage, beim Potsdam-Treffen habe es einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gegeben.© Quelle: Correctiv.org/Screenshot, X/Carsten Brennecke, Montage: Wallasch

RA Carsten Brennecke zum Urteil von Berlin: Die verbotenen Passagen waren genau die wirkmächtigsten Kernaussagen des Correctiv-Berichts „Geheimplan gegen Deutschland“. Die Legal Tribune Online entlarvt Correctivs Krisen-PR als irreführend – es ging nicht um Nebensächlichkeiten, sondern um das zentrale Resümee, das massenhaft falsche Vorstellungen von Ausweisungsplänen gegen Deutsche auslöste.

Dr. Carsten Brennecke, Rechtsanwalt für Presserecht und Partner bei Höcker Rechtsanwälte teilte am Vormittag via X-Account mit:

Correctiv verliert vor dem Landgericht Berlin: Kernaussagen des "Berichts" zum Potsdam-Treffen verboten: Das Landgericht Berlin hat dazu nun hier eine Pressemitteilung veröffentlicht:

https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php

Anschließend erklärte RA Carsten Brennecke entlang eines LTO-Artikels, was es mit dem Urteil auf sich hat. Mit freundlicher Genehmigung hier zum Nachlesen:

"Bericht des juristischen Fachmagazins Legal Tribune Online entlarvt Correctivs Krisenkommunikation nach der gerichtlichen Niederlage vor dem Landgericht Berlin als Desinformation:

Correctiv hat vor dem Landgericht Berlin eine empfindliche Niederlage erlitten: Das Landgericht Berlin hat die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Geheimplan gegen Deutschland“ verboten.

Verboten wurde die als Falschbehauptung angegriffene Aussage, es habe dort einen Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern gegeben. Ebenfalls verboten wurde die als Falschbehauptung angegriffene Aussage, Martin Sellner habe eine Ausbürgerungsidee geäußert.

Correctiv versucht, die Niederlage mit dem bewährten Prinzip „Täuschen, Tricksen, Tarnen“ schön zu reden. Möglicherweise ahnte man bei Correctiv, dass das Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin schlecht ausgehen wird. Jedenfalls wurde bereits vor der mündlichen Verhandlung eine hektische Krisenkommunikation veröffentlicht. Der Tenor gleicht den von Correctiv bekannten Verschwörungsszenarien:

Correctiv schreibt in der Pressemitteilung fälschlich, dass in der Klage „Die Kernaussagen des Artikels abermals unangefochten bleiben“. Bei dem Verfahren gehe es nur darum, „unabhängige Medien zu zermürben“."

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"Unabhängige Beobachter des Prozesses sehen das ganz anders:

Der Chefredakteur von Deutschlands wichtigstem juristischen Fachmagazin, der Legal Tribune Online, Dr. Felix Zimmermann, hat den Prozess in Berlin verfolgt und er fasst den Prozessverlauf, wie auch das gegen Correctiv ergangene Verbot in seinem Beitrag schon in der Überschrift wie folgt zusammen:

„Correctiv verliert Streit um Kernaussage in Potsdam-Bericht"

Dr. Zimmermann stellt fest, dass es sich insbesondere bei der durch das Landgericht Berlin verbotenen Aussage, es sei auf dem Potsdamer Treffen um einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgerschaft“ gegangen, um die Kernaussage des Berichts handelt.

In der Analyse geht die LTO auch auf die Krisenkommunikation Correctivs ein, es handle sich auch bei dem Verbot in Berlin nur um Nebensächlichkeit. Die Verteidigung Correctivs wird wie folgt als irreführende Krisenkommunikation entlarvt, Zitat:

„Doch nicht zu verkennen ist auch, dass allen voran die vom LG Berlin II verbotene Aussage “'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” keine Nebensächlichkeit, sondern – ob nun Meinung oder Tatsache – eine Kernaussage des Berichts ist. Handelt es sich doch um das zentrale wirkmächtig formulierte Resümee der Correctiv-Recherche, womit die gesamten vorherigen Erkenntnisse gebündelt werden.“

Die Legal Tribune Online analysiert weiter, dass das Urteil des Landgerichts Hamburg „ein harter Schlag für Correctiv ist“. Dies wird damit begründet, dass die zentrale Aussage des Berichts zum Potsdam-Treffen verboten wurde, die „bei vielen Medien und Lesern zu der irrtümlichen Annahme führte, in Potsdam sei tatsächlich über Ausweisungen diskutiert worden“. Die Verteidigungslinie von Correctiv, man könne Correctiv eine Fehlinterpretation anderer Medien nicht anlasten, sei mit dem Berliner Verfahren zusammengebrochen, Zitat:

„Da es sich zudem um die einzige Passage handelt, in der das Wort “Ausweisung” im Bericht affirmativ vorkommt, spricht sehr viel dafür, dass es sich um die zentrale Passage handelt, die bei vielen Medien und Lesern zur irrtümlichen Annahme führte, in Potsdam sei tatsächlich über Ausweisungen diskutiert worden. Die bisherige Verteidigungslinie von Correctiv bestand darin, zu sagen, dass Fehlinterpretationen der eigenen Berichterstattung Correctiv selbst nicht angelastet werden könnten. Das LG Berlin II hingegen weist Correctiv im Ergebnis eine Verantwortung für das Entstehen des Fehlverständnisses anderer Medien und damit letztlich auch für deren gerichtliche Niederlagen (siehe etwa hier, hier und hier) zu. Besonders bitter für Correctiv ist, dass das LG Berlin II auch die Bewertung des Masterplans als verfassungswidrig untersagt hat, die in einem Kontext, in dem der Masterplan zutreffend dargestellt wird, sicherlich zulässig wäre.“

Correctiv macht also das, was man von Correctiv kennt: Erst werden die Leser und deutschen Medien reichweitenstark in die Irre geführt und zur falschen Annahme verleitet, in Potsdam seien Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger und zu deren Ausbürgerung vorgestellt worden. Und wenn ein Gericht diese als Falschbehauptungen angegriffenen Kernaussagen verbietet, dann fährt Correctiv im bekannten Muster fort:

Man versucht, der eigenen Gefolgschaft die dramatische Niederlage vor dem Landgericht Berlin dadurch schönzureden, dass man ihr fälschlich suggeriert, in Berlin sei es nur um Nebenkriegsschauplätze gegangen. Diese abermals irreführende Krisenkommunikation Correctivs wurde durch den Bericht der LTO hier als falsch entlarvt:"

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-ii-gibt-afd-politikerin-huy-recht

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