Gerade las ich bei Prof. Stefan Homburg via X folgende Zusammenfassung seiner „Strafakte“:
„Bisher wurde gegen mich ermittelt wegen Computersabotage, Volksverhetzung, Nötigung, Beleidigung, Verwendung verfassungswidriger Symbole, üble Nachrede, unerlaubtes Zitieren aus Gerichtsakten, Delegitimierung des Staates, Verleumdung.“
Das hat mich schockiert. Von einem „delinquenten Verhalten“ des Herrn Homburgs ist da die Rede. Nicht einmal den „Prof.“ lässt man ihm noch. Wäre man beim Militär, hätte man ihm wohl die Rangabzeichen von den Schulterklappen gerissen und den Gürtel weggenommen.
Prof. Homburg ist eingefleischter Niedersachse wie ich auch einer bin. Denkt man allerdings in Fußball-Kategorien, dann verbände uns sogar eine innige Feindschaft. Kein Witz: In Braunschweiger Grundschulen zählt man im Matheunterricht „94, 95, 95 plus 1, 97, 98“ um bloß nicht an die Rivalen von Hannover 96 erinnert zu werden.
Aber unabhängig von solchen Nettigkeiten bilde ich mir ein, in Prof. Homburg etwas regional Vertrautes zu entdecken. Auch deshalb regt mich besonders auf, was dem hochgeschätzten Wissenschaftler aktuell widerfährt.
Dabei denke ich auch an den einen oder anderen wirklich schrägen Vogel, den es immer auf der Seite der Opposition gibt und mit denen Prof. Homburg nun wirklich so gar nicht zu tun hat.
In seinem X-Profilbanner hat Prof. Homburg einen weiteren Satz aus seiner Strafakte geteilt:
„Der Beschuldigte ist international als Corona-Maßnahmenkritiker bekannt … Herr Hombrug nimmt dabei regelmäßig eine regierungskritische Position ein (unabhängig der Legislaturperiode)“
Das muss man mehrfach lesen um die ganze Trageweite dieser politischen Juristerei umfassend zu begreifen. Da ist einer „regierungskritisch“ und macht sich damit also verdächtig, eine Straftat begangen zu haben.
Prof. Homburg schrieb gestern via X, seinem bevorzugten Verbreitungsmedium – er hat ein Buch dazu veröffentlicht („Corona-Getwitter“):
„Aus meiner Strafakte – Innerhalb eines Jahres vom unbescholtenen Bürger zum „Delinquenten”. Das Problem der politischen Justiz: Es gibt keine Strafvorschrift gegen Kritik an Lockdowns und Impfzwang. Deshalb konstruieren sie Ersatz-Delikte. Sicher ist in diesem Land niemand mehr.“
Weiter heißt es in der Strafakte:
„Herr Homburg hat polizeiliche Erkenntnisse, welche alle aus dem Zeitraum der Corona-Pandemie stammen. Eine differenzierte Trennung zwischen allgemein- und staatsschutzpolizeilichen Erkenntnissen ist nicht in jedem Fall möglich, da das delinquente Verhalten Herrn Homburgs auf seine ablehnende politische Einstellung gegenüber den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.“
Was soll das alles? Das liest sich doch wie aus einem totalitär betriebenen Irrenhaus. Wenn das ebenso aufregt, wie mich, der kann dem „Angeklagten“ seine Solidarität auch persönlich in Hannover bezeugen, wie Prof. Homburg einladend mitteilte:
Stefan Homburg via X:
Einladung: Mein Strafprozess
Wann? Do., 14.08.2025, 13:30 Uhr
Wo? LG Hannover, Volgersweg 65, Saal 1 H 3
Warum? Siehe Folgeseiten.
Filmer, Autoren, Presse und internationale Beobachter sind herzlich willkommen, insbesondere die Herren Kafka und Vance.
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Kommentar von Kai v. Anschütz
Ihr Hinweis auf ein „totalitär betriebenes Irrenhaus“ trifft es exakt. In dieser Anstalt BRD müssen allerdings auch geistig Gesundgebliebene leben, und eine Gruppe extrem gefährlicher Irrer hat die Aufsicht über uns. Das ist das Schlimme.
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Kommentar von Winfried Bähring
Auszug aus der Strafakte von Prof. Homburg:
Zitat: „Der Beschuldigte ist international als Corona-Maßnahmenkritiker bekannt…“
1. Frage an die deutsche Justiz: Ist das auf irgendeine Weise strafbewehrt?
Vorweggenommene Antwort: Nein!
2. Frage an die deutsche Justiz: Was hat das dann in seiner „Strafakte“ zu suchen?
Vorweggenommene Antwort: Nichts! (es sei denn, man versucht weiter, gezieltes Framing zu betreiben)
Denn weder war die Kritik an den (wie wir spätestens heute wissen) politisch (und nicht medizinisch) motivierten und damit evidenzfreien „Corona-Maßnahmen“ unberechtigt, noch ist der internationale Bekanntheitsgrad des Professors in irgendeiner Weise justiziabel, auch wenn er der dafür verantwortlichen Regierung ein denkbar schlechtes Zeugnis ausstellt.
Zitat: „… Herr Hombrug nimmt dabei regelmäßig eine regierungskritische Position ein (unabhängig der Legislaturperiode)“.
3. Frage an die deutsche Justiz: Ist das auf irgendeine Weise strafbewehrt?
Vorweggenommene Antwort: Nein!
4. Frage an die deutsche Justiz: Was hat das dann in seiner „Strafakte“ zu suchen?
Vorweggenommene Antwort: Nichts! (es sei denn, man versucht weiter, gezieltes Framing zu betreiben)
Denn die regelmäßige Einnahme eine regierungskritischen Position ist keine (strafbewehrte) Delegitimierung des Staates, weil die Regierung NICHT pe se der Staat ist, sondern nur der vom Souverän gewählte und von diesem mit einem Vertrauensvorschuß ausgestattete Verwalter des Staates. Und der Verwalter hat weder ein gesetzlich verankertes Kritik-Verbot auf seiner Seite, noch hat er einen irgendwie anders gearteten Heiligenschein, der ihm Kritikfreiheit in der Legislaturperiode gewährt.
Ganz im Gegenteil: Kritik (gerade auch an der Regierung) gehört zu „unserer“ Demokratie, wenn sie tatsächlich leben und nicht lediglich zur hohlen, ideologischen Floskel verkommen soll.
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Kommentar von Ostdeutsche
Das kann doch nicht wahr sein! Was ist das für ein Staat? Aber es paßt ja dazu, daß der (meiner Meinung nach) überkorrekte Herr Maaßen von seiner früheren Behörde beobachtet wird.
Nach den Maßstäben, die hier angelegt werden, müssen mindestens 50 Millionen autochthone Deutsche kriminell sein. (Die Kinder werden im Moment noch ausgenommen.)
Die einzigen "Braven" sind die Zuwanderer.
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Kommentar von Manfred Sonntag
Wer jetzt noch leugnet, dass wir im Totalitarismus gelandet sind, egal ob man das als DDR 2.0, Stalinismus, Maoismus, oder Faschismus etc. nennt, der ist entweder intellektuell total überfordert oder er bzw. sie ist Lakai der totalitären Identitätspolitik der 5 Kartellparteien.
Die deutsche Justiz und ihr Kampf gegen jeden "Andersdenkenden" wie Prof. Homburg, erinnert mich an einen Toast Stalins aus dem Jahre 1937 zu Ehren der Oktoberrevolution: "..... Und wir werden jeden dieser Feinde, auch wenn es ein alter Bolschewik ist, vernichten, einschließlich seiner Angehörigen und seiner Familie. Jeder, der durch seine Handlungen und durch sein Denken, ja auch sein Denken, wider die Einheit des sozialistischen Staates handelt, wird gnadenlos vernichtet. Auf die Vernichtung aller Feinde, bis zum Letzten, auf die Vernichtung der Feinde und der Sippschaft!"
Und die politischen Einschläge kommen immer näher, welche diesen Terror wieder wahrscheinlicher machen, egal ob es die vorgeschlagenen totalitätsverherrlichenden Professorinnen fürs BVG, das angestrebte AFD-Verbot, Prügelorgien der Polizei gegen Protestanten, Berufsverbote, Blockwartsystem, Meldestellen etc. sind.
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Kommentar von Joly Joker
Sorry ich tippte zu schnell. Ich meinte nicht den Richter sondern den Prof. im letzten Satz meines Kommentars.
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Kommentar von Joly Joker
Das alles klingt doch noch schlimmer als der Volksgerichtshof unter Freisler. Was veranlasst ein deutsches Gericht solchen Schwachsinn zu formulieren? Bin gespannt, wann man endlich einen Richter findet, der wegen Fluchtgefahr diesen Richter wegsperren lässt. Ballweg lässt grüßen.
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Kommentar von Mad Max
… tja, fehlt nur noch, er, der Prof., guckt immer so wenn er was sieht und er hat an der rechten Körperseite nur einen Arm. Die 'BRD' überholt die 'DDR' ohne sie einzuholen. Meine Güte.