Leihmutterschaft in den USA – verboten in Deutschland

Das Kindswohl eines Kaufkinds – Spahns Potemkinsche Familie und ihr kleiner Amerikaner

von Alexander Wallasch

Schwule, die ein Kind wollen, müssen auf eine gescheiterte Vater-Mutter-Elternschaft hoffen© Quelle: Pixabay/Elf-Moondance

Zwei vermögende Schwule umgehen deutsches Recht, kaufen ein Kind und verkaufen es als moderne Familienidylle. Eine Mutter wird zur Besucherin ihres eigenen Kindes. Eine Tragödie mit System.

Es ist eigentlich ganz einfach: Überall dort, wo ein Kind adoptiert wird oder eine Leihmutter es für andere austrägt und dann abgibt, ist eine echte Elternschaft absolut gescheitert. Unabhängig davon, warum das passiert ist – es kann ja auch ein tragischer Unfall zu einer Adoption führen.

Das heißt im Umkehrschluss: Schwule, die ein Kind wollen, können in der Regel nur dann eines bekommen, wenn eine Vater-Mutter-Elternschaft gescheitert ist, wenn ein Kind Waise ist oder eine Mutter ein Kind austrägt, das sie anschließend verkauft. Ein Verkauf, der also ein massives materielles oder/und psychisches Dilemma voraussetzt.

In Deutschland sind Leihmutterschaften aus gutem Grund verboten. Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn hatte noch 2020 gegen die Leihmutterschaft argumentiert. Sechs Jahre später teilt er der Welt mit, er habe gemeinsam mit seinem Ehemann Daniel ein Kind einer Leihmutterschaft in den USA gekauft. Dort nämlich ist diese Form des Menschenhandels in verschiedenen Bundesländern zulässig.

Das gekaufte Kind des schwulen Paares Spahn und Funke ist übrigens mit Geburt in den USA automatisch US-Bürger. Das bringt das Geburtsortsprinzip mit sich. Warum in den USA? Das deutsche Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz verbieten die Vermittlung, Durchführung und Werbung für Leihmutterschaft in Deutschland. Verträge darüber sind sittenwidrig und unwirksam.

In Deutschland bleibt die Austragende immer die rechtliche Mutter. Der Gang ins Ausland ist nach deutschem Recht nicht strafbar. Sehr wohl aber die Vermittlung. Grundsätzlich also müsste eine Ermittlungsbehörde auch im Fall Spahn prüfen, wie dieser Kindskauf überhaupt zustande gekommen ist.

Das Auswärtige Amt schreibt übrigens zur Leihmutterschaft https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/06-leihmutterschaft-606160:

„Die genetische Abstammung eines Kindes aus einer Leihmutterschaft begründet nach deutschem Recht grundsätzlich kein rechtliches Abstammungsverhältnis zu den sog. „Wunscheltern“. Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter und nicht die „Wunschmutter“.“

Und weiter heißt es da, ein deutscher „Wunschvater“ könne aus einem Vertrag über Leihmutterschaft nach deutschem Recht nicht wirksam seine Vaterschaft begründen. Auch im Fall einer Leihmutterschaft könne der „Wunschvater“ aber nach deutschem Recht „unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Vaterschaftsanerkennung oder durch eine gerichtliche Feststellung seiner Vaterschaft seine rechtliche Vaterschaft begründen.“

Nun gibt es bei diesen Leihmutterschaften verschiedene Varianten. Das Sperma des Käufers des Kindes kann labortechnisch genutzt werden und das Ei der Austragenden. Es kann aber auch ein fremdes Ei eingesetzt werden. Und da wird es knifflig. Denn in dem Fall ist die Austragende nicht die genetische, sehr wohl aber die leibliche Mutter.

Exakt zu so einem Fall schreibt das Auswärtige Amt:

„Der Bundesgerichtshof hat am 10.12.2014 zu einem ausländischen Leihmutterschaftsfall entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können – jedenfalls dann, wenn ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht.“

Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke sollen nach der Geburt erklärt haben, dass die Leihmutter eine Rolle im Leben des Kindes spielen soll: „Sie gehört nun quasi zur Familie und wird Georgs Lebensweg begleiten“, heißt es laut „Bild“ in einem Schreiben der beiden Kindskäufer. Über die Kaufsumme ist bisher übrigens nichts bekannt, nicht darüber, ob das Geschlecht des Kindes labortechnisch ausgewählt wurde, auch nicht über die soziale Situation der Mutter.

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In dem Zusammenhang noch erwähnenswert: Eine Adoption wurde für Spahn und Funke zusätzlich erschwert, weil viele vermittelnde Jugendämter sich an einer Richtlinie von maximal ca. 40 Jahren Altersunterschied orientieren. Aber offenbar ging es dem schwulen Paar auch darum, dass wenigstens einer der beiden via Sperma mit dem Kaufkind verwandt ist.

Zunächst hätte die Mutter in Deutschland übrigens gute Chancen, ihr Kind zurückzuverlangen. Aber mit zunehmendem Aufenthalt des Kindes bei Spahn und Funke entschieden die Gerichte in der Regel nach dem Kindeswohl, welches hier bei langem Aufenthalt und sogenannter „etablierter Bindung“ gegen die Mutter entschieden wird.

Die Leihmutter hat formal zwar eine starke Position nach deutschem Recht, aber kein realistisches Recht auf Rückgabe des Kindes, sobald es in Deutschland integriert ist. Das Kindeswohl dominiert. Oder anders ausgedrückt: Auch wenn die Mutter ihr Neugeborenes gegen das Kindeswohl verkauft hat, kann dieses Kindeswohl in Deutschland später auch den Kindskäufern zugeschlagen werden. Spahn und Funke sind also ein paar Monate auf Bewährung.

Wie sich diese Beziehung zwischen dem schwulen Paar und der Leihmutter, die man angeblich mit einbeziehen will in das Aufwachsen des Kaufkindes, entwickelt – gerade auch mit Blick auf das Wohl des Kindes –, dürfte in den kommenden Jahren auch Psychologen und Jugendämter interessieren. Welche Belastungen entstehen dabei für das Kind? Wie erklärt es sich seine Welt?

Hier wird schon deutlich, dass solche Konstellationen dann besser funktionieren, wenn die Gesellschaft keine traditionellen Familienmodelle mehr fördert. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn in einer Gesellschaft hinsichtlich des Aufwachsens der Kinder ein großes Durcheinander aus Patchwork, staatlicher Erziehung und Interimsvätern dominiert, dann werden dem Kind seine eigenen Verhältnisse weniger auffällig sein.

Konkreter: Wo Spahn und Funke ein traditionelles Familienmodell beneiden und vorgeben, sich jetzt auf die neue glückliche „Familie“ mit Kind zu freuen, ist die Normalisierung ihres Modells im Sinne des Kindeswohls erfolgreicher, wenn das traditionelle Familienmodell in Deutschland politisch weiter dekonstruiert wird.

Besagtes Kind trägt den Namen George nach dem jüngst verstorbenen Vater von Jens Spahn, der selbst mit Zweitnamen Georg heißt. Aber auch das ist ein potemkinsches Dorf, denn auch wenn der Name des Opas dem Kind gegeben wird, ist damit keine biologische Verwandtschaft gegeben, wenn Spahn nicht der Samenspender ist, sondern sein Partner Funke oder wer auch immer.

Zwei vermögende Schwule mit Millionenvilla haben sich in den USA ein Kind gekauft. Weil sie wissen, dass das hier verboten ist und viele Deutsche das auch mittragen, haben sie einer Zeitung erzählt, die Mutter werde mit eingebunden in das Aufwachsen des Kindes.

Was dabei auch erschütternd ist: Spahn und Funke realisieren offenbar nicht einmal, wie besonders traurig diese Ankündigung ist. Eine Mutter zu Besuch bei ihrem Kind, das sie zuvor an ein schwules Paar im Ausland verkauft hat. Eine Tragödie mit offenem Ende.

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