Lächeln und Beissen mit Petr Bystron

Das Zahngold aus der Wannsee-Villa

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

Bystron: „Die Unterlagen zum physischen Gold sowie den Konten meiner Mutter bewahre ich auf.“© Quelle: Pixabay / garten-gg

Der Fall Bystron wird immer grotesker. Selbst der Staatsanwalt verweist explizit auf die Unschuldsvermutung. Aber jetzt sind Goldbarren aufgetaucht. Russengold? Der Schatz der Nibelungen? Den gibt es allerdings längst: Im Jahr 2021 besaßen die Bundesbürger sagenhafte 9.089 Tonnen Gold.

Das sind die Aufmacher in der „Welt“ heute: „Biden erlebt dramatischen Spendeneinbruch – Trump vorne“, „Ramelow schlägt Volksabstimmung über Grundgesetz als Verfassung vor“ und „Das Zahngold aus der Wannsee-Villa“.

Die ersten beiden sind korrekt, der dritte Aufmacher falsch wiedergegeben, der hieß nämlich in Wahrheit „Ermittler finden Unterlagen zu Goldbarren in Bystrons Wohnhaus“.

Das klingt so, als habe man danach gesucht und gefunden. Und die „Welt“ will jetzt herausgefunden haben, dass die Polizei im Wohnhaus von Petr Bystron Seriennummern von Goldbarren und Kontoauszüge ausländischer Konten sichergestellt habe.

Wörtlich heißt es da – hier auch der Bezug zur falschen Wannsee-Schlagzeile:

„Bei einer Durchsuchung in einem Wohnhaus des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron in Berlin-Wannsee haben Ermittler nach WELT-Informationen Seriennummern mehrerer Goldbarren, darunter solche mit einem Gewicht von 500 Gramm und einem Kilo, sowie Kontoauszüge von liechtensteinischen und tschechischen Konten gefunden.“

Das allerdings könnte Bystron sogar entlasten. Der nämlich lieferte der „Welt“ eine Erklärung fernab von irgendwelchen dubiosen verwanzten Koffergeschäften auf nächtlichen Parkplätzen:

„Die Unterlagen zum physischen Gold sowie den Konten meiner Mutter bewahre ich auf, weil ich vom Gericht zu ihrem Vormund bestellt bin. Mutter war lange Jahre Inhaberin einer Zahnklinik in der Schweiz, hat alles legal erworben, und ich bewahre die Nachweise auf. Dazu gehören auch die alten Auszüge von dem liechtensteinischen Konto, obwohl dieses schon länger aufgelöst ist.“

Nun weiß man nicht erst seit heute, dass Zahnärzte gut im Geschäft sind, im Sommer auf der Harley oder mit der Yacht vor St. Tropez.

Und um die Groteske vollständig zu machen: Alexander-Wallasch.de fand heraus, wie die Züricher Zahnklinik der Mutter heute heißt, die Mutter ist längst im Ruhestand und Petr Bystron mit ihren Angelegenheiten betraut. Das Unternehmen nennt sich jetzt „Lächeln und Beissen AG“. Das kann man sich nicht ausdenken.

Bystron weiter gegenüber der „Welt“: „Die Kontobewegungen auf meinem tschechischen Konto sind auch alle völlig transparent, denn sie betreffen Mieteinnahmen und Ausgaben von Immobilien in Tschechien, die mir und meiner Frau seit über 20 Jahren gehören. Alle Einnahmen werden jährlich ordentlich besteuert, Unterlagen liegen sowohl dem tschechischen als auch dem deutschen Finanzamt vor.“

Der Abgeordnete selbst will allerdings über die genaue Menge des Muttergoldes im Schließfach gegenüber Alexander-Wallasch.de nichts sagen, das sei privat und ginge niemanden etwas an. Aber hat er selbst überhaupt Zugang zum Schließfach, wenn neben der Liste auch der Schlüssel zum Schließfach den beschlagnahmten Dingen gehört?

Zu den Goldbarren soll es laut Bystron zudem Herkunftsbelege im Schließfach geben. Interessant wäre zu erfahren, ob die ermittelnde Münchener Generalstaatsanwaltschaft selbst die Gelegenheit bekommen kann, einmal ins Schließfach zu schauen.

RA Dirk Schmitz sagt dazu:

Einen Antrag kann jeder stellen. Die Fragestellung ist, ob das bei so einem politischen Delikt in der Schweiz einfach durchläuft. Das ist ein offenes Rennen, soviel kann ich sagen. Es gibt Fälle aus dem Bereich der Steuerhinterziehung und Geldwäsche, da mag es einfacher sein. Deshalb hat übrigens auch ein Großteil der internationalen High Society ihre Gelder aus der Schweiz abgezogen, Wokeness kostet!

Die Münchener können natürlich im Rahmen ihrer Ermittlungen um Durchsuchung bitten. Aber ob die Schweizer dem stattgeben – die überprüfen das nach Schweizer Recht. Das bedeutet, die Schweizer könnten bei ihrer Überprüfung zum Ergebnis kommen, dass das vorgeworfene Delikt überhaupt gar nicht vorliegt. Und wie das dann über der Münchener Generalstaatsanwaltschaft zusammenstürzt, kann man sich vorstellen. So betrachtet ist es dann schon wieder interessant, sollte der besagte Antrag nicht gestellt werden.

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