Ein deutsches Sprichwort besagt, dass ein Krug so lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Übertragen auf einen aktuellen Anlass und entlang der Einlassungen von Herrn Luthe: Die Bundestagswahlen werden schon so lange in vielen Belangen unzureichend ausgeführt, dass sich die Verfehlungen nicht mehr vertuschen lassen oder sich einer findet, der die finale Tempelreinigung vornimmt.
Marcel Luthe hat in den vergangenen Jahren ein gutes Gespür dafür entwickelt, was gerecht und was nicht und was Recht oder Unrecht ist. Letzteres prangert der Gewerkschaftsgründer der GGG (Good Governance Gewerkschaft) an, zur Seite steht ihm dabei ein „Team Rechtschutz“.
David gegen Goliath? So fangen Siege an. Jedenfalls hat Marcel Luthe, der auch schon mal im Berliner Abgeordnetenhaus saß, die Schleuder gespannt, um die Bundestagswahl insgesamt anzufechten.
Und es stimmt ja auch, wer sich anschaut, wie Wahlen gekippt werden – etwa zuletzt in Rumänien –, wie einfach muss es da erst sein, wenn man eine Sackkarre voller Beweise für eine erhebliche Anzahl organisatorischer Mängel und Durchführungsmängel mitbringt?
Nun ist es das eine, ein Verfahren zur Aufhebung der Bundestagswahlen anzustrengen – da kann ja jeder kommen. Aber Marcel Luthe ist in der Sache nicht irgendwer, Luthe hat die Berliner Wahlen 2021 angefochten und Recht bekommen. Damit wurde ein erheblicher Präzedenzfall geschaffen.
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht – Kommen wir zu den konkreten Gründen für Luthes Einspruch gegen die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag vom 23.02.2025. Die Rechtsabteilung der GGG hat 85 Seiten an Bundestag und Wahlprüfungsausschuss geschickt, um die Wahl anzufechten. 85 prallvolle Seiten, die nach Luthe keinen anderen Schluss zulassen, als dass diese Bundestagswahl zwingend wiederholt werden muss.
Und Luthe hatte darüber hinaus in den sozialen Medien dazu aufgerufen, ihm Wahlfehler zu melden. Er bekam nicht weniger als 2500 Zuschriften, die von seinem Team ebenfalls alle geprüft und ausgewertet wurden.
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Um das Ausmaß zu begreifen, hier mal eine lose Sammlung der Einspruchsgründe und Stichworte entlang des Schriftstücks von Luthe und seinen Juristen:
Mängel in der Wahlorganisation / Durchführung der Wahl
Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche
Versand von Wahlunterlagen an im Wählerverzeichnis eingetragene Auslandsdeutsche
Falsche bzw. irreführende Auskünfte durch das Büro des Bundeswahlleiters
Ermessensfehlerhaft unterlassene Anpassungen der Bundeswahlordnung
Fehlende Barrierefreiheit der Wahllokale
Organisationsfehler bei der Kontrolle der Stimmabgabe nur durch Wahlberechtigte – Voter-ID
Ausgabe von bereits angekreuzten Stimmzetteln
Zählfehler zu Lasten des BSW - Neuauszählung
„Durchsickern“ echter oder falscher Exit-Polls am Wahltag
Sperrklausel
Ergebnisfeststellung durch den Bundeswahlausschuss
Fehlen einer unabhängigen Untersuchung der Wahlintegrität von Amts wegen
Im Detail geht es bei der Anfechtung beispielsweise um die Verletzung der Gleichbehandlung aller Staatsbürger bezüglich der Fähigkeit, zu wählen und gewählt zu werden. Luthe hat zusätzlich eine Reihe von Zeugen und Betroffenen genannt. Die Recherchearbeit muss umfangreich gewesen sein und reicht bis zu Briefen an Wahlberechtigte im Ausland, die in mehreren Stichprobenfällen nachweislich erst nach der Wahl zugestellt wurden. Mitunter offenbar auch deshalb, weil sie schlicht nicht ausreichend frankiert waren:
„Die Stadt Düsseldorf hat sich für die Kombination aus spätem Versand und „Sparporto“ von 1,80 € entschieden und auch auf den – ohnehin rechtlich bedeutungslosen – Priority-Aufkleber ganz verzichtet, als sie die Wahlunterlagen an die Auslandsdeutschen (…) nach Thailand am 11.02.202 am 02.03.2025 endlich ankamen.“
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Kommentar von Ernst Viehweger
Eine kleine Bemerkung zu "David gegen Goliath": David war keinesfalls ein unbedarfter kleiner Junge. Er besaß eine Tierherde die er in der Vergangenheit sehr erfolgreich gegen Berglöwen und andere Raubtiere verteidigte. Seine Taktik? Er besaß die Fähigkeit mit Steinen ungeheuer genau gezielt den Raubtieren genau zwischen die Augen zu schleudern. Das machte sie temporär ohnmächtig. So schützte er seine Herde, so kämpfte er gegen Goliat. David war kampferprobt und wusste es. So handelte er noch vor dem Kampf die Gewinnprämie aus: die Tochter des Herrschers.
Das Resultat des Kampes war kein Zufall!
Dieses Resultat hoffe ich für M. Luthe auch - er ist ja auch kampferprobt!
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Kommentar von Ombudsmann Wohlgemut
@Mari
Also bei uns ist es genau andersrum, denn wie Sie bereits anmerkten, ist Bleistift Unsinn.
Wahrscheinlich haben da irgendwelche Schwachmaten wieder regionale Vorschriften gegeben.
Vielleicht hatten sie keine Kugelschreiber mehr, und bevor da jemand einen mit z.B. "unsichtbarer Tinte" verwendet, bekommt er einen Bleistift... ;-)
Mich ärgert z.B. jedes Mal, dass man nicht einmal einen Ausweis vorzeigen muss, sondern nur die Wahlunterlagen reichen.
Auf den Hinweis, dass die Dokumente abgefangen, geklaut oder gefälscht werden können, sagte die Frau bloß, dass sie mich ja kenne. Komisch, ich kenne die nicht, vielleicht hat man die Person mal gesehen, aber man kann weder Namen zuordnen noch weiß irgendwas anderes über die Person.
Vielleicht war das ja auch so ne Quotenfrau, die nicht über den Tellerrand blicken kann und keine Abweichungen akzeptiert...
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Kommentar von Mari von Skwarczynski
Ich weiß nicht, ob es immer noch so ist. Als ich (seit über 30 Jahren im Ausland) noch in Deutschland gewählt habe, wollte ich meine Kreuze mit Kuli machen. Man hat ihn mir aus der Hand genommen und einen Bleistift gegeben. Auf meinen Einwand, da kann man meine Kreuze ja einfach ausradieren, meinte der Helfer, es sei so Vorschrift. Danach bin ich nie mehr zur Wahl gegangen.