Exklusiv für meine Leser: Buchauszug aus Norbert Härings „Der Wahrheitskomplex“

Der Angriff der Landesmedienanstalten als Buch: Wallasch im Visier der „staatsfernen“ Aufsicht

von Alexander Wallasch

„Prüfgruppe Wallasch“ – Der Musterfall, der zeigt, wie die „staatsferne“ Medienaufsicht unabhängige Stimmen ausschaltet© Quelle: Norbert Häring/ Westend, Grok

Im Februar 2025 forderte die niedersächsische Landesmedienanstalt Alexander Wallasch auf, über 3.000 Beiträge zu „bereinigen“ oder zu löschen. Fünf Anstalten bildeten eigens eine „Prüfgruppe Wallasch“. Norbert Häring dokumentiert den Fall in seinem Buch als Musterbeispiel für die neue Zensurpraxis gegen unabhängige Medien. Hier der exklusive Abdruck:

Buchauszug: Norbert Häring über die „staatsferne“ Aufsicht und den Angriff auf unabhängige Medien

Norbert Häring gehört längst zu den scharfsinnigsten und gründlichsten investigativen Journalisten Deutschlands. Der langjährige Handelsblatt-Wirtschaftsredakteur und Autor mehrerer Bestseller (darunter „Endspiel des Kapitalismus“) betreibt mit seinem Blog „Geld und mehr“ eine der wichtigsten unabhängigen Quellen für kritische Analysen zu Geld, Macht und Medien.

Besonders hervorgetreten ist er durch seine unermüdliche Begleitung der Freiklage und Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle durch das Magazin Multipolar – eine journalistische und rechtliche Leistung, die maßgeblich dazu beigetragen hat, die undemokratischen Entscheidungsprozesse der Corona-Jahre ans Licht zu bringen.

In seinem neuen Buch „Der Wahrheitskomplex. Wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen“ (Westend Verlag, 2026) legt Häring nun erstmals systematisch und mit beeindruckender Belegdichte das Netzwerk offen, das hinter der zunehmenden Meinungskontrolle steckt: ein größtenteils staatlich finanziertes, digital hochgerüstetes Geflecht aus Behörden, NGOs, Faktencheckern, Think Tanks und Medienanstalten, das tut, was der demokratische Staat selbst nicht darf – Zensur, Diffamierung und die soziale Vernichtung kritischer Stimmen.

Die Rezension von Medienwissenschaftler Michael Meyen bringt es auf den Punkt:

„In Sachen Recherche macht Norbert Häring niemand etwas vor. In keinem anderen Buch gibt es eine solche Fülle an Material zum Thema.“

Ein zentrales Kapitel dieses wichtigen Buches widmet sich der sogenannten „staatsfernen“ Aufsicht der Landesmedienanstalten über unabhängige Online-Medien – und dem konkreten Angriff, dem ich seit Februar 2025 ausgesetzt bin.

Häring schildert detailliert, wie fünf Medienanstalten eine „Prüfgruppe Wallasch“ bildeten, Verwaltungsgebühren und Zwangsgelder androhten und dabei journalistische Sorgfaltspflichten als Vorwand nutzten, um missliebige Berichterstattung zu unterdrücken.

Gleichzeitig zeigt er den eklatanten Doppelstandard auf: Etablierte Medien bleiben weitgehend unangetastet, während kritische Blogger und kleine Portale systematisch unter Druck gesetzt werden.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlags dokumentiere ich hier den entsprechenden Abschnitt aus „Der Wahrheitskomplex“.

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»Staatsferne« Aufsicht über unabhängige Medien

Im Februar 2025 bekam der konservative Kriegsgegner und Blogger Alexander Wallasch einen Drohbrief von der niedersächsischen Landesmedienanstalt. Deren sogenanntes »Team Regulierung« forderte ihn auf, innerhalb von vier Wochen die über 3 000 Beiträge auf seinem Blog vollständig im Hinblick auf mögliche Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht durchzusehen und zu bereinigen – oder gleich ganz zu löschen. Für den Fall, dass er das nicht zur Zufriedenheit der Aufseher täte, drohte die Behörde mit der Einleitung »kostenpflichtiger förmlicher Verfahren«.

Die »staatsferne« Behörde monierte Beiträge, die »pauschalisierte Behauptungen über syrische und afghanische Migranten« enthielten, und Beiträge zu Impfschäden. Diese seien geeignet, »die Leserschaft unnötig aufzuwühlen und unbegründete Befürchtungen zu wecken«. Die Behörde bemängelte zum Beispiel, dass in einem Bericht keine »Experten« befragt worden seien, damit diese eine Abwägung von Sicherheit und Risiken der Impfung vornehmen.¹²²

Vorher und parallel zu der Attacke der Medienanstalt kündigten nacheinander drei Banken Wallaschs Konten. Google kündigte die Ausspielung von Werbung auf seiner Seite und die Verwertungsgesellschaft Wort stellte die Urheberrechtszahlungen an ihn ein.

Eingeführt wurde die »staatsferne« Aufsicht über Online-Medien im November 2020, als fast alle etablierten Medien in Sachen Corona-Maßnahmen an einem Strang zogen, während alternative Online-Medien über Zweifel an der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe berichteten und überzogene Grundrechtseinschränkungen und Panikmache kritisierten. Nach heute vorherrschender Meinung hatten sie damit in vielen Fällen recht. Aber der Staat behandelte sie damals als großes Risiko für die öffentliche Gesundheit. Um sie unter Kontrolle zu bringen, wurde in den neuen Medienstaatsvertrag noch kurz vor Verabschiedung ohne Debatte § 19 Abs. 1 eingefügt. Seither müssen journalistisch-redaktionelle Telemedien vage formulierten »anerkannten Grundsätzen journalistischer Sorgfalt« genügen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der »nach den Umständen gebotenen Sorgfalt« auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen, unter Aufsicht der Medienanstalten.

Der Medienrechtler Christoph Fiedler hält diesen Paragrafen für verfassungswidrig. Das Magazin Multipolar zitiert ihn aus dem juristischen Standardwerk Medien- und Informationsrecht mit der Einschätzung, die journalistische Sorgfaltspflicht sei weder für sich genommen rechtlich sanktionierbar noch dürfe sie durch eine ordnungsbehördliche Aufsicht über die Redaktionen überwacht werden. Der Münchner Medienrechtler Wolfgang Lent stimmt ihm dabei zu.¹²³

Die Medienanstalten monieren Aussagen, über die noch gestritten wird. Sie tun so, als müssten die Autoren und Verleger ihnen beweisen, dass ihre Aussagen stimmen, und nicht umgekehrt die Medienanstalten nachweisen, dass diese schuldhaft etwas Falsches veröffentlicht haben.

Wallaschs Blog ist dabei bei Weitem kein Einzelfall. Seit 2020 verschickten die Medienanstalten fast 100 Hinweisschreiben. Darunter waren wenige formelle Beanstandungen.¹²⁴ Die meisten waren Drohbriefe. Die Anstalten nahmen eine ganze Reihe von Bloggern und kleinen Nachrichtenportalen aufs Korn, darunter den Blauen Boten und Multipolar. An Multipolar bissen sie sich allerdings, zumindest einstweilen, die Zähne aus. Nachdem das Magazin sich bei den Behörden durch Freiklagen der Krisenstabsprotokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) unbeliebt gemacht hatte, schickte die Medienbehörde aus NRW dem Magazin mit windigen Vorhaltungen eine Bußgeldandrohung. An einem Interview bemängelte sie, Aussagen des Interviewten hätten vom Interviewer hinterfragt und »eingeordnet« werden müssen.¹²⁵ Chefredakteur Paul Schreyer machte die Sache öffentlich und präsentierte Belege für die beanstandeten Aussagen. Daraufhin musste die Behörde ihre falschen Vorwürfe zurücknehmen. Sie verlangte allerdings zur Abwendung eines Verfahrens, dass Multipolar die beigebrachten Belege in die beanstandeten Artikel einarbeite. Das Magazin weigerte sich und kündigte an, im Fall der Einleitung eines förmlichen Verfahrens die Verfassungsmäßigkeit von § 19 Medienstaatsvertrag prüfen zu lassen.¹²⁶ Das hat die Medienanstalt jedoch bisher tunlichst vermieden.

Etablierte Medien hat der Gesetzgeber im auffälligen Kontrast zu den unabhängigen Medien von jeder externen Aufsicht ausgenommen. Die windige Begründung ist, dass diese sich dem Deutschen Presserat angeschlossen haben. Dieser hat außer Rügen jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten und ist daher ein zahnloses Selbstkontrollorgan. Den angeschlossenen Medien drohen keinerlei Bußgelder oder andere ernste Schwierigkeiten, selbst wenn sie, wie der Spiegel im Fall Claas Relotius, jahrelang erfundene Reportagen einem Millionenpublikum als Wahrheit präsentieren.

Der Blogger Alexander Wallasch erklärte sich also bereit, sich auf den Kodex des Presserats zu verpflichten und beantragte Aufnahme. Der Presserat lehnte jedoch nach längerem Hinhalten mit der knappen Begründung ab, dass ihm das publizistische Angebot Wallaschs nicht zusage, weil es »nicht vollständig« journalistischen Standards entspreche. Die Bitte Wallaschs, das näher zu erläutern, damit er durch Besserung aufnahmefähig werden könne, wurde mit beharrlichem Schweigen auf alle weiteren Anfragen quittiert.¹²⁷ Und so war der Weg frei für die Medienanstalten, Wallasch frontal anzugreifen. Gleich fünf von diesen Anstalten bildeten eine »Prüfgruppe Wallasch« unter Leitung der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg. Diese legte damit los, dass sie von Wallasch 2 500 Euro »Verwaltungsgebühr« forderte, dafür dass sie drei seiner Artikel beanstandete.¹²⁸ Diese Texte seien »negativ generalisierend gegen Migranten«, könnten als diskriminierend angesehen werden und gegen den Pressekodex verstoßen.¹²⁹ Hier nutzen die Medienanstalten offenkundig die journalistische Sorgfaltspflicht als Vorwand, um Formulierungen, die juristische Verbotskategorien wie Volksverhetzung nicht erfüllen, auf anderem Wege zu verbieten. Sollte er die Artikel nicht ändern oder löschen, kämen zur »Verwaltungsgebühr« je 500 Euro Zwangsgeld hinzu. Ob danach noch weitere Artikel beanstandet und mit deftigen Strafgeldern belegt werden würden, ließ die Medienanstalt offen.¹³⁰

Dass die Berliner Anstalt die Führung übernahm, obwohl Wallasch von Niedersachsen aus arbeitet, hat einen üblen Beigeschmack. Denn Wallasch enthüllte jahrelange schwere Verstöße des Magazins The European, das zur Weimer Media Group des Medienstaatsministers Wolfram Weimer gehört, gegen journalistische Standards – darunter Hunderte erfundene oder unter Pseudonym schreibende Autoren, mutmaßlich zur Täuschung von Werbekunden, sowie ein fehlendes Impressum und ungenehmigte Übernahmen fremder Texte und Bilder. Seine Vorwürfe wurden durch Recherchen anderer Medien bestätigt. Und eben dieser politisch bestens vernetzte Wolfram Weimer saß von 2003 bis 2015 im Medienrat der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, und bekanntermaßen heute als Kulturstaatsminister in der Bundesregierung.

Auch die bayerische Landesmedienanstalt beteiligte sich an der »Prüfgruppe Wallasch«. Dieser wollte von ihr wissen, warum sie nicht stattdessen gegen das bayerische Medienunternehmen von Wolfram Weimer vorgehe. Anstaltschef Thorsten Schmiege gab sich unwissend und desinteressiert an dem Skandalmedium. Wallasch fand im Internet ein potenziell aufschlussreiches Foto von Schmiege und Weimer gemeinsam auf der Dachterrasse des Kanzleramts in Berlin.¹³¹Wallasch ging gegen die Medienanstalten vor Gericht. So gibt es Hoffnung, dass deren Treiben und die Verfassungsmäßigkeit von § 19 Medienstaatsvertrag bald gerichtlich überprüft werden.

Es sind ausgerechnet diejenigen, die verpflichtet sind, Rundfunkgebühren zu verrichten, die die Einschüchterung freier Medien und harmloser Blogger bezahlen. Die Tätigkeit der Landesmedienanstalten wird nämlich aus den Rundfunkbeiträgen finanziert. Der Staat nennt das »staatsferne Aufsicht«, weil die Medienanstalten nicht weisungsgebunden sind. Sie besitzen denselben Status wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio). Über das Spitzenpersonal und alles, was sonst noch wichtig ist, bestimmen allerdings direkt oder indirekt die jeweilige Regierung und Landtagsmehrheit.

Die Umtriebe der Medienanstalten gehen noch weiter. Sie durchforsten seit 2021 das Internet mit einer künstlichen Intelligenz namens KiVi nach »potenziell rechtswidrigen« Inhalten. Entwickeln ließ dieses Programm die nordrhein-westfälische Medienanstalt mit Unterstützung der dortigen Staatskanzlei. »Staatsferne Aufsicht« eben. Alle 14 Medienanstalten nutzen das Programm zur Ausforschung der Internetmedien.¹³² Was die Anstalten an mutmaßlich rechtswidrig »extremistischen« Inhalten wie Volksverhetzung oder Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen finden, geben sie an die Strafverfolgungsbehörden oder den sogenannten Verfassungsschutz weiter, auch und gerade, wenn es von Privatpersonen stammt. Warum es einen von Rundfunkgebühren finanzierten »staatsfernen« Internet-Schnüffeldienst als Assistenten für Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdienst braucht, erschließt sich nicht leicht. Geht das »staatsfern«, finanziert aus Mitteln der Rundfunkbeitragszahler, besser, als wenn Polizei und Staatsanwaltschaften das, mit Hoheitsgewalt ausgestattet und steuerfinanziert, selbst übernehmen?

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung von Frühjahr 2025 wird »die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen« als durch die »Meinungsfreiheit nicht gedeckt« bezeichnet. Deshalb müsse die »staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben« gegen Informationsmanipulation, Hass und Hetze vorgehen können. Man darf den Passus zu den »klaren gesetzlichen Vorgaben« wohl als Einräumung lesen, dass es mit der gesetzlichen Basis für die freiheitsfeindlichen Umtriebe der Landesmedienanstalten derzeit noch nicht allzu weit her ist. Gefährlich ist jedoch: Die Koalitionäre setzen Hass und Hetze mit falschen Tatsachenbehauptungen gleich. Das riecht sehr danach, als sollten die Medienanstalten das, was sie derzeit schon unter dem Vorwand der Sicherung der journalistischen Standards tun, künftig auch mit ausdrücklichem Auftrag tun können: unbotmäßige Medien und Publizisten an die Kandare nehmen und Bürger einschüchtern, damit sie im Internet nicht allzu frei ihren Unmut über die Regierenden äußern.

¹²² Alexander Wallasch. »Wir sollen gelöscht werden: Staatsfinanzierte KI-Zensur mit Vernichtungswillen«. Kontrafunk. 13.02.2025. https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/wir-sollen-geloescht-werden-staatsfinanzierte-ki-zensur-mit-vernichtungswillen (abgerufen am 19.02.2026).
¹²³ »Fachjuristen: Behördliche Kontrolle digitaler Medien ist ›verfassungswidrig‹«. Multipolar. 30.08.2024. https://multipolar-magazin.de/meldungen/0095 (abgerufen am 19.02.2026).
¹²⁴ Alexander Wallasch. »Medienrechtler: Vorgehen gegen Wallasch ist ›verfassungswidrig‹«. Alexander Wallasch. 19.12.2025. https://www.alexander-wallasch.de/service/medienrechtler-vorgehen-gegen-wallasch-ist-verfassungswidrig (abgerufen am 19.02.2026).
¹²⁵ Paul Schreyer. Brief an Dr. Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt des Landes NRW. Multipolar. 10.09.2024. https://multipolar-magazin.de/media/240910%E2%80%93antwort%E2%80%93landesmedienanstalt.pdf (abgerufen am 19.02.2026).
¹²⁶ Stefan Korinth. »Multipolar wird Forderungen der Landesmedienanstalt nicht umsetzen«. Multipolar. 19.10.2024. https://multipolar-magazin.de/artikel/landesmedienanstalt-gegen-multipolar-2 (abgerufen am 19.02.2026).
¹²⁷ Gaia Louise Vonhof. »Deutscher Presserat als Blockwart der Herrschenden«. Alexander Wallasch. 27.07.2025. https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/deutscher-presserat-als-blockwart-der-herrschenden-schamlose-zensur-gegen-kritische-stimmen (abgerufen am 19.02.2026).
¹²⁸ Alexander Wallasch. »Fünf GEZ-Behörden jagen mich – und schützen Wolfram Weimer vor seiner Staatsaffäre.« Alexander Wallasch. 08.12.2025. https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/fuenf-gez-behoerden-jagen-mich-und-schuetzen-wolfram-weimer-vor-seiner-staatsaffaere (abgerufen am 19.02.2026).
¹²⁹ Alexander Wallasch. »Medienrechtler: Vorgehen gegen Wallasch ist ›verfassungswidrig‹«. Alexander Wallasch. 19.12.2025. https://www.alexander-wallasch.de/service/medienrechtler-vorgehen-gegen-wallasch-ist-verfassungswidrig (abgerufen am 19.02.2026).
¹³⁰ Gregor Leip. »Jetzt spricht Anwalt Schmitz über ›Sondereinsatzgruppe Wallasch‹: Fünf Landesmedienanstalten jagen einen Journalisten«. Alexander Wallasch. 11.12.2025. https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/jetzt-spricht-anwalt-schmitz-ueber-sondereinsatzgruppe-wallasch-fuenf-landesmedienanstalten-jagen-einen-journalisten (abgerufen am 19.02.2026).
¹³¹ Alexander Wallasch. »›Prüfgruppe Wallasch‹ – Wie alles begann«. Alexander Wallasch. 09.12.2025. https://www.alexander-wallasch.de/service/pruefgruppe-wallasch-wie-alles-begann (abgerufen am 19.02.2026).
¹³² Landesanstalt für Medien NRW. »Für mehr Sicherheit im Netz«. 07.02.2025. https://www.medienanstalt-nrw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025-02/fuer-mehr-sicherheit-im-netz.html (abgerufen am 19.02.2026).

 

 

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