"Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten", sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch aktuell der Funke-Mediengruppe.
Dafür will er sich auch von Beschäftigten trennen: "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen." Das ist das offizielle Zitat. Schuch sieht die Politik der AfD unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild und den Leitlinien der Diakonie. Die Organisation beschäftigt rund 670.000 Mitarbeitende. Doch kann Schuch Beschäftigte mit AfD-Hintergrund einfach entlassen?
Zu dieser Frage gibt es mehrere Dimensionen – eine individual- und kollektivrechtliche, eine personalmarketingmäßige, eine ethisch-christliche – und eine strafrechtliche!
Ich fange mit der strafrechtlichen Komponente an. Ich kenne Rüdiger Schuch aus meiner Iserlohner Heimat. Er war „in seinem letzten Leben“ Pfarrer in Iserlohn-Letmathe und ist seit Jahren kein Seelsorger mehr - weder im Amte noch offensichtlich im Geiste, sondern sich anbiedernder Kirchenfunktionär in leider bösester SED-Tradition. Und weder ein guter noch gutinformierter Mensch. Wer bedroht in schwieriger Arbeitsmarktlage (für die Arbeitgeber) langjährige engagierte Mitarbeiter mit Rausschmiss, nur weil sie eine ihm nicht genehme Partei wählen? Eine gottverlorene Seele!
Zum Strafrecht: In § 108 StGB (Wählernötigung) heißt es klar:
(1) Wer rechtswidrig … durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, … sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Einen Absatz 3, in dem es heißt: „Es sei denn, es geht um die AfD“ – den gibt es noch nicht.
Jetzt mache ich es kurz:
Wenn Schuch diese Erklärung nicht unverzüglich und öffentlich zurücknimmt, werde ich bis Ende nächster Woche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Schuch stellen.
Strafschärfend: Direkt vor der Europawahl zu deren offensichtlicher Beeinflussung mit fast 700.000 beinflussbaren Wählerpotential in seiner Diakonie! Das ist die Größe der Rechtsverletzung. Dazu muss ich nicht sich aufdrängende Vergleiche aus dem Dritten Reich und der damaligen Nazi-Kirche bemühen. Schuch erinnert mich mit seiner Aussage aber an Johann Heinrich Ludwig Müller, geboren 1883, gestorben 31. Juli 1945 in Berlin, wohl durch Selbstmord. Dieser war „Reichsbischof“ der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) und eine der führenden Gestalten in der Bewegung der Deutschen Christen, die damals eine Synthese zwischen Christentum und dem herrschenden Staat propagierten.
Warum von Seiten der hier auch rechtsverletzten AfD nur entsetztes Schweigen kommt, erschließt sich mir nicht. Eigentlich hätte die Anzeige von denen schon lange draußen sein müssen.
Ihrem juristischen Blickwinkel kann ich argumentativ folgen, ihrem Gottbezug in dem Kontext nicht. Sie schreiben: „Eine gottverlorene Seele!“ Sind sie gläubiger Christ oder Katholik? Ist das hier von Relevanz? Nehmen Sie es persönlich?
Ja, ich gestehe. Es ist von Relevanz. Ich bin wieder religiöser geworden. Ich komme aus der katholischen Kirche, bin der gewesenen Kirche immer noch verbunden. Meine Tochter wurde von Kardinal Wölki im Kölner Dom getauft. Mein sehr persönlicher Gottesglaube wird von Schuch und Konsorten beschmutzt. Jede Kirche steht im Anspruch von und für Gott. Nicht von und für Wokismus oder die Regierung. Für die Nichtchristen möchte ich dem „Revolutionär Schuch“ poetisch mit einem Gedicht des kubanischen Dissidenten Heberto Padilla antworten:
Sie lassen sich nicht mischen,
doch wir mischen sie
Religion und Revolution
Reimen sich nicht.
Der Arme,
sich zerreißend unter den Reflektoren,
zusammengekrümmt,
geduckt,
wartet er
auf den nächsten Schlag in die Fresse.
Dagegen kämpfe ich sehr persönlich.
Und das Arbeitsrecht?
Jetzt kommt die Anwaltswerbung: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will Euch erquicken.“ (Matthäus 11,28). Fälle, die ich gerne übernehmen würde, nicht wegen des Geldes, vor allem aber weil ich gerne gewinne. Im Ernst: Witzig, wenn die Verkommenheit von Schuch nicht so traurig wäre. Stellen Sie sich vor, die Krankenschwester Anna oder Aische erklären offen per Facebook oder auf einer Mitarbeiterversammlung, dass sie treue AfD-Wählende seien – und auch bei der nächsten Wahl. Und jetzt?
Will der Funktionär Schuch jetzt der langjährigen engagierten aufopfernden Schwester kündigen? Neben weiteren Strafanzeigen wird jedes Arbeitsgericht, ob bedauernd oder zustimmend, milde lächeln. Auch nur Abmahnung? Selbst bei Kirchen-Führungskräften nicht umsetzbar. Anders kann es bei aktiven AfD-Führungskräften aussehen, die man mit konkreten Äußerungen „anschießen“ könnte – „rassistisch“ pp. Hier geht es dann aber um konkrete Äußerungen im Einzelfalle.
In manchen Presseartikeln wird vom „Tendenzbetrieb Kirche“ gesprochen, der weitergehende Ansprüche gegen seine Mitarbeiter hat. Denn karitative Einrichtungen der Kirchen (z. B. Diakonie oder Caritas) unterfallen, weil sie von § 118 Abs. 2 BetrVG erfasst sind und deshalb das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung findet, noch nicht einmal im Tendenzschutz.
Das Kirchenarbeitsrecht selbst gibt für bloße Wahlentscheidungen seiner Mitarbeiter bei allgemeinen Wahlen für eine Partei, egal welche Partei – bis zum Pfarrer oder Bischof – keinerlei Abberufungs- oder Kündigungsgrundlage. Darüber hinaus müssten die kirchlichen MAV (Mitarbeitervertretungen) im Rahmen einer Auswahlrichtlinie (mit-)entscheiden, dass alle Mitarbeiter, die AfD wählen, entlassen werden, und deren individueller Kündigung zustimmen. Realistisch?
Und konsequenterweise flächendeckend in allen Personalfragebögen abfragen, ob jemand die AfD gewählt hat – oder wählen wird. Mal davon abgesehen, dass wir uns jetzt völlig offensichtlich im „Christo-Faschismus“ befinden, gilt § 107c StGB (Verletzung des Wahlgeheimnisses):
"Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Meine zweite Strafanzeige.
Die Kirche könnte ja zur Sicherstellung in ihre Verträge aufnehmen: Briefwahl ist zu beantragen und der Wahlzettel ist mit dem Arbeitgeber auszufüllen.
Dann meine dritte Strafanzeige.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Die Kirche kann doch aber auch entscheiden, dass aus religiösen Gründen nicht angestellt wird …
Aus religiösen Gründen … nicht aus Gründen der Ausübung des Wahlrechtes. Die Diakonie erklärt: Zur interkulturellen Kompetenz evangelischer Sozialeinrichtungen gehört nach Auffassung ihres Diakoniepräsidenten auch die Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Religionen. „Es gibt eine theologisch begründete und gewollte Offenheit für beispielsweise muslimische oder andersgläubige Mitarbeitende“, auch als Kindergärtner oder Pflegekräfte.
Dabei wurden für alle neuen Mitarbeiter „Willkommenstage“ Pflicht, an denen sie das „diakonisch-christliche Profil“ kennenlernen sollen. AfD-Wähler nein, kopftuchtragende bekennende Islamistende ja? Ich vermute, dass bereits Beschäftigte das „diakonisch-christliche Profil“ des Hauses kennen.
Was könnte hinter dem Vorstoß von Schuch stecken? Will er womöglich gezielt „woke Mitarbeiter“ gewinnen?
(Lacht): Nicht ernsthaft. Das Gegenteil: Welche Krankenschwester oder Kindergärtnernde möchte unterschreiben, dass sie offenlegt, wen sie wählt? Kenne da nicht so viele. Ist für eine Positiventscheidung nicht relevant. Wenn aber 15 bis 25 Prozent meiner aktuellen Mitarbeiter AfD wählen oder wählen könnten und ich denen direkt mit politischer Überwachung ihrer Äußerungen und Kündigung bei fehlerhaftem Wahlverhalten drohe, ist das ein Signal, sich auf einem Arbeitsmarkt, in denen alle Pflegeheime händeringend um jede Altenpflegerin kämpfen, schnell nach neuen Perspektiven umzusehen. Die Diakonie ist kein Gutzahler.
Wenn jemand mit Abfindung gehen möchte, komme Sie zu mir. Wir werden die Diakonie anschreiben, dass meine Mandantschaft AfD wählt - tun wir das tatsächlich? – und die Schuft … - sorry Schuch-Diakonie - wegen rechtswidriger Drohung abmahnen. Mal sehen, ob die kündigen. Die rechtwidrige Drohung ist ein klares Signal an andere Sozial-Arbeitgeber, jetzt mit dem Hinweis zu werben:
„Kommen Sie zu uns, egal ob sie AfD oder Grüne, SPD, CDU, Linke oder Sarah Wagenknecht wählen, unsere Klinik, unser Pflegeheim ist ein unpolitischer und freundlicher und vertrauensvoller Ort …“
Die Diakonie ist das nicht mehr. Der Vorstoß von Schuft-Schuch wird in der an der Stelle verklappt werden, wo er hingehört: Bei den Hitzeschutzräumen von Herrn Lauterbach direkt neben den neuen Zivilschutzbunkern des Herrn Pistorius. Schuch ist meines Erachtens ein Extremist und Verfassungsfeind. Artikel 38 Absatz 1 des GG lautet:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
Auch die bei der Europawahl.
--------------
Folgen Sie RA Dirk Schmitz auf Twitter: @schmitzidirk Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Thomin Weller
„Eine gottverlorene Seele!“ ist wohl die höchste Form der kirchlichen Gewalt.
Diese hat teils den Stuhl des Ratzinger gekostet.
Kirch in höchst klerikal faschistoider Aktion.
Der Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch bedroht seine Eigenen mit der Exkommunikation nach dem kanonischem Recht und im weltlichem Recht alle anderen die die AFD wählen.
Um das zu verstehen kann ich nur dringlich die Strafanzeige gegen Ratzinger von der RA Kanzlei Dr. jur. Christian Sailer, Dr. jur. Gert-Joachim Hetzel empfehlen.
Viele meinen das er nur aus dem Grund seinen heiligen Stuhl verlassen hat.
Seite 11
„Verdammt“ heißt, zu ewigen Höllenqualen verdammt. Karl Jaspers, einer der großen deutschen Philosophen des vorigen Jahrhunderts, schreibt zu diesen Sanktionen:
„Die ewigen Höllenstrafen: Die Kirche hat unerbittlich die Lehre des Origenes verworfen, nach der durch die Wiederherstellung aller Dinge (apokatastasis panton) die Höllenstrafen zeitlich begrenzt sind ... Dadurch blieben die Seelen in ihrer Hand.
http://www.kanzlei-sailer.de/papst-strafanzeige-2011.pdf
"Dass die Kirche ihre geistige Gewalttätigkeit gegenwärtig nicht in körperliche Gewaltmaßnahmen umsetzen kann, ändert nichts an der Menschenrechtswidrigkeit der geistigen Knechtung ihres Systems."
Die Deutschen Christen sind eindeutig wieder da und bedrohen ihre Schäfchen seelisch und andere ebenso.
Und nebenbei hassen und bedrohen sie alle, die anderer Meinung sind.
Als Atheist lebe ich seit Jahren in einer religiösen Irrenanstalt mit Sektenführern.
Die einen Messern, die anderen Spritzen.
Das ist ein klarer Verfassungsbruch seit 100 Jahren.
Die RKK ist per Definition ganz klar gegen die Demokratie.
Historiker sagen, nur aus dem Klerus heraus entwickelt sich der Faschismus.
Wie erkannt werden kann, sind sie wieder dabei.
melden
Kommentar von Perry Moppins
Die herrschend Politik und die herrschende Relügion, da hat sich seit 1.700 Jahren nix geändert.
"Der Kaiser (Konstantin) selber blieb aber Anhänger des Sonnengottes (Mithras-Kult)"
https://www.katholisch.de/heilige/21-05-konstantin
"Katholizismus: Baalskult mit christlicher Maske... Ob Konstantin also nun die Anfangsbuchstaben des Namens Christus auf die Schilde der Soldaten hat malen lassen oder nicht, so die These von Rolf Bergmeier: Konstantin hat seinen Gott bzw. seine Götter tatsächlich nicht gewechselt. Für den Fall, dass er das Christuszeichen - wie überliefert - auf die Schilder seiner Soldaten hat malen lassen, hatte er damit seinem bisherigen Gott - Mithras oder Baal bzw. eine Göttermischung - nur einen anderen Namen gegeben und dafür den Namen des Friedenslehrers Jesus von Nazareth missbraucht, dessen Lehre der Gottes- und Nächstenliebe im Widerspruch zum Handeln Konstantins steht."
https://theologe.de/kaiser-konstantin_kirche.htm
Die Kreuzzüge der unipolaren Vatikan-Hegemonie sind dieselben gewesen wie die des antiken Multikulti-Roms, das die Massen des Euphrats an den Tiber schwemmte und daran unterging. Die unipolare Herrschaft Washingdooms durch seine Öl- und Militärkartelle sind nichts anderes gewesen, auch das geht gerade unter. Die Herrschaft der EU und ihrer Strippenzieher über Deutschland wird auch bald enden. Und die ganzen Relügionen die keinen wahren, also keinen echten guten Kern haben, werden auch zum Baal gehen.
Und da ist es vollkommen egal, ob Glatzen für den Schnauzbart, wüste Söhne für einen Vatikan-gemachten Propheten (Alberto Rivera, The Creation of Prophet Muhammad), kreischende Horden für die Betrugs-Impfe oder BLM demonstrieren oder gehirnbesoffene Pattex-Schnüffler sich fürs Klima auf den Asphalt kleben.
Es wurde alles mit "wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er sagen: 'ich bin der Anti-Faschismus.'" vorhergesagt.
Das einzige, was alle wirklich Konservativen und alle wirklich anständigen Freigeister vereint, ist die Liebe zu Frieden und Heimat, denn beides nährt uns.
Und der folgende Satz, die folgende Wahrheit gilt immer: wer ständig Krieg führt, kann sich nicht entwickeln.
Und deshalb wollen die Mächtigen uns in niedrigen, primitiven Emotionen halten und möglichst viel davon. Wer brüllt und weint und Angst und Gier hat, der denkt nämlich nicht nach und schafft auch keinen Frieden. Das folgt dem alten Schema, Divide et Impera.
Damals wie heute. Dieselbe Politik die vorgibt uns zu helfen, erzeugt erst die Umstände, damit sie eingreifen muß. So bleibt die Macht stets gewahrt. Finde den Fehler. Kirche, Politik, Konzerne, alles derselbe Geld- und Machthaufen.
Ich habe fertig. Ich kann den Haufen sehen, und er stinkt zum Himmel.
*Satire*
melden
Kommentar von Rainer Möller
Das ist ein bisschen komplexer als hier dargestellt.Denn als Liberale sollten wir auch das Recht (der evangelischen Christen) auf freie Vereinigung unterstützen - wozu immer auch die negative Vereinigungsfreiheit gehört, also das Recht, Leute auszuschließen oder gar nicht erst aufzunehmen, wenn sie die (frei definierten) Kriterien der Zugehörigkeit nicht erfüllen..
Wir haben in den USA die umgekehrte Diskussion. Dort ist das Recht auf freie Vereinigung schon weitestgehend zugunsten der Antidiskriminierung abgeschafft. Das stößt aber auf berechtigte Gegenwehr.
Offenbar muss hier ein Kompromiss zwischen beiden Prinzipien gefunden werden. Der kann mehr oder wniger in die eine oder die andere Richtung ausfallen. Wenn er aber einmal juristisch fixiert ist, muss er für beide Seiten gleichförmig gelten, d.h. beide müssen einen Vorteil daraus ziehen können.
melden
Kommentar von Palmsström
Nun die evangelische Kirche will der Katholischen nicht nachstehen (Diözese Trier). Grundsätzlich kann es vor dem GG keine Ausnahme geben. Auch wenn die Strafanzeige kein Erfolg hat, ist die Ablehnung dann etwas für die Aktensammlung.
Ferner muss in die Überlegung einbezogen werden wenn demnächst ähnliche Organisationen und Betriebe gründen und die gleiche Umgebungsbedingungen einfordern.
Einfach mal für die Phantasie: eine Behinderten Werkstatt die Gürtel mit Tragetaschen herstellt, gefördert mit Steuergeld. Per se doch nicht schlecht, oder?
melden
Kommentar von Marion Sönnichsen
Im Jahre 2019 gab es schon einmal eine hinterhältige Kampagne der Diakonie. Auch hier pünktlich zum EU-Wahlkampf initiiert.
Es geht um den Fall einer AfD-Politikerin, selbst Mutter eines behinderten Kindes, was die Kampagnen-Initiatoren zu diesem Zeitpunkt nicht wussten. Nicole Höchst forderte in einer Anfrage eine statistische Erhebung darüber, wie hoch der Anteil jener Migranten ist, die, kulturell bedingt, Verwandtschaftsehen eingehen und in Folge dessen, die Kinder aus solchen Verwandtschaftsehen Behinderungen aufweisen (Inzuchtproblematik). Statistiken sind wichtig, damit Gesundheitsbehörden auf neue medizinische Aspekte reagieren können. Man hat ihr und ihrer Partei daraufhin vorgeworfen, Menschen mit Behinderungen menschenverachtend diskriminieren und ihnen das Lebensrecht absprechen zu wollen. Die Anfrage, die als Bundestagsdrucksache übrigens jedem zugänglich ist, wurde auf die gleiche Stufe mit den Verbrechen der deutschen Nationalsozialisten an Menschen mit Behinderung gesetzt. Unterzeichnet wurde diese Aussage von allen Sozialverbänden der Führungsetagen und jener der beiden Amtskirchen. Ich habe diesen Sachverhalt sehr intensiv geprüft, mit folgendem Ergebnis:
In muslimischen Ländern ist das Problem "Verwandtschaftsehen" seit Langem bekannt. Es werden sehr umfassende Studien betrieben, die vor Durchführung zwingend eine Ethikprüfung durchlaufen müssen und am Ende jeder wissenschaftlichen Studie wird den Familien, die an den Untersuchungen teilgenommen haben, selbstredend gedankt. Es hat sich z. B. gezeigt, dass bei jungen Männern, deren Eltern miteinander verwandt sind, erhebliche kognitive Beeinträchtigungen zu verzeichnen sind. Diese Untersuchungen liefern den Gesundheitsbehörden viele Erkenntnisse. Ziel ist es, kulturell bedingte Verwandtschaftsehen zu verhindern, durch Aufklärung und nicht durch Verbote. Unter allen Inzucht-Folgeerscheinungen, habe ich mich bei der Prüfung auf die signifikante Säuglings- und Kindersterblichkeit konzentriert. Eine hohe Zahl von Kindern aus Verwandtschaftsehen stirbt im Säuglingsalter oder erreicht das 12. Lebensjahr nicht. Diese Untersuchungen ergeben sich insbesondere aus den statistischen Erhebungen und Untersuchungen aus Großbritannien, wo bereits Anfang der 2000er Jahre die Labour-Abgeordnete, also eine Abgeordnete der Schwester-Partei der deutschen SPD in Großbritannien, Ann Cryer sehr früh die Problematik bei pakistanischen Einwanderern erkannt hat. "We have to talk about it" (Wir müssen darüber sprechen), so Anne Cryer.
Ja, das sehe ich genauso. "We have to talk about it", nicht nur über Verwandtschaftsehen, sondern auch darüber, warum solche politischen Schmutz-Kampagnen, die jeden Anstand vermissen lassen, auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung in Deutschland ungeniert möglich sind.
Es gab im Jahr 2019 gar keine menschenverachtende Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und es gibt auch keinen Versuch Menschen mit Behinderung in irgendeiner Weise das Lebensrecht abzusprechen. Die Diakonie hat nachweisbar gelogen. Ferner, die Diakonie verharmlost den deutschen Nationalsozialismus bereits im Jahr 2019.
Quellenangaben und genauere Informationen findet man in meinem Leserbrief (mehrere Teile) hier: Heck Ticker (Blog von Thomas Heck), „Die AfD wertet das Leben von Behinderten als nicht lebenswert ab“, 15. Mai 2019. Man sollte diese 2019- Schmutz-Kampagne der Diakonie bei der Strafanzeige berücksichtigen.
melden
Kommentar von Bernd Neumann
Anwalt Schmitz kann sich aus meiner Sicht ein Klage sparen. Kirchliche Vereine und Unternehmen gelten als sogenannte Tendenzbetriebe. Das bedeutet, sie müssen nicht jeden nehmen und dürfen an ihre Mitarbeiter Anforderungen stellen, die über die bloße sorgfältige Arbeitsausführung hinausgehen.
So können Tendenzbetriebe Bewerber ablehnen, wenn sie z.B. nicht getauft sind, oder auch Muslime. Ein Kirchenaustritt rechtfertigt nach geltender Rechsprechung eine ordentliche Kündigung.
In gewisser Weise finde ich das auch in Ordnung. Wer nicht an Gott glaubt, sollte sein Auskommen außerhalb der Amtskirchen und ihren Unternehmen suchen.
Das Problem ist natürlich die Definition dieser „Tendenz". Aber: Wenn die Amtskirche heute in erster Linie weltlich-grünlinks agiert und das heilige Wort nicht mehr erkünden will, dann mag sie das tun. Sie ist darin frei.
Die Konsequenz muß der ziehen, der seine Religiosität dort nicht mehr wiedergespiegelt sieht. Seit 40 Jahren, beginnend mit meiner eigenen Konfirmation, erlebe ich es in der Familie und Umfeld Generation für Generation: Die 13jährigen, sie oft seit ihrer Taufe eine Kirche nicht mehr von innen gesehen haben oder bestenfalls zu Weihnachten, werden zum Konfirmandenunterricht angemeldet. Oft sind sie ganz begeistert, erleben zum ersten Mal so etwas wie soziale Gemeinschaft, im Zeitalter der Einzelkinder ist das noch verstärkend. Ohnehin lockt die Aussicht auf die vielen geschenke zur Konfirmation. Brav oder auch überzeugt gehen sie in Altersheime und lesen dort den Alten vor oder helfen auf dem Gemeideamt mit.
Aber schnell verstehen sie: Hier im Hause des Herrn ist nicht jeder willkommen. Grünlinks mußt du sein, nicht an die Auferstehung nach der Kreuzugung glauben, oder sas Jesus am See Genezarth über Wasser ging - aber an den menschengemachten Klimawandel! Und dann bitte die Kollekte für unsere Partnergemeinde in Burkina Faso!
Auch in der Generation Z ödet das die Junggläubigen schnell so an wie mich damals das Dauergeklampfe, Amerika ist der Böse und immer die frühen Birkenstocklatschen. Ich war froh, als der Pfarrer uns eingesegntet hatte, die Tanten eine höhere vierstellige D-Amrksumme abgeliefert hatten und ich es hinter mir hatte. Im Grunde machte der Konfirmandenunterricht aus mit eher einen Atheisten.
Nichts anderes erwarte ich von gläubigen Anhängern der AfD. Das ist nicht Eure Kirche mehr. Ghet zu einer anderen, oder noch besser, gründet eine eigene. Das Wort des Herrn möge dann dort wieder gelten.
melden
Kommentar von Gert Friederichs
Ich habe heute bei der EKD meinen Rauswurf aus der ev. Kirche angefordert mit der Begründung, fürderhin nur noch die AfD zu wählen und dort ein Ansuchen zur Mitgliedschaft zu stellen.
Ich hoffe so, um die Austrittsgebühr herumzukommen und nicht zum 20 km entfernten Amtsgericht pilgern zu müssen. Ich bin auf die salbungsvolle Antwort gespannt!
melden
Kommentar von Karl Georg Lempenheimer
Diese Kirche sucht festen Halt beim Zeitgeist realitätsentfernter Eliten.
melden
Kommentar von Marco B.
Ich halte die AfD übrigens auch gegen die Menschenwürde handelnd, doch diese ist eben (noch) eine Partei mit Vertretern im Dt. Bundestag.
melden
Kommentar von Marco B.
Hier ist der "Haken", welcher eine Wirksamkeit des Straftatbestandes verneinen lässt: "1) Wer rechtswidrig ..." Es gibt hier Rechtfertigungsgründe, welche - man darf die anderen herrschenden Parteien ja nicht für "dumm" halten - bereits mit der ganzen Verfassungsschutzsache - kann man sagen "präventiv" ? ;-) vorgegeben wurden.
melden
Kommentar von Frank Danton
Ja diesem Mitläufer-Mob sollte es langsam mal an den Kragen gehen. Frage mich sowieso schon lange was die Jurisprudenz seit 18 Jahre so antreibt. Gerechtigkeit kann es nicht sein. Bin dem Twitter Account von Hr. Schmitz gefolgt. Muß aber sagen das ich von dort verwirrt zurückgekehrt bin. Schwer einzuschätzen dieser Mann.
melden
Kommentar von Bernhard Rossi
Kritische Alternative in den Räten könnten das Geschäftsmodell der Diakonie und vieler anderer gefährden! Was ist der Grund?
In den Räten nicken CDU und SPD als große Parteien und mit Unternehmensbeteiligungen im Bereich Soziales jedes Jahr auf Antrag Zuwendungen zu Projekten und Personalkosten von kirchlichen und sonstigen Trägern ab, an denen diese beiden großen Parteien, indirekt oder direkt meist in der Rechtsform gGmbH, beteiligt sind.
D.h. sehr viel Steuergeld wird in den Gemeinde-, Stadt-, Kreisräten gesetzeskonform mit Mehrheit in Kanäle dieser Sozialindustrie geschaufelt, an der wiederum beide Kirchen im Einklang mit beiden Großparteien seit 1949 beteiligt sind!
melden
Kommentar von Jürgen Hentschel
Ich wünsche viel Erfolg. Ich hatte gegen die Verantwortlichen der Fa. Würth, deren "Oberhaupt" ja gleiche Empfehlung seinen Mitarbeitern gegeben hatte, Strafanzeige wegen $108 StGB erstattet. Diese Wahlempfehlung war wohl nicht eine veröffentlichte Stellungnahme, denn die "Führungskräfte" mußten dies wohl auch quasi als Befehl vor versammelter Mannschaft noch einmal vorlesen. Die Staatsanwalt hat meine Strafanzeige abgeschmettert, weil sich kein Mitarbeiter dahingehend geäußert habe, daß er sich in seiner freien Wahlentscheidung beeinflußt sah. Es habe auch kein Mitarbeiter eine entsprechende Strafanzeige erstattet. Noch einmal, ich wünsche viel Erfolg.
melden
Kommentar von Marco Fuhr
Ein abstoßender Antidemokrat. Ich danke Gott, daß ich aus dieser das Eigene hassende und die Feinde unseres Volkes fördernde Amtskirche verlassen habe.