Exklusiv-Interview zum AfD-Verbot der Diakonie

Der Diakonie-Skandal: Anwalt Dirk Schmitz gegen Synthese aus Christentum und herrschendem Staat

von RA Dirk Schmitz (Kommentare: 14)

„Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will Euch erquicken.“ (Matthäus 11,28).© Quelle: Diakonie.de/ Screenshot

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch will AfD-Wähler entfernen lassen. Anwalt Dirk Schmitz über die Folgen: „Wenn Schuch diese Erklärung nicht unverzüglich und öffentlich zurücknimmt, werde ich bis Ende nächster Woche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Schuch stellen.“

"Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten", sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch aktuell der Funke-Mediengruppe.
Dafür will er sich auch von Beschäftigten trennen: "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen." Das ist das offizielle Zitat. Schuch sieht die Politik der AfD unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild und den Leitlinien der Diakonie. Die Organisation beschäftigt rund 670.000 Mitarbeitende. Doch kann Schuch Beschäftigte mit AfD-Hintergrund einfach entlassen?

Zu dieser Frage gibt es mehrere Dimensionen – eine individual- und kollektivrechtliche, eine personalmarketingmäßige, eine ethisch-christliche – und eine strafrechtliche!
Ich fange mit der strafrechtlichen Komponente an. Ich kenne Rüdiger Schuch aus meiner Iserlohner Heimat. Er war „in seinem letzten Leben“ Pfarrer in Iserlohn-Letmathe und ist seit Jahren kein Seelsorger mehr - weder im Amte noch offensichtlich im Geiste, sondern sich anbiedernder Kirchenfunktionär in leider bösester SED-Tradition. Und weder ein guter noch gutinformierter Mensch. Wer bedroht in schwieriger Arbeitsmarktlage (für die Arbeitgeber) langjährige engagierte Mitarbeiter mit Rausschmiss, nur weil sie eine ihm nicht genehme Partei wählen? Eine gottverlorene Seele!

Zum Strafrecht: In § 108 StGB (Wählernötigung) heißt es klar:

(1) Wer rechtswidrig … durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, … sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Einen Absatz 3, in dem es heißt: „Es sei denn, es geht um die AfD“ – den gibt es noch nicht.

Jetzt mache ich es kurz:

Wenn Schuch diese Erklärung nicht unverzüglich und öffentlich zurücknimmt, werde ich bis Ende nächster Woche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Schuch stellen.

Strafschärfend: Direkt vor der Europawahl zu deren offensichtlicher Beeinflussung mit fast 700.000 beinflussbaren Wählerpotential in seiner Diakonie! Das ist die Größe der Rechtsverletzung. Dazu muss ich nicht sich aufdrängende Vergleiche aus dem Dritten Reich und der damaligen Nazi-Kirche bemühen. Schuch erinnert mich mit seiner Aussage aber an Johann Heinrich Ludwig Müller, geboren 1883, gestorben 31. Juli 1945 in Berlin, wohl durch Selbstmord. Dieser war „Reichsbischof“ der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) und eine der führenden Gestalten in der Bewegung der Deutschen Christen, die damals eine Synthese zwischen Christentum und dem herrschenden Staat propagierten.

Warum von Seiten der hier auch rechtsverletzten AfD nur entsetztes Schweigen kommt, erschließt sich mir nicht. Eigentlich hätte die Anzeige von denen schon lange draußen sein müssen.

Ihrem juristischen Blickwinkel kann ich argumentativ folgen, ihrem Gottbezug in dem Kontext nicht. Sie schreiben: „Eine gottverlorene Seele!“ Sind sie gläubiger Christ oder Katholik? Ist das hier von Relevanz? Nehmen Sie es persönlich?

Ja, ich gestehe. Es ist von Relevanz. Ich bin wieder religiöser geworden. Ich komme aus der katholischen Kirche, bin der gewesenen Kirche immer noch verbunden. Meine Tochter wurde von Kardinal Wölki im Kölner Dom getauft. Mein sehr persönlicher Gottesglaube wird von Schuch und Konsorten beschmutzt. Jede Kirche steht im Anspruch von und für Gott. Nicht von und für Wokismus oder die Regierung. Für die Nichtchristen möchte ich dem „Revolutionär Schuch“ poetisch mit einem Gedicht des kubanischen Dissidenten Heberto Padilla antworten:

Sie lassen sich nicht mischen,
doch wir mischen sie
Religion und Revolution
Reimen sich nicht.

Der Arme,
sich zerreißend unter den Reflektoren,
zusammengekrümmt,
geduckt,
wartet er
auf den nächsten Schlag in die Fresse.

Dagegen kämpfe ich sehr persönlich.


Und das Arbeitsrecht?

Jetzt kommt die Anwaltswerbung: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will Euch erquicken.“ (Matthäus 11,28). Fälle, die ich gerne übernehmen würde, nicht wegen des Geldes, vor allem aber weil ich gerne gewinne. Im Ernst: Witzig, wenn die Verkommenheit von Schuch nicht so traurig wäre. Stellen Sie sich vor, die Krankenschwester Anna oder Aische erklären offen per Facebook oder auf einer Mitarbeiterversammlung, dass sie treue AfD-Wählende seien – und auch bei der nächsten Wahl. Und jetzt?

Will der Funktionär Schuch jetzt der langjährigen engagierten aufopfernden Schwester kündigen? Neben weiteren Strafanzeigen wird jedes Arbeitsgericht, ob bedauernd oder zustimmend, milde lächeln. Auch nur Abmahnung? Selbst bei Kirchen-Führungskräften nicht umsetzbar. Anders kann es bei aktiven AfD-Führungskräften aussehen, die man mit konkreten Äußerungen „anschießen“ könnte – „rassistisch“ pp. Hier geht es dann aber um konkrete Äußerungen im Einzelfalle.

In manchen Presseartikeln wird vom „Tendenzbetrieb Kirche“ gesprochen, der weitergehende Ansprüche gegen seine Mitarbeiter hat. Denn karitative Einrichtungen der Kirchen (z. B. Diakonie oder Caritas) unterfallen, weil sie von § 118 Abs. 2 BetrVG erfasst sind und deshalb das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung findet, noch nicht einmal im Tendenzschutz.

Das Kirchenarbeitsrecht selbst gibt für bloße Wahlentscheidungen seiner Mitarbeiter bei allgemeinen Wahlen für eine Partei, egal welche Partei – bis zum Pfarrer oder Bischof – keinerlei Abberufungs- oder Kündigungsgrundlage. Darüber hinaus müssten die kirchlichen MAV (Mitarbeitervertretungen) im Rahmen einer Auswahlrichtlinie (mit-)entscheiden, dass alle Mitarbeiter, die AfD wählen, entlassen werden, und deren individueller Kündigung zustimmen. Realistisch?

Und konsequenterweise flächendeckend in allen Personalfragebögen abfragen, ob jemand die AfD gewählt hat – oder wählen wird. Mal davon abgesehen, dass wir uns jetzt völlig offensichtlich im „Christo-Faschismus“ befinden, gilt § 107c StGB (Verletzung des Wahlgeheimnisses):

"Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Meine zweite Strafanzeige.

Die Kirche könnte ja zur Sicherstellung in ihre Verträge aufnehmen: Briefwahl ist zu beantragen und der Wahlzettel ist mit dem Arbeitgeber auszufüllen.

Dann meine dritte Strafanzeige.

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Die Kirche kann doch aber auch entscheiden, dass aus religiösen Gründen nicht angestellt wird …

Aus religiösen Gründen … nicht aus Gründen der Ausübung des Wahlrechtes. Die Diakonie erklärt: Zur interkulturellen Kompetenz evangelischer Sozialeinrichtungen gehört nach Auffassung ihres Diakoniepräsidenten auch die Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Religionen. „Es gibt eine theologisch begründete und gewollte Offenheit für beispielsweise muslimische oder andersgläubige Mitarbeitende“, auch als Kindergärtner oder Pflegekräfte.

Dabei wurden für alle neuen Mitarbeiter „Willkommenstage“ Pflicht, an denen sie das „diakonisch-christliche Profil“ kennenlernen sollen. AfD-Wähler nein, kopftuchtragende bekennende Islamistende ja? Ich vermute, dass bereits Beschäftigte das „diakonisch-christliche Profil“ des Hauses kennen.

Was könnte hinter dem Vorstoß von Schuch stecken? Will er womöglich gezielt „woke Mitarbeiter“ gewinnen?

(Lacht): Nicht ernsthaft. Das Gegenteil: Welche Krankenschwester oder Kindergärtnernde möchte unterschreiben, dass sie offenlegt, wen sie wählt? Kenne da nicht so viele. Ist für eine Positiventscheidung nicht relevant. Wenn aber 15 bis 25 Prozent meiner aktuellen Mitarbeiter AfD wählen oder wählen könnten und ich denen direkt mit politischer Überwachung ihrer Äußerungen und Kündigung bei fehlerhaftem Wahlverhalten drohe, ist das ein Signal, sich auf einem Arbeitsmarkt, in denen alle Pflegeheime händeringend um jede Altenpflegerin kämpfen, schnell nach neuen Perspektiven umzusehen. Die Diakonie ist kein Gutzahler.

Wenn jemand mit Abfindung gehen möchte, komme Sie zu mir. Wir werden die Diakonie anschreiben, dass meine Mandantschaft AfD wählt - tun wir das tatsächlich? – und die Schuft … - sorry Schuch-Diakonie - wegen rechtswidriger Drohung abmahnen. Mal sehen, ob die kündigen. Die rechtwidrige Drohung ist ein klares Signal an andere Sozial-Arbeitgeber, jetzt mit dem Hinweis zu werben:

„Kommen Sie zu uns, egal ob sie AfD oder Grüne, SPD, CDU, Linke oder Sarah Wagenknecht wählen, unsere Klinik, unser Pflegeheim ist ein unpolitischer und freundlicher und vertrauensvoller Ort …“

Die Diakonie ist das nicht mehr. Der Vorstoß von Schuft-Schuch wird in der an der Stelle verklappt werden, wo er hingehört: Bei den Hitzeschutzräumen von Herrn Lauterbach direkt neben den neuen Zivilschutzbunkern des Herrn Pistorius. Schuch ist meines Erachtens ein Extremist und Verfassungsfeind. Artikel 38 Absatz 1 des GG lautet:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Auch die bei der Europawahl.

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Folgen Sie RA Dirk Schmitz auf Twitter: @schmitzidirk Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

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