"Dann sehen sie nämlich, mit welchen Journalisten die Aktivisten Kontakt hatten ..."

Der DJV warnt Mitglieder vor Staatsschutz: Haben Journalisten mit Terroristen zusammengearbeitet?

von Alexander Wallasch (Kommentare: 12)

„Journalistinnen und Journalisten, die über die Sitzblockaden berichtet und bei der Letzten Generation recherchiert haben, müssen auf der Hut sein.“© Quelle: Youtube/ RBB Screenshot

Der Deutschen Journalisten-Verband hat offenbar Sorge, dass Mitglieder zu sehr verstrickt sein könnten in strafbare Handlungen der "Letzten Generation". Der Verband warnt: „Journalisten mit Kontakt zu der Organisation müssen auf der Hut sein.“

In dieser schnelllebigen Zeit werden sich nicht mehr viele Leser an Sebastian Scholz erinnern, den Geschäftsführer des Landesverbands Thüringen des DJV, der sich auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen als Hilfssheriff betätigte und einen Demonstranten, der eine Polizeisperre durchbrochen hatte, äußerst brutal von der Seite ansprang und zu Fall brachte .

Scholz hatte damit einen neuen Tiefpunkt des Journalismus markiert: Der Journalist als Gewalttäter. Dafür bekam er höchstes Lob vom linksradikalen Ministerpräsidenten und einen skandalösen Freispruch nach Anzeige. Was man dem Übeltäter allerdings zu Gute halten muss: Sein Übergriff war kein persönlicher Ausrutscher, es krankt in der gesamten Organisation des DJV.

Aktuell warnt der DJV-Blog Mitglieder des Verbandes in etwa davor, dass der Staatsschutz möglicherweise aufdecken könnte, inwieweit Journalisten mit der „Letzten Generation“ über ein zulässiges Maß hinaus kooperiert haben.

Natürlich drückt man sich angesichts der laufenden Ermittlungen undeutlicher aus. Aber die Sprache entlarvt den vermuteten Hintergrund, wenn die Rede davon ist, dass Journalisten jetzt „auf der Hut“ sein müssten. Insbesondere fürchtet der Verband wohl den Paragrafen 129. Schockiert bemerkt der DJV gegenüber seinen Mitgliedern:

„Die Razzien am Mittwoch und die Abschaltung der Hompage der Letzten Generation zeigten bereits, dass die Staatsanwälte es ernst meinen.“

Und sorgenvoll schaut man, was manche Kollegen da für ein „leidenschaftliches“ Engagement gezeigt hätten:

„Ob die Blockierer des Straßenverkehrs juristisch in eine Reihe mit den Mördern der RAF zu stellen sind, mögen alle diejenigen für sich beantworten, die sich seit Monaten zum Teil leidenschaftlich an den Diskussionen über die Aktivitäten der Letzten Generation beteiligen.“

Ja, auch Ulrike Meinhof war eine viel gelesene, linke Journalistin, bevor sie als Terroristin in den Untergrund ging. War die Meinhof Mitglied im DJV? Vielleicht kann die historische Abteilung des Verbands darüber Auskunft geben, welchen Presseausweis die RAF-Gründerin bei sich trug, beispielsweise als sie in der Funktion als „Journalistin“ Terrorkumpel Andreas Baader aus der Haft befreite.

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Der DJV schreibt weiter:

„Nicht diskutabel sind jedoch die Kollateralschäden der Ermittlungen nach Paragraf 129: die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis. Letzteres könnte womöglich schweren Schaden nehmen, wenn die Ermittler die beschlagnahmten Daten auswerten. Dann sehen sie nämlich, mit welchen Journalisten die Aktivisten Kontakt hatten, welche Informationen geflossen sind, wie gut einzelne Redaktionen im Vorfeld über Blockaden informiert waren, welchen Einblick sie hatten in die Planungen und Strategiediskussionen der Letzten Generation. All diejenigen Informationen, die kein Journalist auf Nachfrage einer Ermittlungsbehörde freiwillig herausgibt, fallen den Staatsanwälten jetzt ohne großen Aufwand in den Schoß, steht zu befürchten.“

Das ist eine interessante Argumentation, denn zunächst einmal wissen auch die Ermittlungsbehörden um die besonderen Rechte der Presse nebst Redaktionsgeheimnis. Und der einzelne Journalist bleibt hier auch nach Akteneinsicht weiterhin geschützt.

Problematisch wird es hier erst, wenn die Akten ergeben, dass der Journalist gar keiner mehr ist, sondern sich längst als Aktivist betätigt. Damit verwirkt er dann möglicherweise tatsächlich seine Sonderrechte und muss sich für staatsfeindlichen Aktivismus verantworten, wie jeder anderer auch.

Hier fällt gerade ein Kartenhaus zusammen: Bisher fühlte man sich als regierungsnahes Presseorgan geschützt. Und so, wie sich die „Letzte Generation“ zu lange zu selbstbewusst als Jugendorganisation der Ampel verstanden hat, dachten möglicherweise bestimmte Pressevertreter, sie seien die Pressesprecher der Ampel und deren Koordinatoren in Zusammenarbeit mit den staatsfernen Aktivisten der „Letzen Generation“.

Der DJV endet mit einer Warnung an seine Mitglieder, die sich liest wie aus einem frühen Kassiber der RAF:

„Journalistinnen und Journalisten, die über die Sitzblockaden berichtet und bei der Letzten Generation recherchiert haben, müssen auf der Hut sein. Spätestens wenn Anklage erhoben wird, sollten sie einen kritischen Blick in die Ermittlungsakten werfen.“

Nachsatz: Natürlich darf man nicht vergessen, dass jeder Journalist am Ende potenziell mit dem DJV in einem Boot sitzen könnte, wenn auf einmal der Staatsschutz definiert, was eine justiziable Zusammenarbeit mit Aktivisten bedeutet.

 

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