Ich hatte es meinen Lesern, Freunden und Unterstützern schon angekündigt: Gemeinsam mit Anwalt Dirk Schmitz werde ich die Angriffe der Landesmedienanstalt, Campact und bestimmter Dienste so transparent wie möglich kommunizieren.
Aktuell hatte ich erneut Post von der Landesmedienanstalt bekommen, die wieder scheinbar wahllos drei meiner Artikel herausgegriffen (in einem Vorgängerschreiben weitere fünf), inhaltlich umfangreich als Verstoß gegen Sorgfaltspflichten usw. kritisiert hatte und abschließend meinem Anwalt Dirk Schmitz schrieb:
„Es steht Ihrem Mandanten frei, sich zu dem Vorgang zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sofern Ihr Mandant Stellung nimmt, wird unter Berücksichtigung seiner Angaben entschieden. Wenn Ihr Mandant sich nicht innerhalb der Frist zur Sache einlässt, wird davon ausgegangen, dass er von seinem Anhörungsrecht keinen Gebrauch machen will. Es kann nach Aktenlage entschieden werden.“
Schon in Vorgängerschreiben fiel auf, was sich auch in der nachfolgenden Post wiederholte: Die anonym operierenden Mitarbeiter sind sachfremd, müssen sich demnach in Themen einarbeiten, in denen ich nach über zehn Jahren Experte bin. Als Migrationsexperte kann ich entsprechende Fakten einordnen und in einem Gesamtkontext stellen.
Schon deshalb bekommt es etwas Anstrengendes, den Laiendarstellern der Landesmedienanstalt beim Stochern im Nebel folgen zu müssen. Ihr Auftrag ist der Angriff gegen mein Portal, ihre Waffen sind einzig ihre Penetranz.
Und auch wenn wir weiterhin irgendeine Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) bezweifeln, sich überhaupt zu meinen Texten zu äußern – „eine Zensur findet nicht statt“, sagt das Grundgesetz – habe ich mit Anwalt Dirk Schmitz gemeinsam beschlossen, einmal eine Antwort zu schreiben.
Schon deshalb, um den Nebelschwaden der NLM einen Scheinwerfer entgegenzuhalten, der klarstellt, wie unsinnig das Verfahren grundsätzlich ist. Und wie überdeutlich es wird, dass es hier um nichts anderes geht als um die Vernichtung eines journalistischen Angebots und einer wirtschaftlichen Existenz.
Aber der Angriff der Landesmedienanstalt geht nur scheinbar gegen mich. Tatsächlich richtet er sich gegen alle kritischen Internet-Portale. Hier gilt es, sich rechtzeitig gemeinsam zur Wehr zu setzen.
Hinzukommt, dass die Landesmedienanstalt noch solche Narrative vom nicht überproportional kriminellen Ausländer pflegt, welche die Bundesregierung selbst längst aufgeben hat. Die Ideologen der NLM hecheln hier blödsinnigerweise hoffnungslos hinterher.
Alles an dieser Übergriffigkeit und Diffamierung meiner Arbeit und der meiner Autoren ist abstoßend und unangenehm. Der Gedanke, dass erwachsene Menschen hinter diesem denunziatorischen Angriff stehen, die sich wochenlang mit Langfingern und viel Unwissen durch meine Arbeit wühlen, um mir diese vorzuhalten, ohne dafür wirklich zuständig zu sein, ist widerlich.
Entsprechend dann auch der leise entnervte Ton unserer Antwort, der Zuständigkeit, Ernsthaftigkeit und Professionalität der Gegenseite widerspiegeln mag:
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Ihre Unterstützung zählt
Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A.
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Der Direktor
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
7. Juli 2025
Stellungnahme zu Ihrem „Hinweisschreiben“ vom 2. Juni 2025 pp. an Alexander Wallasch (wallasch.de)
Sehr geehrtes „Team Regulierung“,
da sich Ihre Zensurbehörde mit Rundfunkgebühren und erheblichem Aufwand auf die Jagd nach ihrer „Wahrheit“ macht, wollen wir - ohne Anerkennung jeder Rechtspflicht - zumindest kurz antworten:
Sie bemängeln wohl drei Artikel im Sinne eines Verstoßes:
Haben Sie Langeweile? Sind Sie aufgrund des Impressums überhaupt zuständig?
Zu 1.
Tatsächlich sortiert die Excel-Tabelle des BKA unter „Sexus“ „W“, „M“, „X“ – was nahelegt, dass es sich um weiblich, männlich und X handelt. Irreführend ist, dass „X“ hier bei „Sexus“ angelegt ist, was durchaus zum Schluss führen kann, dass es sich um nicht zugeordnete Geschlechter handelt.
Tatsächlich ist es wohl die Summe von W und M, was gemessen an nachvollziehbaren wissenschaftlichen Arbeiten in Excel-Tabellen an dieser Stelle deutlich verbesserungsbedürftig erscheint. An der Grundaussage des Artikels ändert das allerdings nichts. Die Nachricht bleibt, dass eine hohe Zahl von minderjährigen Nichtdeutschen an Sexualdelikten beteiligt ist.
Am Beispiel tatverdächtiger Sexualstraftäter unter 6 Jahren (!) wären das 209 gegenüber 400 Fällen. Unabhängig davon, was sich entlang der Excel-Aufarbeitung des BKA als korrekt erweist, ändert es nichts an der Grundaussage.
Bemerkenswert ist hier der Zeitaufwand und die Akribie der Mitarbeiter der Landesmedienanstalt, die immerhin Hinweise geben, dass kaum oder keine KI eingesetzt wurde.
Auch nach Vorlage bei Journalistenkollegen und Wissenschaftlern wurde bestätigt, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass es bei der Auswertung der Statistik irgendwelche Sorgfaltsverletzungen gegeben hat. Im Gegenteil: Die tiefergehende Beschäftigung mit der Statistik macht ihren teilweise fragwürdigen Aufbau noch auffälliger.
Zu 2.
Auch hier erstaunt zunächst die bewundernswerte Tiefenanalyse der Landesmedienanstalt. Allerdings lässt das Ergebnis zu wünschen übrig und bestärkt ein weiteres Mal den Verdacht, dass es gar nicht darum geht, gemeinsam ein vernünftiges Medienangebot zu schaffen, sondern dass es allein darum geht, das besonders sorgfältige Angebot Alexander-Wallasch.de zu diskreditieren.
Denn wenn in der Begründung zu Punkt 2 ausgerechnet ein Interview auf Alexander-Wallasch.de als Beleg herhalten muss, dann spricht das doch auf besondere Weise für das ausgewogene Angebot des Portals.
Aber zur Sache. Hier mag ein Hinweis auf eine umfassende Recherche der Neuen Zürcher Zeitung hinreichend sein. Hier in der Archiv-Version ohne Bezahlschranke: Dort heißt es:
„Zahlen zu 2024 liegen noch nicht vor. Die Bundespolizei hat laut Bundesregierung in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres aber 623 Gewaltdelikte registriert, die im Zusammenhang mit mitgeführten und eingesetzten Messern stehen. Das geht aus einer Anfrage im Bundestag zu Gewalttaten mit Messern hervor. Dabei werden bei 167 Messerangriffen Nichtdeutsche der Tat verdächtigt, in 87 Fällen hatten sie bei anderen Delikten ein Messer dabei. Deutsche Tatverdächtige begingen im gleichen Zeitraum laut den Angaben der Bundesregierung 125 Delikte unter Einsatz von Messern, in 78 Fällen hatten sie bei einer anderen Tat eines dabei. In 139 Fällen mit eingesetztem und 32 Fällen mit mitgeführtem Messer war die Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen unbekannt oder noch nicht geklärt. Die Zahlen sind allerdings nur bedingt belastbar, da es sich nur um vorläufige Erhebungen handelt und Delikte nach Tatmittel mehrfach gezählt werden könnten, wie die Bundespolizei angibt. Zu den Hauptverdächtigen zählten im besagten Zeitraum Syrer und Afghanen.“
Zu 3.
Hier wird von Alexander-Wallasch.de der Frage nachgegangen, was die täglichen Messerangriffe und Vergewaltigungen von illegalen Zuwanderern mit arabischem Hintergrund mit Islamismus zu tun haben. Hier gestehen die fleißigen Mitarbeiter der Landesmedienanstalt im Kern ein, dass es täglich Tatverdächtige zu Vergewaltigungen und Messerstechereien aus diesem Personenkreis geben könne – so richtig recherchieren wollte man dann aber doch nicht.
Was die Anstaltsmitarbeiter dann bemängeln, ist, dass es immerhin keine tägliche Gruppenvergewaltigung dieser Tätergruppe gebe, es seien nur 146 Fälle aus dieser Gruppe. Missachtet wird hier, dass es sich nur um die angezeigten Fälle handelt. Die PKS benennt ein Vielfaches im Dunkelfeld gerade bei Vergewaltigungen, die häufig nicht angezeigt werden. Hinzu kommt zudem, dass eine große Anzahl von illegalen Zuwanderern bereits den deutschen Pass bekommen hat (allein Syrer über
200.000).
Wir finden interessant, dass die NLM nach der gesicherten Überkriminalität von Ausländern und Eingebürgerten - und hunderte getöteter Deutscher – als Wahrheitsministerium die Berichterstattung verhindern möchte.
Dirk Schmitz M.A.
Rechtsanwalt
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Kommentare
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Kommentar von Marcus Thiemann
Es sind Feinde der Demokratie die voller Niedertracht gegen Sie hetzen. Wie erbärmlich.
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Kommentar von .TS.
Man beachte die Wortwahl: "Anhörungsrecht", "nach Aktenlage entschieden" - die Anstalt gebiert sich hier wie ein Gericht, fragt sich ob sie hier zumindest suggestiv ihre Kompetenzen überschreitet, oder ob die Aushöhlung von Rechtswesen und Gewaltenteilung durch Vorentscheidungen an der Justiz vorbei bereits Methode ist.
Aber nein, "die Ideologen" "hecheln hier" nicht "hoffnungslos hinterher", das notorische Vorbringen längst widerlegter Aussagen ist auch in den Büttlejournaillen heute eine der gängigsten Propagandatechniken. Letztlich nichts anderes als Einsetzen einer perfide getarnte Lüge als Manipulationsmittel.
Aber sehen wir es positiv: Auch wenn es unnötig Arbeit macht, die Bestätigung der Korrektheit der eigenen Arbeit ist letztlich ein Gütesiegel für wallasch.de
@Ostdeutsche: Zweierlei Maß ist doch heute üblich. Normal in einem Regime.
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Kommentar von Palmström
Sieht danach aus als würde an ein Publikations-Verbot gearbeitet. Irgendein EU-Gesetz wird das schon im Huckepack mitbringen. Lässt sich mal so vermuten. Gut wenn es so zumindest für ein paar Leute so zu verfolgen geht. Ach bitte wegen erwähnten Tabellen nicht den Produktnamen mit E verwenden. Ist irgendwie geläufig geworden, aber irgendwann denken die Leute es gibt nur diese eine blöd zu bedienende Tabellenkalkulation.
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Kommentar von NIE Wieder
Zum Kommentar Hans Buschmann
offenbar meinten Sie Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 34 Beglaubigung von Unterschriften
(1) Die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für
1.
Unterschriften ohne zugehörigen Text,
2.
Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedürfen.
(2) Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
(3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten
1.
die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,
2.
die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist,
3.
den Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist,
4.
den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Beglaubigung von Handzeichen entsprechend.
(5) Die Rechtsverordnungen nach Absatz 1 und 4 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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Kommentar von Hans Buschmann
Schreiben der GEZ werden immer anonym verfasst, d.h. ohne den Namen des Verantwortlichen und ohne Unterschrift. Deshalb sind sie lt. Verwaltungsverfahrensgesetz §337 Absatz 3 nicht rechtsgültig - was aber nur wenige wissen. Trifft dies auch für Ihr Problem zu?
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Kommentar von F. Lo
@Ostdeutsche: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Wenn die gesamte Medienlandschaft (wie viele Anbieter sind das überhaupt im Netz von BILD bis zu kleinen Bloggern?) daraufhin überprüft werden sollte, ob sie „richtige“ oder „falsche“ Infos verbreitet, müsste das Personal der Landesmedienanstalten wohl verhundertfach werden. Sich nur auf bestimmte Medien zu konzentrieren, 99 Prozent der sonstigen zu ignorieren, könnte man schon als betroffenes Organ als unfair empfinden. Wichtig wäre ja auch vor allem, die großen Medien im Auge zu behalten, die viele Nutzer und öffentliche Narrative beeinflussen.
Generell: Wenn Landesmedienanstalten ihre Aufgabe darin sehen, die Qualität von Medienprodukten zu bewerten, müssten sie sich rein theoretisch ein bisschen als die besseren Journalisten und als Experten definieren. Tatsächlich besteht die Versammlung (hier) der NLM aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen inkl. Politikern. Der Direktor ist Jurist und Honorarprofessur einer Hochschule. Stellvertretenden Direktorinnen sind eine Volljuristin bzw. eine Kommunikationswissenschaftlerin (verantwortet künftig den Bereich Bürgerrundfunk, Medienkompetenz und Forschung).
„Die Medienanstalten kontrollieren die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten im privaten Rundfunk und in Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten.“ Sagt die Website Die Medienanstalten. Diese Sorgfaltspflichten sind laut Merkblatt der LMAs „Journalistische Sorgfalt in Online-Medien“ von 2021 u.a. im Pressekodex des Deutschen Presserats erläutert. „Zwei Dinge gelten ganz grundsätzlich. Inhalte dürfen nicht die Menschenwürde verletzen. Religiöse, weltanschauliche und sittliche Anschauungen anderer sind zu respektieren. Persönlichkeitsrechte müssen geachtet werden. ... Anbieter von Informationen sind verpflichtet, sorgfältig zu recherchieren.“ Weiter: „Die Berichterstattung muss nicht neutral sein. Anders als im Rundfunk kommen der Presse und auch den Telemedien die Freiheit zu, eine politische Einstellung zu vermitteln (sogenannter ‚Tendenzschutz‘). Bei ihrer Prüfung schauen die Landesmedienanstalten nicht darauf, ob die Angebote inhaltlich richtig oder falsch sind. Es kommt auch nicht darauf an, wer das Angebot betreibt oder ob eine Information aus ihrer Sicht stimmt oder gar gefällt. Vielmehr geht es um die Frage, ob sich derjenige, der eine Information verbreitet, sorgfältig darum gekümmert hat, ihren Inhalt, ihre Herkunft und Wahrheit zu prüfen. …“
Kleines praktisches Problem nur meines Erachtens: Auch bei Einhaltung von Sorgfaltspflichten dürfte es bei vielen Themen, wie sie tagtäglich im Netz verbreitet und diskutiert werden, subjektive Beurteilungen und Interpretationen geben – schon deshalb, weil man die Quellen, die man auswählt und auf die man sich stützt, verschieden, also als mehr oder weniger präzise, mehr oder weniger im Informationsgehalt ausreichend (usw.), einschätzen kann. Andernfalls gäbe es keine Medienvielfalt. Selbstverständlich soll ein Journalist sorgfältig Inhalt, Herkunft und „Wahrheit“ (na ja, das ist schon eine hohe Anforderung) einer verbreiteten Information im Auge haben, das ist grundsätzlich unstrittig. Ob etwas, eine Daten-Grundlage, richtig/einleuchtend oder falsch/irreführend/desinformierend ist, dürfte teilweise aber auch im Auge des journalistischen Betrachters liegen. Meinungsfreiheit heißt ja eben auch, subjektive Maßstäbe anwenden zu können, sogar sich mal zu irren, etwas leicht einseitig auszulegen.
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Kommentar von Ostdeutsche
Ich komme da nicht mehr mit. Wenn Medien (gleich welcher Art) ständig überprüft werden, ob auch alles, was sie schreiben, hieb- und stichfest ist, müßten doch sämtliche Zeitungen dichtgemacht werden, der Zwangsfunk sowieso.
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Kommentar von John Neumann
Anscheinend widerspricht es der sozialistischen Jahres-Kriminalitätsplanung was Alexander Wallasch da berichtet.
Und der links-grünen Ideologie, wonach alle Menschen nicht nur vor dem Gesetz sondern auch in der Praxis gleich sein sollen und deshalb unmöglich mehr Straftaten begehen können als Deutsche. Und wenn man sie alle schnell turbo-einbürgert dann stimmt das ja auch wieder.
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Kommentar von Frau Humberg
Medienstaatsvertrag
(MStV) Status 2024/10/01
§ 19 Sorgfaltspflichten
ZITATION (2) „... Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Source <https://www.nlm.de/fileadmin/dateien/pdf/MStV.pdf>
// Zu (2)
DAS IST DOCH BEI DIESER WEB PRESENCE GEWÄHRLEISTET
•
„Organigramm der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) (Stand: April 2025)“
Creation/ModDate 2024/09/26
Autor „Langkabel“
Source
<https://www.nlm.de/fileadmin/dateien/nlm/Organigramm_der_Nieders%C3%A4chsischen_Landesmedienanstalt__NLM__April_2025.pdf>
// causa „Team Regulierung“
gemäß o. a. Organigramm
REGULIERUNG UND RECHT
Bereichsleitung Irena Schlesener [1]
<https://www.nlm.de/organe/ansprechpartnerinnen>
regulierung@nlm.de
[1]
„Hannover, 19. Juni 2025. Ab dem 1. August 2025 gibt es einen Wechsel in der Führungsebene der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM): Irena Schlesener und Eva Spittka werden die neuen stellvertretenden Direktorinnen.“
„Kurzvita Irena Schlesener:
Die Volljuristin Irena Schlesener ist seit rund 25 Jahren in der NLM tätig. Seit 2024 leitet die 53-Jährige den Bereich Regulierung und Recht. Bereits zwischen 2020 und 2023 leitete sie die Rechtsabteilung. Zuvor war sie von 2000 bis 2020 als juristische Referentin in der NLM tätig.“
[1] Source
<https://www.nlm.de/aktuell/pressemitteilungen/pressemeldungen/neues-fuehrungsduo-in-der-nlm-irena-schlesener-und-eva-spittka-uebernehmen-stellvertretende-direktion>
·
Niedersächsisches Mediengesetz
(NMedienG) Status 2024/09/04
§ 34
Aufgaben der Landesmedienanstalt
<https://www.nlm.de/fileadmin/dateien/infothek/pdf/NMedienG_04.09.2024_ge%C3%A4ndert_durch_Gesetz_zum_5._M%C3%84StV_u._%C3%84nderung_des_NMedienG_v._29.08.2024.pdf>
·
Telemediengesetz
§ 1 Abs. 1
Zitation (...) „So ist jede Website ein Telemedium und jeder Betreiber ein solcher Dienstanbieter.“
Source
<https://www.datenschutzexperte.de/blog/telemediengesetz-tmg>
·
All URLs Accessed 2025/07/08
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Kommentar von Eddy Nova
Hanebüchener Bullshit der Landesmediafuzzys ! Wenn sie was zu meckern haben ,wäre es doch naheliegend einen Leserbrief in Form eines Kommentar zu schreiben. Dazu braucht man sich ja nur anmelden - also ein weit geringer Aufwand ...
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Selbst wenn sie richtig liegen würden ,könnten sie ihre Sicht der Dinge ja bereits Minuten nach dem Artikel darlegen und damit wäre ihrem anliegen Genüge getan.
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Ich glaube auch nicht das Journalisten überhaupt eine 'besondere Sorgfaltspflicht haben' - wäre dem so wäre nicht über Jahrzehnte regelmässig von 'Zeitungsenten' die Rede gewesen. Drüber hinaus glaube ich nicht das Zeitungsleser-Blogleser auf 'betreutes Lesen' angewiesen sind. Selbst wenn Journalisten mal eine 'Ente' fabrizieren - in 99,99 % aller Fälle wird das schon einem Kommentator auffallen.
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Hoffentlich werden diese 'Stasi Deppen' nicht auch noch aus Steuergeldern bezahlt. Wenn sie schon Müll absondern sollten sie sich wie die meisten heutigen Blog Journalisten auch privat finanzieren lassen. Sonst wäre es keine Chancengleichheit ! Mehr noch : Auch Steuergelder der angegriffenen Journalisten würden im Ergebnis dazu verwendet Steuerzahler anzugreifen.
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Aber wahrscheinlich kommen Landesmedia Mitarbeiter aus bildungsfernen Schichten bei denen es für einen Job in der Privatwirtschaft nicht gereicht hat.
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WALLASCH de. weiterhin viel Erfolg ...was juckt es die Eiche ,wenn kleine Kläffer sie anpinkeln. Der RA hat gut geantwortet - klar erkannt das sich Dummheit mit Langeweile destruktiv paarte ...
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Kommentar von Ombudsmann Wohlgemut
Weiter so, ich schätze Ihre unparteiische und unaufgeregte kritische Art in dieser empörungssüchtigen Zeit!
Die Transparenz ist da noch das gewisse Extra, welches zur demokratischen Konversation anregt, statt sich gegenseitig zu beleidigen.
Schade, dass die GO-Anstalten anscheinend nichts Gutes im Sinn haben und Ihnen unablässig nachstellen...