DNA-Tests wie von „MyHeritage“, die für 33 Euro ethnische Herkunft und Verwandtschaften präzise bestimmen, sind privat beliebt. Baden-Württemberg und Bayern wollen solche Analysen nun auch in der Strafverfolgung einsetzen, um bei schweren Verbrechen wie Sexualdelikten die „biogeografische Herkunft“ von Tätern zu ermitteln. Derzeit ist dies in Deutschland aus Datenschutz- und Diskriminierungsgründen verboten; DNA-Analysen dürfen nur biologische Verwandtschaft, Geschlecht, Hautfarbe, Augenfarbe, Haarfarbe und Alter prüfen.
Die beiden Bundesländer argumentieren, dass Herkunftsanalysen den Täterkreis erheblich eingrenzen könnten. Beispielsweise liegt der Ausländeranteil bei Gruppenvergewaltigungen bei knapp 50 Prozent, was die Ermittlungen fokussieren könnte. Das Bundeskriminalamt führt eine DNA-Datenbank mit 805.000 Personen und 379.000 Spuren (Stand 2023). Gesetzlich geregelt durch die Strafprozessordnung (§§ 81e, f) seit 1997, sind derartige Analysen nur bei schweren Straftaten erlaubt und auf bestimmte Merkmale beschränkt.
Kritiker, wie das Fachportal „Legal Tribune Online“ und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, bezeichnen den Vorschlag als rassistisch und diskriminierend. Sie verweisen darauf, dass seit 2019 bereits Analysen zu äußeren Merkmalen wie Hautfarbe möglich sind, was ausreichend sei. Die ehemalige Justizministerin Christine Lambrecht betonte 2019, dass nur sichtbare Merkmale analysiert werden sollten, nicht jedoch Herkunft, da dies ermittlungstaktisch kaum Mehrwert biete und verfassungsrechtlich problematisch sei, etwa bei der Offenlegung von Erbkrankheiten.
Baden-Württemberg Justizministerin Marion Gentges (CDU) und Bayerns Justizminister argumentieren, dass alle verfügbaren Instrumente zur Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden sollten. Der Vorschlag soll im Juni 2025 auf der Justizministerkonferenz in Bad Schandau diskutiert werden. Die Debatte zeigt die Spannung zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz vor Diskriminierung.
Der Preis sank vor Weihnachten auf 33 Euro, was zuvor über 80 Euro kostete – entsprechend groß war mutmaßlich der Absatz. Die Rede ist von einem DNA-Test, der laut israelischem Anbieter „MyHeritage“ ziemlich genau „Ihren einzigartigen ethnischen Hintergrund offenbaren und Sie mit neu entdeckten Verwandten zusammenbringen“ kann.
Präzise kann „MyHeritage“ die Abstammung seiner Kunden nach eigenen Angaben „2.114 geografischen Regionen“ zuordnen. Ein Slogan des Unternehmens lautet: „Entdecke dein Erbe und finde neue Verwandte“. Tatsächlich hält „MyHeritage“, was es verspricht: Wenn Blutsverwandte unabhängig voneinander ihre Proben abgeben, werden sie vom Unternehmen treffsicher als enge Verwandte identifiziert.
Von der privaten Neugierde zu Weihnachten zur professionellen Strafverfolgung 365 Tage im Jahr: Baden-Württemberg und Bayern wollen jetzt die bereits zulässige DNA-Analyse etwa bei Sexualverbrechen auch auf die Herkunft ausweiten. Künftig sollen die Ermittler bei der Genanalyse auch die „biogeografische Herkunft“ von Tatverdächtigen überprüfen können.
Übersetzt: Wenn an einem Tatort DNA-Spuren des mutmaßlichen Täters entdeckt wurden, soll man diese jetzt auch dahingehend überprüfen dürfen, woher der Täter ursprünglich stammt. Nun kann ein Täter mit großen bayerischen Herkunftsanteilen auch in Niedersachsen ansässig sein oder andersherum. Wenn aber etwa bei Gruppenvergewaltigungen der Ausländeranteil heute bei knapp fünfzig Prozent liegt, dann könnte die Herkunft den Täterkreis halbieren. Bisher allerdings dürfen Ermittler bei der Genanalyse die „biogeografische Herkunft“ nicht überprüfen.
In Deutschland führt das Bundeskriminalamt (BKA) eine DNA-Datenbank mit Material von 805.000 Personen und DNA aus 379.000 Spuren (Stand 2023).
Durch die Einführung der §§ 81e und f Strafprozessordnung (StPO) durch das Strafverfahrensänderungsgesetz vom 17. März 1997 wurde die Entnahme von DNA-Proben und die DNA-Analyse als Bereich des Strafverfahrens bundesgesetzlich geregelt.
So darf eine DNA-Analyse nicht beim Vorwurf von Bagatelldelikten vorgenommen werden. Gesetzlich festgelegt dürfen „das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist“. Weiter heißt es: „Andere Feststellungen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.“
Wenn hier von „Abstammung“ die Rede ist, bezieht sich das allein auf die biologische Verwandtschaft einer Person, insbesondere zur Feststellung von Familienbeziehungen (z. B. Elternschaft, Geschwisterbeziehungen). Es geht dabei nicht um die ethnische oder geografische Herkunft (also z. B. „Herkunft“ im Sinne von Ethnie oder Nationalität), da solche Analysen in Deutschland aus Datenschutz- und Diskriminierungsgründen verboten sind.
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Das wollen zwei Bundesländer jetzt ändern. Deutschlandfunk zitiert Baden-Württemberg Justizministerin Marion Gentges (CDU): „Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente“. Und Bayerns Justizminister ergänzt, es gehe ihm darum, den Kreis möglicher Tatverdächtiger anhand möglichst vieler Indizien möglichst weit einzugrenzen.
Die beiden Bundesländer wollen den Vorschlag bei der Justizministerkonferenz der Länder im Juni in Bad Schandau vorlegen.
Das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ empörte sich gestern über diesen Vorstoß unter der Überschrift: „Der Vorschlag ist rassistisch“. Das Portal betont, dass die Ermittler seit 2019 bereits Rückschlüsse auf Hautfarbe, Augenfarbe, Haarfarbe und Alter einer gesuchten Person ziehen dürfen. Zuvor durften lediglich Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden.
Gegenüber dem Portal erklärte Ministerin Gentges:
„Die DNA-Untersuchung auf die biogeografische Herkunft hilft dabei, ein möglichst vollständiges Bild vom noch unbekannten Täter zu erlangen. Sie führt die Ermittlungen noch stärker zum Täter hin und entlastet an der Tat Unbeteiligte.“
Die ehemalige SPD-Justizministerin Christine Lambrecht hatte im September 2019 gegenüber der „taz“ Auskunft gegeben. Die Zeitung fragte damals unter anderem:
„Ist es sozialdemokratisch, wenn die Polizei künftig nach einem schwarzen Täter suchen kann, weil Tatortspuren nun auch auf die Hautfarbe untersucht werden dürfen?“
Die Antwort der Ministerin:
„Wenn ein Zeuge sagt, der Täter war dunkelhäutig, dann fahndet die Polizei selbstverständlich auch heute schon nach einem dunkelhäutigen Täter. Die erweiterte DNA-Analyse stellt nur äußere Merkmale fest, die auch ein Zeuge beschreiben könnte.“
Die Zeitung wollte auch wissen, ob es nicht stigmatisierend sei, dass die Polizei nur Hinweise auf dunkle Hautfarbe für Fahndungszwecke benutzen kann, „da dunkle Hautfarbe in Deutschland viel seltener ist als helle Hautfarbe“. Das verneinte die Ministerin damals, ein seltenes Merkmal sei für die Polizei immer nützlicher als ein häufigeres. Im Übrigen könne man so Dunkelhäutige auch entlasten – wenn die Analyse ergebe, dass der Täter hellhäutig war.
Die „taz“ fragte auch, wo denn der Unterschied sei zwischen Herkunftsforschung und Abstammung oder Hautfarbe. Die Ministerin antwortete:
„Ich will die Feststellung äußerer Merkmale erlauben, aber nicht die Ermittlung sonstiger Tatsachen. Woher jemand – oder seine Familie – kommt, kann man nicht sehen, wie er aussieht, hingegen schon.“
Die „biogeografische Herkunft“ treffe Aussagen darüber, von welchem Kontinent jemand komme oder seine Vorfahren stammen. Das helfe ermittlungstaktisch aber nicht weiter, wenn man Haar-, Haut- und Augenfarbe bereits per DNA-Auswertung feststellen könne. Auch auf einen weiteren relevanten Aspekt hatte Ex-Ministerin Lambrecht hingewiesen: Es sei verfassungswidrig, wenn die Polizei etwa Erbkrankheiten des Täters herausfindet, von denen er vielleicht selbst noch nichts wisse.
Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, erklärte gestern gegenüber „Legal Tribune Online“, der Vorschlag aus Bayern und Baden-Württemberg sei „rassistisch und abzulehnen“.
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Kommentar von HP
@Thomin Weller "Gegen fast 146.000 Menschen in Deutschland gibt es einem Bericht zufolge offene und noch nicht vollstreckte Haftbefehle."
Das wird sich schneller ändern, als Ihnen lieb ist - wobei ich hier nicht an die noch frei herumlaufenden Mörder denke, sondern an Politik- bzw. Systemkritiker (z.B. kritische Journalisten), die zunehmend kriminalisiert und zukünftig per biometrischer und digitaler Überwachung identifiziert und inhaftiert werden könnten (z.B. wenn der deutsche, aber in Russland lebende Staatsbürger & Journalist Thomas Röper vom Anti-Spiegel vermutlich ab kommenden Dienstag auf die 17. EU-Sanktionsliste kommt und dann nicht mehr in die EU/Deutschland einreisen darf; s. CORRECTIV, www.presseportal.de/pm/155532/6035888 ).
Beim Weltwirtschaftsforum 2022 wurde - positiv konnotiert - ein Film zum chinesischen Überwachungssystem gezeigt, wie in China Straftäter mittels Gesichtserkennung aufgespürt werden. An öffentlichen Plätzen, in U-Bahnen und im Shoppingcenter werden die Menschen lückenlos gefilmt und die Gesichter rund um die Uhr gescannt. Die KI durchsucht pro Sekunde 10.000 Bilder einer riesigen Datenbank von Tatverdächtigen. Bei einem Treffer werden der Polizei die Koordinaten des Bösewichts durchgegeben und schon können die Handschellen klicken. An einer chinesischen Schule wurde gezeigt, wie Gesichtserkennung über drei Kameras oberhalb der Tafel eingesetzt wird, um zur Freude des Lehrers zu überprüfen, ob die Schüler auch schön artig und aufmerksam im Unterricht sind. (Quelle: Buch 'Transhumanismus - Krieg gegen die Menschheit. Die Spritze war nur der Anfang ..." von Stefan Magnet/Auf1 - Sender).
Im beruflichen Arbeitsumfeld schon bei mehr als 5.000 Firmen weltweit werden bereits KI-unterstützt die Gehirnströme gescanned und überwacht - z.B. bei Lokführern von chines. Hochgeschwindigkeitszügen hinsichtlich Ermüdung (indirekte Quelle WEF 2023; Vortrag von den gruselig anmutenden Moderatoren der Zeitschrift "The Atlantic", die von einer "wunderbaren Zukunft, wo wir Gehirnwellen nutzen werden", sprechen; "The WEF Wants to Monitor Your Brainwaves to 'Raise Productivity' and to 'Fight Crime'; www.youtube.com/watch?v=7I3Tuz1TRtA )
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Kommentar von HP
Die ablehnende LTO-Haltung zur Erhebung der biogeografischen Herkunft als „rassistisch“ ist symptomatisch für die Pervertierung des Toleranzbegriffes, welcher in seiner diktatorischen Erhöhung zum Absoluten, sogar das ([Gruppen-]Vergewaltigungs-, [Messer-]Mord-) Opfer ausblendet und damit vehöhnt.
Ausserdem ist die Aussage gleichermaßen unlogisch, wie verräterisch, da sie offenbar den Täterkreis zu den o.g. Gewaltverbrechen selbst mehrheitlich bei Migranten vermutet - was der Realität entsprechen dürfte, wenn polizeiliche Ermittler im Gegensatz zu früher nun auch den Bedarf für eine biogeografische DNA-Analyse sehen.
Wenn die Feststellung einer nicht-deutschen Herkunft bereits rassistisch wäre, dann müsste allerdings die bisher bereits erlaubte Erhebung der Hautfarbe 'schwarz' ebenfalls rassistisch sein. Ganz zu Schweigen von der diskriminierenden Erhebung des biologischen Geschlechts, wo doch inzwischen jeder selbst sein Geschlecht festlegen darf. Damit wären die aktuellen Vorwürfe 'rassistisch & Beförderung der Diskriminierung von Minderheiten in Deutschland' bereits 'ad absurdum' geführt.
Der Einwand "Bei dem Ergebnis ‘europäisch’ ist in Deutschland der Personenkreis in der Regel zu groß, um nützlich zu sein. Gleichzeitig ist das Merkmal kontinentaler Herkunft ein sehr vages Merkmal: Ganze Communities würden damit unter Pauschalverdacht gestellt." ist (wider besseren Wissens?) falsch, da es z.B. vom israelischen Hersteller des MyHeritage DNA-Tests heisst: "Die MyHeritage DNA-Test-Ergebnisse enthalten eine Ethnizitätsschätzung. Sie bekommen eine prozentuale Analyse der ethnischen Herkunft Ihrer Vorfahren. Dabei werden die Wurzeln Ihrer Ahnen aus 42 Ethnizitäten, inklusive der japanischen, irischen, italienischen, jüdischen und vieler anderer, aufgezeigt. Sie erhalten eine Liste der Regionen, aus denen Ihre Vorfahren stammen, dazu noch eine prozentuale Aufschlüsselung der örtlichen Herkunft Ihrer DNA." (geninstitut.at/portfolio-item/myheritage-ethnische-herkunft/)
Wenn also bei einem vermuteten Mafiamord (s. Mafiamorde von Duisburg), neben der weissen Hautfarbe auch noch die italienische Herkunft ermittelt werden kann, ist das ermittlungstechnisch hilfreich und weder rassistisch, noch dirkriminierend.
Die einzige wirkliche Gefahr erweiterter DNA-Erhebungen sehe ich in einer zukünftig denkbaren missbräuchlichen Verwendung nicht nur für Kapitalverbrechen seitens eines zunehmenden Gesinnungs- & Kontroll-Staates, wie die Majestätsbeleidigungs-Beispiele gezeigt haben ('Hausdurchsuchung' bei einem Rentner für seine Schwarzkopf/Schwachkopf-Satire zum Ex-Minister Habeck bzw. '7 Monate Haft auf Bewährung' für einen Journalisten nach dessen 'Ich hasse Meinungsfreiheit' - Satire zur Ex-Ministerin Faeser).
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Kommentar von Thomin Weller
@Mad Max
Das es der Marion Gentges und anderen das staatliche Totalversagen der Polizei und staatliche Stellen nicht peinlich ist.
Gegen fast 146.000 Menschen in Deutschland gibt es einem Bericht zufolge offene und noch nicht vollstreckte Haftbefehle.
Offizielle Daten nur Hamburg
"In Hamburg sind 3435 Haftbefehle noch nicht vollstreckt worden. Ein Polizeisprecher sagte auf Anfrage weiter, bei 104 davon sei ein Tötungsdelikt der Grund.... "
Über 100 Mörder laufen in Hamburg frei herum!!
Ob mit oder ohne DNA, der Staat kommt seinen normalen Aufgaben nicht einmal nach.
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Kommentar von Thomin Weller
Wenn ich solche Sätze lese
„Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente“.
wird mir wieder klar, das Marion Gentges nicht einmal im Ansatz eine Ahnung von der DNA und DNA-Phänotypisierung hat.
Ich auch nicht ganz, ich habe nur viel gelesen und mich dafür interessiert.
Die StPO bieten schon jetzt zur Aufklärung schwerer Verbrechen eine eindeutige DNA Zuordnung.
Die Frage wäre also wozu noch die biogeographischen Herkunft (BGA) die nichts neues zur Aufklärung und Verurteilung beisteuert?
In Deutschland, Europa werden immer mehr "In-Vitro" Befruchtungen durchgeführt die viele eineiige Zwillinge hervorbringen.
Eineiige Zwillinge können über die DNA nicht auseinandergehalten werden.
Ein Fall in den USA eineiige Zwillinge, der eine ein Mörder der andere normal.
Nur durch die Analyse des Immunsystem das lebenslang, bis zur Plandemie und GoF Biowaffe aufgebaut wurde, konnten sie diese Zwillinge unterscheiden und den Täter feststellen.
In den USA ist die Phänotypisierung, "d. h. der individuellen Desoxyribonukleinsäure (DNS), auf äußere Merkmale, den Phänotyp, eines Individuums gezogen werden. In der politischen Diskussion in Deutschland wird meist der Begriff „erweiterte DNA-Analyse“ benutzt" schon weit umgesetzt.
Mit der Analyse können dann Hautfarbe, Nase, Augenfarbe, vermutlich auch Erbkrankheiten usw. festgestellt werden.
Und ab jetzt kommt mein unendliches Misstrauen zu diesem Staat in dem das Grundgesetz, Abwehrrechte gegen den Staat fast Makulatur, eine Demokratie Simulation ist.
Alleine das sogenannte Registermodernisierungsgesetz verknüpft hunderte Datenbanken am zentralen Ort in Bayern.
Der Eikonal Doppelagent Steinmeier begann ein Grundrechtsbruch der Bundesregierung.
https://netzpolitik.org/2014/eikonal-wie-der-bnd-der-nsa-zugang-zum-internetknoten-de-cix-schenkte/
In Deutschland, Europa wird, das ist für mich schon jetzt sicher, Missbrauch mit der erweiterten DNA-Analyse betrieben.
Der größte Lacher, Sand in den Augen, waren die DNA verseuchten Wattestäbchen, als in Heilbronn die Polizistin ermordet wurde.
Jeder der sich in der sterilen Produktionstechnik auskennt, lacht darüber bitter.
Ein feuchter Traum mancher, aus der DNA ein Gesicht rekonstruieren und in der weltweiten Suchmaschine suchen.
Das dieses System fehlerhaft sind, ist ebenso bekannt.
Aktuell sind die "KI" Maschinen drogenabhängig, im Koks Dilirium.
"ChatGPT & Co erzählen immer mehr Unsinn
Ausgerechnet die leistungsfähigsten neuen Systeme machen zunehmend Fehler – sie denken sich Antworten einfach aus. Experten sprechen in solchen Fällen von “Halluzinationen”. (…)
Tatsächlich kam es bereits mehrfach vor, dass Anwälte in Gerichtsverfahren KI nutzten und sich auf angebliche Präzedenzfälle beriefen, die es nie gab. Sprachmodelle hatten sie erfunden - samt Aktenzeichen, Gerichtsbarkeit und Argumentation.
Das Flaggschiff-Modell GPT o3 macht in etwa einem Drittel der Fälle Fehler, wenn es Fragen zu öffentlichen Personen beantworten soll.
Das ist mehr als doppelt so häufig wie der Vorgänger o1.
Bei allgemeinen Wissensfragen kommt o4-mini auf Fehlerraten von bis etwa 80 Prozent.
Auch andere Entwickler von Sprachmodellen haben das Problem. (…)"
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kuenstliche-intelligenz-ki-chatgpt-sprachmodelle-halluzinationen-entwicklung-100.html
Ich gehe davon aus das die DNA Profile ein Handelsobjekt für andere werden.
Und die einfältigen Deutschen zahlen mal wieder für die Analyse mit Steuergelder.
Religiöse suchen schon lange das Gottes-Genom, eines fanden sie angeblich VMAT2.
Calvinisten, Kreationisten u.a. Religioten solche Daten in die Hand legen, das wird fürchterlich.
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Kommentar von Mad Max
… laut mit Zwangsgebühren finanzierten ÖRR-Experten Klamroth, können sich Ermittlungen bei zwei Gruppenvergewaltigungen am Tag, zehn normale Vergewaltigungen am Tag und 131 Gewaltdelikte pro Tag in den letzten Jahren, ja auf australische Austauschstudenten beschränken.
Also eine Armlänge Henriette-Reker-Abstand zu Aborigines? Wie denn nun?