Alle Antworten hier: Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und Bundesinnenministerium

Deutsche Behörden schweigen zum Kirk-Mord: Ist Deutschland auf politische Gewalt vorbereitet?

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Linksextreme Gewalt ist ein globales Phänomen© Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz, YouTube/CharlieKirk, Screenshots, Montage: Wallasch

Der Mord an Charlie Kirk löste weltweit eine Empörungswelle aus. Was ist die Reaktion der deutschen Sicherheitsbehörden? Alexander-Wallasch.de fragt nach: Wie sicher sind Oppositionelle und Journalisten in Deutschland? Die Antworten sind leider ernüchternd.

Wer hat sich angesichts der furchtbaren Bilder und Videoaufnahmen des Mordes an Charlie Kirk nicht gefragt, ob und wann wir solche Bilder auch in Deutschland erwarten müssen.

Wie lange wird es noch dauern, bis linksextremistische Kräfte den Hass und die Hetze aus Politik und Medien in Deutschland als Legitimation nehmen, Oppositionelle und regierungskritische Medien anzugreifen? Vom Farbbeutel zum Holzscheit, zum Hammer und dann final zur Knarre?

Wie naiv ist die Vorstellung, dass das Bundesinnenministerium, der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt den politischen Mord an Charlie Kirk zum Anlass nehmen, die Sicherheitsarchitektur in Deutschland neu zu überprüfen?

Alexander-Wallasch.de stellt einen Fragenkatalog zusammen, den wir an alle der genannten Institutionen verschickten. Und alle vier haben uns auch zeitnah geantwortet.

Wir wollten wissen:

Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Mord an Charlie Kirk hinsichtlich der aktuellen Bedrohungslage durch linksextremistische oder ideologisch motivierte Gruppen in Bezug auf Deutschland?

Welche unmittelbaren oder geplanten Reaktionen ergreift Ihre Behörde auf diesen Vorfall, insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor linksextremistischen Übergriffen auf politische Akteure oder Aktivisten in Deutschland?

Inwiefern werden bestehende Schutzmechanismen gegen linksextremistische Gewalt (z. B. für Politiker, Journalisten oder konservative Aktivisten) in Deutschland mit Blick auf das Kirk-Attentat überprüft oder verstärkt? Gibt es neue Empfehlungen oder Richtlinien?

Führen Sie derzeit zusätzliche Untersuchungen durch, ob es Verbindungen oder Vernetzungen zwischen den mutmaßlichen Tätern und linksextremistischen Strukturen in Deutschland oder Europa gibt? Falls ja, welche Ergebnisse liegen vor?

Besteht oder bestand ein Informationsaustausch mit US-amerikanischen Behörden (z. B. FBI) zu diesem Fall? Inwieweit fließen Erkenntnisse daraus in die deutsche Sicherheitsarbeit ein?

Gibt es weitere Aspekte oder Erkenntnisse zu diesem Vorfall, die für die öffentliche Debatte in Deutschland relevant sein könnten?

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Der Bundesverfassungsschutz wollte zunächst einen Presseausweis sehen. Dann antwortete eine Sprecherin:

„Ihr Fragen beantworten wir im Sachzusammenhang:

Bei akuten Bedrohungslagen liegt die Zuständigkeit bei dem BKA. Ermittelnde Behörden in Strafsachen sind die Polizeien und Staatsanwaltschaften, sofern eine Straftat im Inland oder durch einen deutschen Staatsangehörigen im Ausland begangen wurde. Vorliegend ist dies bei den Beteiligten in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht der Fall.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) analysiert kontinuierlich die sicherheitsaspektlichen Entwicklungen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages gemäß des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen werden wahrgenommen und entsprechend in die Arbeit integriert. So gewährt das BfV eine kontinuierliche Anpassung an die aktuelle Lage.

Darüber hinaus äußert sich das BfV grundsätzlich nicht weiter zu internen Arbeitsabläufen, wofür wir um Verständnis bitten.“

Eine Sprecherin des Bundeskriminalamts antwortete:

„Das BKA ist gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) u. a. für die Sicherheit und den erforderlichen Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes verantwortlich. Art und Intensität von Maßnahmen des Personenschutzes bestimmen sich nach der individuellen Gefährdungslage, die sich verändern kann. Das BKA hat dabei auch aktuelle Lageentwicklungen im In- und Ausland im Blick. Generell gilt, dass eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft sich auf Art, Umfang und Intensität der erforderlichen Personenschutzmaßnahmen auswirkt.

Jenseits dieser speziell formulierten gesetzlichen Aufgabenzuweisungen greift die allgemeine Gefahrenabwehrzuständigkeit der Bundesländer.
Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet und analysiert die aktuelle Situation und die Gefährdungslage in Deutschland intensiv und stimmt sich mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ab, um entsprechende Vorkehrungen treffen und sicherheitsbehördliche Maßnahmen vorbereiten zu können.

Ergänzend weisen wir Sie darauf hin, dass die Festlegung von Gefährdungsstufen und Schutzmaßnahmen originär den Polizeien der Bundesländer obliegt.“

Ein Sprecher des Bundesinnenministerium antwortete wie folgt:

„Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern beobachten die Bedrohungslage durch Terrorismus und Extremismus fortlaufend und sehr aufmerksam. Sie tauschen sich dazu unter anderem im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) aus. Dabei nehmen sie auch den Linksextremismus bzw. -terrorismus in den Blick. In ihre Bewertung der Sicherheitslage fließen grundsätzlich auch Ereignisse, Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem Ausland ein.

Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren werden, darauf aufbauend, fortlaufend geprüft und wo nötig angepasst. Dies gilt auch für den Schutz von gefährdeten Personen.

Zu den Ermittlungen und Erkenntnissen der US-Behörden müssten Sie sich bitte dorthin wenden.“

Und eine Sprecherin des Bundesnachrichtendienstes antwortete:

Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht. Der Bundesnachrichtendienst berichtet zu entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.
Daneben möchten wir Sie gerne an die Innenbehörden verweisen.“

Die Behörden antworten. Gut. Aber was sind die Antworten wert?

Zunächst ist ein Musterbeispiel für bürokratische Nebelkerzen erkennbar: viele Worte, wenig Substanz.

Der Verfassungsschutz betont seine „kontinuierliche Anpassung“ an Bedrohungslagen, bleibt aber vage und versteckt sich hinter dem Verlangen nach einem Presseausweis – als ob kritischer Journalismus erst eine Legitimation bräuchte.

Das BKA verweist auf „zunehmende Polarisierung“ und die Zusammenarbeit mit den Ländern, ohne konkrete Maßnahmen zum Schutz von Oppositionellen oder Medienschaffenden zu nennen.

Das Bundesinnenministerium verurteilt Gewalt – wenig überraschend – und deutet an, dass internationale Ereignisse wie der Mord an Charlie Kirk im GETZ besprochen werden, doch wie das die Sicherheitslage in Deutschland beeinflusst, bleibt im Dunkeln.

Der BND hüllt sich erwartungsgemäß in Schweigen, was nachrichtendienstlich verständlich, aber für die Öffentlichkeit unbefriedigend ist. Angesichts der Eskalation politischer Gewalt weltweit – und der unklaren Motive des Kirk-Attentäters – ist diese Zurückhaltung nicht nur enttäuschend, sondern gefährlich. Deutschland braucht Antwort. Und zwar BEVOR geschossen wird.

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