Eine längst überfällige Debatte

Deutschland den Ethnien – und alle werden glücklich, sagt Maximilian Krah

von Alexander Wallasch (Kommentare: 8)

Der Debatten-Macher© Quelle: Maximilian Krah

Ist es nur ein Befreiungsschlag gegenüber dem Verfassungsschutz? Oder eine gärende unterschwellige Debatte, die endlich an die Oberfläche kommt? Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah stellt 15 Thesen zur Debatte.

Spricht hier schon Ulf Poschardt aus Maximilian Krah? Debattieren wir es. Los geht’s. Und hier sind ausdrücklich auch unsere linken Freunde aufgefordert, sich zu beteiligen. Gelöscht und blockiert werden – logisch – nur Beleidigungen.

Von Maximilian Krah:

Der rechte Weg für das Zusammenleben in multi-ethnischen Zeiten. Die Diskussion über die rechte Antwort auf die Folgen der Masseneinwanderung schlägt Wellen. Sie wird, manchmal auch durch mich, emotional geführt, was dem Anliegen schadet. Es ist an der Zeit, sie wieder zu versachlichen. Ich habe meine Position in den folgenden 15 Punkten zusammengefasst und starte die Debatte neu!

1. Es gibt Ethnien. Das sind größere Gemeinschaften von Menschen, die sich aufgrund gemeinsamer Sprache, Kultur, Abstammung ähnlich sind daher eine unterscheidbare Gruppe bilden. Die Deutschen sind eine Ethnie.

2. Es gibt Nationen. Das ist die Gemeinschaft der jeweiligen Bürger eines Staates. Die Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland bilden eine Nation.

3. In der deutschen Sprache werden Ethnie wie Nation als Volk bezeichnet, was zu gedanklichen wie sprachlichen Verwirrungen führt. Synonym für Ethnie ist „ethnisches Volk“, seine Mitglieder sind „Volkszugehörige“. Synonyme für Nation sind „Demos“ oder „Staatsvolk“, seine Mitglieder sind „Staatsbürger“ oder „Staatsangehörige“.

4. Das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland besteht aus Staatsbürgern deutscher und anderer Volkszugehörigkeit. Dabei gibt es traditionelle ethnische Gruppen wie Sorben und Dänen sowie erst in den letzten Jahrzehnten eingewanderte Gruppen wie Italiener, Russen, Türken etc.

5. Das ethnische deutsche Volk ist überwiegend Teil des Staatsvolks der Bundesrepublik Deutschland, aber auch Teil des Staatsvolks der Republik Österreich, der Schweiz, Italiens (Südtirol), Belgiens (Eupen), Frankreichs (Elsass), Polens (Schlesien), Ungarns (Ödenburg, Donaugebiet), Rumänien (Siebenbürgen) sowie Brasiliens, Chiles, der USA. In der Bundesrepublik Deutschland und Österreich ist es die dominierende Ethnie.

6. Historisch bestand das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland (wie der DDR) nahezu ausschließlich aus deutschen Volkszugehörigen. Daraus und aus dem synonym verwendeten Wort „Volk“ speist sich die Vorstellung, dass auch rechtlich das Staatsvolk an die deutsche Ethnie gebunden ist. Das ist aber nicht der Fall. Das Volk im Sinne des Grundgesetzes ist die Gemeinschaft der Staatsbürger gleich welcher Ethnie diese sind, erste Alternative des Artikel 116 Absatz 1. Die zweite Alternative enthält ein Einbürgerungsprivileg für ethnische Deutsche, das ursprünglich die vertriebenen Angehörigen der deutschen Minderheiten im Ausland betraf, die keine deutschen Staatsbürger waren (Sudetendeutsche, Russlanddeutsche, Ungarndeutsche etc.). Daraus folgt aber kein allgemeines ethnisches Prinzip der Staatsangehörigkeit, wie sich aus Artikel 116 Absatz 2 ergibt, der alle Ausbürgerungen von ethnisch Nicht-Deutschen während des Nationalsozialismus rückgängig macht und damit explizit mit der Verknüpfung von Staatsvolk und Ethnie in der NS-Zeit bricht. Dass unter dem Grundgesetz Staatsvolk und ethnisches Volk rechtlich nicht verknüpft sind, wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgeführt. Staatsvolk und Ethnie müssen deshalb trotz des für beide anwendbaren Wortes „Volk“ in der Diskussion immer präzise voneinander unterschieden werden.

7. Ein einheitliches deutsches Staatsangehörigkeitsrecht besteht erst seit 1913. Im Kaiserreich und zuvor war die Staatsangehörigkeit Ländersache. Die deutschen Einzelstaaten sind keine Gründungen des Volkes durch nationale Revolution, sondern die althergebrachten monarchischen Herrschaftsgebiete, die im 19. Jahrhundert schrittweise demokratisiert wurden. Weder die Einzelstaaten noch das Reich von 1871 sind Ausdruck eines ethnisch-nationalen Volkswillens. Das Kaiserreich umfasste deutlich größere ethnische Minderheiten als später die Weimarer Republik und die Bundesrepublik, das waren die Polen in Westpreußen und Oberschlesien, die Masuren, Kaschuben und Litauer in Ostpreußen, die Franzosen in Malmedy und Lothringen, die Dänen in Schleswig und die Sorben in der Lausitz. Zugleich war die Zahl der ethnisch Deutschen außerhalb des Kaiserreichs erheblich. Das Kaiserreich hatte also eine klare zahlenmäßige Dominanz der ethnisch Deutschen in sich, aber es war nicht „der“ Staat der deutschen Ethnie. Sein Staatsangehörigkeitsrecht und das seiner Gliedstaaten war ethnisch neutral. Das blieb auch in der Weimarer Republik so.

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8. Dieser historische Befund steht im Widerspruch zur national-liberalen Legende des 19. Jahrhunderts. Danach schafft sich das ethnische Volk den Staat, der wiederum die politische Organisation des ethnischen Volkes ist. Dieses geht durch den Akt der Staatsbildung in den Zustand des Demos, des Staatsvolks, über. Diese Vorstellung prägt die politische Debatte bis heute.

9. In dem der Ethnos in den Demos übergeht, unterwirft er sich der politischen Setzung durch das Recht. Das Staatsvolk nimmt das ethnische Volk auf und absorbiert es. Dabei wird es vom zugrundeliegenden ethnischen Volk autonom. Entscheidet es sich, aus welchen Gründen auch immer, Zuwanderung zuzulassen und sich so zu verändern, so kann das ethnische Volk dagegen nichts mehr tun, weil es seine politische Rolle in den Staat eingebracht hat. Der Staat hingegen, dem an einem einigermaßen homogenen Staatsvolk gelegen ist, wird die Einwanderer dem Ethnos aufzwängen: durch Quoten, Propaganda, Social Engineering, kurz: einen Verfassungspatriotismus im Gegensatz zum klassischen Kulturbekenntnis. Staatlich geförderte Assimilation findet in den Staat und seinen Verfassungspatriotismus statt, nicht in die traditionelle Volkskultur, und es werden Einwanderer wie Autochthone gleichermaßen betroffen. Der Staat agiert anti-ethnisch gegenüber jeder ethnischen Identität.

10.Dieser Punkt ist in Deutschland erreicht. Entweder der Staat setzt einen Staats-Patriotismus mit seinen rechtlichen wie politischen Werten durch, oder es gelingt, die ethnische Kultur gegen diesen „civic nationalism“ zu verteidigen.

11. Das rechte Programm ist die Bewahrung des Traditionellen. Dazu muss der Ethnos im ersten Schritt wieder gedanklich vom Staatsvolk getrennt werden und dadurch politisch werden. Das schließt aber spiegelbildlich auch die Anerkennung der jeweiligen ethnischen Identitäten der Einwanderergruppen ein. Der Staat beschränkt sich auf die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung wie die außenpolitische Vertretung, aber wird nicht zur Sinnstiftungsinstitution, um ein durch Einwanderung erzeugtes heterogenes Staatsvolk im Sinne eines politisch-rechtlichen Programms zu homogenisieren. Der Staat agiert ethnisch neutral gegenüber jeder ethnischen Identität.

12. Die heutigen Deutschen, sofern sie überhaupt ein den Individualismus übersteigendes Bewusstsein haben, beziehen sich ganz mehrheitlich auf ihre Rolle als Staatsbürger und nicht als ethnisch Deutsche. Damit sind sie aber den politisch und rechtlich forcierten Homogenitätsbestrebungen im Sinne eines „civic nationalism“ gegenüber schutzlos. Die Anhänger der ethnisch verstandenen „Remigration“ argumentieren vollkommen identisch, nur dass sie den Staat dazu in Anspruch nehmen wollen, die Homogenisierung am Maßstab der vor-staatlichen Ethnie anstatt der Werte der Verfassung durchzuführen. Damit wollen sie den Verfassungsstaat an Werte binden, die nicht der Verfassung entsprechen, und die durch die Staatsgründung vollzogene Transformation des Ethnos in den Demos aufheben. Das greift den Staat in seiner Grundlage an und führt daher zu staatlicher Repression. Das Dilemma ist unauflösbar.

13. Notwendig ist vielmehr, den Staat - im Schulterschluss mit Libertären - von jeder Sinnstiftung abzuhalten und so eine gesellschaftliche Re-Ethnisierung zu ermöglichen, die durch natürliche und freiwillige Prozesse vor sich geht und rein zahlenmäßig die ethnisch Deutschen am stärksten betrifft: die nationale Identität wird wieder bewusst und wirkt als Einladung auch an jene, die sich eingliedern wollen und können. Jene, die das nicht wollen oder können - und das werden sowohl Einwanderer sein, die ihre ethnische Identität behalten wollen wie zahlreiche ethnische Deutsche, die eine individualistisch-kosmopolitische Identität leben - müssen dabei immer die Freiheit haben, sich entsprechend ihrer jeweiligen Identitäten zu entfalten.

14. Diese Ausdifferenzierung erfolgt weitgehend von alleine. Alle Daten zeigen, dass die Menschen immer mobiler werden und sich in Gegenden unter Ähnlichen ansiedeln. Prozesse wie Gentrifizierung - Ansiedlung nach sozialen und kulturellen Kriterien - und Ethnisierung - Ansiedlung nach ethnischen Kriterien - nehmen an Fahrt auf, zumal wenn staatliche Hemmnisse wie Mietpreisbremsen etc. abgeschafft werden. Die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit von Privatschulen - immer bei Durchsetzung allgemeiner Mindeststandards - kann ausgenutzt werden und die staatliche Finanzierung auch dann gewährt werden, wenn die Lehrpläne von den staatlichen abweichen. Ziel ist die Wiedergewinnung der Autonomie der Gesellschaft vom Staat unter Inkaufnahme einer Heterogenität der Gesamtgesellschaft, die freilich ohnehin unabwendbar sein dürfte.

15. Kombiniert man diesen Ansatz mit einem Stopp jeder Einwanderung und einer verfassungskonformen Remigration ausländischer Staatsbürger, insbesondere jener, die dauerhaft von Sozialtransfers leben, so führen die im Vergleich zu den Autochthonen höhere Mobilität und die absehbar steigende Assimilationsattraktivität der von staatlicher Sinnstiftung befreiten deutschen Kultur bei vergleichbaren Fertilitätsraten zu einer Sicherstellung der bestimmenden Stellung der deutschen Gruppe im Staatsvolk. Zudem werden sich andere Gruppen absehbar freundlich und kooperativ verhalten, was es ermöglicht, problematische Gruppen - Clans, Islamisten etc. - wirksam zu bekämpfen. Alle werden glücklich.

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