Werden jetzt die Reißwölfe aus der Normannenstraße entstaubt?

Die Angst des Verfassungsschutzes vor einer AfD-Regierung

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Der politische Verfassungsschutz in heller Aufregung© Quelle: Grok

Nach 43,8 Prozent in Sachsen-Anhalt warnen Innenminister und Verfassungsschützer vor einem Sicherheitsrisiko. Aber Pustekuchen! Es geht ihnen nicht um Quellenschutz, sondern um das, was in den Akten stehen könnte – und wer sie als Nächstes liest.

Der Siegmund-Effekt ist auch eine große Angstmaschine. Die Etablierten haben offenbar zu sehr darauf vertraut, dass ihre über ein Jahrzehnt intensivierte Verbots- und Ausgrenzungsmaschine die AfD erst halbiert, wie Merz und andere frohlockten, und dann zerstört wird. Der Effekt hat sich – zumindest in Sachsen-Anhalt – allerdings ins Gegenteil umgekehrt, die CDU hat sich mehr als halbiert.

Jetzt geht also mutmaßlich die Angst um, dass eine Nachfolgeregierung Zugang zu jenen geheimdienstlichen Unterlagen bekommt, die eindeutig belegen, auf welche Weise etwa der Verfassungsschutz missbraucht wurde, den politischen Gegner zu bespitzeln, zu unterwandern und letztlich zu vernichten.

Man darf sich dieser Tage nicht täuschen lassen: Die Hysterie nach dem AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt mit Blick auf den Verfassungsschutz ist kein Quellenschutz, es ist kalte Aktenangst.

Die AfD kommt auf 43,8 Prozent und 39 von 83 Sitzen. Erstmals könnte ein Landesinnenministerium – und damit die politische Aufsicht über den Verfassungsschutz – an einen AfD-Politiker gehen.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) weiß am besten, wie er sein Amt und den Verfassungsschutz geführt und zu einem politischen Verfassungsschutz umgebaut hat. Kritiker meinen, das Geräusch des Reißwolfs bis auf die Straße zu hören, der Angstbart von VS-Präsident Kramer wird immer länger. Aber selbst, wenn der zweieinhalb Meter lang wäre, wird er sich nicht dahinter verstecken können. Sein Chef, Innenminister Maier, spricht von einer „realen Gefahr für die nationale Sicherheit“ und einem „eklatanten Sicherheitsrisiko“. Ein AfD-Innenminister hätte Zugriff auf Informationen zur Spionageabwehr und zu extremistischen Strukturen.

Aber jeder weiß es doch längst: Die unausgesprochene Furcht gilt nicht den Quellen. Es könnte einfach sichtbar werden, wie sehr der Verfassungsschutz unter etablierten Regierungen zum politischen Werkzeug gegen eine nicht verbotene Oppositionspartei geworden ist.

Das Label „gesichert rechtsextremistisch“ ist keine Kleinigkeit oder nur ein schmutziges Etikett. Dieses Label wird mittlerweile als Waffe gegen die Opposition in Stellung gebracht. Und es bietet den Regierenden die beste Gelegenheit, den politischen Gegner auszuspionieren, mit V-Leuten zu infiltrieren und Dossiers anzulegen, die politische Kampagnen gegen die Opposition ermöglichen, die dann von der sogenannten Systempresse dankbar aufgenommen werden.

Etwa in Thüringen arbeitete der Journalistenverband mit der Polizei zusammen gegen Corona-Demonstranten, der Chef des DJV ist sogar gewalttätig gegen Demonstranten geworden und wurde dafür vom damaligen Ministerpräsidenten Ramelow ausdrücklich gelobt. Wie sieht das mit der Wirkung dieses Labels konkret aus?

In Niedersachsen wurden AfD-Bewerber für Landrats- und Bürgermeisterämter nicht zugelassen, weil Wahlausschüsse Zweifel an ihrer Verfassungstreue geltend machten – gestützt auf Innenministerium und Verfassungsschutz. Betroffen waren unter anderem Martin Sichert, Stephan Bothe, Thorsten Moriße und Justin Vogel. Die Partei ist nicht verboten. Trotzdem wurde aus einer nachrichtendienstlichen Einstufung.

Nun produziert die deutsche Bürokratie eine große Aktenmenge. Früher auf Papier, heute digital. So es nicht zu gigantischen Löscharien à la Normannenstraße 1989 kommt – ab Spätherbst 1989 liefen in der Stasizentrale die Reißwölfe im Dauereinsatz –, wird eine nachfolgende AfD-Regierung sehen, wie sie von politischen Verfassungsschutzämtern bekämpft und durchsetzt wurde, welche Informanten eingeschleust, welche Narrative extrem verdichtet und welche Personen gezielt markiert wurden.

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Ist das alles ein utopisches Szenario? Nein, denn die Nervosität der Etablierten scheint greifbar. So empfiehlt etwa der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer für den Fall – wie er es verbal zusammengaukelt – „konkreter Zweifel am Geheimschutz einer politischen Leitung“ abgestufte Informationsrechte und notfalls die Weiterführung einzelner Quellen durch eine andere Behörde. Das sei „klassisches Risikomanagement“. Oder kürzer: Wir vernichten die Akten oder machen sie unzugänglich. Dann schieben wir die Verantwortung für die Spitzel an einen anderen Verfassungsschutz und bringen sie quasi außer Landes.

Nochmals zur Erinnerung: Der Verfassungsschutz steht nicht über dem Souverän. Sonst entscheidet am Ende eine Behörde, welche Wahlausgänge sie akzeptiert. Aber war da nicht was mit Angela Merkel? Sie hatte in Thüringen angeregt, eine Wahl wiederholen zu lassen. Sie nannte den Wahlvorgang „unverzeihlich“ und sagte, das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden.

Fragen über Fragen, die mit einer AfD-Regierung Antworten bekommen könnten: Waren bestimmte Überwachungsmaßnahmen gegen die AfD ungesetzlich? Wurden V-Leute als Zersetzer geführt? Wurden Abgeordnete und Funktionäre bespitzelt und wurden die so erlangten Informationen politisch etwa im Wahlkampf ausgeschlachtet? Oder in einem Satz: Wurde aus der Beobachtung extremistischer Bestrebungen die systematische Diskreditierung einer Oppositionspartei? Schauen wir konkret nach Magdeburg: Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigte 2022 die damaligen Voraussetzungen für den Verdachtsfall. 2023 folgte die Hochstufung auf „gesichert rechtsextremistisch“. Die AfD klagt aktuell weiter dagegen. https://verwaltung.sachsen-anhalt.de/Hier wurde offenbar ein Freibrief für die Verfolgung ausgestellt.

Was sind nun die Folgen? Sollte sich zeigen, dass Innenministerien den Dienst nicht nur zur Abwehr, sondern zur Ausgrenzung genutzt haben, stünden Amtspflichtverletzungen, Verstöße gegen das Neutralitätsgebot und die Instrumentalisierung eines Nachrichtendienstes gegen den politischen Gegner im Raum. Jetzt kommt womöglich die Staatsanwaltschaft ins Spiel! Denn ob daraus disziplinarische, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Minister und Behördenleiter folgen, entscheiden Gerichte. Eine AfD-Regierung kann den Spieß nun umdrehen und steht damit im Recht: Jahrelang Labels verteilt, erlebt jetzt, dass die Herkunft dieser Labels geprüft wird.

Klar bleibt: Wer verfassungsfeindliche Positionen vertritt, darf beobachtet werden. Wer Beamter werden will, muss verfassungstreu sein. Aber das bestreitet die AfD an keiner Stelle.

Eine legale Partei darf aber nicht über Dossiers, Wahlausschüsse und Sprachregelungen Stück für Stück entkernt werden, während die Kontrolleure sich selbst für unantastbar erklären. Man stelle sich das ohrenbetäubende Geschrei einmal umgekehrt vor, wenn eine AfD-Regierung exakt so agieren würde.

Eine Zäsur sondergleichen: Eine AfD-Regierung kann jetzt feststellen, ob der Staat den Gegner mit geheimdienstlichen Mitteln überzogen hat. Und die Etablierten wissen, Ulrich Siegmund steht gut mit Hans-Georg Maaßen. Er weiß, wie so eine Behörde tickt, er fände die Leichen im Keller, so welche da sind. Und Maaßen hat einer Regierung Siegmund – allgemeiner gefasst – schon seine Hilfe angeboten. Diese beachtliche Konstellation mag mit ein Grund sein, warum auch Hans-Georg Maaßen längst vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die Wähler haben am Sonntag entschieden, dass die AfD stärkste Kraft ist. Jetzt geht die Angst um. Werden oder wurden bereits brisanteste Vorgänge beiseitegeschafft? Ein Verfassungsschutz, der so agiert wie bisher, schützt nicht die Verfassung, er schützt die Machthaber. Das ist lupenreiner Totalitarismus!

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