Seht ihr es auch schon? Massenkarawanen von Frauen, die mit prallen Bäuchen im neunten Schwangerschaftsmonat zur Abtreibung pilgern? Entschuldigung, dass ich es so drastisch schildere, aber was für ein Irrsinn ist das denn und wie teilweise auf widerlich hysterische Art und Weise reagieren hier irgendwelche offenbar vollkommen skrupellos gewordene Pseudochristen und AfD-Anhänger? Oder – Gott bewahre – beides in Personalunion?
Noch mal zu den Frauen im neunten Monat. Die tragen also ihr Kind bis zur letzten Sekunde aus, um es kurz darauf abtreiben zu lassen? Oder es handelt sich hier um verlotterte Prekariatsfrauen, die es überhaupt erst in der letzten Sekunde merken und dann panisch zum inzwischen legalen Todmacher flitzen?
Ich frage mich in der Debatte mittlerweile, in welcher düsteren Welt manche Mitbürger tatsächlich leben, solche Fantasien zu entwickeln, nur um abzuwenden, was viel wahrscheinlicher ist, nämlich dass Frauke Brosius-Gersdorf eine eingefleischte AfD-Hasserin ist und schon deshalb problematisch ist für den Posten einer Bundesverfassungsrichterin.
Ein zentraler Vorwurf, der in sozialen und neuen Medien und in konservativen Kreisen verbreitet wird, ist, dass Brosius-Gersdorf eine Befürworterin von „Abtreibungen bis zur Geburt“ sei und damit die Neutralität des höchsten deutschen Gerichts gefährde. Dieses Narrativ ist jedoch nicht nur faktisch falsch, sondern wird als politisches Kampfwerkzeug genutzt.
Fakt ist nämlich: Die rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sind geregelt. Zwar sind Abtreibungen nach § 218 strafbar, aber nach § 218a sind Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Beratung straffrei, während spätere Abtreibungen nur unter strengen Bedingungen erlaubt sind: entweder aus medizinischen Gründen (Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter) oder kriminologischen Gründen (z. B. Vergewaltigung).
Dagegen wird doch schon seit Jahrzehnten auch aus bestimmten radikalchristlichen Kreisen demonstriert. Und es sind diese Kreise, welche die Gunst der Stunde jetzt nutzen, um gegen Frau Brosius-Gersdorf zu agitieren, weil die Juristin wegen eines im Raum stehenden AfD-Verbots auch von ganz anderer Seite ungeeignet erscheint. Hier erhofft man sich offenbar einen Schulterschluss.
Aber Abtreibungen im neunten Monat (36.–40. Schwangerschaftswoche) sind und bleiben ausschließlich bei medizinischer Indikation möglich, etwa wenn das Leben der Mutter gefährdet ist oder der Fötus schwerste, lebensunvereinbare Anomalien aufweist. Auch Frauke Brosius-Gersdorf hat dazu nie etwas anderes behauptet! Alles andere ist eine unzulässige Interpretation.
Solche Eingriffe im neunten Monat sind im Übrigen extrem selten und allenfalls im Promillebereich aller Abtreibungen zu finden. Außerdem finden solche Abtreibungen nur in spezialisierten Kliniken statt, oft nach Beratung durch Ethikkommissionen. Zugegebenermaßen weiß man hier spätestens seit Alena Buyx, dass auch dringend reformierbar erschient.
Aktuell vor Abtreibungen im neunten Monat zu warnen bleibt davon unberührt ein übles Schreckgespenst mit nur einem Ziel: Die geltende Abtreibungsregel (12 Wochen) zu bekämpfen und aus den genannten Gründen Richtung AfD zu spielen.
Die Behauptung, dass Abtreibungen im neunten Monat „leichtfertig“ oder routinemäßig durchgeführt werden, ist faktisch vollkommen unhaltbar und zudem auch zukünftig – wenn man noch ein einigermaßen feinjustiertes apokalypsefreies Menschenbild hat – menschlich vollkommen unvorstellbar.
Um einmal in christlicher Kategorie zu argumentieren: Mit welchem abgrundtief bösen Blick muss man auf Frauen und Mütter schauen, um hier die eingangs geschilderte Szene für eine glaubwürdige Zukunftsdystopie halten?
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Solche Eingriffe sind nicht nur medizinisch komplex, sondern emotional höchst belastend nicht nur für die Mutter, sondern für alle Beteiligten – und zudem an strenge rechtliche und ethische Vorgaben gebunden.
Etwa die Junge Freiheit schreibt:
„Abtreibung bis zur Geburt, Corona-Impfpflicht und AfD-Verbot – dafür steht Frauke Brosius-Gersdorf, die kurz vor ihrer Ernennung zur Bundesverfassungsrichterin steht.“
Aber Frau Brosius-Gersdorf befürwortet Abtreibungen im neunten Monat an keiner Stelle. Allenfalls ist sie, was man eine kalte Juristin nennt, sie spielt bestimmte Szenarien in der Theorie gedanklich einmal durch, weil sie als Expertin explizit dazu aufgefordert wurde.
Ihre Positionen, wie etwa die Unterstützung einer liberaleren Abtreibungsgesetzgebung, bewegen sich im Rahmen der deutschen Debatte, die 2024 durch die Empfehlung einer Expertenkommission belebt wurde, die Beratungsregelung bis zur 22. Woche auszuweiten. Hier geht es darum, dass das Kind bis zu diesem Zeitpunkt so weit herangewachsen ist, dass es außerhalb des Körpers der Mutter lebensfähig sein kann, wenn es nicht zu leicht ist und wenn es sehr intensiv medizinisch betreut wird.
Die Berliner Zeitung hat das übrigens alles schon in höchstmöglicher Achtung vor dem ungeborenen Leben zusammengefasst.
Diese 22 Wochen wurden in Deutschland aber gar nicht gesetzlich umgesetzt, und selbst eine solche Liberalisierung würde Abtreibungen im neunten Monat nicht routinemäßig ermöglichen.
In der Sache ebenfalls von besonderer Bedeutung: Es ist nicht die Rolle einer Verfassungsrichterin, neue Gesetze zu erlassen, sondern bestehende Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Erkenne den Unterschied! Die Behauptung, Brosius-Gersdorf könnte als Richterin „Abtreibungen bis zur Geburt“ durchsetzen, ist daher mindestens ebenso abwegig.
Das Narrativ von „Abtreibungen im neunten Monat“ wird maßgeblich von christlich geprägten Lebensschutzgruppen und rechten Akteuren genährt. Diese Verzerrung ist besonders bösartig gegenüber denjenigen, gegen die hier wider besseres Wissen gezielt wird.
Diese Narrative sind bewusst emotional aufgeladen, um Unterstützung für rechte Positionen zu mobilisieren. Die Kritik an Brosius-Gersdorf spiegelt diesen Ansatz wider: Ihre Positionen werden verzerrt dargestellt, um sie als „lebenskritisch“ zu diskreditieren, wo man eigentlich auf ihre linke Haltung und AfD-feindliche Haltung abzielen will.
Solche Angriffe bedienen sich einer Rhetorik, die weniger auf juristischer Analyse als auf moralischer Empörung basiert, die tief in christlichen Werten verwurzelt ist. Und die dabei dann interessanterweise an Diffamierungen aus dem linken Spektrum erinnern.
Das deutsche Recht (§ 218 StGB) schützt den Fötus ab der 12. Woche, und Spätabtreibungen unterliegen strengen Kontrollen. Selbst eine potenzielle Liberalisierung der Abtreibungsgesetze würde diese Schranken nicht aufheben.
Die Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf sind tatsächlich Teil eines größeren „Kulturkampfs“, wie von links behauptet wurde. Und so wie es linksradikale Kräfte in anderen Themenfeldern seit Jahren tun, nutzen jetzt bestimmte skrupellose Konservative das Abtreibungsthema, um politische Gegner zu diskreditieren und die eigene Basis zu mobilisieren.
Die Fakten zeigen, dass Spätabtreibungen extrem selten, medizinisch begründet und streng reguliert sind. Die Kritik an Brosius-Gersdorf basiert auf verzerrten Darstellungen ihrer Positionen. Das Thema Abtreibung wird instrumentalisiert, um Ängste zu schüren – ein Muster, das tief in der christlichen Propaganda verwurzelt ist, aber mit der Realität wenig zu tun hat.
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Kommentar von Ostdeutsche
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob die Abtreibung im 9. Schwangerschaftsmonat wirklich nur ein Schauermärchen ist. Wir haben alle schon von Frauen gelesen, die ihre Schwangerschaft nicht wahrhaben wollten und dann das geborene Kind getötet haben. Wie ist das, wenn man im 6. oder 7. Monat noch eine Pille nehmen könnte? Prima Ausweg? Neulich habe ich gehört, daß in England Abtreibung tatsächlich bis zur Geburt erlaubt ist (oder werden soll), aber nur für die Schwangere. Das gefährdet übrigens das Leben der Frau. Ich bleibe dabei: Wenn es eine abgestufte Menschenwürde gibt, ist es mit der Menschenwürde (fast) vorbei.
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Kommentar von Rainer Möller
Lieber Herr Wallasch,
Abtreibungen bis zum neunten Monat sind in vielen anglsächsisch geprägten Ländern legal und werden auch tatsächlich praktiziert. Wenn Sie sich nicht vorstellen können, dass und warum die Frauen sowas machen, können Sie es in den USA leicht recherchieren.
Selbstverständlich kann Brosius als Verfassungsrichterin keine Gesetze machen und weiß das auch. Sie kann lediglich Verfassungsvorschriften so uminterpretieren, dass Gesetzesvorhaben legal werden, die jetzt noch nicht legal sind. (Und das erhöht natürlich den Anreiz für diejenigen Leute, die solche Gesetze machen wollen.)
Im übrigen sind die deutschen Verfassungsvorschriften deshalb so restriktiv, weil sie eine erneute Euthanasiepolitik verhindern wollten. Das weiß jeder Verfassungsrechtler - und deshalb wäre es Frau Brosius' Aufgabe gewesen, eine Lösung zu finden, die die jetzige Abtreibungspraxis entkriminalisiert und trotzdem Euthanasie verhindert. Eine solche - begründete - Lösung hat sie nicht gefunden und deshalb so getan, als ob das Thema Euthanasie nicht existiert. Und ihre Formulierung ist so unscharf, dass sie möglicherweise spätere Gesetzgeber ermutigt, die Tötung aller möglicher unerwünschter Personen zu legalisieren. Ein guter Verfassungsrechtler muss aber voraussehen und ausschließen, dass seine Theoreme in diesem Sinne missbrauchbar sind.
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Kommentar von Manfred Sonntag
Herr Wallasch, Ihre Bemühungen, diese Dame reinzuwaschen in allen Ehren ("Allenfalls ist sie, was man eine kalte Juristin nennt, sie spielt bestimmte Szenarien in der Theorie gedanklich einmal durch, weil sie als Expertin explizit dazu aufgefordert wurde."), aber als lebenslanger Atheist gruselt es auch mich bei dem Gedanken an diese Person. Ist es nicht so, dass die rot-grüne Kamarilla seit Jahren in Deutschland einen ideologischen Feldzug gegen jeden "Andersdenkenden" führt? Solche "kalte Juristen" haben schon in der Corona-Zeit mit ihren "Argumenten & Begründungen" dafür gesorgt, dass das Establishment der 5 grünen Blockparteien beispiellose Polizei-Jagden auf alle Dissidenten ihrer Politik auslösen konnten. Und genau solche Juristen waren schon 1933 und in der DDR die Ersten welche den neuen Machthabern zujubelten und juristisch die Macht absicherten. Auch die Verbrechen der Wannseekonferenz wurden zum größten Teil von juristischen Akademikern vorbereitet. Ich habe den Eindruck, dass große Teile der deutschen Eliten immer wieder versuchen selbst die schlimmsten Auswüchse der schwarz-rot-grünen Politik zu verharmlosen, mit dem Gedanken "Was nicht sein darf das nicht sein kann.".
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Kommentar von F. Lo
Lieber Herr Wallasch, Sie geben sich nach einem subjektiven Gefühl redlich und sehr emotional Mühe, gegen die „Beschädigung“ der „AfD-Gegnerin Brosius-Gersfeld“ anzuschreiben. Das ist wohlbemerkt Ihr gutes Recht, dazu kann man verschiedene Meinungen haben.
Ja, korrekt, die „Abtreibung im neunten Monat“ ist ein Märchen und wird fälschlicherweise in Medien und vor allem Kommentarbereichen angesprochen, zumindest hat die fragliche Juristin dafür nicht votiert.
Ich zitiere aber nochmals und lasse das so im Raum stehen.
„Doch selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre. Nach der zu Art. 1 Abs. 1 GG entwickelten, nach wie vor breit konsentierten sog. Objektformel ist die Menschenwürdegarantie nur verletzt, wenn der Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird. Mit der Beendigung einer Schwangerschaft durch die Frau ist aber nicht regelhaft ein Unwerturteil über den Embryo/Fetus verbunden. Die Schwangerschaft wird in der Regel nicht beendet, weil der Embryo/Fetus als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist.“
[Ehrlich: Mir persönlich graust es beim letzten juristisch-kühlen Satz. Er klingt in meinen Ohren beschönigend so, als ob man das Kind im Schwangerschaftsabbruch und inmitten eines dramatischen Interessenkonflikts wertschätzen könnte.]
„Auflösung des grundrechtlichen Güterkonflikts: Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt bis zur Lebensfähigkeit ex utero ein geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach Geburt. Dagegen kommt den Grundrechten der Schwangeren im Rahmen der Abwägung mit dem Lebensrecht des Embryos/Fetus zu Beginn der Schwangerschaft starkes Gewicht und mit Fortschreiten des Gestationsalters geringeres Gewicht zu. Mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft und entsprechender Verantwortungsübernahme für das Ungeborene steigt die Zumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft. … In der Frühphase der Schwangerschaft hat das Lebensrecht des Ungeborenen ein vergleichsweise geringes Gewicht; gleichzeitig genießt das Verlangen der Frau nach einer Beendigung der Schwangerschaft starken grundrechtlichen Schutz.“
Ja, die Abtreibung im neunten Monat ist ein mediales Märchen.
Trotzdem sollte man sich fragen, sollte das BVerfG die Menschenwürde für Ungeborene aufheben, ob nicht andere Personen, nicht Brosius-Gersfeld selber, auf die Idee kommen könnten, Abtreibungen auch später akzeptabel zu finden.
In anderen Staaten (siehe z.B. Tageschau, 15.04.2024, So ist die Rechtslage im europäischen Ausland) gibt es ja bereits „großzügigere“ Regelungen. „Niederlande: In den Niederlanden sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich, bei schweren Gesundheitsproblemen während der Schwangerschaft auch später. Frauen können sich für eine Abtreibung direkt an eine der Abtreibungskliniken im Land wenden - es gibt Beratungsangebote, aber keine Verpflichtung, diese in Anspruch zu nehmen. Eine früher vorgeschriebene fünftägige Bedenkzeit gibt es seit 2023 nicht mehr.“ Nennt sich so hübsch „Lockerung des Abtreibungsrechts“.
Die von ihnen beschimpften „skrupellos gewordene Pseudochristen und AfD-Anhänger“ haben einfach nur Sorge, dass auch hierzulande die geltende Fristenlösung aufgeweicht wird. Und, ja, selbstverständlich soll man nicht hyperventilieren, aber: Ich verstehe das. Was meinen Sie, was die (inter-)nationale „My Body, My Choice“-Fraktion sich so ganz konkret vorstellt? Die Petition auf innn. it ist überschrieben: „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland! Vertrauen von Politik & Gesellschaft gegenüber schwangeren Personen, dass sie selbst die richtige Entscheidung für sich und ihren Körper treffen können.“
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Kommentar von NIE WIEDER
Nachdem ich die Diskussion und dazugehörende Kommentare verfolgt habe, habe ich immer mehr den Eindruck, das es schon lange nicht mehr um die Sache an sich geht, auch bei Ihnen offenbar nicht Herr Wallasch und das obwohl Sie am Anfang versucht haben, den Zug wieder auf die Schienen zu stellen.
Allein die dauernden Diskussionen um AfD Mitglieder und Sympathisanten im Zusammenhang mit diesem Kontext ist für mich befremdlich.
Fakt ist das ungeborene Leben ist geschützt. Eine Abtreibung bis zur 12 Woche ist gesetzlich geregelt.
Fakt ist aber auch das nach bundesdeutscher Rechtssprechung bis zur Geburt des Kindes nicht von einem Menschen sondern von einer Sache die Rede ist. Eben genau das was die umstrittene Potsdamer Professorin in einem Ausatz thematisierte. Es ist deFacto ein Widerspruch in sich. Denn Mord wie von einem Kommentator angesprochen ist es erst mit der Geburt.
Also ist die Kindsdiskussion nur Vorgeschoben.
Allerdings haben andere Äußerungen dieser Professorin sie aus meiner Sicht disqualifiziert. Denn in diesem Amt Verfassungsrichterin sollte Sie ABSOLUT NEUTRAL Recht sprechen.
Daraus ergibt sich die Frage wie NEUTRAL und nur dem Gesetz verpflichtet sind Richter und Staatsanwälte heute noch in Deutschland, ich durfte das in verschiedenen Situationen live erleben - überhaupt nicht. Richter tun in der Regel was Staatsanwälte nach meinem persönlichen Eindruck wollen. Mit Rechtssprechung hat das wenig zu tun. Anwälte reden davon das es schon lange nicht mehr um Recht geht.
Die Frage die sich stellt und die schon aufgeworfen wurde wenn die Professorin nicht für dieses Amt taugt, wie kann sie dann noch Lehrkraft sein? Ein weiterer Widerspruch.
Die Dame sollte zu diesen Widerspruch einfach mal persönlich öffentlich Stellung beziehen, aber vermutlich wird sie das nicht tun, um ihr zukünftiges Selär nicht zu gefährden.
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Kommentar von J.S.
Zitat: "Das deutsche Recht (§ 218 StGB) schützt den Fötus ab der 12. Woche, und Spätabtreibungen unterliegen strengen Kontrollen. Selbst eine potenzielle Liberalisierung der Abtreibungsgesetze würde diese Schranken nicht aufheben." (Zitatende)
Wenn es so ist, bleibt umso mehr die Frage: Was genau wollen die, die in dieser Situation (der (angeblich) nichtaufhebbaren Schranken für Spätabtreibungen) explizit die Freiheit der Abtreibung bis zum neunten Monat fordern?
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Wallasch, will ich mich mit den dies fordernden Menschen ethisch auseinandersetzen. Ich halte dies in einer dekadenten Zeit der moralischen Deformation und kognitiven Verwirrung für dringendst geboten.
Da ich den Begriff "Abtreibung" bei einem lebensfähigen Ungeborenen für einen Euphemismus für Kindestötung halte, also für Mord, will ich Ihr Eingangsstatement mal auf diesem Hintergrund umformulieren:
Anfang der Modulation:
"Was wäre denn wirklich schlimm daran, Mord nicht mehr unter Strafe zu stellen?
Seht ihr es auch schon? Massenkarawanen von mordlustigen Menschen, die nach Opfern Ausschau halten. Entschuldigung, dass ich es so drastisch schildere, aber was für ein Irrsinn ist das denn und wie teilweise auf widerlich hysterische Art und Weise reagieren hier irgendwelche offenbar vollkommen skrupellos gewordene Pseudochristen und AfD-Anhänger? Oder – Gott bewahre – beides in Personalunion?
Bei Mord ist der rechtliche und medizinische Rahmen streng geregelt, kein Mörder entgeht einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung. Hier wird das Notwendige festgelegt. Die Diskussion um Strafe ist eine Pseudodiskussion der o.g. Pseudochristen und AfD-Anhänger.
Das Narrativ von „straffreien Morden“ wird maßgeblich von christlich geprägten Lebensschutzgruppen und rechten Akteuren genährt. Diese Verzerrung ist besonders bösartig gegenüber denjenigen, gegen die hier wider besseres Wissen gezielt wird.
Mit welchem abgrundtief bösen Blick muss man auf die Menschen schauen, um hier die eingangs geschilderte Szene für eine glaubwürdige Zukunftsdystopie halten?
Die Fakten zeigen, dass Morde extrem selten und festgelegten medizinisch-psychiatrischen Regularien unterworfen sind. Die Kritik an den Befürwortern der angeblich straffreien Morde basiert auf verzerrten Darstellungen ihrer Positionen. Das Thema Mord wird instrumentalisiert, um Ängste zu schüren – ein Muster, das tief in der christlichen Propaganda verwurzelt ist, aber mit der Realität wenig zu tun hat."
Ende der Modulation.
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Kommentar von Henry Lion
Sehen Sie den Abschlussbericht der von der Ampel eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" vom April 2024 mit dem Titel:
BERICHT DER KOMMISSION ZUR REPRODUKTIVEN SELBSTBESTIMMUNG UND FORTPFLANZUNGSMEDIZIN
ARBEITSGRUPPE 1 – MÖGLICHKEITEN DER REGULIERUNG DES SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHS AUßERHALB DES STRAFGESETZBUCHES
Sehen Sie insbesondere die Abschnitte:
8.2. RECHTSWIDRIGKEIT VON SCHWANGERSCHAFTSABBRÜCHEN
8.2.3. FOLGERUNGEN FÜR DIE MITTLERE PHASE UND FÜR DIE SPÄTPHASE DER SCHWANGERSCHAFT
und die hierin referenzierten Abschnitte:
5.3. GESTALTUNGSSPIELRAUM DES GESETZGEBERS
5.3.2. SPÄTPHASE DER SCHWANGERSCHAFT: AB LEBENSFÄHIGKEIT DES FETUS EX UTERO
5.3.2.3. STRAFBEWEHRUNG DES UNZULÄSSIGEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHS
Diese Abschnitte spiegeln verständlicherweise deutlich die Gesinnung der Ampelparteien in der Abtreibungsfrage wider.
Die Kommission empfiehlt die vollumfängliche Legalisierung der Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche, für die mittlere Phase betont sie die Ermessens- oder Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers, in der in jedem Fall Straffreiheit unabhängig von der Indikation bestehen sollte, und in der Spätphase, in der die Rechtswidrigkeit des Abbruchs bei allen drei Parteien Konsens ist, wird an die Existenz auch einer emotionalen Ebene in dieser Frage erinnert mit dem Ziel der (subtilen) Sensibilisierung, dass eine Strafbewehrung nicht zwingend sein muss. D.h. abgesehen von der medizinischen oder kriminologischen Indikation (wenn die Entscheidung für den Abbruch bis dahin nicht getroffen werden konnte), sollen auch nicht näher zu spezifizierende kurzfristig entstandene Unzumutbarkeiten als psychische Belastung geltend gemacht werden können, die letztlich aber alles sein können. Die Tür für eine zwar rechtswidrige aber straffreie Abtreibung bis kurz vor der Geburt ist dann weit offen. Auch der Zweck einer Strafe wird genau zu diesem Zeitpunkt, in diesem Kontext hinterfragt. Die Kommission schubst geradezu den Gesetzgeber von hinten mit dem Ausruf, doch bitte Großzügigkeit walten zu lassen. Man setzt listig auf die normative Kraft des Faktischen. Mit Schläue wäre die aktuell für die Frühphase geltende Regelung ohne viel Aufhebens auf die Spätphase übertragen. An der Union vorbei. Denn genauso wäre es ja gekommen, wenn die Ampel weiter hätte regieren können. Nein, Frau Brosius-Gersdorf hat nicht explizit die straffreie Abtreibung bis zur Geburt gefordet. Aber sie begrüsst sie. Mit der Installation der beiden Verfassungsrechtlerinnen im höchsten Richteramt will die pol. Linke für die Agenda des Gesellschaftsumbaus weiter vorbauen. Der eindrückliche Empörungsritus der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Haßelmann am Freitag im Bundestag war unübersehbares Indiz dafür, dass ihr Manöver einstweilen ausgebremst wurde. Ovid würde sagen: "Principiis obsta".
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Kommentar von heinrich-walter benning
Frau Brosius hat sich in erster Linie selbst beschädigt...Es ging bei ihr auch um die Grundrechte,von Nichtgeimpfte,die man ggf. aushebeln könnte,--es ging bei ihr um ein AFD-Verbot,wobei sie auch noch tönte,dass das Problem damit nicht gelöst ist,da die Wähler der AFD dadurch nicht beseitigt sind,usw--usw--usw--
Diese linksradikale Frau ist so politisiert und dies absolut linkslastig,dass diese als Richterin für das BVG absolut nicht geeignet ist
Bei einer Wahl dieser Linksradikalen wäre für die Öffentlichkeit ein verheerendes Zeichen,da der BVG nicht mehr als neutral,sondern nur noch als politisiert angesehen wird..
Dies hatten wir in den dunklen Zeiten schon einmal und sollten uns stets dafür einsetzen,dass unabhängige Richter am BVG tätig sind und keine politisierten Richter,die die Verfassung und unsere Grundrechte aushöhlen..
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Kommentar von Ostdeutsche
Wenn man sich dieses Zitat der B.-G. anschaut, dürfte es wohl nicht nur um Ungeborene gehen.
"Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.47"
Vielleicht hatte ich mit meiner "Büchse der Pandora" doch das richtige Gefühl.
Und vielleicht hatten auch einige Abgeordnete der CDU dieses Gefühl. Denn daß die AfD ausgeschaltet würde, damit hätten wohl viele CDUler (zumindest die Funktionäre) kein großes Problem.
(Wo ist bei obigem Zitat noch irgendeine "rote Linie" zu erkennen?
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Kommentar von Ego Cogito
Die Debatte um die Abtreibung ist richtig, legt sie doch das Menschenbild der rot-grünen Professorin offen. Die Weiterungen daraus gehen bis zur Euthanasie im Extremfall, nicht zwingend, aber könnten so enden, je nach Regime, peu à peu. Auch bei wesentlich harmloseren Konstellationen, jeden Menschen betreffend. Auf jeden Fall wird Tür und Tor geöffnet, wird diese Definition Politik. Nicht umsonst schreien die Grünen hysterisch und wahrheitswidrig ihre Parolen im Bundestag, wie so mancher von der SPD auch!
Der eigentliche Kern ist die Übernahme des Verfassungsgerichtes durch Ultralinke, die kommunistischen Zielen huldigen und das Kollektiv über den Einzelnen stellen. Ganz auf der Linie der GRÜNEN, der SPD-Hardcorelinken und der SED. In diese Falle ist die CDU beinahe getappt, da sie Macht auch bei Missbrauch am Volk zu ihrer eigenen Priorität macht, ohne den historischen Bezug der Christdemokraten auch wiederherstellen zu wollen.
Die AfD ist kein Übel, welches von den Kommunisten profitiert, sondern das notwendige gesellschaftliche Korrektiv, das eine erneute sozialistische/kommunistische Diktatur auf deutschem Boden hoffentlich erfolgreich verhindern kann. Sonst wehe uns. Die Horden, die gerufen wurden, noch nicht eingerechnet in die dann bittere Zukunft.
Es braucht die AfD, denn sonst ist niemand mehr da, um dieses Land vor dem Untergang zu bewahren. Nicht zuletzt für uns, unsere Kinder und Enkel und für die nachgeborenen Generationen. Das geplante „Kartell-Deutschland“ ist keine Heimat mehr, wenn es wirklich Realität wird, nicht für uns Deutsche.
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Kommentar von Mad Max
… nun ja, werter Hr. Wallasch, es geht nicht darum was geschieht, es geht darum was möglich ist.
Kanada, beispielsweise, hat keine gesetzlichen Fristen für Schwangerschaftsabbrüche. Da will die Brosius-Gersdorf und ihre sozialistische Kamarilla offensichtlich hin.
Hadmut Danisch hat das, nach B-Gs eigenem Bekenntnis, nachgewiesen. Guckst Du!
'
… und als 'skrupelloser Pseudochrist', 'christlicher Propagandist', 'radikaler Christ' mit abgrundtief bösen Blick, der christlich geprägten Lebensschutzgruppen eigen ist, wiederhole ich; … das Leben beginnt mit der Befruchtung. Wer sind die Klugscheisser die darüber urteilen was Lebenswert oder Lebensunwert ist?
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Kommentar von Ostdeutsche
Ja, die Spätabtreibungen sind wohl, wie Sie schreiben, gesetzlich streng geregelt. Aber der Verdacht besteht eben, daß B. darauf hinarbeitet, selbst gesetzgeberisch tätig zu werden, was wohl nicht aus der Luft gegriffen ist, hat das Verfassungsgericht sich in der Vergangenheit doch mehrmals zum Gesetzgeber aufgeschwungen, was definitiv nicht seine Aufgabe ist (z. B. Klima-Urteil). Und mag es praktisch noch so abwegig sein, wie Sie meinen, daß eine Frau im 8. Monat noch ihr Kind abtreibt, so wäre es doch möglich, wenn der Paragraph 218 vollständig gestrichen würde. Und will B. nicht genau das? Und mit der „Abstufung“ der Menschenwürde in Stufen, wie B. das doch dargestellt hat, wäre eine rechtliche Grauzone entstanden, mit der wirklich die Büchse der Pandora geöffnet würde. Es ist gut, daß die Grauzone nur für die ersten Schwangerschaftswochen existiert.
(Ich gehöre übrigens zu keinen christlichen Fanatikern, die Sie hier so erbittert bekämpfen. Es geht mir um die Ethik. Wer erst einmal damit herumhantiert, eine „abgestufte“ Menschenwürde begrifflich einzuführen, macht einen Weg frei für weiterführende Gedanken. Hat ein komatöser Patient noch Menschenwürde? Ein Kind oder überhaupt Mensch, der wegen eines Unfalls und daraus resultierender mangelnder Sauerstoffzufuhr massiv hirngeschädigt ist?)