Bitte Vorsicht. Möglicherweise war ich selbst via X voreingenommen. Von daher ist der folgende Text auch als eine Selbstkritik zu lesen.
Die Vereinnahmung der aktuellen politischen Debatte durch radikale Christen und Taliban-Katholiken ist nicht hinnehmbar. Wenn darüber diskutiert wird, ob die deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Universität Potsdam, Frauke Brosius-Gersdorf, Verfassungsrichterin werden darf, soll oder nicht, sind irgendwelche Lügengeschichten und vollkommen abwegige Interpretationen über nie getätigte Aussagen mit Blick auf den demokratischen Prozess ein Alarmsignal.
Eines der bekanntesten Sprichwörter lautet „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu“. Und von diesem Sprichwort kann man durchaus sagen, dass es einen christlichen Hintergrund hat. Es mag sogar die erste Grundregel des menschlichen Miteinanders sein.
Aber was rechte Christen an der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf aktuell inszenieren, ist nicht hinnehmbar. Hier muss man lagerübergreifend die Sache der Juristin einnehmen. Das ist auch deshalb besonders bedauerlich, weil es sicher bei der eher links orientierten neuen Verfassungsrichterin genügend andere Kritikpunkte gibt. Aber ihre Haltung zur Abtreibung gehört sicher nicht dazu – so kontrovers und emotional diese Debatte auch sein mag!
Konservative und Rechte haben in den letzten Jahren zur Genüge erfahren, wie es sich anfühlt, wenn ihnen jedes Wort im Mund umgedreht wird und sie diffamiert werden für etwas, das sie so nie gesagt haben. Daraus muss doch eine Sensibilisierung entstanden sein.
Insbesondere eine Frau von Storch tut sich hier keinen Gefallen, wenn sie ihren Glauben, der ihre Privatsache ist, hier in den Mittelpunkt einer politischen Auseinandersetzung stellt. Da kann sie hundertmal der Annahme sein, sie habe sogar Leute wie den Konvertiten JD Vance auf ihrer Seite, das macht es nicht besser – Vance hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz darüber gesprochen, dass in England Menschen verfolgt werden, die vor Abtreibungskliniken nur gebetet hätten. Von den vielen Übergriffen dieser christlichen Taliban gegen Ärzte und Frauen war bei Vance keine Rede.
Aber konkret zur Sache und zu Frauke Brosius-Gersdorf: Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin hat in Deutschland eine hitzige Debatte ausgelöst, die weit über eine bloße Personalentscheidung hinausgeht. Besonders kontrovers ist die Behauptung, sie befürworte Abtreibungen bis zum neunten Monat, sowie ihre Position, dass die Menschenwürde erst ab der Geburt gelte.
Die Behauptung, die neue Verfassungsrichterin befürworte Abtreibungen bis zum neunten Monat, wurde unter anderem von der AfD-Abgeordneten von Storch in die Welt gebracht. Diese schrieb schon am 2. Juli via Facebook:
„Die CDU denkt darüber nach (!!!), Frauke Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht zu wählen. Eine linksradikale Aktivistin, die im Prinzip der Abtreibung bis zum 9. Monat das Wort redet („Menschenwürde erst ab Geburt“), eine Frauenquote im Wahlrecht will und natürlich das Kopftuchtragen mit der staatlichen Neutralität vereinbar hält. Eine Partei, die auch nur darüber nachdenkt, solche „Richter“ zu bestimmen, will unseren Rechtsstaat zerschlagen. Es gruselt einen nur noch.“
Sprachlich ist das an Hinterhältigkeit durchaus mit Angriffen aus dem linksradikalen Lager gegen Rechte zu vergleichen. Frau von Storch weiß, dass Frauke Brosius-Gersdorf immer nur darüber gesprochen hat, die schon heute per Beratungsschein zulässigen Abtreibungen bis zur zwölften Woche aus der Grauzone in die Legalität zu holen, ohne diese längst zur Farce verkommenen Beratungsscheine, die ausgerechnet oft auch noch von kirchlich kontrollierten Einrichtungen vergeben werden.
Frauke Brosius-Gersdorf hat niemals von Abtreibungen bis zum neunten Monat gesprochen. Sie hat allerdings öffentlich als Teil einer Debatte darüber nachgedacht, wann die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde eigentlich beginnt. Der Kontext hier war sicher auch die Aufhebung der Grauzone für Abtreibungen in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft.
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Hier hat Brosius-Gersdorf argumentiert, die Menschenwürde beginne mit der Geburt eines Menschen. Daraus machen dann Politikerinnen wie Beatrix von Storch, sie wolle Abtreibungen bis zur Geburt. Das ist nicht nur falsch, sondern unredlich und religiös-ideologisch begründet. Aber die Religion einer Beatrix von Storch ist die Privatsache von Frau von Storch.
Die Position der neuen Verfassungsrichterin ist unter anderem in ihrem Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ von 2024 dargelegt. Im Prinzip geht es hier um den Schutz der Menschenwürde der Schwangeren, den Brosius-Gersdorf in den Mittelpunkt ihrer Erörterungen stellt.
Auch „Nius“ kritisierte die Juristin, war aber fair genug, klar zu formulieren, was sie wirklich gesagt und geschrieben hatte: „Diese empfahl der Bundesregierung, Abtreibungen in der Frühschwangerschaft zu entkriminalisieren.“ Es ging eben auch hier weiterhin „nur“ um die ersten 12 Wochen.Natürlich darf man als radikaler Abtreibungsgegner oder aus religiösen Gründen Abtreibung vom ersten Tag an verurteilen – also inklusive der Pille danach. Aber man darf bitte für seine Sache die Fakten nicht verdrehen oder sogar lügen.
Der Abschlussbericht der Regierungskommission zur Reform des Abtreibungsrechts (2024), an der Brosius-Gersdorf beteiligt war, empfiehlt eine Entkriminalisierung von Abtreibungen in der Frühphase, ohne Spätabtreibungen im neunten Monat explizit zu thematisieren. Die Behauptung, Brosius-Gersdorf befürworte Abtreibungen bis zum neunten Monat, ist eine polemische Interpretation ihrer Position zur Menschenwürde.
Man mag von der Juristin halten, was man will, aber sie hat nie gefordert, Abtreibungen nach der 12. Woche und bis zum 9. Monat straffrei zu machen. Brosius-Gersdorf diskutierte abstrakt die verfassungsrechtliche Schutzwürdigkeit und hielt kein Plädoyer für Spätabtreibung.Wer etwas anderes behauptet, der macht sich zum Teil einer politischen Kampagne gegen Frau Brosius-Gersdorf, die mutmaßlich als Verfassungsrichterin etwa bei einer Entscheidung über ein AfD-Verbot kein Fürsprecher der AfD sein dürfte.
Das kontaminiert ihre Kritiker aus den Reihen der AfD noch einmal mehr und zur Hilfe kommt hier die besonders unrühmliche Rolle der Juristin bei der Debatte zur Impfpflicht während des Corona-Regimes.Und nochmal grundsätzlich: Natürlich ist die Frage, ob ungeborenes Leben Menschenwürde besitzt, entscheidend für die rechtliche Bewertung von Abtreibungen. Wenn die Menschenwürde erst ab Geburt gilt, könnte dies eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen ermöglichen, da der verfassungsrechtliche Schutz des Fötus geschwächt wäre. Hier wäre eine erneute und explizite Klarstellung von Frauke Brosius-Gersdorf hilfreich. Die Aufmerksamkeit der großen Medien ist ihr aktuell gewiss.
Dass sich die CDU nicht von radikalen Christen – und schon gar nicht aus dem Umfeld der AfD – vor sich hertreiben lassen mag, versteht jeder unabhängig von seiner politischen Haltung.
Die Kontroverse um Brosius-Gersdorf ist ein Mikrokosmos der gesellschaftlichen Spaltung in Deutschland. Die Behauptung, sie befürworte Abtreibungen bis zum neunten Monat, ist nicht durch direkte Aussagen belegt und darf als polemische Zuspitzung ihrer Position zur Menschenwürde angesehen werden. Ihre juristische Argumentation, die Menschenwürde erst ab Geburt anzusetzen, ist in der Verfassungsrechtswissenschaft nicht neu, steht jedoch im Widerspruch zur etablierten BVerfG-Rechtsprechung. Dies macht sie für konservative Kreise zur Zielscheibe, da sie als Symbol für eine liberalere Gesellschaftsordnung wahrgenommen wird.
Das wiederum ist nur folgerichtig, da sie von der SPD und nicht von der CDU vorgeschlagen wurde.Die Opposition tut sich hier keinen Gefallen, wenn sie die Gefahr, die von Brosius-Gersdorf in einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ausgeht, damit wegzubügeln versucht, indem sie irgendwelche radikalen Christen aus den eigenen Reihen gegen die Position der Juristin zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Stellung bringt. Das sind die miesen Methoden der Gegenseite.
Ps.: Hier geht es selbstverständlich nicht um eine Zustimmung zur Personalie "Brosius-Gersdorf". Es geht um das hohe Gut der Fairness.
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Kommentar von Henry Lion
Als stellvertretende Koordinatorin der für Abtreibung zuständigen, 2023 von der Ampel eingerichteten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ war Frau Brosius-Gersdorf maßgeblich verantwortlich für den dann im April 2024 veröffentlichten Abschlussbericht.
Dort heisst es sinngemäß:
In der ersten Phase bis zur zwölften Schwangerschaftswoche solle das Entscheidungsrecht allein der Mutter obliegen, und der Gesetzgeber solle Abtreibung vollständig legalisieren. In der zweiten Phase ungefähr bis zur 22. Woche könne(!) der Gesetzgeber eingreifen, er müsse(!) es aber nicht. Danach(!) sei eine Abtreibung „grundsätzlich rechtswidrig“, der Gesetzgeber müsse sie aber nicht strafrechtlich verfolgen."
Das aber heisst nichts anderes, als die aktuell geltende Regelung bis zur 12. Woche (gesetzeswidrig aber straffrei) auf die Spätphase bis zur Geburt anzuwenden. Herr Wallasch, da haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Anmerkung: die radikale Linke hegt schon sehr lange das Ansinnen der Abtreibung bis kurz vor der Geburt, ungeachtet des Faktums maximaler Brutalität des Eingriffs. Wohlgemerkt, Gesinnungsgenossen, die sich zuvorderst als Antikriegs-Aktivisten verstehen.
Frau Brosius-Gersdorf war unter der Ampel Mitglied der Regierungskommission zur Legalisierung der Abtreibung und sagte im Februar dieses Jahres vor dem Rechtsausschuss: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
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Kommentar von Rainer Möller
Übrigens könnte man ja Brosius' Beschränkung der Menschenwürde auf die "Objektformel" durchaus zustimmen, wenn sie denn diese Einschränkung konsequent durchhalten würde. Dann wären wir endlich die Zeitungsschreiber los, die bereits die Schmähkritik an Politikern oder die bloße Konstatierung unerfreulicher Sachverhalte (Unterschiede zwischen Ethnien und Rassen) als Menschenwürde-widrig hinstellen. Nur glaube ich nicht, dass Brosius irgendeinen Gedanken rechtssystematisch durchhalten würde. Sie würde sich das immer so zurechtlegen, wie sie's politisch gerade brauchen kann. Und genau das disqualifiziert sie als Verfassungsrichterin.
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Kommentar von Berthold Bohner
Sehr geehrter Herr Wallasch,
Ihre Bemühung um Fainess ehrt Sie. Vielleicht ist der Weg den Frau Storch verfolgt hat weniger ehrenwert aber er war erfolgreich . Aber eine Diskussion um die Anforderungen an Verfassungsrichter ist mehr als überfällig. Und wenn man das Foul von Frau Storch ( wenn man so will- ich nicht ) zur Folge hat dass man über die Qualifikation von Kandidaten für öffenliche Ämter nachdenkt , ist ein wichtiges Ziel erreicht. Manchmal heiligt der Zweck die Mittel ( ich weiß , die religiöse Konnotation wird ihnen nicht gefallen). In diesem Fall möchte ich den Link zur Argumentation von Hadmut Danisch nicht vorenthalten :
https://www.danisch.de/blog/2025/07/1 1/frauke-brosius-gersdorf-als-zweite-susanne-baer/
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Kommentar von Gert Friederichs
Zu Brosius-Gersdorf: Corona-, Abtreibungs- und Anti-AFD-Aussagen.
Wie hier bei Wallasch ausgiebig diskutiert, wird lediglich die Abtreibungsstory medial hochgekocht. Die Plagiatsnummer ist das Feigenblatt für den Rückzug.
Es sollte doch jedermann klar sein, dass zum Zustandekommen einer 2/3el Mehrheit zur Wahl jedes dieser Postenanwärter nur ziemlich links orientierte Personen Chancen haben.
Und die drei Auserwählten schon in Vorgesprächen bezüglich der Wählbarkeit abgeklopft worden sind, mindestens von CDU+CSU+SPD.
Ich schätze mal, nach der Verschnaufpause werden sich die Koalitionäre vllt. auf andere, aber ebenfalls stramm linksgrüne Damen einigen. Und das dann ohne großes Geschrei durchziehen.
Das Wahlsystem ist es, das faul ist im Staate BRD.
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Kommentar von Ostdeutsche
"Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.”
So zitiert weiter unten Johannes Schumann Frau B. Wenn diese Auffassung nicht grundgesetzwidrig ist, was fehlt denn noch, um grundgesetzwidrig zu sein?
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Kommentar von F. Lo
„Die Menschenwürde erst ab der Geburt gelten zu lassen, würde zwangsläufig in die schrankenlose Abtreibung führen. Auch wenn diese Frau nicht explizit sagte, sie wolle Abtreibungen bis zum 9. Monat erlauben lassen, so würde ihre Auffassung zur Menschenwürde letztendlich dahin führen.“ (Johannes Schumann) Manchmal fangen Dinge klein an, und dann werden sie unerwartet größer. (Ich hätte mir früher auch nicht vorstellen können, dass es jetzt ein extensives „Hass-&-Hetze-Meldewesen“ für alles und jedes gibt. Hat sich allmählich entwickelt.)
Deutschlandfunk, 04.07.2025: „Schwangerschaftsabbrüche. Abtreibungen in England und Wales bald grundsätzlich nicht strafbar. Das britische Parlament hat eine Gesetzesänderung zur Entkriminalisierung von Abtreibungen auf den Weg gebracht.“
Ja, es ist auch aus meiner Sicht problematisch, Ungeborenen den Schutz des grundlegenden Art. 1 GG „ Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zu entziehen. Was ist mit dem grundgesetzlichen Prinzip „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, wenn das GG sinngemäß für Kinder im Mutterleib nicht so richtig gilt (gelten soll)? Fängt Familie mit der Geburt an? Vollkommen korrekt, Herr Wallasch, die Juristin sagt nichts dazu, wie im späteren Schwangerschaftsstadium zu verfahren ist. Schon gar nicht befürwortet sie Abtreibungen in späten Monaten. Immerhin erklärt sie, dass den Grundrechten der Schwangeren im Rahmen der Abwägung mit dem Lebensrecht des Embryos/Fetus zu Beginn der Schwangerschaft starkes Gewicht und mit Fortschreiten der Schwangerschaft eine geringere Bedeutung zukomme. „Mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft und entsprechender Verantwortungsübernahme für das Ungeborene steigt die Zumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft.“ Bedeutet diese Formulierung, dass dann im Grundsatz auf gar keinen Fall mehr abgetrieben werden darf (wenn das Ungeborene nicht schwer krank sein sollte oder das Leben der Mutter gefährdet)? Könnte sich hier nicht, auch wenn von Frau Brosius-Gersdorf nicht erwartet und nicht gewünscht, „der Zeitgeist“ ändern, wenn Ungeborene keine Menschenwürde mehr haben? Das ist die Frage, die ich natürlich auch nicht beantworten kann.
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Kommentar von Johannes Schumann
Man kann nicht die "gewöhnliche" Abtreibung in den ersten 12 Wochen entkriminalisieren, denn die ist schon entkriminalisiert. Ich kann nur empfehlen, StGB §118 und §119 gemeinsam zu lesen. Und man sollte sich Konstellationen ausdenken, wo die Abtreibung kriminell wäre, z. B. wenn der Zuhälter seine Nutte zum Abtreibungsarzt zwingt. Es ist viel einfacher, Abtreibungen erstmal unter Strafe zu stellen und dann genau den Rahmen abzustecken, in dem sie erlaubt ist, als wenn man versucht, alle Konstellationen aufzuzählen, unter denen Abtreibung verboten ist. Kenntnisse in Mengenlehre und Mathematik würden da ganz hilfreich sein, um das zu verstehen, aber genau das haben ja die vielen §118-Krakeler nicht.
Frauke Brosius-Gersdorf offenbart düsterste Rechtsauffassungen: "Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.” - Menschenwürde ist da nicht mehr absolut. Sie will sich offenbar eine Hintertür aufhalten, um Menschen die Würde abzusprechen? Rollstuhlfahrer, Blinde, AfDler? Woran denkt sie? Selbst wenn sie sowas nicht im Hintersinn hat, so wäre es für eine Regierung, die beispielsweise sowas wie T4 durchführen möchte, der rote Teppich ausgelegt. Als Juristin muss sie so etwas berücksichtigen. Als Verfassungsrichterin erst recht und mit dieser Aussage alleine hat sie sich vollkommen diskreditiert.
Die Menschenwürde erst ab der Geburt gelten zu lassen, würde zwangsläufig in die schrankenlose Abtreibung führen. Auch wenn diese Frau nicht explizit sagte, sie wolle Abtreibungen bis zum 9. Monat erlauben lassen, so würde ihre Auffassung zur Menschenwürde letztendlich dahin führen. Was hatten wir vor über 20 Jahren für Debatten über Pränataldiagnostik, wo behinderte Politiker der Grünen und der SPD noch ganz anders argumentiert. Die fürchteten sich, dass die neuen Methoden dahin führen, dass Behinderungen sehr früh im Mutterleib erkannt werden und zur Abtreibung verleiten.
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Kommentar von David Mattas
Letzlich geht es doch um eine Abtreibung der AFD und der Verneinung ihrer Menschenwürde . Und da sind sich ja alle aus " unserer Demokratie " einig....Das Fräulein Richterlein war nur besorgt , weil man damit aber nicht auch deren Wähler " beseitigt " hätte...
Desshalb werden diese nach und nach aus allen Arbeitsfeldern verstossen und gebrandmarkt....Altbekannte , totalitäre Methoden unserer Gutmenschenherrenrasse halt....
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Kommentar von BI
Ich finde den Artikel sehr interessant - eine solche Analyse habe ich sonst nirgendwo gelesen - auch nicht bei Tichy - und er hat mich zum Nachdenken gebracht, ob man dieser Frau in diesem einen Punkt nicht doch Unrecht tut - scheint mir so zu sein und ich stimme Herrn Wallasch hier zu.
Für das Amt am Verfassugsgericht halte ich sie aus 2 anderen Gründen für nicht geeignet.
1. Ihre Einstellung während der Coronazeit gegenüber Ungeimpften
2. Sie hat nie als Rechtsanwältin oder Richterin gearbeitet - es ist ein Phänomen, daß man ohne jegliche praktische Erfahrung, Richter am höchsten deutschen Gericht werden kann. Jeder Anwalt, jeder Richter, dem es wirklich ernst ist und der seinen Beruf gewissenhaft wahrnimmt, fühlt sich doch veräppelt.
Man stelle sich mal vor, man würde einen erfahrenen Anwalt wie RA Strate, Vosgerau o.a. in dieses Gericht berufen. Aber die Berufung erfolgt seit einger Zeit nur noch rein politisch (Müller, Harbarth) - alle ohne berufliche Erfahrung.
Aber auch bezüglich der Richterausbildung gibt es in Deutschland einen Sonderweg - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, kann man in Deutschland unmittelbar nach dem Jurastudium Richter werden, ohne vorher als Anwalt gearbeitet zu haben. Dann sitzt da manchmal eine 28-jährige Richterin, die vom realen Leben keine Ahnung hat.
Antwort von Alexander Wallasch
Vielen Dank!
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Kommentar von Karl Kallisto
Antwort von Alexander Wallasch
Ach, ihren küchenpsychologischen Darwinismus mal schön daheim ausleben, dafür ist hier kein Platz. Sorry lieber KK
*****
Gern. Danke für die Antwort.
Man merkt doch gleich, wie sehr mein Kommentar gesessen hat.
"küchenpsychologischen Darwinismus" ... You made my day.
Antwort von Alexander Wallasch
;) Gesessen hat offenbar erstmal die Antwort
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Kommentar von UEng =Libkon
Na und? Die Taliban Christen wie Sie sie nennen bekommen 20000 und mehr Protestmails hin..die gesammelte nicht Linke Bewegung?
Nix ...Sie reden von Fairness? Ehrlich?
Sorry....als Alt Lib-Kon könnte ich ko..zen...die Linke difamieren, sie veranstalten Aktionstage der Polizei, die erfinden das Banking, Wording..die machen den Meinungskorridor immer schmaler - die gehen sie direkt an und Sie reden von Fairness??
Ne die Zeiten sind erstmal vorbei.
Wie oben geschrieben... statt hier über " falsche Angriffe" oder an den Haaren herbeigezogene Argumente zu wettern....ach ja es gebe so vieles zu schreiben.
PS ...mir ist es egal wie FM ( der beste Kanzler den wir je hatten - Ironie aus) vorgeführt wird... Hauptsache alle berichten drüber
Liberale aber konservative Grüße
Aus Sachsen
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Kommentar von Joly Joker
Bei dieser Person geht es um mehr als das was hier durch den Kakao gezogen wurde. Gehen wir davon aus, dass diese Dame intelligent und erfahren genug ist, um ihre Worte mit Bedacht zu wählen. Es ist gut solche Menschen mit dem maximalen möglichen Interpretationsspielraum zu belegen
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Kommentar von Karl Kallisto
Alexander Wallasch: "Es geht um das hohe Gut der Fairness."
Aus meiner Sicht ein fragwürdiges Credo und vielleicht das Credo eines grundsätzlichen Verlierers.
Ich würde die Wahl meiner Methoden immer von denen meines Gegners abhängig machen. Sprichwörtlich: "Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil."
*****
Aus meiner Sicht sollte im Bundesverfassungsgericht kein Platz für Fanatiker sein, auch wenn sie intelligent sind und sich gewählt ausdrücken können.
Gegen Radikalität könnte man möglicherwese zu rustikaleren Argumentationsmethoden greifen als gemeinhin üblich.
Antwort von Alexander Wallasch
Ach, ihren küchenpsychologischen Darwinismus mal schön daheim ausleben, dafür ist hier kein Platz. Sorry lieber KK
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Kommentar von Manfred Sonntag
Brosius-Gersdorf hin, Brosius-Gersdorf her, die SPD ist zu einer radikalisierten Stoßtruppe des WEF und der misanthropischen Milliardärs-Clique um Gates, Soros, Buffet & Co. mutiert. Und leider ist die SPD nicht allein. Es sind alle 5 grünen Kartellparteien welche die Zerstörung nicht nur der deutschen, nein, der kompletten westeuropäischen Gesellschaften zum Ziel haben. Auch die CDU hat sich mit Merz jetzt deutlich dafür ausgesprochen und damit jeglichen menschlichen Kompass über Bord geworfen. Ich hoffe, diese personifizierte Dekadenz führt zu einem Zerfall der ideologischen Herrscherkasten in Deutschland.
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Kommentar von Erich H Ulrich
Ja, auch ich bin längst aus der katholischen Kirche ausgetreten. Trotzdem lebe ich immer noch nach "christlichen Werten", und finde die derzeitige Abtreibung-Regelung als erträglichen und bewährten Kompromiss. Dass Sie, wie auch Politiker und Richter dies anders empfinden ist ihr gutes Recht. Religion ist und bleibt eben Privatsache.
Aber Ihr Anwurf der mangelnden Fairness ausgerechnet gegenüber einer AfD-Politikerin ist schlicht grotesk. Wann wurde jemals von den jeweils Herrschenden die AfD oder deren Mitglieder "fair" behandelt? Die perfiden und niederträchtigen Spitzfindigkeiten mit denen der AfD permanent grundsätzliche parlamentarische Rechte entzogen wurden und werden, samt persönlicher Diffamierungen kann man doch nicht verharmlosen.
Man kann - wie auch ich - die Äußerungen und Handlungen der AfD sehr wohl kritisch betrachten, aber diese sind mE immer noch innerhalb der Prinzipien der Demokratie: Andere Meinungen zuzulassen, auch wenn man sie nicht teilt.
Antwort von Alexander Wallasch
Was die Regelung angeht bin ich ja bei Ihnen. Und was die Kritik an von Storch angeht, steht diese mir sicher mehr zu, als vielen anderen. Was die AfD angeht war ich immer vom Mainstream unbestechlich. Aber in jede Richtung.
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Kommentar von Ostdeutsche
F. Lo hat dankenswerterweise die Texte von B. wörtlich zitiert. Dazu möchte ich anmerken, daß dieser Begriff „allein lebensfähig“, um den herum sich die ganze Argumentation von B. dreht, äußerst schwammig ist, während es doch gerade in der Juristerei auf exakte Begriffe ankommt. Ist ein Kind, das in der 34. Schwangerschaftswoche zur Welt kommt und noch in ein Wärmebettchen gelegt wird, lebensfähig oder nicht? Was ist mit einem voll ausgetragenen Kind, das – aus welchen Gründen auch immer – kurzzeitig einer intensivmedizinischen Behandlung bedarf? Und wo ist die Grenze zu ziehen? Das eine Kind, das in der 30. Schwangerschaftswoche durch eine zu frühe Geburt auf die Welt kommt, überlebt gut (natürlich mit medizinischer Unterstützung), das andere unter gleichen Umständen überlebt nicht. Aber wie will man von außen (!) wissen, ob das Ungeborene lebensfähig wäre oder nicht? In dieser Situation befindet sich doch die Schwangere, oder auch die Ärzte, die an dieser Abtreibung mitwirken sollen. In letzter Konsequenz heißt es, daß sich Ärzte an der Tötung eines (möglicherweise) lebensfähigen Kindes beteiligen sollen; ein Problem, das B. bewußt ausgeklammert hat.
Ich glaube, daß es sich hier um eine Salamitaktik handelt. Wenn die Menschenwürde angeblich erst zu einem eben gerade NICHT genau zu definierenden Zeitpunkt beginnt, wird sie verhandelbar. Weitere Schritte werden folgen, dessen bin ich sicher.
Was die von B. propagierte Impfpflicht betrifft, widerspricht sich B. übrigens doch auf geradezu hanebüchene Weise: Die ungeimpfte Schwangere dürfte also ihr Ungeborenes abtreiben (weil sie sonst nicht autonom ist), darf aber zu einer Impfung gezwungen werden, weil es dem Gemeinwohl dient.
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Kommentar von Leo
Ich möchte die Frage von Markus Helmreich aufnehmen und erweitern.
Und alle anwesenden Atheisten und Nihilisten fragen, aus welchem Organ des Menschen ihrer Meinung nach der Wunsch nach Frieden entsteht.
Spoiler: eine Religion ist nur eine Lehrmeinung die von oben für die Schäfchen gepredigt wird, also Politik. Glaube ist etwas anderes und sitzt viel tiefer, ist daher auch wahrer.
Antwort von Alexander Wallasch
kann man ja fragen ...
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Kommentar von Markus Helmreich
Gilt die von Ihnen zu recht geforderte Fairness auch für Menschen, die aufgrund ihres Glaubens eine bestimmte Position in der Abtreibungsfrage einnehmen und diese äußern.
Oder warum wimmelt es in diesem Artikel von Begriffen wie "radikale Christen", "rechte Christen", "Taliban-Katholiken"? Und: Der christliche Glaube ist vom Konzept der Menschenwürde nicht abzukoppeln. Zweiteres würde ohne ersteres nicht existieren.
Antwort von Alexander Wallasch
Sie fangen ja zu Recht mit einer Kritik an meiner Polemik an. ;) Nur dann verheddern Sie sich wieder in einer Zuweisung an das Christentum, die abenteuerlich ist als Erfinder der Menschenwürde! Allerdings ist es schwer mit Christen – oft als Kinderglaube angelegt – eine vernunftbegabte Diskussion anzufangen. Dabei kommen dann halt solche abenteuerlichen Sätze heraus.
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Kommentar von Wilfried Van Dyk
Ich empfehle das Statement von Prof. Martin Schwab auf seinem Telegram-Kanal, hier geht es sich um Frau B und die Impfpflicht.
Herr Wallasch, das wäre doch auch mal einen Artikel wert.
Antwort von Alexander Wallasch
Gute Tipp, schaue ich mir an. Aber es wird beim mir keine Kollektischuld oder Ableitung gegen die Frau geben aus ihrer Impfentgleißung heraus. Sorry, mache ich nicht.
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Kommentar von Eugen Karl
Es ist doch klar, daß es um beides geht, also: sowohl als auch. Abtreibung oder AfD-Verbot ist keine ausschließende Disjunktion, also kann man beides verfolgen. Menschenwürde gilt nicht überall, wo menschliches Leben existiert, das ist die (grundgesetzwidrige) These der Protagonistin. In der Frage der Abtreibung hatte dieselbe verkündet, es gebe gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der MENSCHENWÜRDE ERST AB DER GEBURT gelte. Ich denke doch, daß das eindeutig ist.
Antwort von Alexander Wallasch
Nein, dass ist eben exakt NICHT eindeutig. Denn der Ausschluss von Menschenwürde bedeutet nicht automatisch Abtreibung, dann gebe es keine Geburten mehr. So einfach.
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Kommentar von Winfried Bähring
Zitat: „…Geht’s um Abtreibung oder das AfD-Verbot?“
Weder, noch!
Es geht darum, ob die Personalie Brosius-Gersdorf für ein höchstrichterliches Gremium geeignet ist, das sich als der oberste Hüter unserer Verfassung geriert, nämlich das Bundesverfassungsgericht.
Und hier gilt NICHT der Spruch „Nicht an ihren Worten, sondern ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!“, weil bei Richtern Taten (Verurteilungen oder Freisprüche) und Worte (Urteilsbegründungen) berufsbedingt eine Einheit bilden.
Gerade deshalb dürfen Verfassungsrichter auch in ihren Worten keinen Zweifel an ihrer völligen Unabhängigkeit, Neutralität und ihrer alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz aufkommen lassen.
Jeder möge anhand der von Frau Brosius-Gersdorf verfassten Stellungnahme it dem Titel „Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung“ und angesichts der nachweislich schon damals bekannten, allerdings von „DER unabhängigen Wissenschaft“ geleugneten Erkenntnisse zu der hochtoxischen, mit schwerem oder gar tödlichen Nebenwirkungspotential behafteten gentherapeutischen Behandlung, getarnt als „Covid-Schutzimpfung“, selbst beurteilen, inwieweit sie dieser Verpflichtung entsprechen kann:
Stellvertretend für ihre Grundhaltung der einleitende Satz ihrer Stellungnahme (Zitat):
„Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.
Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird…“.
Allein dieser einleitende Satz spricht Bände:
1. Die „freiwillig Geimpften“ sind spätestens dann Schnee von gestern, wenn die „Allgemeine Impfpflicht“ eingeführt ist.
2. Ob die Aufgabe des Staates (oder der Verfassung) darin besteht, per Zwang zu schützen (oder mit anderen Worten: Zum vermeintlichen Glück zu zwingen), wage ich zu bezweifeln.
3. Wieso erfüllt der Staat seine Aufgabe des Bevölkerungsschutzes damit, die bereits „freiwillig Geimpften“ und damit Geschützten nun erneut schützen zu müssen, indem er die Impfunwilligen ebenfalls zur „Schutzimpfung“ zwingt, die aber offenbar schon die „freiwillig Geimpften“ nicht geschützt hat (denn sonst bestände ja nicht die Gefahr, „…dass die freiwillig Geimpften weiterhin von den Ungeimpften bedroht werden“).
4. Oder mit anderen Worten:
Die „freiwillig Geimpften“ müssen (per Verfassung) vor den Ungeimpften geschützt werden, indem man auch die Ungeimpften per verfassungskonformer „Allgemeiner Impfpflicht“ mit dem gleichen, aber offenbar schon die „freiwillig Geimpften“ nicht schützenden „Impfstoff“ impft.
Das vollständige Dokument finden Sie hier:
https://www.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Juristen/Professuren/Gersdorf/Dokumente/Sonstiges/Gersdorf_Allgemeine_Impfpflicht_verst%C3%B6%C3%9Ft_nicht_gegen_die_Verfassung.pdf
Antwort von Alexander Wallasch
Ja, sicher vieles richtig! Sicher habe ich damals sogar darüber berichtet. Aber nochmal: Es wird in Sachen "Abtreibungsdebatte" keine Vorverurteilung geben, weil Brosius-Gersdorf in Sachen Corona implodiert ist. Solche thematische Sippenhaft überlassen wir gern der Gegenseite. Und nein, das ist kein Luxus.
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Kommentar von F. Lo
Es geht natürlich um beide Fragen.
Ihr Plädoyer für Fairness gegenüber Frauke Brosius-Gersdorf ist sicherlich sinnvoll und richtig.
Nein, sie hat keine Abtreibung im 8. oder 9. Monat befürwortet. Vielleicht zuckt der ein oder andere Beobachter als Nicht-Jurist nur beim Lesen ihrer Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2025 zum Thema Schwangerschaftsabbruch (Im Netz beim Bundestag einsehbar) aber doch etwas zusammen. Es geht im Wesentlichen darum, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase (!) als rechtmäßig anzusehen, aber eben auch darum, dem Ungeborenen im Mutterleib generell einen geringeren Schutz als dem Kind nach der Geburt zuzuweisen, vor allem weil es vom Körper der Mutter abhängt. Die Aussage, dass die Menschenwürde(garantie) des Ungeborenen durch einen Schwangerschaftsabbruch nicht verletzt wäre, ist für einen Normalbürger ... eben gewöhnungsbedürftig:
„Ob dem Embryo/Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt, ist umstritten. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre. Nach der zu Art. 1 Abs. 1 GG entwickelten, nach wie vor breit konsentierten sog. Objektformel ist die Menschenwürdegarantie nur verletzt, wenn der Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird. Mit der Beendigung einer Schwangerschaft durch die Frau ist aber nicht regelhaft ein Unwerturteil über den Embryo/Fetus verbunden. Die Schwangerschaft wird in der Regel nicht beendet, weil der Embryo/Fetus als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist.“
„Das Grundrecht auf Leben gilt nach ganz überwiegender Ansicht nicht erst für den Menschen ab Geburt, sondern bereits pränatal jedenfalls ab Nidation [Einnistung der Eizelle]. Dabei sprechen gute Gründe dafür, dass das verfassungsrechtliche Lebensrecht pränatal mit einem geringerem Schutzstandard gilt als für den geborenen Menschen. Anders als der geborene Mensch ist das Ungeborene nicht allein lebensfähig, sondern bis zur Lebensfähigkeit ex utero bzw. bis zur Geburt existenziell abhängig vom Organismus der Schwangeren, d. h. von dem weiteren Austragen der Schwangerschaft. Das Ungeborene ist für seine Lebensfähigkeit angewiesen auf die körperliche Einheit mit der Schwangeren. Erst ab Lebensfähigkeit ex utero ist das Ungeborene bei entsprechender medizinischer Behandlung allein lebensfähig und nicht mehr auf die leibliche Einheit mit der Schwangeren angewiesen. Diese existenzielle Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren legt es nahe, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen. … Ab extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus, jedenfalls aber ab Geburt gilt das Lebensrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG mit vollwertigem Schutz. ... Die sog. SKIP-Argumente [siehe z.B. Wikipedia] bieten keine tragfähige Begründung für eine Gleichordnung des ungeborenen menschlichen Lebens mit dem geborenen menschlichen Leben sub specie des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und damit gegen einen geringeren Schutz des vorgeburtlichen Lebens. … Für die Auflösung des grundrechtlichen Güterkonflikts zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Grundrechten der Schwangeren ist Folgendes maßgeblich: Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt bis zur Lebensfähigkeit ex utero ein geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach Geburt. Dagegen kommt den Grundrechten der Schwangeren im Rahmen der Abwägung mit dem Lebensrecht des Embryos/Fetus zu Beginn der Schwangerschaft starkes Gewicht und mit Fortschreiten des Gestationsalters geringeres Gewicht zu. … Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsgesichtspunkte treten in der Frühphase der Schwangerschaft … die Belange des Embryos/Fetus hinter den Grundrechten der Schwangeren zurück. …“
Antwort von Alexander Wallasch
Danke Ihnen für die Zusammenfassung.
Für mich der Kardinalsfehler von Brosius-Gersdorf: Sie hatte eine vor etwa 30 Jahren ganz bewusst in der Grauzone verankterte Regelung legalisieren wollen und dabei die damalige Debatte vollkommen ignoriert. Ich bin bei der Dame wo es darum geht, dass nie mehr Frauen mit dem Kleiderbügel abtreiben müssen.
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Kommentar von Ombudsmann Wohlgemut
Frau Storch sagte "im Prinzip". Das ist nicht die wörtliche Wiedergabe, sondern zeigt nur, dass die Frau keine Grenzen bis dahin zog und sich von ihrer sonstigen Einstellung sehr darauf schließen lässt.
Wann hat Frau Brosius-Gersdorf denn je gesagt, dass es ihr nur um die ersten 12 Wochen geht und sie dann nicht so weit gehen will wie in manchen Staaten der USA?
Natürlich fängt man "klein" an, aber wenn man Schlechtes einfach entkriminalisieren will, - obwohl man bereits jetzt schon problemlos abtreiben kann, wenn man dafür nachvollziehbare Gründe hat, oft leider auch komplett ohne - dann ist das nur der Anfang des immer weiter ausufernden Feminismus, der nichts mit liberaler Frauenemanzipation zu tun hat, sondern lediglich kindisch egoistisches "ich mache, was ich will und mir Spaß macht, ohne Rücksicht auf andere und niemand hält mich davon ab, erst recht nicht irgendwelche weißen Nazi-Männer".
"...steht jedoch im Widerspruch zur etablierten BVerfG-Rechtsprechung."
Exakt wie etliche Rechtsprechungen der letzten Jahre, weil eben genau solche Leute die Richterplätze übernommen haben. Das sieht man sogar bereits schon im BVerfG. Mit ihr wäre vielleicht der Sargnagel für demokratische Rechtsprechung erreicht und es herrscht nur noch Willkür nach linksrotgrünen Maßstäben...
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Kommentar von Jarno Olbrecht
Noch eine Anmerkung zu gestrigen Bundestagsdebatte. Wir kriegen hier leider kein DDR Fernsehen, aber ich konnte mir die großartige Rede von Frau Weidel auf YouTube anschauen. Macht euch mal den Spaß, schaltet den Ton ab und beobachtet die Mimik und Gestik, sowie den körperlichen Zustand eines Merz, Habeck, Droege, Miersch usw. wenn auf sie geschaltet wird. Nicht nur das der Hass und die Verachtung für Demokratie und Realität, ihnen buchstäblich ins Gesicht geschrieben sind. Was mich am meisten beeindruckte, war die saturierte Selbstgefälligkeit, häufig untermalt mit einem Grinsen. Am deutlichsten wurde es an der Figur Robert Habeck, der wohl zur Stippvisite, aus den USA und Dänemark angereist war - bei den Kadern ist Fliegen selbstverständlich notwendig! Ich finde, Habeck nähert sich körperlich langsam Joschka Fischer an. Der hat ein richtiges Doppelkinn und so langsam ist der Lack des einstigen Schwiegersohn Prototypen doch am Bröckeln. Dazu dieses dümmliche Grinsen, mit dem er nicht nur seine Verachtung für Deutschland zur Schau trägt, sondern wahrscheinlich auch seine intellektuelle Verfasstheit.
P.S. Am unergiebigsten, in dieser Hinsicht, ist euer Kanzler, Friedrich Burns. Der Freund aller Kommunisten und Feind des ungeborenen Lebens, wirkt wie ein eiskalter Apparatschik. Mit dem werdet ihr noch Spaß haben. Wenn`s dumm läuft, heißt demnächst wieder „Helm ab zum Gebet."
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Kommentar von Farg Alucard
Ich möchte an dieser Stelle an einige Aussagen/Zitate von Peter Scholl-Latour erinnern:
„Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes. Das Christentum hat teilweise schon abgedankt. Es hat keine verpflichtende Sittenlehre, keine Dogmen mehr. Das ist in den Augen der Muslime auch das Verächtliche am Abendland.“
“Machen wir uns keine Illusionen: Europa wendet sich vom Christentum ab, wird agnostisch, aggressiv aufklärerisch, atheistisch. Die Frömmigkeit wird weiter nachlassen und die Verhöhnung der Religion weiter zunehmen.”
"Die christliche Lehre von der Erbsünde kommt nicht von ungefähr: Das Böse steckt tief im Menschen."
"Eine Religion oder Weltanschauung, die davon ausgeht, dass der Mensch von Natur aus gut sei, muss scheitern."
Antwort von Alexander Wallasch
Also bitte - das ist ja zum Verzweifeln lieber Leser. Eine Art Selbstkastration. Gehen sie gern weiter gebeugt, dann muss niemand ihr schuldiges Gesicht sehen mein Herr.
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Kommentar von Jarno Olbrecht
Wieso "Entweder/Oder"?
Die Kommunistin, Angela Merkel, hat einen auf multiplen Ebenen einen Angriff auf die rechtsstaatlich - demokratische Grundordnung eingeleitet: Mutwillige Zerstörung der Energieversorgung und Wirtschaft, Aufgabe der Landesgrenzen, Auflösung und Schuldenunion Richtung Brüssel, Einstieg in Migrationspakt und CO2 Raubzug, Staatsstreich in Thüringen, Auflösung des Parlamentes während der Schnupfen Krise etc. etc.
Diese Agenden kommen von übergeordneter Stelle und werden durchexerziert. Ich nenne es schlichtweg: Internationalsozialismus.
Deshalb ist auch vollkommen egal, wer bei euch die Demokratiesimulation leitet. Diese angeblichen Streits und das Ringen um irgendwelche Personalien, aber auch der Lieblingsfeind von Rechts - den man dringend benötigt um das eigene Tun zu verschleiern . zeigen eigentlich nur eines: Noch fühlen sie sich genötigt diese Show aufzuführen, weil das Wahlvieh immer noch einen gewissen Einfluss hat und sich wehren kann. Diese Möglichkeit wird ihm sukzessive genommen und sie alle sind daran beteiligt.
Hier irrte übrigens Macchiavelli, der noch glaubte, alle Gewalttaten müssten von den Herrschern auf einmal begangen werden. Die Internationalsozialisten verhalten sich eher wie eine Würgeschlange und drücken jedes Mal ein Stückchen mehr zu, wenn der verachtete weiße Bürger Luft holt. Diese Leute sind eiskalt und wenn eine gewisses Stadium erreicht ist, drücken sie richtig zu.
Selbst mögliche Unruhen sind längst eingeplant. Dann werdet ihr erleben wie schnell und hart die „Unseredemokratie" Pharisäer handeln. Täuscht euch nicht, denn nichts davon ist Zufall oder geschieht aus Dummheit oder Unvermögen. Die Leute, die an den Strippen von Kadern, wie Baerbock, Droege oder Miersch ziehen, sind alles andere als dumm.
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Kommentar von Oliver Scholz
Ich sehe die Kritik an Frau B. durch ihren Artikel nicht entkräftet. Wohl sind die Zuschreibungen, sie habe bereits ausgesprochen ("gesagt"), dass sie für eine Abtreibung bis zur Geburt sei, offenbar falsch. Nichtsdestrotrotz ist es aber erlaubt, ihre Haltung Menschenwürde erst mit Geburt und Entkriminalisierung der "Frühabtreibung" so zusammenzufassen, dass sie einem lebensfähigen Baby kein, seiner Existenz innewohnendes Recht auf Leben einräumt (wenn es noch nicht den Geburtskanal verlassen hat). Diese Haltung ist keineswegs gegenstandslos, da es in den USA leider in einigen Bundesstaaten Praxis ist, nach der Geburt "to take care of the baby" - das Neugeborene also zu euthanasieren. Man muss mit sehr gutem Recht befürchten, dass eben genau diese Tore bei ihr längst weit offen stehen und sie einem solchen Procedere, also Babys bis kurz vor der Geburt (oder dann wie in den USA auch kurz hinterher, denn was macht das schon, wenn man einen Kaiserschnitt durchführt) zu töten, als "Abtreibung" zu legalisieren. Wie anders soll man aus ihrer Rechtshaltung Rückschlüsse ziehen. Ich bin kein Christ, kein Abtreibungsgegner, aber das wäre Mord oder wenigstens Totschlag in einem besonders schweren Fall.
Das gilt ja insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass Frau B. sich nicht nur irgendwie für die Impfpflicht, sondern für die Einführung der Impfpflicht in die Verfassung ausgesprochen hat. Dies zeigt doch, zu welchem totalitärem Irrsinn sich diese Frau versteigt, wenn es dahin kommt, dass sie ihr Gewissen, ihr Inneres, befragen und gegen geschriebenes Recht abwägen soll. Keine Frage, dass sie auch bei der Frage des AfD-Verbots nach dem Motto eines ihrer hochrichterlichen Vorgänger "Wer uns im Weg steht wird beseitigt" (sie hat ja bezeichnender- und verräterischerweise eben diese Bezeichnung für AfD-Wähler eben auch selbst benutzt) vorgehen wird. Es ist also nicht einfach nur christlicher Extremismus von Frau von Storch, sondern hoch berechtigte Bedenken gegen eine Frau in diesem hohen Amt, die in ihrem Leben auch noch nie ein einziges Urteil gefällt, ausgearbeitet und gesprochen hat.
Und was die Fairness angeht: Ich verzichte auf diese Aufschrift auf meinem Grabstein, dass ich besonders fair gewesen sei. Im Gegenteil hoffe ich, man wird über mich behaupten, ich sei manchmal ein Arschloch gewesen, wenn es um die Sache ging. Die Zeiten, in denen wir uns Fairness und Empathie gegen die Zerstörer leisten konnten, die uns buchstäblich unsere gesamten Existenzgrundlagen nehmen wollen und auch solche willfährigen Helfer wie Frau B. fördern, sind lange vorbei. Es gilt allenfalls noch die Klugheit der Zurückhaltung. Denn wer ohne Waffe zum Pistolenduell kommt, braucht gar nicht erst hinzugehen.
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Kommentar von Paul Mehringer
Ein schönes Beispiel dafür, wie alle politischen Lager die gleichen Propaganda-Methoden anwenden. Der Unterschied ist nur, dass die Opposition gegenüber dem Mainstream und seiner Medienmacht weniger Reichweite hat und bei der Personalie Brosius-Gersdorf mal richtig durchladen kann. Wird wahrscheinlich keinen Effekt haben. Die Karawane zieht einfach weiter.
Auch ein schönes Beispiel, wie differenzierte journalistische Arbeit aussieht. AW dürfte hier wieder mal ein Alleinstellungsmerkmal haben im geifernden Lager der oppositionellen Medien.
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Kommentar von AnsiB
Ist diese Frau eine Mutter? War sie jemals schwanger?
Erinnert mich an den Richter von Brechts kaukasichem Kreidekreis, der das Kind in zwei Teile reissen lassen wollte.
Der Artikel im Cicero von gestern über eine grosse Transformation von oben durch die Neubesetzungen im BVG hat mir gereicht.
Um es einmal klar zur Sprache zu bringen!
Hat BRD seit ihrer Gründung den Auftrag, Deutschland zu ent-deutschen?
Oder woher kommt der ständige Drang der hier herrschenden politischen Kreise, dem Frieden, der Ordnung, dem Leben der Deutschen im Innersten zu schaden, den wir seit Jahrzehnten ablesen können?
ICH HABE FERTIG.
So einen SCHEISS MACHE ICH NICHT MIT!
FAIRNESS gegenüber solchen Figuren? HA!
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Kommentar von Ostdeutsche
Wenn das so ist, wie Sie schreiben: Warum hat Merz dann nicht B. von Storch entsprechend aufgeklärt oder zurechtgewiesen?
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Kommentar von Mad Max
… das Leben beginnt mit der Befruchtung. Wer sind die Klugscheisser die darüber urteilen was Lebenswert oder Lebensunwert ist?