Kulturstaatsminister leugnet staatliche Hilfen und Corona-Hilfen für eigene Firma – Hunderttausende nachweislich geflossen

Die Eskalation im Fall Weimer: Kulturstaatsminister belügt den Bundestag

von Alexander Wallasch (Kommentare: 4)

Corona-Hilfen verschwiegen – Minister Weimer unterschreibt eigenhändig© Quelle: Bundestag/ Arbeitsnummer 10/0348 Screenshot

Auf Anfrage der AfD antwortet Wolfram Weimer: „Keine Förderungen bekannt.“ North Data und EU-Beihilferegister beweisen das Gegenteil – der Minister hält 50 Prozent der Weimer Media Group.

Ist das der endgültige Kipppunkt für Kulturstaatsminister Wolfram Weimer? Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan (AfD) antwortet Weimer als Staatsminister beim Bundeskanzler dem Fragesteller. Dr. Birghan wollte wissen:

Frage 10/0348
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Höhe die WEIMER MEDIA GROUP staatliche Förderungen erhalten hat bzw. in welcher Höhe ihr sog. Coronahilfen zukamen (bitte aufschlüsseln nach Bund bzw. Bundesländern)?

Weimer antwortet selbst (Unterschrift):

„Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der Weimer Media Group bekannt.“

Richtig ist aber, dass die Weimer Media Group staatliche Corona-Beihilfen in nicht unerheblicher Höhe erhalten hat. Hinzu kommt, das Kulturstaatsminister Wolfram Weimer weiterhin 50 Prozent des Unternehmens gehören. Und das dieses Unternehmen umfangreich staatlich gefördert wurde aus Bayern und Hessen. Das bedeutet, dass er sowohl aus der unternehmerischen Perspektive wie auch aus der Perspektive der Bundesregierung Zugang zu diesem Vorgang hat.

Die Auszahlung ist tatsächlich erfolgt (nicht nur beantragt oder bewilligt).
Die Förderung ist offiziell registriert (hier: EU-Beihilferegister via SA-Nummern).
Es gibt keine Anhaltspunkte für Rückforderung oder Unregelmäßigkeiten.

Der North Data-Eintrag (ID 5929997247709184) dokumentiert exakt diesen Betrag als staatliche Beihilfe im Rahmen der Corona-Hilfen – damit ist die Auszahlung nachweislich gesichert.

Erschwerend: Weimer hat als Geschäftsführer den Handelsregistereintrag selbst unterzeichnen müssen. Die Förderung ist geflossen als Weimer noch Geschäftsführer war und er hat auch die Bilanz unterschrieben, die diese Förderung ausgewiesen hat.

Der Minister hat gelogen.




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Rechtsanwalt Dirk Schmitz ordnet den Fall juristisch ein:

Staatsminister Weimer hat das Parlament belogen. Und erschwerend – persönlich und in eigener Sache. Damit ist jedes Irrtumsgeschwafel ausgeschlossen. Rechtsfolgen bewusster Lügen bei parlamentarischen Anfragen - also bei der Beantwortung von Kleinen oder Großen Anfragen durch Regierungsmitglieder oder Staatsminister hängen davon ab, mit welcher Verbindlichkeit die Auskunft erfolgt.

Bundestagsabgeordnete haben nach den §§ 104, 105 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO BT) ein Fragerecht gegenüber der Bundesregierung. Die Regierung ist zur wahrheitsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Auskunft verpflichtet. Dies folgt aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) und dem
Parlamentsprinzip (Art. 38 ff. GG).

Wenn ein Minister oder Staatssekretär bei einer Anfrage bewusst falsche Angaben macht, hat dies rechtliche Folgen: Infolge politischer Verantwortung – so etwas gibt es – kann der Bundestag ein Misstrauensvotum (§ 67 GG) gegen den Bundeskanzler einleiten. Ein Minister oder Staatsminister kann vom Kanzler entlassen werden (Art. 64 GG). Parlamentarisch kann ein Untersuchungsausschuss (§ 44 GG) eingesetzt werden.

In diesem Falle gegen das Kanzleramt, denn Weimer ist „Staatsminister für Kultur und Medien beim Bundeskanzler“, also Behörde im Kanzleramt. Er handelt nicht als „Bundesminister“. Er hat kein Stimmrecht im Kabinett. Er kann als politischer Beamter nach § 54 BBG oder § 54 BBG analog jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Dies kann auch geschehen, wenn man sein Amt nicht beamtenrechtlich qualifiziert.

Er muss meines Erachtens wegen der hier vorliegenden Lüge „fristlos“ entlassen werden; Entfernung aus dem Dienst nach § 10 BDG – Bundesdisziplinargesetz oder § 10 BDG analog. Das wäre hier die notwendige Folge. Es liegt allerdings keine Straftat vor. Auch keine uneidliche Falschaussage.

Das Parlament ist in der Vorschrift der §§ 153, 154 StGB nicht erwähnt. Das wäre nur ein Untersuchungsausschuss. Merz sollte Weimer unverzüglich entlassen – bevor der Skandal der Skandal von Merz wird. Diese Grenze hat der Fall schon fast erreicht. Rainer Barzel ist für weniger Lüge zurückgetreten.

Der Mann ist darüber hinaus – Verzeihung – blöd. Wer beantwortet in eigener Sache eine solche Anfrage persönlich? Hier hätte er über seine Pressestelle oder die des Kanzlers antworten können. Schlupflöcher hat er sich so verbaut. Oder will er den Walther Leisler Kiep machen? Der hatte in der historischen Spendenaffäre als Schatzmeister der CDU wegen seiner belastenden Unterschrift einen Unterschriftenautomaten als Urheber ins Spiel gebracht. Wäre heute die Sekretärin mit der eingescannten Unterschrift.

Weimer erklärt wörtlich: „Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der Weimer Media Group bekannt.“ Auch Corona-Hilfen sind staatliche Förderungen. Das muss ein Staatssekretär wissen. Darüber hinaus hat der noch amtierende Staatsminister auf die spezifische Frage des Abgeordneten pauschal mit "Nein" geantwortet.

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