Ist das der endgültige Kipppunkt für Kulturstaatsminister Wolfram Weimer? Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan (AfD) antwortet Weimer als Staatsminister beim Bundeskanzler dem Fragesteller. Dr. Birghan wollte wissen: 
Frage 10/0348
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Höhe die WEIMER MEDIA GROUP staatliche Förderungen erhalten hat bzw. in welcher Höhe ihr sog. Coronahilfen zukamen (bitte aufschlüsseln nach Bund bzw. Bundesländern)?
Weimer antwortet selbst (Unterschrift):
„Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der Weimer Media Group bekannt.“
Richtig ist aber, dass die Weimer Media Group staatliche Corona-Beihilfen in nicht unerheblicher Höhe erhalten hat. Hinzu kommt, das Kulturstaatsminister Wolfram Weimer weiterhin 50 Prozent des Unternehmens gehören. Und das dieses Unternehmen umfangreich staatlich gefördert wurde aus Bayern und Hessen. Das bedeutet, dass er sowohl aus der unternehmerischen Perspektive wie auch aus der Perspektive der Bundesregierung Zugang zu diesem Vorgang hat. 
Die Auszahlung ist tatsächlich erfolgt (nicht nur beantragt oder bewilligt).
Die Förderung ist offiziell registriert (hier: EU-Beihilferegister via SA-Nummern).
Es gibt keine Anhaltspunkte für Rückforderung oder Unregelmäßigkeiten.
Der North Data-Eintrag (ID 5929997247709184) dokumentiert exakt diesen Betrag als staatliche Beihilfe im Rahmen der Corona-Hilfen – damit ist die Auszahlung nachweislich gesichert.
Erschwerend: Weimer hat als Geschäftsführer den Handelsregistereintrag selbst unterzeichnen müssen. Die Förderung ist geflossen als Weimer noch Geschäftsführer war und er hat auch die Bilanz unterschrieben, die diese Förderung ausgewiesen hat. 
Der Minister hat gelogen. 
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Rechtsanwalt Dirk Schmitz ordnet den Fall juristisch ein:
Staatsminister Weimer hat das Parlament belogen. Und erschwerend – persönlich und in eigener Sache. Damit ist jedes Irrtumsgeschwafel ausgeschlossen. Rechtsfolgen bewusster Lügen bei parlamentarischen Anfragen - also bei der Beantwortung von Kleinen oder Großen Anfragen durch Regierungsmitglieder oder Staatsminister hängen davon ab, mit welcher Verbindlichkeit die Auskunft erfolgt.
Bundestagsabgeordnete haben nach den §§ 104, 105 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO BT) ein Fragerecht gegenüber der Bundesregierung. Die Regierung ist zur wahrheitsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Auskunft verpflichtet. Dies folgt aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) und dem
Parlamentsprinzip (Art. 38 ff. GG).
Wenn ein Minister oder Staatssekretär bei einer Anfrage bewusst falsche Angaben macht, hat dies rechtliche Folgen: Infolge politischer Verantwortung – so etwas gibt es – kann der Bundestag ein Misstrauensvotum (§ 67 GG) gegen den Bundeskanzler einleiten. Ein Minister oder Staatsminister kann vom Kanzler entlassen werden (Art. 64 GG). Parlamentarisch kann ein Untersuchungsausschuss (§ 44 GG) eingesetzt werden.
In diesem Falle gegen das Kanzleramt, denn Weimer ist „Staatsminister für Kultur und Medien beim Bundeskanzler“, also Behörde im Kanzleramt. Er handelt nicht als „Bundesminister“. Er hat kein Stimmrecht im Kabinett. Er kann als politischer Beamter nach § 54 BBG oder § 54 BBG analog jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Dies kann auch geschehen, wenn man sein Amt nicht beamtenrechtlich qualifiziert.
Er muss meines Erachtens wegen der hier vorliegenden Lüge „fristlos“ entlassen werden; Entfernung aus dem Dienst nach § 10 BDG – Bundesdisziplinargesetz oder § 10 BDG analog. Das wäre hier die notwendige Folge. Es liegt allerdings keine Straftat vor. Auch keine uneidliche Falschaussage.
Das Parlament ist in der Vorschrift der §§ 153, 154 StGB nicht erwähnt. Das wäre nur ein Untersuchungsausschuss. Merz sollte Weimer unverzüglich entlassen – bevor der Skandal der Skandal von Merz wird. Diese Grenze hat der Fall schon fast erreicht. Rainer Barzel ist für weniger Lüge zurückgetreten.
Der Mann ist darüber hinaus – Verzeihung – blöd. Wer beantwortet in eigener Sache eine solche Anfrage persönlich? Hier hätte er über seine Pressestelle oder die des Kanzlers antworten können. Schlupflöcher hat er sich so verbaut. Oder will er den Walther Leisler Kiep machen? Der hatte in der historischen Spendenaffäre als Schatzmeister der CDU wegen seiner belastenden Unterschrift einen Unterschriftenautomaten als Urheber ins Spiel gebracht. Wäre heute die Sekretärin mit der eingescannten Unterschrift.
Weimer erklärt wörtlich: „Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der Weimer Media Group bekannt.“ Auch Corona-Hilfen sind staatliche Förderungen. Das muss ein Staatssekretär wissen. Darüber hinaus hat der noch amtierende Staatsminister auf die spezifische Frage des Abgeordneten pauschal mit "Nein" geantwortet.
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Kommentar von winfried Claus
Was? Der Politiker lügt? So wie die Presse lügt und die Klimadoktoren und Genderprofessoren? Natürlich muß der Politiker lügen, das lernt er doch in der Lügenparteischule. Der Typ hat aber Moral und ist Gut, für sich selbst und für seine Lügenfreunde auch. Der Russe kommt, nein doch nicht? Wieder so eine Lüge, ach ja, wenn er mal käme, braucht ja seine Waffen nicht dazu. Nein, das wäre schrecklich, weil wir dann unsere Souveränität verlieren würden, die wir nicht haben und außerdem würden die Russen uns unsere Braunkohle klauen!
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Kommentar von Rainer Möller
Da Weimar lediglich einer Behörde im Kanzleramt vorsteht und kein Bundesminister ist, kann gerade er glaubhaft versichern, dass der Bundesregierung nichts von den strittigen Förderungen bekannt ist - heißt: Er hat nie mit einem Mitglied der Bundesregierung über diese Förderungen gesprochen.
Der Mann ist nicht blöd, sondern schlau (naja, schmierig-schlau).
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Kommentar von Palmström
Ist ja herrlich, jetzt wissen die Kleinunternehmer warum sie den Wumms zurückzahlen mussten. Damit es für die Bazooka von 100T€ für WMG reichte. Schon lustig ein Online-Medium hat bei Corona Umsatzeinbruch. Naja die Leute sassen ja auf der Parkbank und lasen dick bedruckte Zeitungen.
Da sitzen heute nacht Dichter und Denker über einer Ausrede. Man darf gespannt sein.
Fällt mir ein Sprichwort ein: „Nach dem Hochmut kommt der Fall“ in Anlehnung Salomos 16,18
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Kommentar von Ulric
Verehrter Herr Wallasch, vielen Dank für Ihren sagenhaften Fleiß, der in ihre wöchentlichen und unvergeßlichen 'scoops' mündet.
Rücktritt ist natürlich nicht mehr so wie früher (da erschien die Population der Politiker gemischt, und man konnte auf einen zufällig besseren Nachfolger hoffen).
Heute folgt ein Unfähig-Gewissenloser dem anderen nach:
Maas-Bärbock-Wadephul, oder
Brüderle-Rösler-Gabriel-Zypries-Altmaier-Habeck, oder
Altmaier-Scholz-Lindner-(Kukies)-Klingbeil