Zur Sache: Vor drei Tagen veröffentlichte das Bundesinnenministerium etwas, das man als besonderen Erfolg verstanden wissen will. Unter der Schlagzeile: „Bundeskabinett beschließt Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und das Ende der Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt“ hieß es in einer Pressemitteilung, man habe besagte Aussetzung jetzt beschlossen.
Was die Meldung verschweigt, ist der geringe Erfolg dieser Aussetzung selbst dann, wenn die Familienangehörigen nicht andere Wege der Einreise nutzen. Tatsächlich sind in 2023 über einhunderttausend Migranten über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte betrifft allerdings pro Jahr maximal 12.000 Personen. Er wurde auf 1.000 pro Monat begrenzt.
Was die Regierung hier vorgibt aussetzen zu wollen – nicht etwa beendet – macht demnach gerade einmal etwas mehr als zehn Prozent des Familiennachzugs insgesamt aus.
Fragen muss man sich zudem, warum es diesen Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten überhaupt gibt. Es war die Regierung Merkel, die diesen Nachzug zunächst ab März 2016 ganz aussetzte, um ihn dann ab August 2018 wieder einzuführen – limitiert auf eintausend Personen pro Monat.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will sich in der Sache als strenger Wächter verkaufen, wenn folgender Hinweis veröffentlicht wurde:
„Ausnahme für Gefährder – Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt das Gesetz keinen Familiennachzug. Ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen.“
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Subsidiär Schutzberechtigte sind abgelehnte Asylbewerber, die dennoch „stichhaltige Gründe“ für die Annahme vorgebracht haben, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. So jedenfalls wird es im Asylgesetz formuliert.
Der Bundesinnenminister verweist in seiner Pressemeldung entschuldigend darauf, dass die EU den Deutschen die Hände gebunden habe, weiteren Familiennachzug zu begrenzen:
„Während für Beschränkungen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen strengere verfassungs- und europarechtliche Vorgaben gelten, hat der Gesetzgeber bei Einschränkungen des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten einen weiteren Spielraum.“
Die Aussetzung von gerade einmal zehn Prozent des Familiennachzugs ist zudem noch auf zwei Jahre begrenzt. In derselben Pressemitteilung teilt Alexander Dobrindt mit, dass jetzt auch das Wort „Begrenzung“ wieder in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes eingesetzt wird, die Ampel hatte es gestrichen.
Aber was soll das bringen? Unter Merkel gab es diese „Begrenzung“. An der illegalen Massenzuwanderung hat es rein gar nichts geändert. So wie auch die Debatte um den Familiennachzug von subsidiär Geschützten kaum Auswirkungen auf die illegale Massenmigration hatte oder hat.
Was die Merz-Regierung hier veranstaltet, ist eine Luftnummer, die sich nahtlos einreiht in den Unwillen bisher jeder Bundesregierung, wirklich ernsthaft etwas an der illegalen Massenmigration ändern zu wollen. Und dabei verplempert die Politik mit dieser erneuten Publikumstäuschung weitere vier Jahre.
Es ist hier bezeichnend, dass Kanzler Merz gar nicht mehr gefragt wird, wenn die Regierungschefinnen von Italien und Dänemark in einem offenen Brief formulieren, was sich jetzt ändern muss. Die Kriminalität im Gefolge der illegalen Massenzuwanderung untergrabe „Fundamente unserer Gesellschaften“, schrieben Meloni und Frederiksen unter anderem.
Und deutlich heißt es in dem offenen Brief:
„Viele europäische Länder haben sich entschlossen, ihre nationale Politik im Bereich der irregulären Migration zu verschärfen. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ist bereit, neue Lösungen für Europas Herausforderungen im Bereich der Migration in Betracht zu ziehen.“
Friedrich Merz hat diesen Brief nicht unterschrieben. Er wird nicht einmal gefragt worden sein. Seine europäischen Kollegen wissen genau, was von ihm zu erwarten ist. Bzw. präziser: nicht zu erwarten ist. Unterzeichner sind Italien, Dänemark, Polen, Österreich, Tschechien, Estland, Lettland und Belgien.
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Kommentare
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Kommentar von Olaf
Ja das war ja klar, dass hier nur Nebelkerzen gezündet werden.
Die Herrschenden wollen ja die Migration. Sie wollen diese Destabilisierung. Jetzt so zu tun, als steuere man dagegen, ist einfach mal wieder Sand in die Augen streuen.
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Kommentar von Mad Max
… kein Gesetz, weder das 'BRD'-Asylgesetz (AsylG), noch die Flüchtlingskonvention von 1951, noch das Protokoll zum des Status der Flüchtlinge von 1967 oder die Dublin-Verordnungen der EU selbst - gewähren denjenigen das Recht auf den Flüchtlingsstatus, die sichere Länder durchqueren und illegal zahlreiche Grenzen überschreiten, um den besten Sozialstaat zu erreichen - nicht einmal 'subsidiär' -
… das sollte genügen um die sozialistische 'Herrschaft des Unrechts' (Seehofer) in Deutschland zu beenden. Sofort.
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Kommentar von Thomin Weller
Warum werden minderjährige jugendliche Migranten meist bis 21 Jahren nicht vor Gericht verurteilt? (Aufsichtspflicht, Eltern haften?)
Ganz klar nachweisbar, der Staat will für die angerichteten Körper-/ allgemein Schäden nicht aufkommen und begeht seit über 30 Jahren eine unfassbare Rechtsbeugung in dem geständige Täter nicht verurteilt werden.
Überlegen sie einmal sie sind den Rest ihres lebens behindert!?! In dieser Gesellschaft.
Die Polizei klärt die Fälle meist auf, die meisten Täter werden aber nicht vor einem Gericht verurteilt um so einer zivilrechtlichen Adhäsionsklage die den Staat belastet, zu entgehen.
Selbst Versicherungsunternehmen kennen diese un-rechtspraxis.
Nachweislich, ich hatte vor über 20 Jahren einen Schaden von über 4000,- DM durch Jugendliche die in staatlicher Obhut sind.
Die Staatsanwaltschaft behauptete das die Täter nicht ermittelt werden konnten und stellten das Verfahren ein.
Obwohl die Polizei mir eindeutig sagte sie hätten geständige Täter.
Die Deutschen kokettieren mit ihren Taten!
Für die Polizei aufgeklärte Straftaten, aber ohne Rechtsfolge da die Staatsanwaltschaft willig und für mich extrem korrupt ist.
Das ist eindeutig eine systematische Rechtsbeugung.
Straffällige Täter aus dem Ausland sollten niemals ein Nachzug der Familie, Familiennachzug erlaubt werden. Nie-Niemals.
Minderjährige, auch ohne Straftat, erst recht nicht, da die Eltern den Tod ihrer eigenen Kinder in Kauf genommen haben.
Welche Eltern schicken ihr eigenes Kind weg und eventuell in den Tod?
Oder Bordell oder Zwangsarbeit?
Kinder sind in anderen Kulturkreisen nichts wert.
Deutschland ist fix und fertig, dass wird hier die nächsten 30 Jahre nichts, absolut nichts mehr.
Es werden die Kinder armer Eltern dafür bestraft, dass ihre Eltern arm sind.
Eine "soziale Mobilität" gibt es nicht, Deutschland an letzter Stelle aller Industrieländer.
Die Verhausschweinung der Menschen geht zum Wohle des Großraumkartell weiter.
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Kommentar von F. Lo
Das zweijährige Aussetzen von Familiennachzug dürfte ohnehin nicht viel bringen, dann kommen die Angehörigen eben 2027ff., während der Hauptperson weiterhin „ein ernsthafter Schaden droht“.
Einem Beitrag im Mediendienst Integration zufolge (Was bedeutet ein Stopp des Familiennachzugs? 27.05.2025) leben derzeit in Deutschland 381.216 Personen mit subsidiärem Schutz. Über die Hälfte der subsidiär Geschützten (188.401 Personen) sind bereits seit sechs Jahren oder länger hier. Im Beitrag wird von herangezogenen Wissenschaftlern argumentiert (u.a. vom DeZIM), langfristig hindere die Trennung die „gute Integration auf dem Arbeitsmarkt“ und trage „zum erhöhten Armutsrisiko“ bei. „Wer also Integration fördern und psychischen Stress unter Geflüchteten vermeiden will, muss Familiennachzug fördern statt verhindern.“ „Wenn Familienmitglieder nicht regulär nachziehen dürfen, dann sehen sich viele gezwungen, irreguläre Wege zu nutzen“, erklärt Dr. Benjamin Etzold vom Bonner International Center for Conflict Studies. Was ein bisschen wie eine Drohung klingt.
Weiter: „Auf europäischer Ebene urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2021, als es um den Familiennachzug für einen subsidiär Geschützten in Dänemark ging, dass eine komplette Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte nicht erlaubt ist: Staaten dürfen demnach den Familiennachzug für zwei Jahre ausschließen, müssen danach aber den Einzelfall prüfen.“ (Quelle: LTO: EGMR zum Familiennachzug bei subsidiärem Schutz: Kompromiss zwischen Menschenrechten und Migrationskontrolle) Nach zwei Jahren dürfte also auch der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte weitergehen.