Rund um die Landesmedienanstalten als Verfolgungsbehörden gegen die freien Medien hat sich mittlerweile eine feste Burg der Antidemokraten in Stellung gebracht.
Hoch bezahlt mit Gehältern, teilweise höher als jenes, welches der Bundeskanzler bekommt, und abgeschöpft aus GEZ-Zwangsgebühren treiben diese Feinde der Meinungsfreiheit ihr Unwesen und verbreiten den Ungeist der Zensur und der Verfolgung oppositioneller Stimmen.
Es ist wirklich skandalös: Jemand wie Torsten Schmiege, der Chef der bayerischen Landesmedienanstalt – eigentlich eine kleine Verfolgungs- und Zensur-Klitsche mit rund einhundert Mitarbeitern –, bekommt ein Jahresgehalt aus dem GEZ-Topf von 230.000 Euro. Vorgänger von ihm sollen sogar 320.000 Euro abgegriffen haben.
Es gibt 14 Landesmedienanstalten mit 14 Chefs dieser Anstalten und alle zusammen gönnen sich Jahr für Jahr bis zu 200 Millionen Euro aus GEZ-Gebühren.
Ein Medienstaatsvertrag von 2020 und eine Zensurkrake rund um dieses Konstrukt der Landesmedienanstalten schützen diesen gigantischen Selbstbedienungsladen vor Kritik. Neben der „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK), einer Art exekutiver Kampftruppe der 14 Landesmedienanstalten gegen Kritiker und freie sowie oppositionelle Medien, gibt es etwa noch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten.
Diese Vereinigung ist eine Art – man mag es in diesem Kontext kaum aussprechen – „Ethikkommission“ der Landesmedienanstalten. Die GVK versucht quasi, die massiven Angriffe auf die Presse- und Meinungsfreiheit zu rechtfertigen. Die GVK trifft sich bis zu achtmal im Jahr sowie zweimal im Jahr gemeinsam mit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in der Gesamtkonferenz. Ja, auch so eine DLM gibt es.
Was diese Wucht an Gremien und Ausschüssen angeht, wird so alles verschleiert und ein Labyrinth als Schutzwall gegen Kritik aufgebaut: Die DLM arbeitet eng mit der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zusammen und bildet mit dieser wiederum die Gesamtkonferenz (GK), die wichtige Entscheidungen für das gesamte System trifft, wie z. B. über den Haushalt oder die Vorsitzführung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM).
Aber das muss man alles gar nicht so genau wissen; es soll nur verdeutlichen, was für ein Moloch da hochgezogen wurde – rund um einen gigantischen Selbstbedienungsladen, der sich gegenüber der Politik von Kritik befreit, indem er kritische und oppositionelle Medien verfolgt. Die Politik lässt sie gewähren und stattet sie über den Medienstaatsvertrag mit Sonderbefugnissen aus. Die Verfolgung der Neuen Medien ist die Gegenleistung.
Ein gravierendes Ereignis dazu fand schon im Oktober 2025 auf den „Medientagen München 2025“ statt – übrigens ein weiterer Baustein aus diesem Schutzwall. Dort wurde auf einem „GVK-Panel ‚Plattform. Macht. Politik.‘“ die Frage diskutiert, wie Europa seine digitale Demokratie verteidigt. Einer der Sprecher war hier Albrecht Bähr, der Vorsitzende der GVK.
Und der sagte dort unter anderem Folgendes:
„Medienaufsicht ist im digitalen Zeitalter Demokratieaufsicht. Wir brauchen staatsferne, aber entschlossene Kontrolle, damit Plattformen nicht die Regeln bestimmen, nach denen wir miteinander reden. (…) Europa braucht eine klare Haltung: Der Digital Services Act ist kein Zensurgesetz, sondern ein Freiheitsgesetz. Er schafft Verlässlichkeit, wo bisher Geschäftsmodelle über Wahrheit und Sichtbarkeit entschieden haben.“
Das ist so düster, dass man es nicht mehr kommentieren muss. Hier ist man direkt im Herz der Finsternis angekommen. Das sind die wahren Beweggründe, die sich hinter diesem immer unübersichtlicheren Netzwerk aus Ausschüssen und Gremien verstecken.
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Aufschlussreich ist auch der Kontext, in dem besagter Albrecht Bähr Zensur zur neuen Freiheit erklärt hat. An dem besagten Panel nahm auch Dr. Eva Flecken teil, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und Vorsitzende der „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) – ja, es ist grotesk! –, die dort zuletzt von Dr. Thorsten Schmiege, dem Direktor der Bayerischen Landesmedienanstalt, abgelöst wurde.
Auf diesem „GVK-Panel“ der „Medientage München 2025“ im Oktober 2025 diskutierten aber nicht nur Eva Flecken und Albrecht Bähr, sondern auch der zu dem Zeitpunkt schon mit den Enthüllungen von Alexander-Wallasch.de zur Staatsaffäre Weimer konfrontierte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, der unter anderem für die Ernennung der „Trusted Flagger“-Denunzianten-Truppen zuständig ist.
Auf den Punkt: Eine Art Gipfeltreffen der Verfolger der Presse- und Meinungsfreiheit in einem korrupten, hunderte von Millionen Euro schweren Selbstbedienungsladen. Hierzu muss erwähnt werden, dass Weimer selbst lange Jahre Teil der Landesmedienanstalt Bayern war. Alles greift hier ineinander und baut aufeinander auf.
Und wo wir schon bei Wolfram Weimer sind: Der hat noch viel größere Summen im Auge. Er möchte die Social-Media-Unternehmen über eine Digitalabgabe (Digitalsteuer) um viele Milliarden Euro erleichtern. Und diese Milliarden sollen wiederum als „Demokratieabgabe“ genutzt werden.
Klar ist: Wer später diese Gelder verwaltet und verteilt, erhebt sich entlang dieses Budgets quasi selbst in den Rang eines Ministers, ohne Teil der Regierung zu sein. Hier können dann massenhaft noch mehr gefügige Medien und weitere Gruppierungen des Selbstbedienungsladens finanziert werden, ohne dass die Regierung dafür direkt in die Kritik gerät – alles wird verschleiert, nichts ist mehr greifbar.
Und um den Kreis zu schließen und diese Krake beim Kopf zu packen: Ganz konkret traf sich dazu Kulturstaatsminister Weimer bereits auf dem Dach des Kanzleramtes mit den Hauptverdächtigen. Dankenswerterweise prahlte einer der Teilnehmer via LinkedIn noch mit diesem hochkarätigen Gipfeltreffen oberhalb des Selbstbedienungsladens und machte ein Foto dazu. Dabei waren die hier bereits hinreichend vorgestellten Eva Flecken, Thorsten Schmiege und Tobias Schmid.
Schmiege schrieb dazu begeistert: „Danke an Dr. Eva Flecken und Dr. Tobias Schmid – wie immer stark im Zusammenspiel.“
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Kommentar von T S
Der öffentlich-schlechtliche Schutzgeldschundfunk bellt Zeter & Mordio um seine monatliche Zwangsgelder weiter erhöhen zu dürfen - dabei könnte man allein durch Streichen der Landesmedienanstalten die keinerlei produktive Tätigkeit verrichten um den gewünschten Betrag mehr als entlasten.
"staatsferne, aber entschlossene Kontrolle", übersetzt Auslagerung von staatlicher Gewalt in pseudoprivatwirtschaftliche Formen um Transparenz und demokratische Kontrolle durch Ausreizen rechtlicher Grauzonen zu umgehen. Das Unwort "Freiheitsgesetz" hätte sich Orwell nicht besser alpträumen können.
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Kommentar von F. Lo
@Detlef Piel: „Hier wird die Tür geöffnet, eben jenes Grundrecht jederzeit durch Einzelgesetze aushebeln zu können.“
Sie sprechen m. E. ein Grundproblem unseres gesamten Rechtssystems an, eines, das sich kaum abzustellen lässt, meiner Meinung nach, höchstens in seinem Umfang reduzieren(?).
Schön, dass wir das Grundgesetz von 1949 haben.
Die einzelnen abstrakten Paragrafen werden aber in der Regel konkretisiert durch Einzelgesetze, weitere juristische Vorgaben und im Zweifelsfall interpretiert durch das BVerfG, einzelne Verfassungsrichter. Es gibt zum Beispiel den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, ARD und ZDF haben Satzungen, eigene Qualitäts- und Programmrichtlinien, die Landesmedienanstalten geben sich Satzungen, Richtlinien insbesondere zur näheren Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Pressekodex formuliert ethische Standards für den Journalismus. Usw. usw.
Die mittleren Ebenen des Rechtssystems sind meist auch noch ziemlich abstrakt. Der Medienstaatsvertrag etwa legt auf über 100 Seiten fest, was Rundfunk und Telemedien zu beachten haben und wie sie zu sanktionieren sind, wenn sie Pflichten nicht einhalten. Die Landesmedienanstalten erläutern in Merkblättern und Leitfäden „bestimmte rechtliche Regelungen und geben Tipps für die anwendbare Umsetzung in der Praxis“.
Damit bleibt das A und O des Rechtssystems (die Art, wie es auftritt und ausgestaltet wird) letztlich die konkrete Arbeit der menschlichen Kontrolleure und Entscheider auf den unteren Ebenen. Sie interpretieren Schlüsselbegriffe und Vorgaben im Einzelnen, treffen nach Prüfung verbindliche Beschlüsse, ob Pflichten missachtet wurden und Medienangebote/anbieter mit Zwangsmaßnahmen belegt, bestraft, zu Änderungen aufgefordert werden. Wie die einzelnen Kontrolleure (ähnlich wie entscheidende Richter im Gericht) wahrnehmen, prüfen und werten, hängt mutmaßlich von einer Reihe von Faktoren ab. Überindividuell dem sogenannten Zeitgeist (in bestimmten Gruppen dominierenden aktuellen Vorstellungen von gut und böse, demokratisch und undemokratisch), dem gesellschaftlichen und historischen Entwicklungsstand, auf der persönlichen Ebene weltanschaulich-moralisch-politischen Grundüberzeugungen einzelner Personen.
Ob zum Beispiel ausgewählte Informationssendungen die Anforderung des MStV erfüllen, „den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen“, ob sie „unabhängig und sachlich“ sind, Nachrichten „ vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft“ geprüft werden, Kommentare und Berichte deutlich auseinanderzuhalten sind, ist zu einem Teil selbstverständlich objektiv/intersubjektiv prüfbar. Es bleibt aber, das sollte man zugeben, ein gewisser Anteil an subjektiver Wertung und Einschätzung. Und im Ausmaß, wie heterogen die entsprechenden Einschätzungen sind, spiegelt sich die Spaltung der Gesamt-Gesellschaft. Wobei bestimmte Personengruppen natürlich kraft Amtes eine beträchtliche Definitionsmacht haben.
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Kommentar von Gert Friederichs
Noch einen Schuss "Christlichkeit" dazu und der Laden heisst dann "ZACK".
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Kommentar von winfried Claus
Ihre Zeit ist so oder so vorbei, der Knochen ist schon gebrochen! Weil der Widerstand nur noch mehr wachsen wird und immer qualitativere Formen annehmen wird. Die Ideologieblase wird dann unter sich sein, alles schon in der DDR so gewesen und die Personalverblödung nimmt nach Oben hin um Faktor 4 zu! Doofe und Duckmäuser versagen und der Widerstand wächst und wächst.
Gute Propaganda: Das wusste auch schön Göppels und die BBC, sollte den Lügenanteil nicht über 10% steigern!
Vergisst man diese Regel, wird sich eine Propagandaphobie herausbilden.
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Kommentar von Eddy Nova
Unglaublich , denkt diese Freak Show eigentlich mal darüber nach was sie da quatschen ? Eine Unverschämtheit sondergleichen ...vom GVK Freiheitsfeind Bähr.
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WIR BRAUCHEN STAATSFERNE ,ABER ENTSCHLOSSENE KONTROLLE ,DAMIT PLATTFORMEN NICHT DIE REGELN BESTIMMEN, NACH DENEN WIR MMITEINANDER REDEN ...
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Was bildet sich dieser Freak eigentlich ein ? Eine Frechhheit gegenüber den SOUVERÄNEN= ANTEILIGEN STAATSEIGENTÜMERN sondergleichen. Mit welchem Recht wagt der Typ es Regeln aufstellen zu wollen , was für eine Dreistigkeit ...!
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Ich rede wie ich will , Plattformbetreiber sind Eigentümer ihrer Seiten - wenn ihnen etwas nicht gefällt können sie es von IHREN Seiten canceln ...Aber nicht anderswo ...
Dieser Freak erdreistet sich bestimmen zu wollen wie ,wahrscheinlioch auch Was ,Worüber u.a. Deutsche Souveräne reden ..,.ja geht's noch ...
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Wenn ihm was nicht gefällt kann er ja die Plattform Seiten wechseln ...Aber nicht die Unverschämtheit begehen DRITTEN - mündigen Bürgern ,Vorschriften zu machen ....
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Ich glaube hier sollte erst einmal die Kardinalfrage gestellt werden - besteht überhaupt das Recht Meinungen Dritter canceln , regulieren zu wollen ! Natürlich nicht !
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FREE SPEECH
Meinungsfreiheit ist immer 100 % , bereits 0,001 % Zensur ergibt im Ergebnis 0 % Meinungsfreiheit. Der benötigte Censor ist der Punkt !
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Unmöglich das WALLASCH.de überhaupt angegrifffen wird. Die inhaltliche Frage stellt sich da gar nicht ...es geht darum das überhaupt Zensur ausgeübt wird.
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Es wird Zeit das TRUMPAMERICA eingreift & den Irrsinn stoppt ! Schlusendlich sind die Americanos - wenn auch versteckter - immer noch Besatzungsmacht wie sogar Doctor Schäuble vor einigen Jahren bestätigte !
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TRUMP könnte Einreiseverbote für Zensoren USA verhängen. Ihnen sämtliche US Konten sperren ,geschieht ja andersherum ( Stichwort Martin Sellner ) auch. Am Flugverkehr sollten Censors auch nicht mehr teilnehmen können ...Vielleicht sind auch Klagen in US America möglich ...
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Kommentar von Detlef Piel
M.E. ist das kein Fehler im System, sondern der Fehler hat bereits System.
Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Klingt zunächst mal schön, dann aber
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Hier wird die Tür geöffnet, eben jenes Grundrecht jederzeit durch Einzelgesetze aushebeln zu können. Meine Generation sollte sich eigentlich erinnern können, daß Jugendschutz als Deckmantel schon im alten West Germany zur Zensur benutzt wurde.
Die persönliche Ehre ist ein dehnbarer Begriff. Ein verbaler Angriff auf Ehre ist ein Meinungsdelikt und basiert auf Emotionen. Diese ganzen Meinungsdelikte haben im Strafrecht aber schon nichts zu suchen. Man wird ja nicht unweigerlich beleidigt, man fühlt sich beleidigt. Was eine Beleidigung ist, das ist höchst interpretativ. Bei der Volksverhetzung ähnlich. Was ist Hetze, was schlicht unbequeme Wahrheit?
Zurück zum Grundgesetz:
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
So und nun stelle man sich den Klimaschutz in der Verfassung vor, mit klarer Definition einer menschlichen Verantwortung. Dann ist jegliche Kritik bereits Verfassungsbruch.
Und so läuft es ja bereits. Wer ernsthaft die Änderung des Staatsbürgerrechts unter Schröder/ Fischer hinterfragt oder zu laut und energisch über Rückführungen nachdenkt, bewegt sich bereits auf sehr dünnem Eis. Gibt ja noch andere hinlänglich bekannte Themen.
Wer mal über meine Einlassung nachdenkt und sich die Mühe macht, sämtliche Grundrechte durchzuarbeiten, wird zahlreiche vorgesehene Einschränkungen finden, die so manches Grundrecht zum Gummiparagraphen machen.
Eine kleine Anekdote. Als wir in der Schule über das GG sprachen, kam auch Art. 21 an die Reihe.
Da heißt es zu Beginn:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Als ich dazu befragt wurde, meinte ich, daß ich diese Formulierung als falsch empfinden würde. Die Parteien hätten nicht den Willen des Volkes zu bilden, sondern diesen umzusetzen. Meinen Willen bilden könne ich schon alleine.
Müßig zu erwähnen, wie das bei meinem Politiklehrer, Mitglied der CDU ankam.
Art. 21 geht noch weiter:
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Das sind auch wieder die Bundesgesetze. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nach Parteizugehörigkeit dürfte bekannt sein.
Die Ausgrenzung und finanzielle Austrocknung einer Partei, die vom einmal eingeschlagenen Kurs abweicht, wurde dem GG also bereits in die Wiege gelegt. Das hat bis vor ein paar Jahren nur niemanden interessiert. Erst der bröckelnde Konsumkitt und die Tatsache, daß Freiheitseinschränkungen am Ende jeden erwischen hat zu einer Vermehrung kritischer Stimmen geführt. Und erst deswegen kommen Möglichkeiten zur Oppositionsverfolgung nun zu ihrer Anwendung. Die internationale Vernetzung, der Einfluß supranationaler Organisationen wie der EU, auch technische Umwälzungen beschleunigen den Demokratieabbau zudem.
Genau deswegen argumentiere ich übrigens, daß das "Völkerrecht" und die "regelbasierte internationale Grundordnung" der elitären Anywheres, das Volksrecht der Somewheres aushebeln und dies ja wohl auch aushebeln sollen.
Man sollte sich mal bewußt machen, daß keiner von uns bestimmt, wer in der EU Kommission sitzt, wie gering die Befugnisse des EU-Parlaments sind oder welche Konsequenzen z.B. Kompetenzabgaben im Gesundheitswesen an die WHO für die Gesundheitspolitik in diesem Land haben.