Rücktritt von Wolfram Weimer jetzt unausweichlich?

EILMELDUNG! Sieg für Alice Weidel: Weimer unterzeichnet Unterlassungserklärung

von Alexander Wallasch (Kommentare: 4)

AfD-Chefin setzt sich gegen Kulturstaatsminister durch.© Quelle: Youtube/Buchmesse, Screenshots, Alice Weidel, Montage: Wallasch

Knapp 100 Artikel unrechtmäßig unter Alice Weidels Namen, jahrelang ohne ihr Wissen. Erste Erfolge gegen Wolfram Weimer: Per Anwalt erzwingt die AfD-Chefin in Rekordzeit eine lückenlose Unterlassungserklärung – Wolfram Weimer knickt ein.

Knapp einhundertfach und über Jahre hinweg veröffentlichte das Portal „TheEuropean“ Artikel mit Texten von Alice Weidel und führte die AfD-Politikerin zudem als „Autorin“ von „TheEuropean“, ohne dass Alice Weidel davon wusste, geschweige denn ihr Einverständnis abgegeben hätte.

„TheEuropean“ gehört Wolfram Weimer und Ehefrau Christiane Goetz-Weimer.

Alice Weidel hatte sich nach Bekanntwerden des Falls beraten und Anwälte beauftragt, die Weimer Media Group GmbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu den rechtswidrigen Veröffentlichungen aufzufordern.

Am heutigen Dienstag kam Post von der Weimer Media Group. Das ging schnell. Keine Woche ist vergangen und schon wurde die Unterlassungserklärung von der geschäftsführenden Ehefrau von Wolfram Weimer unterschrieben. Vollumfänglich und ohne Wenn und Aber.

Hier der Text im Original (ohne Adressen):

„Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichtet sich die Weimer Media Group GmbH, XXXXXXX

gegenüber

Frau Dr. Alice Weidel vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig, Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB, XXXXXXXX

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber dennoch rechtsverbindlich und bei Erstattung der RVG-basierten HÖCKER-Anwaltskosten (Streitwert 15.000 EUR), es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Verzicht auf einen Fortsetzungszusammenhang nach pflichtgemäßen Ermessen von Frau Dr. Alice Weidel festzulegenden Vertragsstrafe, die gegebenenfalls vom zuständigen Landgericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist,

zu unterlassen

Frau Dr. Alice Weidel, als „unsere Autorin“ zu bezeichnen und/oder zu präsentieren (insbesondere, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass Frau Dr. Alice Weidel – entgeltlich oder unentgeltlich – umfangreich für die Weimer Media Group GmbH tätig sei oder regelmäßig aktiv Beiträge auf dem Angebot des THE EUROPEAN veröffentlicht), wenn dies geschieht, wie auf der Folgeseite wiedergegeben:“

Hier folgen jetzt Auszüge der mittlerweile gelöschten Autorenseite und des Autorenprofils, das Datum von heute und die Unterschrift der Ehefrau des Kulturstaatsministers die mit Wolfram Weimer gemeinsam Eigentümer der Weimer Media Group sind.

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Anwalt Dirk Schmitz hatte, als vor einer Woche die Unterlassungsklage gestellt wurde, eine Einschätzung abgebeben und damit Recht behalten:

„Frau Weidel hat einen klaren Rechtsanspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Denn es handelt sich hier um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, genauer um eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts von Frau Weidel.

Warum? Nach der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs ist die falsche Zuweisung einer Autorenschaft – möglicherweise unter Abänderung und Kürzung von öffentlichen Inhalten von Frau Weidel – eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Und eine Verletzung beider Rechte beinhaltet erst einmal automatisch einen Unterlassungsanspruch. Der ist auch noch nicht verjährt oder verfristet, weil Frau Weidel erst seit kurzem davon weiß.

Sie kann ihn nach meiner Sicht sogar per einstweilige Verfügung durchsetzen.  Und es besteht sogar ein Anspruch auf Geldentschädigung und auf möglicherweise weitere strafrechtliche Schritte."

Auch Rechtsanwalt Markus Haintz war gegen die Weimers siegreich! Auch er hat heute eine Unterlassungserklärung aus dem Hause Weimer Media Group bekommen. Das Unternehmen unterlässt es, zu behaupten, dass 2000 Autoren für „TheEuropean“ schreiben.

(Auszug aus dem Original)

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