Dieselbe NLMt, die Elon Musk und X vor Gericht zerrt, jagt mich seit Februar 2025

Elon Musk sitzt jetzt mit mir auf der Anklagebank

von Alexander Wallasch

Elon M. unter Beschuss der NLM© Quelle: Youtube/ARD, NLM/Screenshot, Montage: Wallasch

Die Medien reden heute über Musk und eine SA-Losung. Der eigentliche Fall liegt daneben: Die NLM will Plattformen und unabhängige Medien löschen lassen. Gegen X mit Jugendschutz, gegen mich mit Sorgfaltspflicht, Gebühren und der Prüfgruppe Wallasch. Hannover und Braunschweig verhandeln dieselbe Frage.

Die Medien berichten heute über Elon Musk und eine Nazi-Parole. Was sie nicht erwähnen: Dieselbe Behörde, die X in Hannover vor Gericht zerrt, jagt mich und alexander-wallasch.de seit Februar 2025 mit Prüfgruppe, Zwangsgeld und Löschbefehl.

Heute, am 23. September 2026, verhandelt das Verwaltungsgericht Hannover die Klage der X Internet Unlimited Company gegen die Niedersächsische Landesmedienanstalt. Gegenstand ist ein Nutzerbeitrag von Stefan Homburg mit der Losung „A… für D…“. Die NLM hat X verpflichtet, den Post für Deutschland zu sperren oder zu löschen. X weigert sich.

Die Plattform sagt, entscheidend sei der Kontext, und die Behörde hätte sich zuerst an den Verfasser wenden müssen, nicht an den Betreiber. Darum geht es. Nicht um Musk, nicht um Homburg und nicht um die Moralgeschichte der Leitartikel. Es geht um die NLM. Und die hat noch ein ganz anderes Interesse: Sie schielt längst auf eine milliardenschwere Abgabe der Social Media Konzerne, die man als „Demokratieabgabe“ dann am Parlament vorbei an willfährige NGOs verteilen will.

Seit dem 13. Februar 2025 steht Alexander-Wallasch.de im Visier derselben Landesmedienanstalt. Erst kam das Hinweisschreiben: Über 3000 Beiträge sollten auf journalistische Sorgfalt durchgesehen, berichtigt oder gelöscht werden. Dann der Bescheid vom 21. Oktober 2025: drei Artikel beanstandet, 2500 Euro Verwaltungsgebühr, Untersagung, Zwangsgeld von 500 Euro pro Beitrag. Dann die eigens eingerichtete Prüfgruppe Wallasch aus fünf Anstalten. Federführend später die mabb in Berlin, jene Anstalt, in deren Medienrat Wolfram Weimer zehn Jahre saß.

Die Klage seit Januar 2026 vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig. Die Chronologie habe ich hier dokumentiert: Die Sonderkommission hier. Bescheid und Klageschrift gibt's ungekürzt hier.

Für denselben Gegner reicht den großen Häusern oft eine Minute Text und das Wort Nazi. Gegen mich setzt dieselbe Behörde Sonderkommissionen, geschwärzte Akten, externe Kanzleien und KI-Screening ein. So sieht der Unterschied aus, wenn auf der einen Seite ein Weltkonzern steht und auf der anderen ein unabhängiges Textportal.

Gegen X geht man mit Jugendmedienschutz und Paragraph 86a Strafgesetzbuch vor. Gegen mich mit Paragraph 19 Medienstaatsvertrag, Sorgfaltspflicht und Gebühren, die einen Einzelkämpfer ruinieren sollen. In beiden Fällen entscheidet eine Landesbehörde, welcher Satz im Netz stehen darf. Und sie entscheidet das nicht zuerst gegen den Autor, sondern gegen denjenigen, der den Satz sichtbar macht, Plattform hier.

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Kein relevanter Satz in den Medien, dass dieselbe NLM seit 19 Monaten meine Website mit hunderttausenden Lesern in ein Beanstandungsverfahren gezwungen hat, weil drei Texte über Migration, Kriminalität und Zahlen nicht ins Raster passten. Kein Satz zur Ungleichbehandlung: Presseratmedien bleiben weitgehend ungeschoren, unabhängige Angebote werden herausgegriffen. Kein Satz zur internen Mailkultur der Anstalt, in der man aufgrund der Lage mit Alexander Wallasch schon über Erklärvideos nachgedacht hat, die dem Publikum versichern sollen, man betreibe keine Zensur. Das interne Material dazu habe ich hier veröffentlicht. Aus einem Zuständigkeits- und Grundsatzstreit wird so eine Moralgeschichte.

Diesen Mechanismus hatte RA Dirk Schmitz in der Klageschrift als verfassungswidrig bezeichnet: unbestimmter Sorgfaltsmaßstab, selektiver Vollzug, permanenter Rechtfertigungsdruck, behördliche Vorzensur statt Streit vor Gericht oder vor dem Presserat. Artikel 5 Grundgesetz schützt auch den scharfen, den unbequemen, den historisch aufgeladenen Satz, solange der konkrete Kontext ihn trägt. Das folgt aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nicht aus Nachsicht gegenüber verbotenen Kennzeichen. Wer den Kontext streicht und nur das Kennzeichen übriglässt, macht aus Strafrecht eine Schablone. Wer dasselbe mit journalistischer Sorgfalt macht, braucht dafür nicht einmal den Strafrichter. Den weiteren Schriftsatz im Verfahren habe ich hier offengelegt.

Hannover fragt heute, ob eine Landesmedienanstalt eine Plattform zwingen darf, einen Beitrag zu entfernen. Braunschweig fragt seit Januar, ob dieselbe Anstalt mir drei Texte untersagen, mein ganzes Archiv unter Androhung von Zwangsgeld durchleuchten lassen und mich mit Gebühren bestrafen darf, weil ihr die Darstellung nicht passt. Beide Verfahren kreisen um dieselbe Verfassungsfrage.

Wenn X in Hannover Recht bekommt, weil die Behörde den falschen Adressaten gewählt hat, bricht auch ein Stück der Konstruktion, mit der uns die NLM seit Februar 2025 bearbeitet. Verliert X, weil Jugendschutz und Kennzeichen jede Kontextprüfung ersetzen, ist der Weg frei für die nächste Welle, vom Post über den Podcast bis zum Artikel und zum Archiv. Musk sitzt deshalb nicht in einem anderen Stück. Er sitzt in derselben Konstruktion, nur mit anderer Reichweite und anderem Anwaltsetat.

Ich habe den Originalbescheid veröffentlicht. Ich habe die Klageschrift veröffentlicht. Ich habe die Chronologie dokumentiert: 500 Tage, fünf Anstalten, eine Sonderkommission mit meinem Namen. Wer heute nur Musk und eine SA-Losung sieht, hat den Fall nicht verstanden. Es geht um die Frage, ob Landesmedienanstalten in Deutschland Inhaltsrichter sein dürfen. Heute in Hannover. Morgen in Braunschweig. Und wenn es nach der Prüfgruppe geht, bald überall. Kein Millimeter zurück.

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