RA Tobias Ulbrich über den Kampf für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Er ist der Anwalt der modRNA-Opfer: „Die Schadensfälle sind wirklich schwer“

von Alexander Wallasch

Tobias Ulbrich von Rogert & Ulbrich im Mandantengespräch© Quelle: Kanzlei Rogert & Ulbrich

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich gehört zu jenen mutigen Juristen, die sich intensiv für das Recht von modRNA-Impfgeschädigten einsetzen. Und er kann im Interview mit Alexander-Wallasch.de von ersten Erfolgen auf einem langen steinigen Weg berichten.

Der Arbeit seiner Kanzlei ist es unter anderem zu verdanken, dass der Abgleich der modRNA-Impfstoff-Chargen seiner Mandanten endlich ein klares Bild davon gezeichnet hat, was wirklich in den Impfcentern und den Arztpraxen passiert ist und wie das mit der Produktion dieser Stoffe zusammenhängt.

Hatten sich etablierte und Zwangsgebührenmedien zunächst zähnefletschend auf die Anwaltskanzlei gestürzt, so auch die Tagesschau, verstummten diese Stimmen schnell unter der sachkompetenten Arbeit der eigens von der Kanzlei nur für diesen Zweck engagierten Wissenschaftler und deren besorgniserregenden Erkenntnissen. Die Zahl der Geschädigten, die bei Rogert & Ulbrich um Hilfe bitten, geht bereits in die Tausende.

Alexander-wallasch.de sprach mit Tobias Ulbrich über das Leid, die Hoffnung und über einen noch sehr langen Weg der Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.

Ihre Anwaltskanzlei vertritt Impfgeschädigte. Gibt es vor Gericht schon Erfolge?

Wir haben vor Gericht durch die Richter Deckungsablehnungen überprüfen lassen. Die DEVK beispielsweise hatte alle Deckungen in allen Verfahren abgelehnt, anders als viele andere Rechtsschutzversicherer, die ohne weiteres gedeckt haben. Wir haben die DEVK vor dem Landgericht in Köln verklagt und die Allianz vor dem Landgericht in Mönchengladbach ...

Mögen Sie den Lesern kurz erklären, was hier mit „Deckung“ gemeint ist?

Bei der Rechtsschutzversicherung wird ein Rechtsschutzfall angefragt. Also angefragt, ob die Anwaltskosten und Gerichtskosten im Impf-Schadensfall durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Die genannten Rechtsschutzversicherungen lehnten das ab mit dem Argument, es bestünden keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Die Fragestellung, die man auch bei Gerichten zur Überprüfung bringt, lautet dann: Bestehen hinreichende Erfolgsaussichten?

Dazu hat das Landgericht Mönchengladbach Anfang September 2023 durch Urteil entschieden, dass gegenüber der Allianz eben hinreichende Erfolgsaussichten in dem Verfahren bestehen und die Allianz zu decken hat. Und das Gleiche wurde auch gegenüber der DEVK durch das Landgericht Köln bestätigt. Das ist ein Teilerfolg.

Und wie viele Mandanten haben bei Ihnen eine solche Rechtsschutzversicherung?

Sie dürfen von einem Drittel der Verfahren ausgehen, die wir anfragen. Und es sind immer die gleichen Rechtsschutzversicherer, die sich komisch benehmen. Das war auch beim Abgas-Skandal nicht anders.

Woran liegt das?

Ich weiß nicht, woran es liegt. Aber mutmaßlich spielen pekuniäre Gründe eine Rolle und nicht der Inhalt dessen, was wir da tun. Das sieht man ja daran, dass große Rechtsschutzversicherer wie ERGO, ÖRAG, HUK und Roland überhaupt keine Schwierigkeiten haben, diese Sachen zu decken, während sich manche Rechtsschutzversicherer wie ARAG, DEVK und Allianz damit extrem schwertun.

Fürchten diese Versicherer eine Klagewelle? Oder was ist Ihre Vermutung?

Nein, denn sie sehen ja, dass es relativ wenig Schadensfälle gibt. Jedenfalls wenige im Verhältnis zu den verimpften Stoffen. Diese Schadensfälle sind aber teilweise wirklich schwer. Und sie sind aufgrund dessen, dass die Schäden groß sind – etwa bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall mit Folgeschäden – von einem erheblichen Ausmaß an materiellen und immateriellen Schäden begleitet.

Wir sind da in Größenordnungen von 80.000 bis 250.000 Euro unterwegs, wenn wir einen Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Das führt natürlich auch dazu, dass dementsprechend aufgrund der hohen Streitwerte für die Versicherung, so sie ein paar Fälle zu decken haben, ordentliche Beträge zusammenkommen.

Nehmen Sie nur rechtsschutzversicherte Mandanten auf?

Nein, wir nehmen grundsätzlich jeden. Wer selber klagen möchte, kann das auch tun. Wir schauen uns sehr genau an, welche Erfolgsaussichten in jedem Einzelfall bestehen.

Um mal zu erzählen, was die Gerichte sonst noch so im Lande veranstalten: Die überwiegende Anzahl der Gerichte geht tatsächlich in die Sachaufklärung, macht Beweisbeschlüsse. Das Landgericht Köln hat über zehn Beweisbeschlüsse erlassen, das Landgericht München zwei, Landgericht Ellwangen, Landgericht Oldenburg und so weiter.

Die gehen tatsächlich in die Sachaufklärung. Von manchen Gerichten sieht man dagegen schnelle Abweisungsurteile. Die werden dann medial sehr nach oben gepusht. Mit dem Ziel, den Geschädigten das Signal zu geben, hier ist nichts zu holen.

Es ist eher der Abschreckung geschuldet, dass über die abweisenden Verfahren gesprochen wird und über die Verfahren, die ordentlich laufen, die in die Beweisaufnahme gehen, eben nicht berichtet wird. Vor dem Landgericht Düsseldorf beispielsweise waren umfangreich Medien anwesend, während bei den Verfahren, wo wir in die Beweisaufnahme kommen, grundsätzlich nie Medien anwesend sind. Es wirkt hier fast so, als würden Informationen der Gerichte an die Medien durchgestochen.

Informationen worüber?

Über den Ausgang des Verfahrens oder den prognostizierten Ausgang der Verfahren.

Das heißt, Sie vermuten, wenn die Gerichte Sorge haben, dass Sie für Ihre Mandanten etwas erreichen können, dann sind die Medien plötzlich nicht mehr zugegen?

Richtig, dann kommen die einfach nicht mehr. Dann ist einfach keiner da, der sich für den Fall interessiert. Dann kommt gar keiner. Und wenn klar ist, dass es ein schnelles Abweisungsurteil geben wird, dann ist die Medienpräsenz da, weil nämlich die Zielsetzung ist, medial abzuschrecken.

Wer ist hier eigentlich Prozessgegner an der Stelle?

Derzeit haben wir als Prozessgeber immer die Impfstoff-Hersteller, das heißt BioNTech, Moderna, AstraZeneca, und am Anfang auch Johnson & Johnson. Die Impfstoff-Hersteller sind unsere Gegner, und es werden wohl auch in Zukunft die einen oder anderen dazukommen.

Der Staat selber nicht? Der hatte doch einen Haftungsausschluss für die Pharma ausgesprochen?

Es handelt sich dabei um Haftungsfreistellungsvereinbarungen, das heißt, der Hersteller haftet gegenüber dem Geschädigten zunächst einmal voll und darf sich dann aufgrund der vertraglichen Vereinbarung wieder an die Bundesrepublik Deutschland wenden und sich dort das Geld, was sie gezahlt haben, erstatten lassen. Das betrifft nicht die Anwaltsgebühren. Die Anwaltsgebühren kriegen sie direkt vom Staat gezahlt, das heißt, die Anwälte der Impfstoffhersteller werden unmittelbar aus Steuergeldern bezahlt.

Haben Sie denn das Gefühl, dass der Staat da schon besorgt draufschaut?

Nicht nur das Gefühl, sondern es ist ja bekannt, dass es eine zentrale Koordinierungsstelle gibt, die beim Bundesministerium der Gesundheit angesiedelt ist. Da dürfen Sie auch gerne nochmal nachfragen. Dort werden alle Eckstreitigkeiten koordiniert. Und dort wird auch gesehen, welches Verfahren an welchem Gericht konkret auf welche Weise verläuft. Deshalb liegen die zentralen Informationen, wie die Verfahren einzeln laufen, dem Bundesministerium für Gesundheit vor.

Bitte nochmal konkreter, warum das Ministerium involviert ist ...

Letztendlich zahlt das Bundesministerium für Gesundheit nachher als Erstattungsbetrag dem Hersteller den Betrag. Wirtschaftlich belastet ist nachher der Steuerzahler, und weil dieser wirtschaftlich belastet ist, ist deshalb von Anfang an eben das Bundesministerium der Gesundheit auf der Seite der Impfstoff-Hersteller unterwegs und sorgt mit Expertise und Zahlung der Anwälte dafür, dass die Klagen zur Abweisung gelangen sollen.

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Gab es da von Ihrer Seite Kontakte mit dem Gesundheitsministerium in irgendeiner Form, oder findet das gar nicht statt und es gibt auch keinen Anlass dafür?

Da gäbe es eigentlich einen Anlass dafür, nämlich sich einmal darüber zu unterhalten, ob nicht eine vergleichsweise Regelung möglich ist. Denn letztendlich sitzt Minister Lauterbach im Driver Seat und bestimmt, ob Vergleiche stattfinden oder nicht.

Dem Hersteller dürfte es reichlich egal sein, wenn er eine Haftungsfreistellungsvereinbarung geschlossen hat. Denn das, was rauskommt, ist letztendlich das, was dann der Steuerzahler zu tragen haben wird. Deshalb könnte man es auch abkürzen und unmittelbar mit dem Bundesministerium der Gesundheit sich darüber unterhalten, wie schlussendlich die gesamten Schadensfälle zur Regulierung kommen und wie man es am besten gestaltet.

Aber dafür scheint kein Bedürfnis zu bestehen, da die Marschroute dort immer heißt, letztendlich jedweden Schaden von der Pharma-Industrie fernzuhalten, und dazu gehört eben auch der Reputationsverlust, wegen Impfschäden verurteilt zu werden.

Nochmal zu dieser Haftungsfreistellung. Die greift doch nur, wenn es nicht fahrlässig oder grob fahrlässig zu diesen Schäden kam ...

Die Diskussion bezieht sich hauptsächlich auf die Fragestellung, dass eben auch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Herstellers nicht dazu führt, dass der Hersteller selbst zahlen soll, sondern auch, wenn der Hersteller vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt haben sollte, soll weiterhin der Steuerzahler zahlen.

Die Frage ist, ob das nicht ein Ordre-public-Verstoß ist, denn die Rechtsordnung kennt bei uns hier in Paragraph 278 BGB die Tatsache, dass man grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im Rahmen der Haftung nicht zivilrechtlich ausschließen kann. Warum das jetzt hier bei den Impfstoff-Herstellern gemacht worden ist, ist ein außergewöhnlicher Umstand.

Was glauben Sie, wie viele tatsächlich Impfgeschädigte laufen noch verdeckt herum? Haben Sie ein Gefühl dafür gekriegt über Ihre Arbeit? Wie kann man das zahlenmäßig einschätzen?

Es gab ja die Auswertung der Krankenkassenärztlichen Vereinigung, die die ICD-10 Codes ausgewertet haben, welche nach der Impfung ärztliche Betreuung benötigt haben. Und es waren ja immerhin laut Auswertung 5,5 Millionen ärztliche Betreuungen erforderlich.

Demzufolge werden es auch ein paar Millionen sein, die Folgen der Impfung davongetragen haben, jedenfalls substanziell viel mehr, als es derzeit aufgrund der Verdachtsmeldungen den Anschein hat.

Von den Verdachtsmeldungen weiß man ja ohnehin aufgrund von Studienauswertungen, dass lediglich zwischen ein und 13 Prozent der Verdachtsfälle gemeldet werden und der Rest im Dunkeln bleibt. Wenn man hier einen Durchschnittswert nimmt, dann sind maximal 5 Prozent derjenigen tatsächlich als Verdachtsfall gemeldet, die tatsächlich im Markt existent sind. Es gibt eine gigantische Untererfassung von Verdachtsmeldungen.

Aber vom Impfschaden oder von der Impfnebenwirkung hin zu einer Klage und zu einer Entschädigung, das ist ja nochmal ein anderer Schritt. Oder würden Sie sagen, dass jeder einen Anspruch auf eine Entschädigung hat?

Da spielen ganz viele Dinge eine Rolle. Da spielt primär der Arzt eine Rolle. Die schulmedizinische Ärzteschaft ist relativ schlecht ausgebildet, was die Fragestellung der Impfschaden und die Erkennung von Impfschäden anbetrifft, weshalb Impfschäden weitestgehend negiert werden.

Das führt dazu, dass man erst einmal als Geschädigter von Arzt zu Arzt rennt, und keiner kann helfen, bis am Ende tatsächlich doch festgestellt wird, dass ein Zusammenhang zur Impfung besteht, weil man dann irgendwann an einen Arzt gerät, der auch schon mal was von Impfschäden gehört hat und weiß, wie man sie im Rahmen einer Differentialdiagnostik zu anderen Themenkreisen abgrenzen kann.

Und bis man auf diese Ärzte gekommen ist und bis man überhaupt die Feststellung für sich selbst getroffen hat, ist meistens sehr, sehr viel Zeit verstrichen und den Geschädigten bereits sehr viel Leid widerfahren.

Es wurde viel darüber diskutiert, dass die vorgeschriebenen Aufklärungsgespräche durch die Ärzte nicht stattfanden. Es gibt auch Ärzte, die deshalb das Impfen nicht weitergeführt haben, weil sie dieses Aufklärungsgespräch nicht führen konnten. Müssen Ärzte jetzt auch eine größere Klagewelle fürchten?

Die Ärzte müssen sich in der Tat Sorgen machen. Vor allem in der Konstellation, dass sie den Geschädigten hätten sagen müssen, dass sie nichts wissen. Denn immerhin wussten sie ja, dass es sich um eine bedingte Zulassung handelt. Und die bedingte Zulassung impliziert nun mal zwangsläufig, dass die Fragestellung der Sicherheit und der Wirksamkeit und der Risiken erst teleskopiert für die Zukunft abgeklärt werden sollten, und in dem Augenblick, wo die Substanz schon im Markt verspritzt worden ist, gerade diese Erkenntnisse alle noch nicht vorlagen und auch bis heute übrigens nicht vorliegen.

Und darüber muss der Arzt eben seinen Patienten reinen Wein einschenken und sagen: Es handelt sich um eine bedingte Zulassung, ich kann über die Sicherheit und über die Risiken und auch über die Wirksamkeit keine tatsächlichen Mitteilungen machen. Die einzige Möglichkeit, legal zu impfen, wäre dann gewesen, erst über die Unmöglichkeit der Aufklärung aufzuklären und sich dann einen Aufklärungsverzicht erteilen zu lassen. Da teile ich voll und ganz die Rechtsauffassung von Dr. Gebauer und von Frau Professor Gierhake, die dazu ihren Beitrag ja schon sehr schön geleistet haben.

Bei den Impfungen wurden doch von den Patienten auch Papiere unterschreiben ...

Der Aufklärungsbogen ist kein Aufklärungsverzicht, weshalb schon die Aufklärung deshalb unwirksam, null und nichtig ist und insofern keine entsprechend wirksame Zustimmung in die Behandlung, also Verabreichung der Impfung, vorhanden ist. Ohne entsprechende Einwilligung in die Behandlung stellt sich die Behandlung als solche immer als Körperverletzung dar. Und das ist eben die Crux an der Geschichte, dass die Ärzte eigentlich jetzt Gefahr laufen, im Nachhinein aufgrund eben dieser mangelhaften Aufklärung letztendlich tatsächlich zu haften.

Aber wenn es fast jeden Arzt betrifft: Man kann doch nicht alle Ärzte ruinieren. Gibt es da nicht irgendein staatliches Sondergesetz, dass man nicht die ganze Welt verfolgen kann?

Nein, es gibt nichts dergleichen. Deshalb macht es Sinn, sich einmal zusammenzusetzen und insgesamt eine Lösung zu finden, denn Geschädigte völlig empathielos in die Klage hineinzuschicken, die mit ihren gesundheitlichen Schäden schwerstens zu kämpfen haben und meistens persönlich gar nicht mehr in der Lage sind, diesen Kampf selber aufzunehmen, sondern dann Betreuer haben oder Dritte, die sie dabei unterstützen, eben diese wahnsinnige Tortur noch mal auf sich zu nehmen, weil ihnen wirtschaftlich meistens gar nicht nichts anderes übrig bleibt, ist einfach entwürdigend sondergleichen und fügt sich überhaupt nicht in das Bild dieser Impfkampagne ein, nämlich dass Solidarität geübt werden sollte. Und wenn dann die Solidarität mit den Impfgeschädigten eingefordert wird, werden sie mit ihren Schäden allein gelassen. Das stößt bitter auf.

Ich bin ein Freund davon, dass jeder selbst bestimmt, was mit seinem Körper geschieht. Nur wenn er sich selber entscheidet für seinen Körper, was er gerne machen möchte, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht, dann bitte doch vollständig und richtig aufgeklärt. Und dann mag jeder gerne selber machen, was er gerne möchte. Und wenn er vollständig und richtig darüber aufgeklärt ist und über mögliche Folgen vollumfänglich Bescheid weiß, dann haben wir auch die Haftungsfragen anschließend nicht, die dann zu Schadenersatzforderungen führen. Denn diejenigen, die haben sich dann bewusst und gewollt in dieses Risiko eingelassen und fallen folgerichtig auch später gesellschaftlich nicht zur Last.

Zu unserem Bedauern begegnete uns bei den Aufklärungen zu den Impfungen gegen SarsCoV2 bisher keine korrekte Aufklärung.

Danke für das Gespräch!

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