Gestern erklärte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Nachfrage von Alexander-Wallasch.de, dass dem PEI keinerlei Kenntnis über die Unterschiede von Chargen vorliegen:
„Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Nein, nach den im Paul-Ehrlich-Institut vorliegenden Informationen gab es keine Chargenabhängige Häufung von Verdachtsfallmeldungen. Mit freundlichen Grüßen.“
Diese zu prüfen ist eine Kernaufgabe des PEI gemäß Infektionsschutzgesetz. Dort heißt es konkret, dass die impfenden Einrichtungen und Personen zum Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen dem PEI in festgelegten Zeitabständen die Chargennummer zu Verdachtsmeldungen mitliefern.
In zwei Antworten an Alexander-Wallasch.de erwähnt das PEI explizit, dass allerdings gar keine bestätigten Nebenwirkungen gemeldet wurden, sondern nur Verdachtsfälle von Nebenwirkungen. Das allerdings liegt im Wesen der Meldungen. Und es kann für eine Argumentation des PEI nur dann überhaupt von Bedeutung sein, wenn keine einzige Chance bestände, dass sich auch nur eine einzige Verdachtsmeldung bestätigt. So etwas zu behaupten, wäre allerdings grotesk.
Anwalt Tobias Ulbrich, der tausende von mRNA-Impfgeschädigte vertritt, berichtet, dass eine Kollegin von ihm, Rechtsanwältin Frau Dr. Meyer-Hesselbarth, eine Auswertung des PEIs von den Chargen zu den Verdachtsmeldungen haben wollte. Das PEI erklärte ihr gegenüber, dass zwar die Informationen als solche vorlägen, aber eine solche Auswertung nicht extra im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (behördliche Auskunftspflicht) angefertigt werden könne, wenn die Auswertung nicht vorliege.
„Womit sie erklärten, eine solche Auswertung nicht vorgenommen zu haben, weil sie ja ansonsten nach ihrer Diktion hätten eine solche vorlegen können“, schreibt Anwalt Ulbrich.
Der logische Schluss des Anwalts: Wer keine Daten erhebt, kann auch keine vorlegen. Aber die Erhebung dieser Daten wäre gesetzliche Pflicht des PEI gewesen.
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Anwalt Ulbrich hat weiter nachgefragt. Und das PEI erklärte dann ihm gegenüber, dass sie die Anzahl der erworbenen und an die Ärzte und Impfzentren vertriebenen Chargen und Dosen nicht herausgeben würden, da es sich um ein Betriebsgeheimnis des Herstellers handele. Das betreffe auch die Zahl der Dosen pro Charge.
Warum? Hier entsteht der dringende Verdacht, dass das PEI allein durch die Nachfrage in einen massiven Erklärungsnotstand geraten ist. Für Ulbrich gibt es entsprechend nur zwei Schlussfolgerungen:
„Entweder sie haben in den IFG-Anfragen gelogen und oder sie lügen jetzt, indem sie so tun, als hätten sie die Verdachtsmeldungen zu den Chargen ausgewertet.“
Und der Anwalt erinnert an einen relevanten Hinweis, der daraufhin deutet, dass das PEI auf bedrohliche Weise in Schieflage geraten ist: Alle anderen Länder, Dänemark, Niederlande, Spanien, Tschechien und nun auch die USA,. haben bereits erklärt, dass nur 12 bis 15 Prozent der Chargen alle gesundheitlichen Schäden verursachten.
Lügen all diese Länder und deren Gesundheitsministerien nach Angabe des PEI auch?
Anwalt Ulbrich fragt weiter:
„Ferner ist es dann wohl nicht Aufgabe des PEI gewesen, den knapp 400 Todesmeldungen bei der Chargen von Seiten des PEI nachzugehen, erst recht, wenn diese nur bis April 2021 verimpft worden seien?“
Zur Erinnerung: Das PEI ist eine „Arzneimittelaufsicht“. Wieder Anwalt Ulbrich fragt sich folgerichtig, ob das PEI nicht mittlerweile eher ein „Pharmalobbyblock der Impfhersteller ist, denen die Gesundheit der Bevölkerung am Allerwertesten vorbeigeht“.
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Kommentar von .TS.
"Betriebsgeheimnis": Neusprech für "vorsätzliche Vertuschung".
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Kommentar von Floyd Muller
Andere Quelle (Pfizer bzw. New York Times) zur Chargengröße:
How Pfizer Makes Its Covid-19 Vaccine
https://www.nytimes.com/interactive/2021/health/pfizer-coronavirus-vaccine.html
"Each batch will eventually yield up to 7.5 million doses of the vaccine."
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Kommentar von Floyd Muller
Das Paul-Ehrlich-Institut will nicht mitteilen wie viele Dosen pro Charge enthalten sind ("Das betreffe auch die Zahl der Dosen pro Charge.")
Meine Schätzung ist ca. 1,35 Millionen Impfstoffdosen pro Charge. Stand Dezember 2020.
Wie ich darauf komme?
Auf dieser Seite
https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2020/27-pei-erteilt-erste-chargenfreigaben-covid-19-impfstoff-comirnaty-deutscher-europaeischer-markt.html
steht:
"Das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat am 22.12.2020 als europäisches amtliches Arzneimittel-Kontrolllabor (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) für drei Chargen des Impfstoffs Comirnaty der Unternehmen BioNTech/Pfizer EU-Chargenfreigabezertifkate ausgestellt. Die drei Chargen umfassen insgesamt rund 4,1 Millionen Impfstoffdosen."