Der Nachzug zu Neubürgern verschwindet schwuppdiwupp aus der Statistik

Erst Masseneinbürgerung, dann Familiennachzug – ab 2027 dann auch für alle Ukrainer

von Alexander Wallasch

Verschleierter Familiennachzug© Quelle: Grok

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wird als Migrationswende gefeiert. Doch parallel steigen die Einbürgerungen auf Rekordniveau – und damit öffnet sich ein anderer, statistisch unsichtbarer Kanal. Wer den deutschen Pass erhält, kann Angehörige unter erleichterten Bedingungen nachholen. Die Herkunft als ehemaliger Flüchtling verschwindet aus den Zahlen. Ab 2027 droht durch ukrainische Geflüchtete der nächste Schub. Die Statistik zeigt nur „Nachzug zu Deutschen“. Was sie nicht zeigt, ist weitaus interessanter.

Von Januar bis Mai 2026 hat das Auswärtige Amt bereits 43.739 Visa zum Familiennachzug erteilt. Davon gingen 8.000 – knapp zwanzig Prozent – an Ehepartner deutscher Staatsbürger, der Rest an Angehörige von Ausländern. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage (BT-Drucksache 21/6879).

Was die Zahlen nicht zeigen, ist weitaus interessanter. Denn der Nachzug zu Deutschen enthält eine Teilmenge, die in den Migrationsstatistiken systematisch verschwindet: den Nachzug zu Eingebürgerten! Wer als Syrer, Afghanin oder Türke nach fünf oder acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, hört auf, in den Kategorien „Schutzberechtigter“ oder „Flüchtling“ zu existieren. Ab diesem Moment läuft der Familiennachzug unter der Überschrift „zu deutschen Staatsangehörigen“.

Die Herkunft der quasi einladenden Familiennachzugsperson – ganz gleich, ob sie 2015 als Asylbewerber kam – wird nicht mehr erfasst. Das Ausländerzentralregister speichert nur Ausländer. Nach der Einbürgerung ist die Person deutsch, und damit endet die statistische Nachverfolgbarkeit.

Das ist im Übrigen auch keine Verschwörungstheorie, sondern eine bürokratische Tatsache. Die Bundesregierung hat das im März 2026 (BT-Drucksache 21/4214) auf eine konkrete Anfrage hin ausdrücklich bestätigt: Eine Auswertung, ob und in welchem Umfang ehemalige Schutzberechtigte nach ihrer Einbürgerung Angehörige nachholen, findet nicht statt! Man dürfe und wolle nach dem Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht mehr unterscheiden. Gleichbehandlung. Punkt.

Gleichzeitig steigen die Einbürgerungszahlen seit Jahren stark. 2025 lag die Zahl nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts bei 332.500 – ein neuer Höchststand! Und um es noch bildlicher zu machen: Das sind die Einwohner von Koblenz, Trier oder Gütersloh zusammengenommen.

Syrer bildeten weiterhin die größte Gruppe. Viele von ihnen kamen zwischen 2014 und 2016. Die von der Ampelregierung verkürzte gesetzliche Wartezeit ist jetzt abgelaufen. Was danach passiert, bleibt in der öffentlichen Statistik weitgehend unsichtbar.

Die politische Wirkung ist vorhersehbar. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte seit Juli 2025 wird als „Migrationswende“ verkauft. In den Zahlen zum Nachzug zu Schutzberechtigten zeigt sich tatsächlich ein Rückgang. Doch der Kanal über die Einbürgerung bleibt offen und wächst mit der Zahl derjenigen, die den deutschen Pass erhalten. Der Nachzug zu Deutschen ist rechtlich privilegiert: Lebensunterhaltssicherung und Wohnraumnachweis spielen eine geringere Rolle. Die Hürden sind niedriger als bei vielen anderen Titeln.

Für die Aufenthaltszeiten der Syrer, Afghanen und auch Ukrainer – wir kommen gleich zu letzteren – ist es zudem bereits irrelevant, dass die Merz-Regierung die 3-Jahre-Einbürgerungen der Ampel wieder aufgehoben hat. Wer wirklich einen Effekt will, muss nicht nur zu acht Jahren zurückkehren, sondern Einbürgerungen von Asylanten oder Geduldeten, die in ihr Heimatland zurückkehren können – Flugverkehr nach Damaskus wurde wieder eröffnet – gänzlich aussetzen. Lieber auf einen eingedeutschten Paketboten verzichten, es wurde ja auch vorher geliefert.

In den etablierten Medien wird diese Verschiebung selten klar benannt. Man berichtet über die Visa-Gesamtzahlen, über Härtefälle und über die Aussetzung. Die Frage, welcher Anteil des Nachzugs zu Deutschen aus der früheren Fluchtmigration stammt, bleibt weitgehend ungestellt Auch in den kritischeren Medien wird der Punkt zwar gelegentlich gestreift, aber selten systematisch durchgerechnet. Die Zahlen sind da. Die Lücke auch. Die politische Konsequenz bleibt unterbelichtet.

Was hier passiert, ist keine große Täuschung, sondern etwas Alltäglicheres und deshalb Wirkungsvolleres: eine strukturelle Unsichtbarkeit! Oder zugespitzt: Eine Verschleierung des Familiennachzugs von Verschleierten.

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Die Zuwanderung über den Familiennachzug setzt sich fort, nur unter einem anderen Label. Die Statistik zeigt weiterhin „Nachzug zu Deutschen“. Sie zeigt nicht, dass ein wachsender Teil dieser Deutschen vor wenigen Jahren noch unter ganz andere Kategorien fiel. Wer die Zahlen ernst nimmt, muss diese Teilmenge mitdenken. Wer sie ignoriert, redet über eine Migrationsentwicklung, die so nicht stattfindet.

Erwartungsgemäß gibt es keine offizielle Langfristprognose des Statistischen Bundesamts. Die verfügbaren Zahlen und Einschätzungen aus Behörden und Kommunen deuten jedoch gefährlich darauf hin, dass sich hohe Niveau zunächst anhalten und in Teilen weiter steigen wird!

Und um den fortschreitenden Wahnsinn in Zahlen zu benennen: 2025 wurden erstmals auch die Antragszahlen systematisch erfasst: 467.400 Einbürgerungsanträge gingen ein – deutlich mehr als die 332.500 vollzogenen Einbürgerungen.

Noch eine Zahl: Etwa 90 Prozent der erledigten Verfahren endeten mit einer Einbürgerung.

Bei den Syrern aus der 2015/16-Kohorte ist der Höhepunkt vermutlich überschritten – ihre Einbürgerungszahl sank 2025 bereits um 21 Prozent. Gleichzeitig laufen aber weiterhin Anträge aus späteren Jahrgängen und aus anderen Herkunftsländern. Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial (bezogen auf die seit mindestens sieben bzw. zehn Jahren hier lebende ausländische Bevölkerung) lag 2025 bei gerade einmal 3,97 bzw. 5,51 Prozent. Damit ist das Potenzial gigantisch!

Entwarnung kann nicht gegeben werden. Im Gegenteil: Eigentlich müssten die Sirenen losgehen, wenn man diese Masseneinbürgerungen nicht befürwortet. Denn deutlich größer wird der nächste Schub voraussichtlich ab 2027. Dann erreichen die ersten größeren Gruppen ukrainischer Geflüchteter, die ab Februar 2022 kamen, die fünfjährige Voraufenthaltszeit.

Kommunen und der Deutsche Städtetag rechnen bereits mit einem „erneuten sprunghaften Anstieg“ der Antragszahlen und warnen vor einer dauerhaften Überlastung der Einbürgerungsbehörden. Bis zu 1,3 Millionen Ukrainer leben in Deutschland. Viele von ihnen könnten den Pass anstreben, sobald der kollektive Schutzstatus ausläuft und die Frist greift. Ab 2027 dürfte der ukrainische Anteil den syrischen als größten Treiber ablösen.

Und um zum Eingangsthema zurückzukehren: Jede weitere Einbürgerung vergrößert zugleich den Kreis derjenigen, zu denen künftig unter den erleichterten Regeln für Deutsche Familiennachzug möglich ist – und die in den klassischen Schutz- und Fluchtstatistiken nicht mehr auftauchen.

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