Der Skandal weitet sich aus. Der „Welt“ hat es jetzt über einen Informanten als Gewissheit veröffentlicht: Die Landesmedienanstalten sind mit ihrem KI-Tool KIVI zum verlängerten illegalen Arm des Verfassungsschutzes geworden. Die Stasi wäre vor Neid erblasst, die DDR würde heute noch in den Mauern von 1961 fortbestehen, wenn den Geheimdiensten des Regimes damals diese Möglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten.
Der von der „Welt“ aufgedeckte Skandal in einem Satz: Die Landesmedienanstalten spionieren flächendeckend und massenhaft mit KI und geben die Daten verdächtiger Schriftverbrecher an den Verfassungsschutz weiter. Das Werkzeug der Landesmedienanstalten heißt KIVI.
Als Anfang 2025 die Verfolgung der Landesmedienanstalten gegen mich begann, saß der Verfassungsschutz also mutmaßlich schon mit im Boot. Es besteht sogar der dringende Verdacht, dass der Austausch in beide Richtungen verläuft. Jedenfalls meldete sich plötzlich auch der bayerische Verfassungsschutz und beschuldigte mich, russische Narrative zu bedienen. Nachher musste er Aussagen revidieren, aber das wird in Zukunft sicher nicht mehr passieren. Also was, wenn der Verfassungsschutz Daten an die Landesmedienanstalten weitergibt und man sich gegenseitig mit KI bei der Verfolgung von Wallasch unterstützt?
Im Februar 2025 habe ich ein IT-Team gegen Honorar beauftragt, die KI „KIVI“ der Landesmedienanstalten zu untersuchen und ein Dossier darüber anzulegen. Als Arbeitsmaterial diente ein freigeklagtes, teilweise geschwärztes KI-Handbuch von 2022, das hier zu finden ist. Das Dossier stelle ich hier jetzt erstmals ungekürzt und für jeden kostenfrei zur Verfügung. Aber wichtig zu wissen im Vorfeld: Das Dossier ist ein Jahr alt, das Handbuch von 2022. Es ist also etliches dazugekommen. Sie sehen auch hier erst die Spitze des Eisbergs, der heute vor uns liegt. Was ist in den letzten vier Jahren (2022–2026) mutmaßlich dazugekommen?
Das 2022-Handbuch ist die letzte öffentlich freigeklagte Version. Seitdem hat sich einiges entwickelt (basierend auf offiziellen Angaben der Medienanstalten):Sprachausweitung: Seit ca. Juni 2025 auch Englisch und Arabisch (zuvor nur Deutsch). Das erweitert die Reichweite massiv auf internationale und migrantische Inhalte.
Bessere KI: Höhere Trefferquote durch mehr Trainingsdaten (Feedback aus Tausenden realen Fällen), wahrscheinlich multimodale Modelle (Text + Bild + Video besser integriert). Einige Berichte sprechen von Integration externer Machine-Learning-Dienste.
Mehr Plattformen / tiefere Suche: Besserer Telegram-Monitoring, mögliche Erweiterung auf weitere Kanäle oder besseres Crawling. Mehr automatische Regionen-Zuordnung und Batch-Verarbeitung.
Datenweitergabe & Kooperation: Explizite oder intensivierte Zusammenarbeit mit Polizei (LKA/BKA) und Verfassungsschutz – genau das, was die Welt jetzt enthüllt. Früher primär Staatsanwaltschaft, jetzt offenbar breitere „Weitergabe unter der Hand“.
Skalierung: Alle 14 Landesmedienanstalten nutzen es einheitlich. Mehr Fälle insgesamt (Zehntausende Funde, Tausende bestätigte Verstöße). Möglicherweise zentralere Datenhaltung oder bessere Statistiken.
Rechtliche/organisatorische Anpassungen: Interne Richtlinien zu Datenschutz, DSGVO, psychischer Belastung oder neue Workflows für Dossiers. Eventuell angepasste Kategorien oder Scoring für „Desinformation“/Extremismus.
Technische Updates: Neueres Handbuch (Versionen nach 1692 von Nov. 2022) würde neue Features, Security-Updates, geänderte Rollen oder erweiterte Admin-Funktionen zeigen.
Das System ist wahrscheinlich deutlich leistungsfähiger, multilingualer und stärker in die Sicherheitsarchitektur integriert als 2022. Die KI ist reifer, die Weitergabe an Verfassungsschutz & Co. offenbar etablierter – und genau das macht den aktuellen Skandal aus (fehlende gesetzliche Grundlage + Intransparenz).
Und hier nun nach der Werbung das Dossier von Anfang 2025 ungekürzt samt Fragenkatalog an die LMA für Journalisten – bedient Euch bitte:
Weiterlesen nach der Werbung >>>
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Analyse & kritische Betrachtung des IT-Tools „KIVI“ der Landesmedienanstalten
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG / TLDR; ................................................................................................................... 2
ALLGEMEIN ................................................................................................................................ 3
Kurzüberblick ......................................................................................................................... 3
Leistungsmerkmale von KIVI für Durchsuchungen ................................................................ 5
Einschränkungen .................................................................................................................... 6
Weitere Informationsquellen ................................................................................................. 6
RISIKEN & POTENZIAL ................................................................................................................ 7
1. Datenschutzrisiken ............................................................................................................. 7
2. Überwachung und Missbrauch .......................................................................................... 7
3. Fehlende Transparenz und Bias ......................................................................................... 7
4. Abhängigkeit von externen Diensten ................................................................................. 8
KRITISCHE FRAGEN ..................................................................................................................... 8
Technisch ................................................................................................................................ 8
Organisatorisch ...................................................................................................................... 9
MÖGLICHKEITEN ZUM SCHUTZ VOR KIVI ................................................................................ 11EINLEITUNG / TLDR;
Die Landesmedienanstalten in Deutschland verwenden ein Tool mit „künstlicher Intelligenz“
namens KIVI, um rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte im Internet zu bekämpfen.
Handelt es sich bei diesem Tool wirklich um „KI“ oder ist das nur eine
Marketingformulierung?
Der Begriff KI wurde in den letzten drei Jahren vor allem durch „Generative AI“ geprägt – das
sind Systeme, die z.B. Bilder und Texte erstellen (ChatGPT, DallE, Stable Diffusion, etc). Diese
Systeme haben mittlerweile weitreichende Fähigkeiten und können sogar autonom
verschiedenste Aufgaben erledigen. KIVI ist allerdings nicht mit diesen modernen KIs
vergleichbar. Es basiert auf DenseNN (Klassifizierung mittels „Deep learning), dem Naive-
Bayes-Verfahren und einer Sammlung von kommerziellen Bilderkennungs- und
Klassifizierungstools wie dem Amazon-Dienst „Rekognition“. KIVI könnte daher eher als
rückgekoppelte, stochastische Algorithmik bezeichnet werden anstatt als „KI“.
Die Landesmedienanstalten verwenden KIVI, um automatisiert das Internet zu durchsuchen
und um dann Inhalte zu markieren. Diese müssen anschließend von Menschen gesichtet und
ausgewertet werden. Das ist aktuell auch der „Bottleneck“ bei den Landesmedienanstalten.
Angeblich läuft das Tool nur eine Stunde am Tag, weil es zu viele Treffer ausgibt, um sie in
einem realistischen Zeitraum zu bearbeiten.
Man möchte sich nicht ausmalen, was es bedeuten würde, wenn moderne KIs die
menschlichen Mitarbeiter ersetzen würden um damit Tag und Nacht – ununterbrochen -die
Roh-Daten, die KIVI liefert, weiter auswertet und z.B. automatisiert zu Anzeige bringt.
Technisch wäre dies jedenfalls leicht denkbar. Möglicherweise wird auch zurzeit daran
gearbeitet.
Die nachfolgende Analyse beleuchtet den Sachverhalt im Detail und zeigt Möglichkeiten auf,
wie Websitebetreiber sich vor KIVI schützen könnten.ALLGEMEIN
Kurzüberblick
• KIVI baut auf die Smart Media Engine („KI-basierte Content-Discovery-Lösung“) der
Condat AG auf, ergänzt durch externe Funktionen. [1]
• Alle 14 Landesmedienanstalten nutzen KIVI. [2]
• Seit Einführung wurden mehr als 40.000 Funde mit KIVI überprüft. [2]
• Stand 07.02.2025: Mehr als 8.600 Verfahren wegen Rechtsverstößen eingeleitet dank KIVI
laut [2]
• Laut [4] seit Launch bis Juli 2024 mehr als 11.600 Straftaten überprüft und gemeldet.
• Aktuelle Weiterentwicklung von KIVI wird durch die Staatskanzlei NRW gefördert. [2]
• Es gibt Anfragen aus anderen europäischen Ländern, die dieses Tool ebenfalls nutzen
möchten
• Es gibt in KIVI für Inhalte 3 Oberkategorien, 6 Kategorien & 10 Unterkategorien [3]:
o Hassrede
▪ Gewalt/Menschenwürde
▪ Politischer Extremismus
• Volksverhetzung
• Holocaustverleugnung
• Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
o Jugendschutz
▪ Pornographie
• Realbildpornographie
• Hentai-Pornographie
▪ Offensichtlich schwere Jugendgefährdung
▪ Entwicklungsbeeinträchtigung
• Selbstgefährdung
• Erotik
• Drogenverherrlichung
o Werbung
▪ Werbung
• Kennzeichnungspflichtige Werbung
• Werbung mit Jugendschutzproblemen
• Bewertungsabstufungen des Inhalts: "Absolut unzulässig", "Relativ unzulässig",
"Entwicklungsbeeinträchtigend", "Werbung Jugendschutz", "Werbung Kennzeichnung",
"Kein Verstoß" [3]
• Gescannte Plattformen laut [5] (Stand 2023): VKontakte, X (ehem. Twitter), Telegram,
TikTok, Youtube, BitChute, GETTRQuellen:
[1]
https://web.archive.org/web/20250215130858/https://www.condat.de/loesungen/smart-
media-engine/
[2] https://web.archive.org/web/20250215125926/https://www.medienanstalt-
nrw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025-02/fuer-mehr-sicherheit-im-
netz.html
[3] handbuch.pdf
[4] https://web.archive.org/web/20250215110404/https://www.medienanstalt-
nrw.de/kivi.html
[5] https://web.archive.org/web/20250215110655/https://www.flurfunk-
dresden.de/2023/02/26/slm-die-kuenstliche-intelligenz-kivi-sucht-nach-pornos-und-hetze/
[6] https://www.heise.de/news/KI-sucht-rechtswidrige-und-jugendgefaehrdende-Inhalte-im-
Internet-7072959.htmlLeistungsmerkmale von KIVI für Durchsuchungen
• KIVI kann automatisierte und regelmäßige Internetsuchen durchführen, um potenziell
rechtswidrige Inhalte zu identifizieren. Dabei werden Suchbegriffe auf Basis eines
Wissensmodells definiert und kontinuierlich aktualisiert. [1]
• Das Tool ist in der Lage, dedizierte Suchen in sozialen Netzwerken durchzuführen und
dabei auch Reichweiteninformationen wie Follower-Zahlen oder Retweets zu
berücksichtigen. Dies ermöglicht eine gezielte Analyse von Social-Media-Inhalten. [1]
• KIVI kann spezifische, im Tool hinterlegbare URLs direkt crawlen (automatisiert auslesen)
und analysieren. Dies ist besonders hilfreich für die gezielte Überwachung bestimmter
Plattformen oder Anbieter (wie z.B. alexander-wallasch.de). [1]
• Neben Texten kann KIVI auch multimediale Inhalte wie Bilder, Videos und Audiodateien
analysieren. Hierbei kommen externe Dienste für Bild- und Videoanalysen zum Einsatz, z.
B. Reverse Image Search oder die Zerlegung von Videos in Keyframes. [1]
• Das Tool ist in der Lage, täglich mehr als 10.000 Seiten zu durchsuchen, was eine
erhebliche Zeitersparnis gegenüber manuellen Prozessen darstellt. [2]
• KIVI nutzt semantische Fingerabdrücke, um Inhalte unabhängig von Sprache oder
Dokumenttyp zu analysieren und zu klassifizieren. Dadurch können verwandte Inhalte
effizient erkannt werden, selbst wenn sie in unterschiedlichen Sprachen oder Formaten
vorliegen. [1]
• Bekannte Anbieter rechtswidriger Inhalte oder Plattformen, die gezielt durchsucht werden
sollen, können auf eine Blacklist gesetzt werden, während vertrauenswürdige Quellen auf
einer Whitelist geführt werden (wie z.B. der Zentralrat der Muslime). [1][4]
• KIVI wird laut der Condat AG durch tägliches Feedback von Mitarbeitern kontinuierlich
verbessert. Das System lernt aus bestätigten Verstößen und passt seine Algorithmen
entsprechend an. [2]
• Ursprünglich auf deutschsprachige Inhalte spezialisiert, wird KIVI mittlerweile auch für
englische und arabische Inhalte weiterentwickelt, um eine breitere Abdeckung zu
erreichen. [3]
• Externe Machine-Learning-Dienste werden integriert, insbesondere für die Analyse
multimedialer Inhalte wie Videos und Bilder, um beispielsweise die Erkennungsrate zu
verbessern. [1]Einschränkungen
• Die Durchsuchung ist laut der Condat AG auf öffentlich zugängliche Inhalte beschränkt;
geschützte oder private Bereiche (z. B. geschlossene Foren) können nicht direkt erfasst
werden. [1]
• Die Aktualität der Ergebnisse hängt von den Indizierungsintervallen der verwendeten
Suchmaschinen ab, die bis zu zwei Wochen betragen können. [1]
• Externe Dienste zur Analyse können zusätzliche Kosten verursachen und sind nicht immer
präzise genug (z. B. bei der Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Nacktbildern).
[1]
Quellen:
[1] angebot.pdf
[2] https://web.archive.org/web/20250215122706/https://www.plattform-lernende-
systeme.de/practical-exampels.html?AID=1543
[3] https://web.archive.org/web/20250215125926/https://www.medienanstalt-
nrw.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025-02/fuer-mehr-sicherheit-im-
netz.html
[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/allowlist-des-ki-verfahrens-kivi/
Weitere Informationsquellen
• https://web.archive.org/web/20220518152451/https://www.medienanstalt-
nrw.de/zum-nachlesen/recht-und-aufsicht/mit-kuenstlicher-intelligenz-zu-einer-
modernen-medienaufsicht.html -> im Original entfernt
• https://web.archive.org/web/20250215110404/https://www.medienanstalt-
nrw.de/kivi.html
• https://web.archive.org/web/20250215130439/https://www.bpb.de/lernen/digitale-
bildung/werkstatt/513732/ki-in-der-medienaufsicht-was-leistet-das-tool-kivi/
• https://web.archive.org/web/20250215130916/https://www.condat.de/medienaufsicht
en-nutzen-ki-tool-von-condat/
• https://rp-online.de/nrw/panorama/landesmedienanstalt-nrw-entwickelt-ki-tool-zur-
aufsicht-im-internet_aid-67879323
• https://web.archive.org/web/20250215110530/https://www.condat.de/mit-kivi-gegen-
hass-und-hetze-im-netz/
• https://web.archive.org/web/20250215110440/https://www.land.nrw/pressemitteilung
/mehr-medienkompetenz-schaerfere-regulierung-und-effektivere-rechtsdurchsetzung•https://web.archive.org/web/20250215131056/https://www.condat.de/loesungen/smar
t-media-engine/lfm-effektivere-medienaufsicht-im-digitalen-raum/
• https://web.archive.org/web/20250215132556/https://www1.wdr.de/nachrichten/land
espolitik/lfm-kivi-ki-tool-gegen-hass-im-netz-100.html
RISIKEN & POTENZIAL
1. Datenschutzrisiken
• Die Verarbeitung personenbezogener birgt das Risiko von Datenschutzverletzungen.
Besonders problematisch ist die Analyse von multimedialen Inhalten, da diese oft
Rückschlüsse auf Identitäten oder private Informationen ermöglichen.
• Die Speicherung großer Mengen an Daten, insbesondere in einer zentralen Datenbank,
könnte bei unzureichendem Schutz Ziel von Cyberangriffen werden. Dies betrifft auch die
Nutzung externer Dienste, bei denen Daten möglicherweise in Drittländer übertragen
werden, was zusätzliche DSGVO-Risiken birgt.
2. Überwachung und Missbrauch
• Massenüberwachung & Vorratsdatenspeicherung: Die Fähigkeit, automatisiert große
Mengen an Internetdaten zu durchsuchen und zu analysieren, könnte zur
Massenüberwachung genutzt werden.
• Profiling und Diskriminierung: KI-gestützte Tools können prinzipiell Profile über Personen
erstellen, die potenziell/vermeintlich rechtswidrige Inhalte teilen. Das kann zu
Fehlklassifikationen führen und Personen fälschlicherweise als Täter markieren.
• Einsatz für nicht vorgesehene Zwecke: Eine missbräuchliche Nutzung des Tools durch
eigene Mitarbeiter oder andere Akteure (z. B. staatliche Behörden außerhalb des
vorgesehenen Rahmens) kann zur Einschränkung der Meinungsfreiheit oder zur
unrechtmäßigen Überwachung von Personen führen.
3. Fehlende Transparenz und Bias
• Algorithmische Intransparenz: KI-Systeme können Entscheidungen treffen, deren Logik für
Nutzer oder Betroffene schwer nachvollziehbar ist. Dies betrifft insbesondere die
Klassifikation von Inhalten als rechtswidrig oder unproblematisch.
• Bias in der Analyse: Algorithmen könnten voreingenommene Ergebnisse liefern,
insbesondere wenn sie auf unzureichend diversifizierten Trainingsdaten basieren. Daskann beispielsweise dazu führen, dass bestimmte Gruppen oder Inhalte überproportional
häufig als problematisch eingestuft werden.
4. Abhängigkeit von externen Diensten
Externe Anbieter: Die Integration externer KI-Dienste (z. B. zur Bild- oder Videoanalyse) birgt
Risiken hinsichtlich der Kontrolle über die Datenverarbeitung und der Abhängigkeit von
Drittanbietern.
Kostenkontrolle: Die Nutzung externer Dienste kann hohe laufende Kosten verursachen, was
bei unzureichender Planung zu finanziellen Risiken führen könnte -> Pflicht zur
Wirtschaftlichkeit
KRITISCHE FRAGEN
Technisch
• Welche Arten von KI-Funktionalitäten kommen zum Einsatz?
• Welche externen Dienste werden von KIVI genutzt? Wurden diese Dienste auf
Datenschutzkonformität und Zuverlässigkeit geprüft?
• Welche expliziten KI-Modelle & -Services werden zur Erkennung und Kategorisierung von
Inhalten genutzt?
• Auf Grundlage welcher Daten wurden/werden die KI-Modelle trainiert?
• Wie wird sichergestellt, dass die KI-Algorithmen zuverlässig zwischen rechtswidrigen und
unproblematischen Inhalten unterscheiden können, insbesondere bei mehrdeutigen oder
kontextabhängigen Aussagen?
• Welche Maßnahmen gibt es, um die Anzahl von falsch-positiven und falsch-negativen
Ergebnissen zu minimieren?
• Wie wird verhindert, dass das System durch fehlerhafte Trainingsdaten oder
unzureichendes Feedback falsche Muster erlernt?
• Welche Sicherheitsmaßnahmen schützen die IT-Infrastruktur vor Cyberangriffen oder
Datenlecks?
• Wo werden die im Zusammenhang mit KIVI oder verknüpften Services erhobenen Daten
jeweils (zwischen-)gespeichert?
• Mit welchen Maßnahmen wird der Schutz von Persönlichkeitsrechten durch KIVI technisch
realisiert?
• Welche automatisierten Funktionalitäten bietet KIVI?
• Werden "do-not-crawl" policies (robots.txt) von Webseiten vom Crawler respektiert?
• Welche manuell ausführbaren Funktionalitäten bietet KIVI?• Wie wird technisch zwischen Urheberschaft und sog. Reposting unterschieden?
• Wie wird sichergestellt, dass nur notwendige Daten verarbeitet und keine sensiblen
Informationen ohne rechtliche Grundlage gespeichert werden?
• Gibt es Mechanismen zur Überprüfung der Durchsuchungsergebnisse durch unabhängige
Stellen?
• Welche Maßnahmen verhindern den Missbrauch des Tools für Zwecke außerhalb des
ursprünglichen Anwendungsbereichs (z.B. Überwachung ohne Rechtsgrundlage)?
• Sind die Algorithmen frei von Vorurteilen und Diskriminierung? Werden bestimmte
Gruppen oder Personen überproportional häufig überwacht oder falsch klassifiziert?
• Welche User-agents werden für das Crawling genutzt?
• Welche IP-Adresse(n) verwenden die eingesetzten crawler?
• Welche Accounts werden bei der Durchsuchung entsprechender Portale genutzt (z.B.
welcher Telegramaccount tritt öffentlichen Gruppen bei?)
Organisatorisch
• Welche Personengruppen & Parteien haben Zugriff auf KIVI direkt oder auf Inhalte, die
mithilfe von KIVI erstellt werden?
• Wer hat die Fachaufsicht über KIVI? (-> zielt auf das Thema nötige Staatsferne)
• Wie wird sichergestellt, dass externe Dienste nicht zu hohen Betriebskosten führen oder
ihre Verfügbarkeit langfristig garantiert ist?
• Wer entscheidet über die Durchführung manueller Durchsuchungen?
• Das Handbuch spricht von drei Ursprüngen für Vorfälle „Automatische Recherche“,
„Beschwerde“ und „Manuelle Recherche“. Wer kann diese Beschwerden einbringen?
• Auf welchen rechtlichen Grundlagen werden die Inhalte von KIVI kategorisiert?
• Auf welcher Grundlage werden manuelle Durchsuchungen von Internetinhalten
durchgeführt?
• Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt das automatische Crawling von Webseiten und
Social-Media-Profilen?
• Auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten von Dritten durch die
Condat AG verarbeitet und gespeichert?
• Wer hat die Aufsicht über die von der Condat AG gespeicherten personenbezogenen
Daten?
• Wie wird die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie
Wahrung der Rechte der Betroffenen durch die LMA sichergestellt?
(-> "anlage11-2.pdf" Punkt 4.1.)
• Welche Weisungen sind bisher durch die LMA an die Condat AG erfolgt im Rahmen von
Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung?
(-> "anlage11-2.pdf" Punkt 4.1.)• Wie viele Ersuchen zwecks Berichtigung oder Löschung der Daten durch Betroffene
wurden bisher durch die Condat AG an die LMA gemeldet? Wie wurde mit diesen Ersuchen
verfahren? (-> "anlage11-2.pdf" Punkt 4.3.)
• Wie viele Fälle der jeweiligen Ober- & Unterkategorien wurden bisher erfasst? Wie viele
wurden jeweils an staatliche Stellen weitergeleitet? (-> "handbuch.pdf" S. 51)
• Welche wesentlichen Änderungen technischer oder organisatorischer Maßnahmen
wurden bisher durchgeführt? (-> "anlage11-2.pdf" Punkt 3.3.)
• Welche Prozesse gibt es bei den LMA, die auf Grundlage der von KIVI erfassten Inhalte
ausgelöst werden? (z.B. Versenden von Hinweisschreiben etc.)
• Welche Websites sind auf der Whitelist & welche auf der Blacklist?
• Wer entscheidet über das White/Black-listing von Websites?
• Welche URLs sind bisher manuell durchsucht worden? (wie z.B. alexander-wallasch.de)
• Wie viele Inhalte wurden von den automatisch durchsuchten Plattformen bisher jeweils
erfasst?
• Wie viele der erfassten Inhalte wurden bisher gerichtlich als rechtswidrig bestätigt?
• Was ist die Definition von "Relativ unzulässig"? Wie wird mit solchen Inhalten
typischerweise verfahren?
• Wer ist verantwortlich für manuelle Recherchen und nach welchem Prinzip werden sie
durchgeführt?
• Wie und wo werden rechtswidrige Inhalte verwaltet, bei denen alleine der Besitz strafbar
ist?
• Welche URLs sind derzeit für automatische Durchsuchungen (Crawling) hinterlegt?
• Was ist der derzeitige Inhalt der KIVI-Stichwortliste (Keywords) für automatische
Durchsuchungen?
• Wie viele manuelle Durchsuchungen finden statt (monatlich)?
• Wie viele automatisierte Durchsuchungen finden statt (monatlich)?
• Wie wird mit Inhalten umgegangen, die zwar potenziell rechtswidrig sind, aber aus
anderen Ländern stammen und unter deren Rechtsprechung fallen?
• Wer trägt die Verantwortung für Fehlklassifikationen durch das Tool? Kann es zu
rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn Inhalte fälschlicherweise als rechtswidrig
gemeldet werden?
• Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden wie dem
Bundeskriminalamt (BKA)?
• Welche Prozesse existieren zur Übergabe von Fällen an juristische Instanzen?
• Die Identifikation potenziell rechtswidriger Inhalte könnte unbeabsichtigt auch legitime
Meinungsäußerungen erfassen. Wie wird verhindert, dass es zu einer Einschränkung der
Meinungsfreiheit kommt?
• Da KIVI von einem externen Anbieter entwickelt wurde (Condat AG), stellt sich die Frage
nach der Abhängigkeit der Landesmedienanstalten von privaten Unternehmen. Wie wirdgewährleistet, dass der Anbieter keinen unangemessenen Einfluss auf den Betrieb des
Tools hat?
• Werden Internetnutzer darüber informiert, dass ihre Inhalte analysiert werden? Gibt es
eine Möglichkeit, die Kriterien oder Algorithmen einzusehen, nach denen Inhalte als
rechtswidrig eingestuft werden?
• Wie können Betroffene erfahren, ob ihre Inhalte erfasst wurden?
• Wie können Betroffene ihr Recht auf Berichtigung oder Löschung ihrer Daten gemäß Art.
16 und 17 DSGVO ausüben?
MÖGLICHKEITEN ZUM SCHUTZ VOR KIVI
• IP-Blocking: IP-Adressen der Crawler für Websitezugriff explizit sperren. Dafür muss
bekannt sein, welche Server oder Agents von KIVI genutzt werden, bzw. wie diese Agents
funktionieren und über welche IP-Adresse(n) sie das Internet durchsuchen
• User-Agents blocken: Üblicherweise schickt jede Anfrage im Web einen „User-Agent“
-Text
mit, der angibt mit welchem Browser man sich auf eine Website verbindet (z.B. „Firefox“).
KIVI sollte hier auch einen eindeutig identifizierbaren User-Agent mitschicken, sobald KIVI
Webseiten durchsucht.
• CAPTCHA bei Websitezugriff einrichten: Captchas sind ein wirkungsvoller Schutz vor dem
Zugriff automatisierter Crawler und lassen sich relativ leicht implementieren. KIVI hat sehr
wahrscheinlich derzeit keine Möglichkeiten Captchas zu lösen.
• Rate Limiting: Begrenzung der Anzahl erlaubter Zugriffe pro IP-Adresse in einem
bestimmten Zeitraum. Crawler machen meist viele Anfragen in kurzer Zeit und man könnte
damit entgegenwirken – ist aber technisch leicht umgehbar.
• Maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt: Rechtlich bindende Hinweise auf der Website
platzieren, das maschinelles Auslesen untersagt wird. Das würde insbesondere eine
andere Ausgangslage im Angesicht von KI-Crawling ermöglichen, da z.B. Inhalte auch für
Trainingszwecke genutzt werden könnten.
Im Falle von KIVI würde ein IP-Blocking oder die Implementierung von CAPTCHAs ausreichen,
es schadet aber grundsätzlich nicht mehrere Methoden zu kombinieren, wenn man Crawling
generell stark erschweren möchte. Für maximale Wirkung bei minimaler Einschränkung für
den regulären Websitetraffic sollte nur auf das IP-Blocking i.V.m. User-Agent Blocking
zurückgegriffen werden.
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