Der Podcaster Benjamin Berndt steht unter Beschuss der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). Sein millionenfach gesehenes Interview mit Björn Höcke soll nachträglich zensiert werden, weil Höcke gesagt habe, die SA habe kein offizielles Motto gehabt – auch nicht „Alles für Deutschland“.
Genau diese Aussage erklärt die Behörde zur verbotenen Äußerung. Das ist pure Einschüchterung.
Wir beenden das jetzt: Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. und Dr. phil. Peter Többicke, der u. a. ehemaliger Dozent am Zentrum Innere Führung der Bundeswehr (ZInFü) in Koblenz war, haben eine erweiterte historische, begriffliche und rechtliche Stellungnahme vorgelegt. Dieses Gutachten beweist klipp und klar: Die SA hatte kein einziges, satzungsmäßig festgelegtes Motto.
„Alles für Deutschland“ war nur eine von vielen geklauten Losungen der Nazis. Höckes Aussage ist historisch vertretbar. Damit gibt es schon dem Grunde nach keinen Korrekturbedarf – unabhängig von einer Verfassungswidrigkeit der Norm.
Der Podcaster Benjamin Berndt „Ben“ wird von der LfM verfolgt. Sein monsterlanges Interview (4 Stunden und 36 Minuten) mit dem thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wurde bislang weit über sechs Millionen Mal angeschaut. Dort hatte Höcke wörtlich gesagt:
„Also keiner wusste, dass ‚Alles für D.‘ das Motto der SA war, weil man konnte es nicht wissen, denn die SA hatte kein Motto.“
Das ist die einzige Passage, die die LfM beanstanden konnte, trotz Höcke und fünf Stunden freier Redezeit. Sie sieht darin eine falsche Tatsachenbehauptung, die Ben Berndt nicht hinterfragt oder eingeordnet habe – obwohl Höcke genau wegen dieser Parole scheinbar schon zweimal verurteilt wurde. Der Kernvorwurf gegen Ben: Fehlende journalistische Einordnung einer nachweislich falschen Aussage. Nachweislich?
Dem erfolgreichen Podcaster steht RA Joachim Steinhöfel zur Seite. Dessen Hauptargumentation bislang: Das Vorgehen der LfM gegen seinen Mandanten sei verfassungswidrig. In der Marschrichtung folgt er RA Dirk Schmitz, der im Fall Niedersächsische Landesmedienanstalt gegen Wallasch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wird, wenn es sein muss.
Die LfM NRW hatte gegenüber Ben behauptet, dass die streitbefangene Aussage von Höcke falsche Tatsachenbehauptung gewesen sei. Er hätte dies zwingend mindestens als „falsch“ kennzeichnen müssen.
Das ambitionierte juristische Projekt besteht nun darin, den Beweis zu führen, dass diese Forderung der Landesmedienanstalten wegen Verfassungswidrigkeit der Norm keinen Bestand hat.
Es gibt aber gerade im Fall LfM ./. Ben noch eine sehr viel einfachere Beendigung dieses unsäglichen Angriffs: Nämlich die Entkräftung des Vorwurfs an sich.
Solche bösen Angriffe müssen engagierte Medien und ihre Anwälte im Schulterschluss gemeinsam abwehren: Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. hat im Auftrag von Alexander Wallasch mit Dr. phil. Peter Többicke ein Gutachten („Erweiterte historische, begriffliche und rechtliche Stellungnahme“) erarbeitet, dem die Beweisführung gelingt, dass „Alles für Deutschland“ nicht „das Motto“ der SA war.
Damit wird der Fall LfM ./. Ben Geschichte, es gibt keinen Fall mehr.
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Das Gutachten mit seiner Beweisführung stellen wir Ben und seinem Anwalt Joachim Steinhöfel zur Verfügung – das soll unser Beitrag im Kampf gegen die die Zensuranstalten sein. Wir können die koordinierten Angriffe von fast 200 Millionen Euro Budget gegen die Medienfreiheit nur gemeinsam abwehren.
Der Fall Ben ist mit dieser erweiterten historischen, begrifflichen und rechtlichen Stellungnahme von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. und Dr. phil. Peter Többicke historisch-rechtlich vom Tisch. Nach Einschätzung von RA Schmitz gibt es keinen „Fall Ben“ mehr. Die Wortwahl „Motto“ ist mehrschichtig, nicht „eindeutig klar“ - was die LfM NRW aber glauben machen möchte.
Hier die Original-Stellungnahme von Schmitz / Többicke als PDF.
Um was es im Kern geht:
Die Wortfolge „Alles für Deutschland“ ist keine nationalsozialistische Erfindung, sondern eine alte patriotische Formel, die bereits 1848 von König Ludwig I. verwendet wurde, 1931 als Parole des republikanischen Reichsbanners gegen die Nazis diente und 1946 – direkt nach der Nazi-Zeit sogar von den erklärten Antifaschisten Pieck und Grotewohl für das SED-Zentralorgan genutzt wurde.
Die SA hat sich die Formel intensiv angeeignet – vor allem durch Gravur auf den standardmäßigen Dienstdolchen –, sie jedoch nicht als einziges, förmlich satzungsmäßig festgelegtes Motto etabliert. Neben ihr standen andere ältere Leitformeln wie „Deutschland, erwache!“. Gerichtliche Entscheidungen, beginnend mit dem OLG Hamm 2006 („wie allgemein bekannt“), haben die Formel als strafbares SA-Kennzeichen nach § 86a StGB etabliert, obwohl eine historische Begründung nicht vorhanden war und die breite Bekanntheit erst durch die Prozesse selbst erzeugt wurde.
Der BGH bestätigte 2025 die Verurteilungen Björn Höckes in seiner Abweisung der Revision, da die SA-Aneignung für die strafrechtliche Symbolwirkung ausreiche. Der BGH hatte aber nicht festgestellt, dass „Alles für Deutschland“ ein „das Motto“ der SA war. Das gilt unabhängig von der älteren und nicht-exklusiven Geschichte. Die Stellungnahme kritisiert auch die Nutzung einer SA-Parole als heutige politischen Waffe „gegen Rechts“, fordert historische Mehrdeutigkeit anzuerkennen und betont die starke Indemnität parlamentarischer Äußerungen nach der Thüringer Verfassung.
Nach Analyse des Schmitz/Többicke-Gutachtens stehen die Chancen sehr gut, dass der Kampf der LfM gegen Ben mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewehrt werden kann. Sie liefert die exakte historische und juristische Begründung, dass Höckes Aussage - die SA hatte kein offizielles Motto - vertretbar ist, da die Formel nur eine angeeignete Losung und kein satzungsmäßig festgelegtes Motto war – damit liegt auch keine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Unabhängig von der Verfassungsfestigkeit der LfM-Forderung.
Das Schmitz/Többicke-Gutachten
20260715-alles-fuer-deutschland.pdf [355,3 KiB]
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