Gürtelrose oder Zahnschmerzen - Und ab achtzig Altersschwäche ...

Fangt endlich an, die mRNA-Opfer zu zählen und zu entschädigen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 8)

„Die stationäre Aufnahme erfolgte wegen einer peripheren Facialisparese links bei Zoster oticus"© Quelle: privat

Es ist fünf nach zwölf: Die Gesundheitsministerien, Gesundheitsämter, Institute, Statistiker und Krankenkassen müssen sofort und unter einer unabhängigen Leitung bei voller Transparenz alle mRNA-Schädigungen zurück bis zur ersten Injektion verfolgen, ermitteln und offenlegen.

Anschließend müssen die so ermittelten Daten der Justiz übergeben werden, um festzustellen, ob und wer hier verantwortlich ist, um entsprechende Anklagen, Prozesse und Verurteilungen vorzunehmen.

Aktuell werden immer mehr Fälle bekannt, die im zeitlichen Zusammenhang und/oder vom akuten Krankheitsbild her den Verdacht nahelegen, dass insbesondere im Zeitraum von Mitte 2021 bis Anfang 2022 eine Vielzahl von Verdachtsfällen einer mRNA-Schädigung aus Unkenntnis, aus Schlamperei oder sogar mutwillig nicht registriert wurden.

Wer via soziale Medien einen solchen Fall publik macht, der erschrickt sich schnell über das Echo: Fall für Fall wird erzählt, die allermeisten davon sofort glaubwürdig, der Erzähldruck auf Nachfrage sehr hoch, hier verschaffen sich Schicksale Gehör, die schon viel zu lange geschwiegen haben bzw. verschwiegen wurden.

Nur ein Beispiel: Da ist die Frau Mitte fünfzig, die gleich nach der ersten mRNA-Gabe mit starken Sehproblemen in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die Diagnose dort lautete Multiple Sklerose, der erste Schub ausgelöst durch die mRNA-Spritzung, wie eine Neurologin vermutete. Sie war hier nicht der erste Fall, schon früh riet die Ärztin ihren MS-Patienten dringend davon ab, sich impfen zu lassen. Und zwar solchen Patienten, die zuvor als erste Anwärter für die mRNA-Injektionen eingestuft wurden.

Und noch ein weiteres Beispiel: Da ist dieser junge Mann, der zunächst Johnson & Johnson und später eine Biontech-Injektion bekam. Er klagte schon wenige Tage später über sehr starke Kopf- und Ohrenschmerzen und insgesamt eine sehr schmerzempfindliche linke Kopfhälfte.

Am Folgetag verliert er die Kontrolle über sein linkes Augenlid und die gesamte Gesichtshälfte wirkt, als hänge sie herunter. Er wird ins Krankenhaus eingeliefert, dort ist die Gesichtshälfte mittlerweile durchgehend taub. Von dort wird er in ein weiteres Krankenhaus verlegt, dort wird unter anderem eine Lumbalpunktion durchgeführt. Nach einer Woche Krankenhaus wird er mit der mündlichen Diagnose „Gürtelrose“ oder „Zahnprobleme“ entlassen.

Auf seinem Entlassungsbrief (liegt der Redaktion vor) vom 4 November 2021 steht:

Diagnosen: „Fazialisparese links bei Zoster otiucs“
Therapie: „Aciclovor i.v., SDH Infussionstherapie“
Verlauf: „Die Stationäre Aufnahme erfolgte wegen einer peripheren Facialisparese links bei Zoster oticus. Unter Übungsbehandlung und der oben genannten Therapie trat nur eine leichte Befundbesserung ein. Wir entließen den Patienten in ihre ambulante Nachsorge.
Empfehlung: „Fazilisübungen, Uhrglasverband zur Nacht, Vidisic Augentropfen am Tag links, Bepathensalbe zur Nacht“
Medikation: „250 mg SDH i.v. über 5 Tage, Aciclovir 250 mg i.v. über 5 Tage, weiter Aciclovir 5 x 800 mg oral

Einmal hat ihn eine Ärztin im Krankenhaus gefragt, so berichtet er gegenüber alexander-wallasch.de, wie lange seine Corona-Impfung denn her sei. Er anwortete wahrheitsgemäß, diese Auskunft blieb allerdings folgenlos.

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Der Zustand des Patienten hat sich seitdem verbessert, aber nach wie vor hat er immer wieder zeitweilige Probleme mit der Sehkraft, Schwindel, Kopfschmerz und weiteren eher unspezifischen Symptomen. Er fühle sich „einfach nie mehr richtig gesund“, sagt er auf Nachfrage.

Die genannten Ämter und Stellen müssen jetzt unverzüglich damit beginnen, solche Fälle auch rückwirkend bis Anfang 2021 nach Aktenlagen festzustellen, zu registrieren und öffentlich zu machen.

Was hier am vorgestellten Beispiel als „Gürtelrose“ diagnostiziert wurde in zeitlicher Nähe ( 7 Tage) zu den mRNA-Injektionen, muss als mutmaßlicher mRNA-Schaden nachverfolgt werden.

Die behandelnden Ärzte müssen idealerweise zu jedem einzelnen Fall befragt werden. Hier ist Eile geboten, damit ein Zeitraum von drei Jahren vom Schaden bis zur Nachverfolgung nicht überschritten wird.

Nach den Befragungen müssen Anklagen geschrieben, Prozesse geführt und Entschädigungen, Wiedergutmachungen und Schmerzensgelder verhandelt werden. In der gleichen Dringlichkeit muss den Betroffenen ein Rechtsbeistand bei voller Kostenübernahme bewilligt werden.

Es müssen Soforthilfen bereitgestellt werden, um auch finanzielle Einbußen und Arbeitsplatzverlust nach mutmaßlichem mRNA-Schaden schnellstmöglich abzufangen. Hier sollten zudem schnellste Bewilligungszeiträume von vorneherein festgeschrieben werden.

Die Feststellung der mutmaßlich Geschädigten sollte ebenfalls innerhalb eines engen Zeitfensters umfänglich erfolgen. Jene festgestellten oder über einzurichtende Meldeportale aufgenommenen mRNA-Schädigungen müssen bis zu diesem Datum überprüft sein. Fälle, die noch nicht überprüft werden konnten, gelten dann automatisch als entschädigungswürdig.

Die Gesundheitsministerien, Gesundheitsämter, Institute, Statistiker und Krankenkassen sollten ihre Arbeit jetzt beginnen müssen. Es ist schon unnötig zu viel Zeit vergangen. Vielfach aus Schlamperei, aus Gleichgültigkeit, Unwissenheit oder etwa, um die Katastrophe mutwillig zu verschleiern.

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