Anschließend müssen die so ermittelten Daten der Justiz übergeben werden, um festzustellen, ob und wer hier verantwortlich ist, um entsprechende Anklagen, Prozesse und Verurteilungen vorzunehmen.
Aktuell werden immer mehr Fälle bekannt, die im zeitlichen Zusammenhang und/oder vom akuten Krankheitsbild her den Verdacht nahelegen, dass insbesondere im Zeitraum von Mitte 2021 bis Anfang 2022 eine Vielzahl von Verdachtsfällen einer mRNA-Schädigung aus Unkenntnis, aus Schlamperei oder sogar mutwillig nicht registriert wurden.
Wer via soziale Medien einen solchen Fall publik macht, der erschrickt sich schnell über das Echo: Fall für Fall wird erzählt, die allermeisten davon sofort glaubwürdig, der Erzähldruck auf Nachfrage sehr hoch, hier verschaffen sich Schicksale Gehör, die schon viel zu lange geschwiegen haben bzw. verschwiegen wurden.
Nur ein Beispiel: Da ist die Frau Mitte fünfzig, die gleich nach der ersten mRNA-Gabe mit starken Sehproblemen in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die Diagnose dort lautete Multiple Sklerose, der erste Schub ausgelöst durch die mRNA-Spritzung, wie eine Neurologin vermutete. Sie war hier nicht der erste Fall, schon früh riet die Ärztin ihren MS-Patienten dringend davon ab, sich impfen zu lassen. Und zwar solchen Patienten, die zuvor als erste Anwärter für die mRNA-Injektionen eingestuft wurden.
Und noch ein weiteres Beispiel: Da ist dieser junge Mann, der zunächst Johnson & Johnson und später eine Biontech-Injektion bekam. Er klagte schon wenige Tage später über sehr starke Kopf- und Ohrenschmerzen und insgesamt eine sehr schmerzempfindliche linke Kopfhälfte.
Am Folgetag verliert er die Kontrolle über sein linkes Augenlid und die gesamte Gesichtshälfte wirkt, als hänge sie herunter. Er wird ins Krankenhaus eingeliefert, dort ist die Gesichtshälfte mittlerweile durchgehend taub. Von dort wird er in ein weiteres Krankenhaus verlegt, dort wird unter anderem eine Lumbalpunktion durchgeführt. Nach einer Woche Krankenhaus wird er mit der mündlichen Diagnose „Gürtelrose“ oder „Zahnprobleme“ entlassen.
Auf seinem Entlassungsbrief (liegt der Redaktion vor) vom 4 November 2021 steht:
Diagnosen: „Fazialisparese links bei Zoster otiucs“
Therapie: „Aciclovor i.v., SDH Infussionstherapie“
Verlauf: „Die Stationäre Aufnahme erfolgte wegen einer peripheren Facialisparese links bei Zoster oticus. Unter Übungsbehandlung und der oben genannten Therapie trat nur eine leichte Befundbesserung ein. Wir entließen den Patienten in ihre ambulante Nachsorge.
Empfehlung: „Fazilisübungen, Uhrglasverband zur Nacht, Vidisic Augentropfen am Tag links, Bepathensalbe zur Nacht“
Medikation: „250 mg SDH i.v. über 5 Tage, Aciclovir 250 mg i.v. über 5 Tage, weiter Aciclovir 5 x 800 mg oral
Einmal hat ihn eine Ärztin im Krankenhaus gefragt, so berichtet er gegenüber alexander-wallasch.de, wie lange seine Corona-Impfung denn her sei. Er anwortete wahrheitsgemäß, diese Auskunft blieb allerdings folgenlos.
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Der Zustand des Patienten hat sich seitdem verbessert, aber nach wie vor hat er immer wieder zeitweilige Probleme mit der Sehkraft, Schwindel, Kopfschmerz und weiteren eher unspezifischen Symptomen. Er fühle sich „einfach nie mehr richtig gesund“, sagt er auf Nachfrage.
Die genannten Ämter und Stellen müssen jetzt unverzüglich damit beginnen, solche Fälle auch rückwirkend bis Anfang 2021 nach Aktenlagen festzustellen, zu registrieren und öffentlich zu machen.
Was hier am vorgestellten Beispiel als „Gürtelrose“ diagnostiziert wurde in zeitlicher Nähe ( 7 Tage) zu den mRNA-Injektionen, muss als mutmaßlicher mRNA-Schaden nachverfolgt werden.
Die behandelnden Ärzte müssen idealerweise zu jedem einzelnen Fall befragt werden. Hier ist Eile geboten, damit ein Zeitraum von drei Jahren vom Schaden bis zur Nachverfolgung nicht überschritten wird.
Nach den Befragungen müssen Anklagen geschrieben, Prozesse geführt und Entschädigungen, Wiedergutmachungen und Schmerzensgelder verhandelt werden. In der gleichen Dringlichkeit muss den Betroffenen ein Rechtsbeistand bei voller Kostenübernahme bewilligt werden.
Es müssen Soforthilfen bereitgestellt werden, um auch finanzielle Einbußen und Arbeitsplatzverlust nach mutmaßlichem mRNA-Schaden schnellstmöglich abzufangen. Hier sollten zudem schnellste Bewilligungszeiträume von vorneherein festgeschrieben werden.
Die Feststellung der mutmaßlich Geschädigten sollte ebenfalls innerhalb eines engen Zeitfensters umfänglich erfolgen. Jene festgestellten oder über einzurichtende Meldeportale aufgenommenen mRNA-Schädigungen müssen bis zu diesem Datum überprüft sein. Fälle, die noch nicht überprüft werden konnten, gelten dann automatisch als entschädigungswürdig.
Die Gesundheitsministerien, Gesundheitsämter, Institute, Statistiker und Krankenkassen sollten ihre Arbeit jetzt beginnen müssen. Es ist schon unnötig zu viel Zeit vergangen. Vielfach aus Schlamperei, aus Gleichgültigkeit, Unwissenheit oder etwa, um die Katastrophe mutwillig zu verschleiern.
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Kommentare
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Kommentar von Bernhard Rossi
Wir waren am Wochenende nach langer Zeit auf einer Verwandtenfeier eingeladen. Nach dem Tod des 80-jährigen Patriarchen im April 2021 und dem Tode seiner 77-jährigen Ehefrau im April 2022, kurz nach Feststellung eines Lungenkarzinoms im Januar 2022, quälen sich jetzt aktuell Schwiegertochter und Sohn mit unbekannten Symptomen. Und wurden nach der Überweisung ins Krankenhaus dort unverzüglich wieder nach Hause geschickt.
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Kommentar von WF Beck
Wer sollte das aufarbeiten?Alle unmittelbaren und mittelbaren staatlichen Institutionen waren und sind noch immer Spritzbruehe Impffanatiker. Hier in meiner Wohngemeinde hat der Bürgermeister, eine Impfpartie veranstaltet. Freie Wähler mit dunkelgrünen Unterhosen. Ein Krähe hackt der anderen doch nicht die Augen aus. Diese gesamtstaatlichen Totalversager erinnern stark an die politischen Eliten in der DDR. Und zur Zeit wird der Ökofaschismus ausgebaut. Grüne Irre fordern schon die Errichtung von Umerziehungslagern.
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Kommentar von Herbert K.
Habe ich ganz vergessen:
Die Strafen gehen von "sich 1 x laut schämen" bis hin zu "3 x laut sagen : ich entschuldige mich"
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Kommentar von Herbert K.
Ja genau, alles aufarbeiten.
Die Aufsicht übernimmt unser Gesundheitsminister unter Oberaufsicht vom Kanzler, Buprä und obersten Verfassungsrichter.
Um die Anklagen kümmert sich der OSta von Rügen und die Urteile fällt im Namen des bunten Volkes der Oberste Richter von Wangerooge.
So in etwa könnts was werden.
Achja, die Schöffen werden gestellt von Afghanen, Syrern, Senegalesen um nicht zu vergessen auch Ukrainischen sich hier in Genesung befindlichen Soldaten.
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Kommentar von Punti Zincati
Eine juristische Aufarbeitung und Strafverfolgung ist in der Tat dringend geboten, wird jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit nie stattfinden, da der Kreis der Täter einfach zu gross ist und auch die Justiz selbst bis hinauf zu Muttis Stephan tief verstrickt ist.
Was die Entschädigungszahlungen betrifft, bin ich etwas anderer Ansicht. Wer gegen seinen erklärten Willen gezwungen wurde, hier ist beispielsweise an Insassen von Einrichtungen zu denken, ist selbstverständlich zu entschädigen. Das gilt ebenso für Schutzbefohlene, d.h. etwa Kinder völlig verantwortungsloser Eltern, unter Vormundschaft stehende Menschen mit Behinderung oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit. Kurz, all jene, die gezwungen wurden oder aufgrund geistiger Einschränkung die Folgen ihrer Entscheidungen nicht überblicken konnten, sind in meinen Augen zeitnah und vollumfänglich zu entschädigen.
Alle anderen haben ihr informiertes Einverständnis erklärt, ob aus Dummheit, Ignoranz, Opportunismus oder Überzeugung ist irrelevant. Wer ins Kasino geht um zu zocken, muss die Verluste hernach auch selber tragen.
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Kommentar von Dude
Holland hat den Anfang gemacht, der BBB schließt nach meinem Kenntnisstand keine, der Sache dienende Koalition mehr aus, und an dieser Partei führt für den young global leader Rutte kein Weg mehr vorbei. In Frankreich suchen linke und rechte (hier insbesondere der RN, Rassemblement National) bei den kommenden Mißtrauensanträgen gegen den young global leader Macron den Schulterschluß. Marine LePen hat signalisiert, dass sie jeden der Anträge unterstützen wird.
Österreich als "fundamentale" Corona-Diktatur schafft auf die Forderung der FPÖ(?) einen Corona-Entschädigungsfond mit aktuell 30 Mio. und Forderungen nach einem neutralen Corona-Gerichtshof werden laut.
Dänemark erlaubt erstmals die Abschiebung syrischer Flüchtlinge nach Syrien.
England, siehe Aro61 oder den Artikel auf sciencefiles.org.
Und Deutschland?
...in Stralsund wurde ein Antrag der Afd gegen das Gendern mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen.
...ach ja, wir sind da noch im Wahlrecht erfolgreich einen Schritt weiter in Richtung Diktatur und unsere Häuptlinge finden den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Guten Morgen Deutschland! Äh Sorry, GUTE NACHT Deutschland!!!
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Kommentar von Aro61
Nein Herr Wallasch, nichts davon wird passieren. Sehr interessant ist die Reaktion des Unterhauses in Großbritannien bei der Rede des Abgeordneten Andrew Bridgen am Donnerstag. Und der verliest nur Daten des eigenen Gesundheitsministeriums. Genauso würde es in Deutschland laufen. Fluchtartiges Verlassen des Plenums. Nichts sehen, nichts hören, nicht reden. Aus die Maus.
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Kommentar von Inkognito
Ein sehr interessanter Artikel Herr Wallasch. Alles Gute an den jungen Mann