Sonntag 21:45, Talkshow zur besten Sendezeit der Öffentlich-Rechtlichen nach dem Polizeiruf 110. Thema heute bei Miosga: „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ Nach dem Spiegel, der Bundesregierung, den Grünen und ihrem Vorfeld mit drei Demonstrationen jetzt also die nächste Kampagnenstufe hin zur Gesetzesverschärfung hin zu gläsernen sozialen Medien, Klarnamenpflicht, Meme- und KI-Kontrolle und weiteres mehr.
Aber das Kind ist ja längst in den Brunnen gefallen, die Kampagne ist enttarnt, die neuen Medien haben aufgepasst. Noch gibt es diese neuen Wächter – trotz Landesmedienanstalten, Verfassungsschutz und Kontosperren
Caren Miosga startet die Kampagne mit Collien Fernandes im Einzelgespräch vor geladenen Zuschauern. Sicherheitshalber werden die Anwälte von Ulmen zitiert, die widersprechen. Von zehntausenden Demonstranten ist die Rede, in Wahrheit waren es ein paar tausend.
Miosga gibt einen Transparenzhinweis: Fernandes sei bisweilen auch für den NDR tätig. Das reicht natürlich lange nicht, um die Kampagne insgesamt transparent zu machen.
Collien Fernandes berichtet zunächst, was ihr Ehemann getrieben haben soll. Die Wucht gegen den Ex funktioniert aber nur, wenn es zum gesamtgesellschaftlichen Problem wird. Schnell wird deutlich: Fernandes wird von Miosga als Heldin aufgebaut, die sich stellvertretend für alle betroffenen Frauen – jede fünfte sollen es nach Miosga sein – geopfert hat. Aber wo sind die Anwälte von Ulmen, wo ist Ulmen?
Das muss man sich vorstellen: Ulmen wäre ebenfalls eingeladen gewesen. Im TV der alten Bundesrepublik hieß das „Ehen vor Gericht“. Oder etwas später: Live-Talk mit Bärbel Schäfer.
Fernandes erzählt, sie habe zwei Wohnsitze, einen in Deutschland, einen in Spanien. Das mache es etwas kompliziert zu bestimmen, wo der Fall verhandelt wird. Aber was genau? Fernandes spricht von einem Dunkelfeld, von Deutschland als Täterland. Das kennt man aus einem anderen Kontext.
Keine Deepfakes? Fernandes erklärt, es seien streng genommen keine Deepfakes. Da müsse gesetzlich nachgeschärft werden.
Der Begriff Catfishing oder Catfish findet hier überhaupt nicht statt. Aber er beschreibt doch präzise, was Frau Fernandes verzweifelt sucht. Catfishing ist eine Masche, bei der eine falsche Identität vorgetäuscht wird. So wie es Ulmen getan haben soll.
Fernandes weist darauf hin, dass Delikte aus dem Umfeld mitunter innerhalb von drei Monaten zur Anzeige gebracht werden müssen – aber die Opfer seien doch traumatisiert, da müsse der Gesetzgeber nachschärfen.
Miosga streut immer wieder ein, dass die Unschuldsvermutung für Ulmen gilt. Aber die Moderatorin ist dabei bemüht, den Namen nicht zu nennen. So bleibt diese dunkle Wolke über „dem Mann“ generell erhalten.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Wenn es im Zentrum ein Ehekrieg ist, den Ulmen und Fernandes hier führen, dann muss man Fernandes eines klar attestieren: Selten war eine Frau besser munitioniert. Und nicht einmal die Anwälte bestreiten explizit, dass Ulmen solche Profile angelegt hat. Aber keine Deepfakes!
Collien Fernandes sitzt nach ihrer Viertelstunde nicht mehr mit in der großen Runde. Ihre Aufgabe in dieser Kampagne ist erfüllt.
Was dann folgt, hier beispielhaft in zwei Zitaten zusammengefasst. Das erste Wort soll der sozialdemokratischen Justizministerin gehören und das zweite dem ebenfalls anwesenden Redakteur der Süddeutschen Zeitung, Ronen Steinke.
Stefanie Hubig lässt hier die Katze aus dem Sack, um was es beim „Fall“ Fernandes-Ulmen wirklich geht:
„Wir wollen künftig unterscheiden einmal zwischen pornografischen Deepfakes und zwischen anderen Deepfakes. Also es gibt ja den Fall eines bekannten Fernseharztes, der angeblich wirbt für bestimmte Medikamente, das sind keine pornografischen Deepfakes, aber es sind eben Deepfakes. Da soll das Verbreiten künftig strafbar sein. Und bei den pornografischen Deepfakes soll aber schon das Herstellen und dann eben auch das Verbreiten, das Posten, entsprechend strafbar werden.“
Und dann wäre da noch Ronen Steinke:
„Auch gutwillige Menschen zweifeln da eine Sekunde lang. Weil in der Tat, wenn man sich vorstellt, jemand malt mit Stift und Papier einen Filmstar, den er bewundert, und zieht den dann nackt aus, das zeigt er niemand anderem, wäre man bislang nicht so, dass man sagen würde, das ist bereits strafwürdig. Aber ich glaube, es ist schon wert, den Gedanken Raum zu geben, dass es die sexuelle Selbstbestimmung von jemandem verletzt. Die Gefahr besteht, dass das jemand anders sehen kann. Und es ist auch etwas: Möchte man das? Das Fremde mit einem so etwas anstellen? Was in der Fantasie geschieht, ist das eine. Aber was auf Papier oder am Computer, auf Festplatte geschieht, ist was anderes. Ich glaube schon, dass es legitim ist, da eine Grenze zu ziehen.“
Muss man das noch kommentieren? Geht es noch irrer? Eine fast sexuell motivierte totalitäre Fantasie eines durchgeknallten Redakteurs der Süddeutschen Zeitung, der auch noch eine juristische Ausbildung haben soll.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung