Die mit knapp 200 Millionen Euro Zwangsgeldgebühren ausgestatteten 14 Landesmedienanstalten haben sich in vier weiteren übergeordneten Institutionen zusammengeschlossen, die ihre Einflussnahme und Durchsetzungskraft gegen freie Medien weiter steigern.
Da gibt es zum einen die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten (GGS) und die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, heute meist „die medienanstalten“ – ALM genannt, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Der oder die Vorsitzende dieser Institutionen wird von den 14 Landesmedienanstalten gewählt. Aktuell ist das Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), der als Grundgehalt 230.000 Euro im Jahr bekommt; sein Vorgänger soll sogar 320.000 Euro mitgenommen haben, mehr als der Bundeskanzler. Vorgängerin von Schmiege war Eva Flecken, Präsidentin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg.
Gegen Alexander-Wallasch.de geht die Niedersächsische Landesmedienanstalt vor. Federführend war hier in der Sonderkommission (Prüfgruppe Wallasch) gegen Alexander Wallasch die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, weil Eva Flecken bis Ende 2025 Vorsitzende der genannten Institutionen inklusive ALM war.
Flecken und Schmiege trafen sich im Herbst 2025 auf dem Dach des Kanzleramtes um mit Noch-Kulturstaatsminister Wolfram Weimer über die anvisierte milliardenschwere Digitalabgabe zu sprechen, die man wohl unter sich aufzuteilen gedenkt, um sie in Gutsherrenart als Demokratieabgabe an regierungsnahe gefügige NGOs oder wen immer zu verteilen. Die Macht der Landesmedienanstalten soll hier mit einem gigantischen Budget aufgefettet werden – am besten zukünftig noch unabhängig von der Bundesregierung, dann bleibt man schlagkräftig, wenn mal die „falsche“ Bundesregierung die Macht übernimmt?
Eva Flecken hatte jüngst für einen Skandal gesorgt, als sie in einem Podcast davon sprach, dass die Landesmedienanstalten Portale auch verbieten könnten.
Dafür interessierte sich die Politik nicht. Lediglich Abgeordnete der AfD-Opposition in den Landtagen stellten Fragen an die Landesregierungen. Niedersachsen fragte ebenso, wie AfD-Abgeordnete aus dem Berliner Abgeordnetenhaus.
Die Berliner haben jetzt Antworten bekommen, die Alexander-Wallasch.de exklusiv vorliegen.
Schriftliche Anfrage der AfD vom 9. Februar 2026 „zur Meinungsfreiheit, die Rolle der MABB und Zensurfantasien im Fall Flecken.“ Antwort kam am 18. Februar 2026.Eine Vorbemerkung der Fragesteller:
„Eva Flecken, Chefin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, spricht öffentlich über Medienverbote. In einem Gespräch am 13.1.2026 wird NIUS explizit benannt. Eva Flecken erklärt, dass ganze Angebote als ultima ratio verboten werden können, nicht nur einzelne Beiträge. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit und nicht das Ansehen im Establishment. Daher ist diese Aussage zeitvergessen und wirkt auf viele engagierte Staatsbürger bedrohlich.“
Die AfD-Abgeordneten Ubbelohde und Eschricht wollten unter anderem wissen, wo im Landes-Medienrecht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die Kompetenz eingeräumt wird, ganze Medienangebote zu verbieten:
„Bitte legen Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen vor.“
Für die Berliner Staatskanzlei antwortete Florian Graf als Chef der Senatskanzlei in Vertretung des regierenden Bürgermeisters. Er bestätigte den Fragestellern, dass ein Verbot ganzer Medienangebote grundsätzlich möglich sei:
„Die maßgebliche Rechtsgrundlage für das Handeln der Landesmedienanstalten ergibt sich aus dem Medienstaatsvertrag der Länder (MStV) in der Fassung des Siebten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit dem 1. Dezember 2025. Einschlägig ist § 109 Absatz 1 MStV, der als spezielles Ordnungsrecht Maßnahmen der zuständigen Landesmedienanstalt gegen Rundfunkanbieter und Telemedienanbieter bei Rechtsverstößen gegen den MStV regelt. In einer nicht abschließenden Aufzählung werden hier die Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf als mögliche Maßnahmen der zuständigen Landesmedienanstalt normiert.
Die Untersagung unterliegt als Aufsichtsmittel von besonders hoher Eingriffsintensität strengen Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit (vgl. § 109 Absatz 2 MStV). Stellt die MABB fest, dass ein Rundfunkveranstalter oder Telemedienanbieter die rechtlichen Bindungen nach dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV BE-BB) oder einer auf Grundlage des MStV BE-BB ergangenen Entscheidung nicht beachtet, trifft die MABB die erforderlichen Maßnahmen nach § 109 Absatz 1 MStV (vgl. § 58 Absatz 1 MStV BE-BB).“
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Weiter wollten die Abgeordneten wissen:
2. Wie bewertet der Senat die Aussagen der MABB-Direktorin im Podcast, insbesondere die Aussage, dass das Medienrecht die Möglichkeit eines ganzen Angebotsverbots als "absolute Ultima Ratio" vorsieht?
Antwort für den regierenden CDU-Bürgermeister:
„Diese Aussage der MABB-Direktorin ist zutreffend, siehe Frage 1.“
Ebenfalls wollten die Abgeordneten wissen:
3. Hat der Senat die Zeit seit der Zusicherung des Regierenden Bürgermeisters den Sachverhalt zu prüfen (Plenum am 29.2.26) genutzt, die Direktorin der MABB bezüglich ihrer fragwürdigen Aussage zur Rede zu stellen?
4. Welche Erkenntnisse hat der Senat dabei über die Motivation und die Verbotspläne der MABB-Direktorin gewonnen und welche Medien hat sie konkret im Visier?
5. Wie hat der Senat der Direktorin klargemacht, dass die Landes-Medienanstalt keine Zensurbehörde ist, und welche Maßnahmen hat er ergriffen, um sicherzustellen, dass die MABB ihre Kompetenzen nicht überschreitet oder wann erfolgt dies auf welche Weise und mit welchen Botschaften?
6. Wie reagiert der Senat auf die Besorgnis von Bürgern, die angesichts der Aussagen der MABB-Direktorin befürchten, dass Berlin sich in Richtung eines totalitären Zensurbundesland entwickelt?
7. Welche konkreten Schritte wird der Senat unternehmen, um die Medienfreiheit in Berlin angesichts der fraglichen Zensurpläne besser zu schützen und zu fördern?
Die Fragen 3–7 wurden für den regierenden Berliner CDU-Bürgermeister Kai Wegner gebündelt beantwortet:
„Die MABB ist als unabhängige und staatsferne Landesmedienanstalt im Rahmen ihres Auftrags eigenständig tätig. Sie unterliegt dabei der subsidiären staatlichen Rechtsaufsicht durch die beiden Landesregierungen von Berlin und Brandenburg. Eine fachliche Weisungsbefugnis besteht nicht. Zum gegenständlichen Interview hat die MABB am 15. Januar 2026 eine Klarstellung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, abrufbar unter: mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken ordnet angebliches "Medienverbot" ein.“
Der fragende AfD-Abgeordnete Carsten Ubbelohde kommentiert gegenüber Alexander-Wallasch.de:
„Der Berliner Senat versteckt sich hinter der "unabhängigen" MABB und nickt ab, dass totale Medienverbote machbar sind. Das riecht nach Establishment-Zensur, die Meinungsfreiheit nur so lange schützt, wie sie genehm ist.“
Allgemein kann man sagen, die gewählten Regierungen bauen sich ihr außerparlamentarisches Vorfeld als sogenannte „Zivilgesellschaft“ nicht nur über hunderte von Millionen Euro Förderung (etwa über Programme wie „Demokratie leben!“) auf, sondern die Landesmedienanstalten werden – insbesondere seit 2020 über den Medienstaatsvertrag – zu einem weiteren mächtigen, vom Einfluss der Wähler abgekoppelten Schwert gegen die Opposition im Land.
Und hier insbesondere gegen freie Medien wie Alexander-Wallasch.de, die ihre Aufgabe als Vierte Gewalt weiterhin ernst nehmen – auch wenn sie dabei verfolgt werden und ihr Verbot riskieren. Die Vierte Gewalt soll sterben – und die Wähler schauen zu.