„Richter, die heutzutage ihre Pflicht tun, sind inzwischen in Deutschland eine Sensation“

Freispruch für Sucharit Bhakdi – Wir sprechen mit Anwalt Alexander Christ

von Alexander Wallasch (Kommentare: 12)

"Es ist am Ende für Sucharit Bhakdi viel besser, dass der Richter sich die Mühe gemacht hat, sich alles ganz genau anzuschauen."© Quelle: Youtube/ sat1 Screenshot

Anwalt Alexander Christ, der Sprecher des Verteidigerteams von Michael Ballweg, kommentiert im Interview mit alexander-wallasch.de den Freispruch für Professor Sucharit Bhakdi.

Sie haben den Prozess gegen Professor Sucharit Bhakdi verfolgt. Bitte geben Sie uns eine kurze Zusammenfassung.

Der Tag hat ja damit begonnen, dass Sucharit Bhakdi von mehr als dreihundert Menschen vor dem Gerichtssaal erwartet wurde. Nur ein kleiner Teil konnte in den Gerichtssaal hineingelangen. Das hatte damit zu tun, dass dort die Sitzplätze begrenzt waren und Prozessvertreter entsprechend zugelassen werden sollten.

Aber selbst für die war es schwierig, Plätze zu bekommen. Dann hat das Gericht sich erstmal damit auseinandersetzen müssen, dass die Verteidigung sagte, die Anklage sei völlig unvollständig und in der Form auch unzulässig, weil eben klar geworden sei – offensichtlich über die vorherige Akteneinsicht – dass die Staatsanwältin sich beispielsweise zur Vorbereitung der Anklageschrift überhaupt nicht die betreffenden Videos komplett angesehen hat.

Das löst dann natürlich logischerweise bei der Verteidigung die Frage aus, ob so eine unzureichend vorbereitete Anklage überhaupt zugelassen werden könne.

Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte die Klage neu aufgerollt, nachdem diese ursprünglich von einem Gericht abgewiesen wurde. Da denkt man doch, dass es nun besondere neue Gründe gibt …

Ich denke, es ist immer Aufgabe jeder Staatsanwaltschaft, sich besonders vorzubereiten. Denn schließlich geht es hier um die Verurteilung eines Menschen, die möglicherweise am Ende eines solchen Verfahrens steht.

Die gewichtigen Gründe haben dann aber am Ende offenbar gefehlt …

Ja, das ist absolut richtig, aber so etwas erleben wir im Moment in Deutschland. Und damit muss man sich als Jurist dann eben abfinden. Dagegen gibt es aber das Rechtsmittel, seine Einwände vorzubringen. Und deshalb war es ein völlig richtiger Einwand der Verteidigung zu sagen, eine Anklageschrift, die so unzureichend vorbereitet ist, die kann nicht verhandelt werden.

Der Richter hat dann trotzdem gesagt, wir werden heute verhandeln. Und daran schloss sich dann an, dass sich das Gericht beide fraglichen Videos angesehen hat. Es geht hier einmal um eine Aussage von Sucharit Bhakdi auf einer Veranstaltung der Partei „Die Basis“, und zum anderen um ein Video mit Kai Stuht. Im Verlauf dieses Videos hatte Sucharit Bhakdi bestimmte Aussagen getätigt, die zu diesem Verfahren führten.

Wenn man das zusammenfasst: Die Aussagen, die Bhakdi getätigt hat, waren Aussagen, die darauf hinweisen sollten, dass mit großer Vorsicht darauf geachtet werden muss, dass so etwas wie früher, beispielsweise während des Holocaust, nicht ein weiteres Mal passiert. Es waren Äußerungen, die eigentlich vorsorglich formuliert worden sind und welche die Leute besonders sensibilisieren sollten. Deshalb musste sich das Gericht beide Videos anschauen, um sich ein Bild zu machen. Und wie mir berichtet wurde, sind beide Videos auch vollständig angeschaut worden.

Aber ist das nicht sogar ein Vorteil, wenn man hier nicht mit Verfahrensfehlern rausgeht, sondern tatsächlich, wie jetzt geschehen, das Ganze auch verhandelt? Das macht doch den Freispruch am Ende noch viel wertvoller …

Das finde ich auf jeden Fall auch. Insofern habe ich mir, als ich das gehört habe, schon gedacht, es ist am Ende für Sucharit Bhakdi viel besser, dass der Richter sich die Mühe gemacht hat, sich alles ganz genau anzuschauen, um am Ende zu diesem eindeutigen, glasklaren Freispruch zu gelangen.

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Haben Sie die Erwartung, dass die diffamierenden Schlagzeilen der Alt-Medien im Vorfeld des Prozesses jetzt revidiert werden?

Ich glaube, dass das Urteil eine unheimliche Wirkung haben wird. Sucharit Bhakdi ist vollständig freigesprochen worden. Vor 2020 hätte jeder Jurist gesagt, dass genau das passieren muss. Keiner hätte bei diesen Aussagen an den Vorwurf der Volksverhetzung auch nur im Ansatz gedacht.

Heute ist es eine absolute Sensation, wenn sowas passiert, weil wir in den letzten drei Jahren natürlich erlebt haben, wie die Justiz teilweise völlig blind war und Dinge einfach durchgewunken hat, die eine Staatsanwaltschaft ihr vorgelegt hat.

Aber inzwischen ist es so, dass wir jetzt tatsächlich dieses Urteil erleben. Ich glaube, dass es eine große Wirkung haben wird. Sucharit Bhakdi ist vollständig rehabilitiert, das Urteil wird Ausstrahlwirkung auf andere Verfahren haben. Und es wird vermutlich Leuten die Augen öffnen, die bisher gedacht haben, dass hier nur geschwurbelt wird.

Aber finden sie nicht auch, dass man sich davor schützen sollte, das Urteil und die Arbeit des Gerichts in irgendeiner Form überzubewerten als großartige Leistung? Das war doch nicht mehr als basische und einfachste Arbeit, die dort erledigt wurde. Es gibt doch jetzt überhaupt keinen Grund, dieses Gericht zu feiern, oder?

Da stimme ich absolut zu. Der Richter hat nichts anderes gemacht, als seine Pflicht zu tun. Aber ich sage trotzdem: Richter, die heutzutage ihre Pflicht tun, sind inzwischen in Deutschland eine Sensation und eine positive Meldung wert. Ich lobe tatsächlich diese sachliche Arbeit, diese ruhige Arbeit des Gerichts. Vor 2020 hätte ich gesagt, das ist Standard und eigentlich zu erwarten.

Ganz besonders schlimm hat sich für mich der Autor Lars Wienand von T-Online zum Prozess hervorgetan. Er höhnte händereibend im Vorfeld des Prozesses auf mieseste Art und Weise: „Jetzt kommen die 'Querdenker'-Idole vor Gericht”. Was kann man von so einem nach dem Freispruch erwarten?

Mit Lars Wienand habe ich persönlich auch schon ruhige, sachliche Telefonate geführt und habe zwei Seiten an ihm erkannt. Er kann einerseits sachlich zuhören und dann auch überraschend zustimmen. Auf der anderen Seite sieht man dann eben solche Seiten an ihm. Ich werde nicht recht schlau aus dieser Art des Journalismus. Für mich hat das in der reißerischen Form tatsächlich nichts mehr mit einem sachlichen Journalismus zu tun. Und ich würde mir wünschen, dass er die Seite, die er eben auch hat, nämlich sachlich zuzuhören, nach vorne bringt und einfach auch wieder nur seine Arbeit macht als Journalist, nämlich sachlich und unvoreingenommen.

Aber wie soll das auf dem Portal wie T-Online funktionieren? Das erscheint mir gerade besonders widersprüchlich.

(lacht) Das kann sein, aber das dürfen Sie mich nicht fragen. Da muss man dringend Lars Wienand und die Verantwortlichen von T-Online fragen, denn wenn dort seriöser Journalismus vorgelebt werden soll, dann müsste man eben sachlich berichten.

Ich bin gespannt, wie heute die sogenannte Mainstream-Presse über dieses Prozessereignis berichten wird. Es waren von Spiegel bis dpa alle da. Ich weiß nicht, ob sie bis zum Ende dageblieben sind. Zwischendurch habe ich mal mitbekommen, dass einige Journalistenkollegen gegangen sind, vielleicht weil sie erwartet haben, dass das Urteil nicht so ausfallen wird, wie sie sich das offensichtlich wünschten.

Wir werden die Berichterstattung sehr genau beobachten. Ich glaube trotzdem, dieses Urteil hat eine ganz wichtige Wirkung auch auf andere Verfahren, und insofern kann ich absolut dem Anwaltsteam gratulieren. Die Verteidigung hat glänzende Arbeit geleistet, hervorragend argumentiert, und das Ergebnis war dann dementsprechend der Freispruch.

Danke für das Gespräch!

alexander-wallasch.de erreicht kurz nach dem Freispruch Querdenken-Gründer Michael Ballweg, der uns gegenüber erklärt:

"Der Freispruch für Prof. Sucharit Bhakdi ist keineswegs ein Sieg des Rechtsstaates. Vielmehr zeigt er auf, dass der Staat seine Staatsanwälte losschickt, um Menschen einzuschüchtern, die sich für die Grund- und Menschenrechte einsetzten. Ich freue mich sehr für Prof. Sucharit Bhakdi."

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