„Prüfgruppe Wallasch“ soll mich ruinieren. Weimers Phantom-Imperium wird von BLM-Chef & Ex-Söder-Mann Schmiege gedeckt.

Fünf GEZ-Behörden jagen mich – und schützen Wolfram Weimer vor seiner Staatsaffäre

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

Jahresgehälter (v.l.n.r.): 230.000 Euro, 249.000 Euro, unter 150.000 Euro (die einzige Frau), 250.000 Euro© Quelle: https://www.linkedin.com/posts/dr-thorsten-schmiege

Ich deckte den größten Medienskandal seit Relotius auf. Jetzt wollen mich fünf Landesmedienanstalten finanziell ruinieren und meinen Ruf als Journalist zerstören – während Weimer unangetastet bleibt.

Jetzt haben sich fünf Landesmedienanstalten zusammengeschlossen, um Alexander-Wallasch.de zu zerstören und vom Netz zu bekommen. Tausende Euro sind bereits als Forderung mit Frist bei mir eingegangen. Und es soll noch mehr werden. Sie nennen es „Verwaltungsgebühren“, der potentiell Gehenkte soll auch noch seine Henker entlohnen.

Berlin-Brandenburg, Hamburg-Schleswig, Bayern, Hessen und Niedersachsen — diese fünf GEZ-finanzierten staatlichen Institutionen haben gemeinsam eine Sonderkommission „Prüfgruppe Wallasch“ gegründet, um mich zu jagen.

Bayern ist auch dabei – ausgerechnet jene Landesmedienanstalt, in deren Einflussbereich Wolfram Weimers „Media Group“ fällt, die durch massive Urheberrechtsverletzungen, tausend falsche Autoren, fehlende Verantwortliche im Impressum, falsche Unternehmensprofile und vieles mehr den größten Medienskandal seit den Hitlertagebüchern und Relotius entfacht hat.

Alexander-Wallasch.de hatte die Staatsaffäre Weimer aufgedeckt. Und ausgerechnet Bayern, prominentes Mitglied im Verfolger-Team gegen Alexander-Wallasch.de, hat sich die Fake-Produkte der Weimer Media Group nicht einmal angeschaut!

Noch gravierender: Wolfram Weimer selbst war über ein Jahrzehnt im Gremium der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg tätig, „federführend“ bei der Verfolgung von Alexander-Wallasch.de. Da muss man im Netz nicht lange suchen, und schon findet man die ganze Truppe auf der Dachterrasse des Kanzleramts rund um Weimer versammelt, dazu aber gleich noch mehr.

Wir haben Fragen! Seit Tagen wartet Alexander-Wallasch.de auf Antworten der bayerischen Landesmedienanstalt (BLM). Und wir haben sie bekommen. Weimer wird geschützt. Gibt es eine Art „Whitelist“, die alle Unternehmungen von Weimer schützt?

Zunächst wollten wir am 2. Dezember 2025 von der bayerischen Landesmedienanstalt wissen:

Nach (…) Recherchen von Alexander Wallasch (alexander-wallasch.de) hat die Weimer Media Group große Teile des Archivs ihres Portals „The European“ gelöscht und erstmals ein ordnungsgemäßes Impressum eingefügt – Reaktionen, die offensichtlich erst durch diese öffentliche Aufdeckung ausgelöst wurden. Öffentlich waren die dort dokumentierten systematischen Verstöße jedoch bereits seit vielen Jahren (teilweise seit über zehn Jahren):

• Verwendung hunderter erfundener oder pseudonymer Autoren ohne echte redaktionelle Verantwortung
• jahrelanges Fehlen eines ordnungsgemäßen Impressums bzw. einer verantwortlichen Person (§ 5 TMG / § 18 MStV)
• massenhafte Übernahme fremder Texte und Bilder ohne Kennzeichnung und Zustimmung
• wiederholte Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Waren der BLM diese offensichtlichen und über viele Jahre andauernden Verstöße bei „The European“ vor den Recherchen von Alexander Wallasch bekannt?
2. Falls ja: Warum hat die BLM trotz des seit 2021 geltenden Bayerischen Mediengesetzes und der darin verschärften Vorgaben keine eigenen Aufsichtsmaßnahmen ergriffen?
3. Falls nein: Plant die BLM nun nachträglich ein Verfahren, um die jahrelange Missachtung gesetzlicher Pflichten zu ahnden?
4. Erfolgt künftig eine aktivere Überwachung solcher Angebote der Weimer Media Group, die sich nach außen als journalistische Medien präsentieren, tatsächlich aber primär als Prestige- und Netzwerkplattform genutzt werden?

Eine Pressesprecherin des BLM, Gruppenleiterin Kommunikation, Bereich Geschäftsleitung, antwortete am 4. Dezember 2025 wie folgt:

Grundsätzlich vorausschicken möchten wir: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das die BLM zu schützen hat. Vieles, was in der Öffentlichkeit als Verstoß empfunden wird, ist – auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – noch von der Meinungsfreiheit geschützt.

Zu Ihren Fragen:

1. Der BLM liegen hinsichtlich des Magazins „The European“ bislang keine konkreten Beschwerden zu potenziellen Verstößen des Angebots gegen Bestimmungen vor, für die die Landeszentrale zuständig ist.

2. s.o.

3. Die Aufgaben der Landeszentrale ergeben sich bezüglich bestehender potenzieller Verstöße aus dem Medienstaatsvertrag (MStV), dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG). Die Einleitung von Verfahren gegen aktuell nicht (mehr) feststellbare Verstöße ist gesetzlich nicht vorgesehen.

4. Die subjektive Einschätzung zu der Frage, ob es sich bei Angeboten um ein Prestigeprojekt oder um journalistische Medien handelt, begründet noch keinen Verstoß gegen den MStV. Sollten sich im Einzelfall konkrete Hinweise ergeben, die einen Verstoß gegen eine der Bestimmungen des MStV oder des JMStV begründen könnten, gehen wir diesen wie gewohnt im gesetzlichen Rahmen nach.

Das reichte Alexander-Wallasch.de als Auskunft nicht aus. Wir fragten nach. Und dieses Mal nahm der Präsident der bayerischen Landesmedienanstalt das Heft selbst in die Hand (Unsere Fragen dick gedruckt):

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege zu Ihren Nachfragen zum Thema „The European“ (Weimer Media Group)

Sie sagen, es liegen Ihnen keine Beschwerden vor, deshalb seien Sie nicht aktiv geworden. Allerdings sind sie über das KI-gestützte System KIVI längst pro-aktiv auf der Suche nach Verstößen. Wo waren hier die Ergebnisse in Richtung Weimer Media Group - Produkte?
KIVI sucht nach besonders schweren Delikten, also nach Verstößen gegen die Menschenwürde, Rassenhass und Hassrede. Das KI-gestützte System hat hier keine Verstöße der Weimer Media Group gefunden. Im Übrigen nimmt KIVI keine Prüfung von journalistischen Sorgfaltspflichten vor.

Werten Sie überhaupt eine Medienberichterstattung über Verstöße aus? (Anmerkung: Eine umfassende Liste der Verstöße kann Ihnen zugereicht werden.)
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) setzt im Bereich der journalistischen Sorgfalt kein automatisiertes Suchsystem ein, das automatisiert Medienberichterstattung auswertet. Wir prüfen nur Einzelfälle.

Wie erklären Sie sich, dass die so umfangreiche Medienberichterstattung von Spiegel bis T-Online über Produkte der Weimer Media Group bei Ihnen keinen (dringenden) Handlungsbedarf angestoßen haben?
Bei der Aufsicht über journalistische Sorgfaltspflichten ist die Meinungs-, Rundfunk- und Pressefreiheit uneingeschränkt zu achten. Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Rechtsprechung die zentrale Bedeutung dieser Grundrechte für den demokratischen Staat. Bei der Bewertung potenzieller Rechtsverstöße ist daher ein besonders strenger verfassungsrechtlicher Maßstab anzulegen.

Ob „The European“ urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Berechtigung verwendet hat, ist ohne eine konkrete Beschwerde der betroffenen Rechteinhaber nicht zu beurteilen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Urheber, mögliche Verletzungen ihrer Rechte zivilrechtlich zu verfolgen. Solange uns hierzu keine entsprechenden Hinweise oder Verfahren vorliegen, besteht für die BLM kein Anlass, medienrechtliche Maßnahmen einzuleiten, zumal diese nicht der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche dienen, sondern der Sicherung der Medienordnung.

Stehen die Weimer Media Group oder einzelne Medien-Produkte der Group bei Ihnen auf einer so genannten "White List"?
Was soll damit gemeint sein? Bitte führen Sie das aus!

Gibt es grundsätzlich so eine Liste analog oder via KIVI? Wer steht bisher darauf?
Siehe vorhergehende Frage.

Wie viele Beschwerden gab es insgesamt bisher in den vergangenen Jahren zur Weimer Media Group?
Zur Webseite https://weimermedia.de/ sind sechs Beschwerden zu potenziellen Impressumsverstößen eingegangen. Die BLM konnte bei der daraufhin erfolgten Überprüfung jedoch keinen Verstoß feststellen.

Sie schreiben weiter: "Die Einleitung von Verfahren gegen aktuell nicht (mehr) feststellbare Verstöße ist gesetzlich nicht vorgesehen." Alle mutmaßlichen Verstöße sind feststellbar. Mindestens über die Wayback-Maschine oder indem ich sie Ihnen einfach gesammelt zusende. Verändert das Ihre Ansicht hinsichtlich der Feststellbarkeit?
Die BLM geht in der Regel nur gegen noch bestehende Verstöße vor.

Sie schreiben: "Die subjektive Einschätzung zu der Frage, ob es sich bei Angeboten um ein Prestigeprojekt oder um journalistische Medien handelt, begründet noch keinen Verstoß gegen den MStV." Wollen Sie dieser Frage nachgehen und eine objektive Einschätzung vornehmen?
Sind Beschwerden ausreichend belegt und begründet, wird geprüft, ob das Angebot im Einzelfall potenziell gegen die Bestimmungen des MStV verstößt.

Die Bayerische Landesmedienanstalt ist als eine der 14 Landesmedienanstalten bundesweit mit rund 26 Millionen Euro jährlich die finanzstärkste Instanz, was sie zu einem mächtigen Akteur macht.

Das Engagement der BLM in der „Prüfgruppe Wallasch“ – einer Sonderkommission mit vier weiteren Anstalten (Berlin-Brandenburg, Hamburg-Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen) – wirft Fragen auf: Warum jagen fünf GEZ-finanzierte Behörden einen unabhängigen niedersächsischen Journalisten wie Alexander Wallasch, der den „Weimer-Skandal“ aufdeckte, während massive Verstöße in ihrem unmittelbaren bayerischen Zuständigkeitsbereich einfach ignoriert werden?

Die Antworten von Präsident Dr. Thorsten Schmiege an Alexander-Wallasch.de verstärken diesen Eindruck einer selektiven und politisch motivierten Aufsicht. Die BLM ist für bayerische Online-Medien zuständig, und die Weimer Media Group (mit Sitz in Tegernsee) fällt klar in diesen Bereich.

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Unsere Recherchen enthüllten auch jahrelange Verstöße bei „The European“ – darunter hunderte erfundene oder pseudonyme Autoren, fehlendes Impressum (§ 5 TMG / § 18 MStV), ungenehmigte Übernahmen fremder Texte und Bilder sowie Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht.

Folgende Vorwürfe wurden durch weitere unabhängige Medienberichte bestätigt: Die Staatsanwaltschaft München leitete Vorermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen ein, und Politiker wie AfD-Chefin Alice Weidel forderten Unterlassungserklärungen mit 10.000-Euro-Strafen. Es gibt sogar Hinweise auf systematischen „Content-Klau“ und Täuschung von Werbekunden durch massenhafte gefälschte Autorenprofile. Trotzdem antwortet die BLM: „Keine konkreten Beschwerden vorliegend“ und „keine eigenen Aufsichtsmaßnahmen“.

Schmiege betont zudem, KIVI (das KI-gestützte System der Anstalten) suche nur nach „schweren Delikten“ wie „Hassrede“ – nicht nach Urheberrechtsverstößen oder Impressumspflichten. Das ist absurd: Seit 2021 gilt das verschärfte Bayerische Mediengesetz (BayMG), das auch proaktive Überwachung ermöglicht.

Und was ist „Hassrede“? Äußerungen gegen „woke“ oder die Regierung? „Hassrede ist keine Straftat. Straftaten sind Beleidigung oder Verleumdung.

Warum keine Reaktion auf die „umfangreiche Medienberichterstattung von Spiegel bis T-Online“? Schmiege verweist auf „Meinungs- und Pressefreiheit“ und das BVerfG – ein Standardreflex, der hier wie eine Ausrede wirkt. Gleichzeitig engagiert sich die BLM proaktiv in der „Prüfgruppe Wallasch“, die tausende Euro „Verwaltungsgebühren“ fordert, um Wallaschs Plattform zu „zerstören“.

Besonders alarmierend: Alexander-Wallasch.de wurde zunächst von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) überprüft, weil sich angeblich jemand über sein Impressum beschwert hatte. Daraufhin sah sich die NLM beauftragt, das Angebot der Webseite „längerfristig“ zu prüfen. Jetzt schreibt das BLM, Weimers „The European“ habe sogar fünf Impressum-Beschwerden bekommen, aber dennoch sah man sich nicht dazu veranlasst, „The European“ ebenso „längerfristig“ zu prüfen wie die Kollegen aus Niedersachsen?

Wallasch deckte die „Staatsaffäre Weimer“ des langjährigen Gremiumsmitglieds der Landesmedienbehörde Berlin-Brandenburg und dessen Netzwerke auf. Und was passiert? Die BLM priorisiert die Verfolgung eines Weimer-Kritikers über die Ahndung angeblicher Einzelverstöße – ein klarer Fall von Doppelmoral.

Schmiegens Antworten sind ein Meisterwerk der Ausweichmanöver. Auf die Frage, warum keine Maßnahmen trotz öffentlicher Berichte ergriffen wurden, heißt es: „Wir prüfen nur Einzelfälle“ und „kein automatisiertes Suchsystem für journalistische Sorgfalt“. Wallasch ist ein Einzelfall, Weimer nicht? Weimer war Teil ausgerechnet jener Landesmedienanstalt, die jetzt gegen Wallasch federführend ist!

KIVI, das mit zweistelligen Millionen aus Rundfunkgebühren (!) betrieben wird, scannt proaktiv Tausende von Inhalten – warum nicht „The European“? Die BLM lehnt Verfahren gegen „nicht mehr feststellbare Verstöße“ ab, ignoriert aber Beweise wie die Wayback-Machine oder die von Wallasch angebotene Liste. Schmiege: „Die BLM geht in der Regel nur gegen noch bestehende Verstöße vor.“

Das ist witzlos – Urheberrechtsverletzungen verjähren nicht einfach, und Löschungen (wie das Impressum und Profile bei „The European“) sind kein Freifahrtschein. Noch krasser: Sechs Beschwerden zur Weimer Media Group (alle zu Impressum, keine feststellbaren Verstöße). Aber bei Wallasch? Hier wird die Überprüfung von über 3.000 Artikeln gefordert, mit Drohung förmlicher Verfahren.

Das passt zum Muster: Die Anstalten (inkl. BLM) nutzen § 19 MStV (Sorgfaltspflicht) als Zensurwerkzeug gegen unabhängige Medien, während etablierte Netzwerke (wie Weimers, mit Verbindungen zu CSU und CDU) tabu sind.

Schmiege weicht der „Whitelist“-Frage aus („Was soll damit gemeint sein?“), was Spekulationen nährt – gibt es informelle Schutzzonen für Eliten? Natürlich gibt es in KIVI eine Whitelist.

Der Kern des Problems: Die BLM schützt „eigene“ Spezis und die des Ministerpräsidenten Söder. Weimers „Media Group“ als Prestigeprojekt, finanziert durch Staatsgelder (z.B. Ludwig-Erhard-Gipfel mit Hunderttausenden aus Bayern).

Und auch hier – man ahnt es ja schon – kommt alles noch viel dicker: Der BLM-Chef und promovierte Jurist Schmiege war seit März 2017 Leiter des Referats Medienpolitik/Rundfunkrecht sowie ab 2018 auch stellvertretender Leiter der Abteilung Europa und Medien in der Bayerischen Staatskanzlei. Schmiege war also Kofferträger von Söder!

Und der Ludwig-Erhard-Gipfel wurde bereits 2014 ins Leben gerufen. Es ist also klar, was Schmiege damit in der Abteilung Medien der Staatskanzlei zu tun hatte.

Dass hier der Verdacht auf strukturierte öffentliche Bestechung für richtige Prüfung – oder Nichtprüfung – vorliegt, lässt sich übrigens auch am Amtsgehalt ermessen: Schmiege erhält als Präsident einer kleinen Landesanstalt mit knapp 100 Mitarbeitern alleine 230.000 Euro in 2024 – während das Amtsgehalt des Bayerischen Ministerpräsidenten bei 242.800 Euro liegt, das Amtsgehalt des Kanzlers Friedrich Merz bei 233.200 Euro. Und selbst Staatskulturminister Weimer wird ähnlich hoch bezahlt. Noch Fragen?

Nein, es liegt nicht daran, dass das Leben in Bayern so teurer ist. Der Oberste Richter Bayerns, der Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts, eingestuft in Besoldungsgruppe R 8, verdient „all over“ ca. 155.000 Euro brutto; der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs rund 160.000 Euro. Sind die soviel weniger wert? Und im Vergleich: Die überwiegende Zahl der 13 weiteren Präsidenten der anderen Landesmedienanstalten erhalten deutlich weniger als die Hälfte des fürstlichen Schmiege-Gehalts.

Die BLM und Schmiege verkörpern ein systemisches Versagen: Aus Rundfunkregulierung wird Zensur gegen Dissidenten, heimlich finanziert mit 160 bis 200 Millionen Euro Rundfunk-Zwangsgebühren jährlich. KIVI als Spy-Software gegen Meinungsfreiheit scannt kritische Blogs, während Eliten geschont werden. Das widerspricht Art. 5 GG („Eine Zensur findet nicht statt“) und dem BVerfG, das Schmiege so liebend zitiert.

Es schafft eine „Staatssicherheit 2.0“, wo kleine Medien wie Alexander-Wallasch.de existenzbedroht sind, aber Konzerne und Politnetzwerke florieren.

Die BLM ist eine Zensurbehörde, schützt als Stasi-Light Etablierte und verfolgt ihre Kritiker.  Ein Skandal, der eine parlamentarische Untersuchung verdient. Ein richtiger Chef, nicht Schmiege, weicht nicht aus, sondern prüft Beweise. Die Henker lassen sich vom potentiell Gehenkten entlohnen, während die wahren Verstöße ungestraft bleiben.

Was passiert als Nächstes?

Rechtsanwalt Dirk Schmitz wird die Klage in den kommenden Tagen umfassend für Sie einordnen und alle Papiere transparent veröffentlichen. Wir werden uns mit weiteren Portalen der Neuen Medien vernetzen und weitere Anwälte mit ihrer Fachexpertise dazugewinnen.

 

Aber zuletzt das wirklich Entscheidende:

Unser Gegenangriff braucht Ihre finanzielle Unterstützung. Ohne Ihre Hilfe können sie uns finanziell austrocknen und mundtot machen. Jeder Euro, den Sie jetzt geben, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Zensurbehörden.

Mit den Angriffen sind zudem weitere unserer finanziellen Mittel gestrichen oder eingefroren worden (Google-Werbung, VG-Wort-Zahlungen usw.).
Wer unsere Klage und meine Seite unterstützt, hilft damit den Neuen Medien auch insgesamt. Rechtsanwalt Schmitz wird in den kommenden Tagen umfassend Auskunft über die Gesamtstrategie geben.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, unterstützen Sie unseren Kampf. Und empfehlen Sie Alexander-Wallasch.de bitte weiter! Denn wenn uns über alle Angriffe hinweg immer mehr Leser finden, werden wir diesen Kampf auch gewinnen.


(Link zum Artikel-Foto: https://www.linkedin.com/posts/dr-thorsten-schmiege-675044239_medienbranche-digitalabgabe-plattformhaftung-activity-7383781735819464704-6JPH/?originalSubdomain=de)

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