Großer Erfolg für Ulrich Vosgerau und die Kanzlei Ralf Höcker

„Geheimtreffen“ löst sich in Luft auf: Correctiv musste vor Gericht die Hosen herunterlassen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 5)

„Correctiv hatte durch überspitzt inszenierte Wertungen den falschen tatsächlichen Eindruck hervorgerufen“.© Quelle: www.vosgerau-legal.de

Selbst eine Reihe etablierter Medien bis hin zur taz schlagen sich auf die Seite der Teilnehmer des sogenannten „Geheimtreffens“. Der Jurist Ulrich Vosgerau konnte Correctiv vor dem Hamburger Landgericht zu weitreichenden Eingeständnissen bewegen.

Eine Zäsur: Während die Öffentlich-Rechtlichen wie etwa der NDR davon sprechen, dass die Pressekammer des Hamburger Landgerichts „teilweise gegen Kläger Vosgerau“ entschieden hätte, gehen die etablierten Medien diesen Weg der Verzerrung nicht mehr mit. Selbst die linke Frankfurter Rundschau spricht von einem Teilerfolg von Prof. Ulrich Vosgerau und die taz titelt Pro-Vosgerau: „Correctiv muss sich korrigieren“.

Das ist ein Sieg über die öffentliche Meinung als Sahnehäubchen obendrauf.

Aber der Reihe nach: Ulrich Vosgerau war einer der Teilnehmer jenes Potsdamer Treffens, das von den Linksaktivisten des von der Regierung co-finanzierten Portals Correctiv als ein Geheimtreffen im Stile einer Wannseekonferenz dargestellt und so von vielen etablierten Medien übernommen wurde.

Diese Darstellung führte im Ergebnis dazu, dass hunderttausende Bürger auf die Straße gingen und „gegen Rechts“ demonstrierten, so auch gegen Prof. Ulrich Vosgerau. Der wiederum verklagte jetzt Correctiv und ließ sich dabei vom prominenten Kölner Anwaltsteam um Ralf Höcker vertreten.

Wer ist Vosgerau und wie kam er in Potsdam zu einem Treffen am 25. November 2023, auf dem auch der "Neue Rechte" Martin Sellner aus Wien über „Remigration“ referierte? Der Jurist lehrte an der Universität Köln u.a. über Grundrechte und Staatsorganisationsrecht. Prof. Dr. Vosgerau ist CDU-Mitglied.

Mit einem Aufsatz in der Zeitschrift Cicero im Dezember 2015 unter dem Titel „Herrschaft des Unrechts“ prägte Vosgerau einen Begriff, den der bayerische Ministerpräsident und spätere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Februar 2016 aufgriff und Kanzlerin Angela Merkel vorwarf.

Vosgerau war in Potsdam in die Villa Adlon am Lehnitzsee eingeladen worden und hatte dort einen, wie er sagt, „spontanen“ Vortrag über das „verfassungsrechtliche Problem der Briefwahl“ gehalten. Unter anderem auch Teile dieses Vortrags hatte Correctiv laut Vosgerau in der Veröffentlichung falsch dargestellt.

Die Kanzlei Höcker twitterte gestern via X eine ausführliche Pressemitteilung zum Erfolg vor Gericht und nennt Correctiv darin einleitend eine „SPD-nahe Organisation“. Hier Auszüge daraus:

„Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU).

(...) Das Landgericht Hamburg hat Correctiv die Verbreitung einer Falschbehauptung zu Vosgeraus Vortrag auf dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 verboten. Correctiv hatte eine Aussage Vosgeraus zu Wahlprüfungsbeschwerden falsch dargestellt und in ihr Gegenteil verkehrt.(...) Das Gericht begründet das Verbot damit, dass diese Aussage unwahr ist.“

Die Kanzlei Höcker schrieb weiter:

(...) Correctiv hatte durch überspitzt inszenierte Wertungen den falschen tatsächlichen Eindruck hervorgerufen, Thema des Potsdam-Treffens sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gewesen. Hunderttausende gingen völlig zu Recht empört gegen diese vermeintlichen Pläne auf die Straße. Jedoch: es gab sie nie.“

Desweiteren äußert sich die Kanzlei auch zur in vielen Medien verbreiteten Behauptung, Correctiv habe bei der Beobachtung dieses Treffens erfahren, dass die Teilnehmer sich für eine Art Massenausweisung und umfassende Ausweisungspläne ausgesprochen hätten. Dazu lieferte die Kanzlei sieben eidesstaatliche Versicherungen von Teilnehmern des Treffens. Ein Fallstrick hier: Correctiv hatte diese Ausweisungspläne tatsächlich nicht behauptet, das machten anschließend erst weitere berichtende Medien aus der Correctiv-Berichterstattung.

Kanzlei Höcker schreibt dazu:

„Fast jeder hatte die Andeutungen, Mutmaßungen und Meinungsäußerungen von Correctiv aber so missverstanden, als habe es die Ausweisungspläne tatsächlich gegeben. Dies stellte die Teilnehmer des Treffens vor ein großes prozessuales Problem: Bloße Meinungsäußerungen sind auf Grund des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit auch dann nicht angreifbar, wenn die Öffentlichkeit sie als falsche Tatsachenbehauptungen missversteht. Ein juristisches Vorgehen gegen den Hauptvorwurf von Correctiv war daher nicht möglich. Correctiv äußerte sich also zwar in manipulativ fragwürdiger Art und Weise, aber in Form einer juristisch gerade noch zulässigen Meinungsäußerung.“

Ralf Höcker stellt aber fest: Genau dieser Vorwurf habe zu Recht die Menschen zu Massendemonstrationen auf die Straßen getrieben. Und die Kanzlei erreichte für den klagenden Vosgerau tatsächlich, dass Correctiv in einem Schriftsatz an das Gericht ausdrücklich bestätigte, „dass Correctiv gar nicht behauptet habe, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien besprochen worden.“

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Correctiv, so Höcker, habe das sogar „gleich dreimal“ bestätigt und zitiert aus dem Schriftsatz von Correctiv:

„Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt.“

Dass ist insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, weil damit die zu den Massenprotesten führenden umfangreichen Medienmeldungen über dieses Treffen selbst von der vermeintlichen Ursprungsquelle Correctiv als unwahr dargestellt wurden.

Ralf Höcker schreibt außerdem, dass Herr Dr. Vosgerau prüfe, ob er eine teilweise Zurückverweisung in der nächsten Instanz angreife.

Der mit der Vertretung von Vosgerau betraute Anwalt Dr. Carsten Brennecke aus dem Team Höcker erklärte:

„Unser Vorgehen war ein voller Erfolg: Wir freuen uns, dass wir Correctiv dazu zwingen konnten, den Kernvorwurf von den angeblichen Ausweisungsplänen selbst zu revidieren und ihnen obendrein eine glatte Falschbehauptung verbieten zu lassen. Soweit das Gericht meint, Correctiv dürfe Zitate unseres Mandanten massiv kürzen und so der Öffentlichkeit vorenthalten, halten wir dies allerdings für falsch. Jeder Leser möge sich aber selbst ein Bild machen, welche Vosgerau-Zitate Correctiv seinen Lesern unterschlägt und was der Grund hierfür sein könnte.“

Aber was sagt Ulrich Vosgerau selbst? In einem ausführlichen Gespräch mit Alexander-Wallasch.de erklärt der Jurist unter anderem, dass der Hamburger Prozess auch deshalb ein so großer Erfolg war, weil Correctiv dazu bewegt werden konnte, zuzugeben, dass all die Dinge, welche die Öffentlichkeit dazu bewegt haben, in Potsdam Gespräche über „Massendeportationen“ anzunehmen, gar nicht gesagt wurden, also keine Tatsachenbehauptungen waren, sondern allenfalls Meinungsäußerungen von Correctiv gewesen seien, wie Correctiv in Hamburg selbst eingeräumt hatte.

Nun habe es aber, so Vosgerau, Medien genug gegeben, die „dumm genug waren, das Correctiv-Narrativ als eindeutige Tatsachenbehauptung wiederzugeben". Hier wäre es jetzt lediglich noch eine Fleißarbeit, die berichtenden Medien durchzuarbeiten, die hier falsche Tatsachen behauptet haben. „Und die kommen als nächstes dran“, verspricht Ulrich Vosgerau.

Der Jurist ist demnach noch lange nicht fertig damit, seinen Ruf umfänglich wiederherzustellen und will eventuell noch weitere Klagen anstrengen, wenn er bei den Medien-Recherchen fündig wird, was auf Basis der Menge an Berichten allerdings höchstwahrscheinlich ist. Wären Medienhäuser demnach gut beraten, ihre Artikel noch einmal durchzusehen und hier proaktiv korrigierend zu berichten?

Ulrich Vosgerau hat sich auch selbst via Twitter geäußert. Er schreibt:

„Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg – das eine Fortsetzung vor dem Oberlandesgericht finden wird – ist bereits jetzt ein viel größerer Erfolg, als die Prozeßparteien und auch Fachleute jemals vorhergesagt hätten. Dieser Erfolg läßt sich freilich nicht aus Tenor oder Gründen des Hamburger Beschlusses herauslesen. Denn dieser besteht darin, daß 'Correctiv' im Rahmen des Prozesses gezwungen werden konnte, selber zuzugeben, daß alle Kernbestandteile der sogenannten 'Recherche' – Vertreibungen, Deportationen, Ausbürgerung von Staatsbürgern womöglich in millionenfacher Anzahl, nach ethnischen oder Hautfarbekritierien – niemals Tatsachenbehauptungen gewesen sind. Niemand – das räumt 'Correctiv' explizit ein – hat dergleichen auf dem rein privaten Treffen in vertraulichem Kreis wirklich so gesagt, gefordert oder diskutiert. Sondern es handelt sich dabei lediglich um Wertungen, Vermutungen oder 'journalistische Einordnungen' von 'Correctiv' selber, um Spekulationen über vermeintliche heimliche Gedanken von Menschen, die im Verdacht stehen, nicht die Grünen gewählt zu haben. Mehr nicht!“

Und der klagende Jurist stellt unter anderem weiter fest unter einem Punkt 2:

"Wenn 'Correctiv' mich fragt, was ich von der massenhaften Ausbürgerung Deutscher halte, und ich dazu sage: 'Niemand hat dort die Ausbürgerung Deutscher gefordert!', und die das dann so wiedergeben: 'An die Sache mit der Ausbürgerung will er sich nicht erinnern können', dann ist das m.E. keine korrekte Wiedergabe meiner Stellungnahme. Denn bereits durch den Wortlaut wird impliziert: es stimme natürlich, aber angeblich 'will'  ich mich nicht erinnern können. Nochmals: 'Correctiv' hat inzwischen selber eingeräumt, daß niemand auf dem Treffen die Ausbürgerung Deutscher verlangt oder in Vorschlag gebracht hat! Vor diesem Hintergrund ist es schwer verständlich, warum dann nicht wenigstens meine – inzwischen als richtig erwiesene – Stellungnahme auch richtig abgedruckt werden muß. Daher werden wir diese beiden Punkte dem OLG zur Entscheidung vorlegen.“

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