Die Festnahmen von Benjamin, Ben-Maxim, Jerome, Lenny, Jason, Devin, Claudio und Justin erfolgten nach umfangreichen Hausdurchsuchungen in 13 Objekten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und in Hessen.
Beispielhaft schrieb daraufhin eine Tarja Beneath via X:
„"Rechtsextreme Terrorzelle" ausgehoben. Der Staat greift durch und verhaftet 5 Jugendliche. Der jüngste ist übrigens 14, der älteste 18 Jahre alt.
Gleichzeitig lassen wir Messerstecher sofort wieder frei. Dieser Staat ist sowas von fertig.“
Der eine oder andere Nutzer der sozialen Medien verglich die Festnahmen zudem mit den „Umsturzplänen“ der sogenannten Rentner- oder Rollatorgang um den seit nunmehr zwei Jahren in U-Haft sitzenden 73-jährigen Prinz Reuß.
Nun kennt das Strafrecht mildere Strafen für Jugendliche und junge Erwachsene, für Rentner gibt es diese nicht, es sei denn, es werden Debatten um die Zurechnungsfähigkeit der Täter geführt. Aber wie gefährlich können Kinder und Jugendliche werden, dass hier der Generalbundesanwalt einschreiten muss? Was bei der Betrachtung dieser minderjährigen angeblichen Terrorgruppe in der Rezeption der sozialen Medien ins Hintertreffen geraten ist, sind die tatsächlichen Anschuldigungen gegen diese Jugendlichen, die bis zum Mordversuch reichen.
Am 21. Mai legte der Generalbundesanwalt den Verhafteten in einer Presseerklärung zur Last, am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger ein Feuer in einem Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern gelegt zu haben:
„Der Gebäudekomplex war seinerzeit von mehreren Personen bewohnt, die lediglich durch Zufall nicht verletzt wurden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 500.000 Euro.“
Weiter soll am frühen Morgen des 5. Januar 2025 an einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln ein Fenster eingeschlagen und dann versucht worden sein, aus einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen, um dieses in Brand zu setzen:
„Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Während der Tat sprühten die beiden Beschuldigten mehrere Schriftzüge an die Unterkunft, darunter „L.V.W“, „Ausländer raus“, „Deutschland den Deutschen“ und „NS-Gebiet“. Sie malten auch Hakenkreuze und Siegrunen an die Wand und zeigten den sogenannten „Hitlergruß“.“
Außerdem ist von der Planung eines Brandanschlags auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg die Rede. Hierzu sollen laut Generalbundesanwalt von den Jugendlichen in der Tschechischen Republik zwei Kugelbomben besorgt worden sein. Zu einer Ausführung der Tat kam es allerdings angesichts der Festnahmen nicht.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
In zwei Fällen handelt es sich demnach um eine Feuerwerksbeschaffung und in einem Fall um einen Brandanschlag mit verheerenden Folgen und hohem Schadensbild. Am 29. März berichtete RBB24 über den Brand in Altdöbern. Zunächst sei von einem technischen Defekt ausgegangen worden, dann ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen zwei Jugendliche. Zudem wurde über einen möglichen rechtsextremen Hintergrund berichtet.
RBB24 schrieb zunächst:
„Nach Informationen der "Welt am Sonntag" erwägt zudem der Generalbundesanwalt, das Verfahren zu übernehmen. Er kann übernehmen, wenn eine Tat den Staatsschutz betrifft, die Interessen des Bundes in besonderem Maße berührt oder es um terroristische Vereinigungen geht. Die Generalbundesanwaltschaft antwortete dem rbb am Freitag auf eine Anfrage zunächst nicht.“
Laut Generalbundesanwalt sollen die verhafteten Jugendlichen „mit Verantwortungsreife“ gehandelt haben. Die Verabredung zu Mord steht hier ebenso auf der Liste wie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.
Jetzt darf man gespannt sein, wie und wo die Hauptverhandlung gegen die Beschuldigten geführt werden soll. Bei Jugendlichen gelten besondere Regeln. Soll es bei einem Landesgericht mit einer Staatsschutzkammer passieren, oder will gar der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auch dieses Fass dort aufmachen, wo seit zwei Jahren gegen Reuß und Co. verhandelt wird?
Der genaue Gerichtsstandort hängt von weiteren Details des Falls ab, wie etwa dem Wohnsitz der Beschuldigten oder dem Tatort. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verfahren auch an ein Oberlandesgericht delegiert werden, das für Jugendstrafrecht zuständig ist, insbesondere wenn die Beschuldigten minderjährig sind und das Jugendgerichtsgesetz angewendet wird. Aber Karlsruhe bleibt theoretisch der primäre Ort für die Verfahrenseinleitung durch den Generalbundesanwalt.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Joly Joker
Nach der Rollator-Gang mit der Lizenz zur Inkontinenz, wird uns nun eine Windel bzw. Pamper - Gang als staatsgefährdend vorgeführt. OK die haben gezündelt und weil in dem Gebäude Illegale waren mehrfachen Mordversuch begangen. Aber ist mal gefragt worden ob die Kids betrunken, bekifft oder stoned waren? Und war denen bewusst, dass dort jemand wohnte? Auch wenn...haben diese jungen Menschen mit Tötungsabsicht gehandelt? Einen Polizisten ein Messer in den Hals zu rammen und den Migranten laufen zu lassen ist etwas anderes als Feuer zu legen. Da kann man immer noch aus einem Fenster springen oder sich mit Leintücher abseilen. Irgendwie geht hier alles schief. Weiße werden gnadenlos verfolgt und Farbige Illegale genießen Narrenfreiheit.
"Money for nothing and all chicks to fuck" sollte ergänzt werden um Free to kill
melden
Kommentar von Thomas Schöffel
Hahaha, Rentnern, die vom Kaiserreich träumen und noch einen alten Vorderlader im Keller haben, werden mit großem Tamtam vorgeführt, um zu zeigen, was für ein prima James-Bond-mäßiger Geheimdienst man doch ist und nun Kinder, die sich für Supermann halten. Jau, was für ein Geheimdienst, ich lach´mich schlapp. (Ist Lachen eigentlich schon verboten oder darf man das noch?) Fenster eingeschlagen und Böller reingeworfen, oho. Einen alten Schuppen angezündet, uiuiuiuiui. Das nennt man heute also gefährliche Rechtsterroristen. Also Leute, ihr macht euch doch lächerlich. Und auch, wenn ihr wieder tausend oder zehntausend Seiten euch dazu aus den Fingern saugt, bleibt es Kinderkacke. Ja, natürlich darf man keine Scheiben einschmeißen und einen alten Sylvesterböller hinterherschmeißen und anzünden darf man natürlich auch nichts. Dafür hätte aber auch der Dorfgendarm gereicht und ein paar saftige Ohrfeigen oder eine Tracht Prügel und dann wäre der Fall nachhaltig erledigt. Tja, bundesdeutsche Politik: Man erfindet Probleme, wo gar keine sind und dann nimmt man eine falsche Lösung, die man dann auch noch fehlerhaft anwendet.
melden
Kommentar von winfried Claus
Erwachsene haben den Willen und können diesen Willen nicht umsetzen. Die Jungen ziehen los und tun es auf ihre Weise. Das ganze Links / Rechtsgesülze juckt doch keinen Seemann!
Wenn "Demo" weis ich was, eine art Theater darstellt, was gerade brennt und das Publikum eine unwichtige Funktion ist. ein Relikt aus alten Zeiten.
melden
Kommentar von Ulric
"... seit nunmehr zwei Jahren in U-Haft sitzenden 73-jährigen Prinz Reuß." Ihn und seine 'Anhänger' darf man nicht vergessen. Das sind offene Verstöße gegen die Menschlichkeit. Einfach unfaßbar.
melden
Kommentar von F. Lo
Sorry: War die 13-jährige Mittäterin hier so viel UNreifer als die 14- und 15-jährigen jetzt angeklagten Terroristen?
melden
Kommentar von F. Lo
Ja, die Anklage ist gerechtfertigt.
Ich glaube aber, die „Häme“ in den sozialen Medien und auch Kommentarspalten beruht nicht darauf, dass man die den Jugendlichen zur Last gelegten Taten für Kleinigkeiten hält, beschönigen will.
Vielleicht empfindet der ein oder andere Beobachter nur ein gewisses grundsätzliches Unbehagen darüber (meine Vermutung), 1. dass jugendliche Täter nicht immer als so erwachsen eingeordnet werden wie in diesem konkreten Fall, dass junge Täter von Fall zu Fall unterschiedlich behandelt werden; 2. dass er hier und da den Eindruck hat, erwachsene Täter werden von der Justiz mit Vorsicht behandelt, z.B. schnell als im psychischen Ausnahmezustand eingeordnet, nicht zu hart bestraft.
„Laut Generalbundesanwalt sollen die verhafteten Jugendlichen ‚mit Verantwortungsreife‘ gehandelt haben.“ Seit Langem wird ja bei Taten Minderjähriger in der Öffentlichkeit gerade auch von Fachleuten kontrovers darüber diskutiert, ob diese bei körperlichen Aggressionen gegen andere Personen, Vergewaltigungen oder schlimmeren Verbrechen nicht wissen, was sie tun, irgendwie noch kindlich und nur begrenzt einsichtig sind, man ihnen nicht „die Zukunft verbauen darf“. Es schmerzt den ein oder anderen wohl auch, wenn 12- und 13-jährige „Killerinnen“ (Ausdruck von BILD) wie bei der brutalen, strategisch durchdachten Tötung von „Luise“ quasi gefühlt ohne Strafe davonkommen. War die 13-jährige Mittäterin hier so viel reifer als die 14- und 15-jährigen jetzt angeklagten Terroristen?
Letztlich verlangt der Grundgedanke unseres Jugendstrafrechts, das ja noch bei 20-Jährigen zur Anwendung kommen kann, junge Täter anders zu behandeln als ältere. Insofern muss man wohl auch genauer hinschauen, warum 14- und 15-jährige halbe Kinder zu Verbrechern werden.
melden
Kommentar von Micha
@HP
"von rechtsradikalen Erwachsenen aufgehetzt & vorgeschickt, also missbraucht wurden - vermutlich damit sie im Falle der Verhaftung dann 'nur' nach Jugendstrafrecht verurteilt würden"
Macht das "fahrende Volk" (selbst wenn sie sesshaft sind) schon seit Jahrzehnten so. Da werden ganze Kinderbanden (bevorzugt U7) zum Handtaschendiebstahl abgerichtet.
Und Merkels Goldstücke machen das auch schon seit längerem.
Die schicken aber alle strafunmündige Kinder (als U14) zu den Straftaten.
melden
Kommentar von HP
Ich lese hier vorsichtige Kritik an den Sozialen Medien zu diesem Thema heraus - m.M.n. zu Recht!
Das sind keine spontanen Jugend-Dummheiten mehr, sondern sieht nach gezielt geplanten Anschlägen auf mehrere Orte in Südbrandenburg aus, bei denen wiederholt der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wurde.
Da 14- bis 18-jährige Jugendliche das wohl kaum selbst organisiert haben, würde ich auch davon ausgehen, dass sie von rechtsradikalen Erwachsenen aufgehetzt & vorgeschickt, also missbraucht wurden - vermutlich damit sie im Falle der Verhaftung dann 'nur' nach Jugendstrafrecht verurteilt würden.
Dass sich in diesem Fall der Generalbundesanwalt eingeschaltet hatte, um auch die Hintermänner bzw. die Strukturen zu ermitteln, kann da nicht verwundern.