RA Dirk Schmitz sieht eine klare Kriegsvorbereitung

Generalbundesanwalt legitimiert deutschen Truppeneinsatz auf der Krim

von Alexander Wallasch (Kommentare: 14)

Von Russland erbeuteter deutscher Leopard 2 auf Moskauer Poklonnaja-Hügel© Quelle: Anti-Spiegel, Screenshot

RA Dirk Schmitz mit einer Alarmmeldung: Die Generalbundesanwaltschaft bereitet rechtlich einen deutschen Kriegseinsatz in der Ukraine und auf der Krim vor. Das jedenfalls entnimmt der Anwalt einem Beschluss aus Karlsruhe, der ihm heute zugestellt wurde.

Anfang März berichtete Alexander-Wallasch.de über eine Strafanzeige von Rechtsanwalt Dirk Schmitz vom 4. März 2024 gegen die Teilnehmer eines geleakten Gespräches aus dem Bereich der deutschen Luftwaffe, die sich über einen Einsatz deutscher Taurus-Raketen gegen die für Russland strategisch wichtige Kertsch-Brücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim unterhielten. Der Mitschnitt war so entlarvend, dass die Bundesregierung diesen bei Youtube offenbar sperren ließ.

Der Vorbereitung eines Angriffskrieges dringend tatverdächtig, so Schmitz, seien Frank Gräfe, Brigadegeneral, Ingo Gerhartz, Generalleutnant und Inspekteur der Luftwaffe sowie die Offiziere Fenske und Frostädt.

Jetzt könnte man sagen: Aber Russland hat doch die Ukraine angegriffen. Dazu schrieb Anwalt Schmitz in seiner Anzeige explizit:

„Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stelle keinen Tatbestandsausschluss für Angriffshandlungen durch Deutschland oder einen Rechtsfertigungsgrund dar.“

Zur Erläuterung heißt es in der Anzeige bezüglich eines Einsatzes Deutscher Truppen gegen Russland:

„Rechtfertigungsgründe können nur der Angriff eines Drittstaates auf Deutschland sein oder der Eintritt des NATO-Bündnisfalles. Der bloße Unterstützungswille für die Ukraine erlaube auch bei Einordnung des Angriffes auf die Ukraine als völkerrechtswidrig nicht Angriffshandlungen oder konkrete Vorbereitungen eines Angriffskrieges durch die Bundesrepublik außerhalb eines formellen Kriegszustandes mit Russland. Denn der Begriff des Angriffskrieges ist jeweils für das Verhältnis der jeweils Beteiligten zu definieren.“

Für den anzeigenden Anwalt gilt Folgendes als gesichert: Ranghohe deutsche Bundeswehroffiziere haben nach russischen Angaben an Überlegungen teilgenommen, wie die für Russland strategisch wichtige Kertsch-Brücke zwischen dem russischen Festland und der Halbinsel Krim mit Marschflugkörpern zerstört werden kann.

Anwalt Dirk Schmitz hat jetzt eine Antwort vom Generalbundesanwalt erhalten, die er in hohem Maße alarmierend findet und die für ihn nur einen Schluss zulässt:

„Die Bundesrepublik bereitet rechtlich und systematisch den Einsatz deutscher Truppen und NATO-Truppen im Ukraine-Krieg vor.“

Diesmal gehe es nicht um Spekulationen, sondern um harte Fakten, so Schmitz gegenüber Alexander-Wallasch.de. Das ergebe sich aus einer offiziellen Einstellungsverfügung des Generalbundesanwaltes, datiert vom 25. April 2024, die Schmitz heute per Post erreichte.

Für den Anwalt ist der Generalbundesanwalt „leider ein Erfüllungsgehilfe der Bundesregierung“, entsprechend seine damalige Prognose: Das Verfahren wird eingestellt werden. Allerdings, so RA Schmitz, sei sein Bestreben gewesen, „die oberste Justizbehörde mit einer sauberen juristischen Begründung eines Tabu- und Rechtsbruches zu stellen“.

Ist das gelungen? Wörtlich heißt es in dem sicherlich mit der Bundesregierung abgestimmten amtlichen Schriftstück:

„Im vorliegenden Fall geht der Angriffskrieg und damit der Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot von der Russischen Föderation aus. Die Ukraine übt in diesem Krieg ihr in Art. 51 der UN-Charta gewährleistetes Recht auf Selbstverteidigung aus und ist damit zur Anwendung von Gewalt befugt, denn das Selbstverteidigungsrecht stellt eine Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot dar. Dieses Selbstverteidigungsrecht ist jedoch, wie aus dem Wortlaut von Art. 51 UN-Charta klar hervorgeht, nicht nur als individuelles Recht, sondern auch als kollektives Selbstverteidigungsrecht anerkannt. Das bedeutet, dass ein Staat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs oder Angriffskrieges geworden ist, bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts durch einen anderen Staat (oder mehrere andere Staaten) unterstützt werden darf. Eine solche Unterstützung würde damit keinen Angriffskrieg und auch keine Angriffshandlung konstituieren. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus wie auch immer gearteten Absichten der ukrainischen Regierung in Bezug auf die Krim, denn das Gebiet der Krim wurde 2014 von Russland völkerrechtswidrig von Russland annektiert, was sich seinerseits als Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellte.“

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Anwalt Schmitz kommentiert das Schreiben der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber Alexander-Wallasch.de wie folgt:

Dabei unterscheidet die Generalbundesanwaltschaft nicht mehr (!) zwischen deutschen Kampf- oder sonstigen Unterstützungshandlungen – und er unterscheidet nicht mehr zwischen Einsätzen von deutschem oder schon auf ukrainischen Boden. Jeder deutsche Truppeneinsatz – auch zur Befreiung der Krim – stellt nach Ansicht der deutschen Regierungsjustiz keinen „Angriffskrieg“ dar und sei durch das Völkerrecht gedeckt. Damit können deutsche Soldaten funktionale Angriffskriege weltweit führen, sofern eine Partei behauptet, von der anderen Seite angegriffen worden zu sein. Unabhängig von der Vorgeschichte.

Dabei nimmt die Bundesregierung mit ihrer Generalbundesanwaltschaft bewusst und gezielt in Kauf, im Rahmen von deutschen Einsätzen auf ukrainischem Boden in einen globalen Krieg bis zum Einsatz von Atomwaffen verwickelt zu werden: Alles für die Ostausdehnung von NATO und EU?

Der Einsatz und die Stationierung deutscher Soldaten in der Ukraine rechtfertigt die Befehlsverweigerung und die Ausübung des grundgesetzlichen Widerstandsrechtes aus Art. 20 Absatz 4 GG iVm Art. 26 Absatz 1 Grundgesetz.

Es ist katastrophal, in welche politische Situation diese Ampelregierung unser Land gebracht hat. Diese Lumpen - ich gebrauche dieses Wort bewusst - planen gerade einen faktischen deutschen (Angriffs-)Krieg gegen Russland unter dem Mantel des Ukraine-Beistandes. Alles zur Vermeidung einer Niederlage der Ukraine – anstatt jetzt über einen schnellen Waffenstillstand oder Frieden zu verhandeln. Vor einem Jahr verhandelt, wären bessere Ergebnisse mit weniger Toten und Milliardenkosten herausgekommen als heute. Die Kriegstreiber in Berlin setzen militärisch völlig unvorbereitet die Existenz unserer Heimat aufs Spiel. Ich mache mir dramatische Sorgen um die Gesundheit und das Leben nicht nur unserer Soldaten, sondern aller Menschen in Deutschland.

Eine militärische Antwort Russlands wäre dann sehr wahrscheinlich. Wenn deutsche Soldaten russisches Staatsgebiet angreifen, dazu zählt für Russland die Krim, ist nach deren Militärdoktrin eine Antwort auf deutschen Boden fast sicher.

Dann haben wir aber nach Meinung der furchtbaren Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages den Dritten Weltkrieg. Wörtlich behaupten diese:

„Engagieren sich Truppenteile eines Nato-Mitgliedstaates in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) zugunsten der Ukraine in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) und werden dabei von der anderen Konfliktpartei (Russland) im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert, so stellt dies keinen Fall von Art. 5 Nato-Vertrag dar."

Verwiesen wird darauf, dass der Bündnisfall laut Nato-Vertrag daran geknüpft ist, dass Nato-Länder und Truppen auf oder über ihrem Territorium angegriffen werden. Weiter erklären die „Juristen": "Ein militärisches Engagement französischer Bodentruppen zugunsten der Ukraine würde auf der Grundlage des kollektiven Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 VN-Charta erfolgen und wäre damit völkerrechtlich zulässig.

Der weitere Standpunkt der Bundestagler:

„Eine militärische Reaktion Russlands gegen Ziele in Frankreich (oder Deutschland, Anmerkung des Verfassers) würde dagegen einen (völkerrechtswidrigen) ,bewaffneten Angriff' i.S.v. Art. 5 Nato-Vertrag darstellen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Proklamation des Nato-Bündnisfalles begründete."

Mit anderen Worten: Wenn Frankreich – oder Deutschland - die Russen in der Ukraine - oder direkt in Russland oder auf der Krim - angreift, ist das „ok" - wenn die Russen auf uns zurückschießen, haben wir den NATO-Bündnisfall - also mit Deutschlands Kriegsbeteiligung den Dritten Weltkrieg.

Das ist der letzte Versuch dieses untergehenden Ampel-Establishments, unumkehrbare Fakten zu schaffen, bevor Donald Trump im November einen Frieden oder Waffenstillstand mir Russland vereinbaren wird. Wir müssen auf Donald Trump als Friedensengel hoffen. Wer hätte das gedacht? Wie tief sind wir gesunken?

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