Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Ausschreitungen am Römerkastell in Stuttgart

Gewaltexzesse bei Eritrea-Treffen: 228 Tatverdächtige und nur 1 Angeklagter

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

Im Zuge der Ausschreitungen wurden insgesamt mehrere Veranstaltungsteilnehmer sowie 39 Polizeibeamte, teils schwer, verletzt.© Quelle: Youtube / HR, Screenshot

Ein Grund für eine Glorifizierung eines funktionierenden Rechtsstaat besteht nur bedingt: Die Polizei hatte gegen 228 Tatverdächtige ermittelt, gegen einen Eritreer wird jetzt Anklage erhoben.

Die Schlagzeile des SWR lautete im Herbst 2023 noch so: „Nach Gewaltexzess bei Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart: Polizei ermittelt gegen 228 Tatverdächtige“. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft von heute kommt es jetzt tatsächlich zur Anklage in Stuttgart. Aber zunächst nur gegen einen einzigen Eritreer unter den Verdächtigen.

Ausgangspunkt der Gewaltexzesse war ein Seminar eines Verbandes eritreischer Vereine. Die Veranstaltung fand in einer Halle am Römerkastell in Bad Cannstatt statt, die nach eigenen Angaben von der Stadt Stuttgart an eritreische Vereine vermietet worden war.

Der SWR berichtete damals von Waffen, die gegen die Polizei zum Einsatz kamen: „herausgerissene Holzlatten aus Europaletten, aus denen noch Nägel herausstanden, außerdem Steine und Metallstangen.“

Alexander-wallasch.de dokumentiert hier die ungekürzte Pressemitteilung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft:

„Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Zusammenhang mit den durch Gegner der eritreischen Staatsführung initiierten Ausschreitungen am Rande einer Veranstaltung des Verbands der Eritreischen Vereine in Stuttgart und Umgebung e.V. am 16. September 2023 am Römerkastell in Stuttgart gegen einen 26 Jahre alten Mann unter anderem wegen des Verdachts eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte Anklage zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Schöffengericht - erhoben.
 
Dem Angeschuldigten, der die eritreische Staatsangehörigkeit besitzt, wird unter anderem vorgeworfen, am Nachmittag des 16. September 2023 im Verlauf der Ausschreitungen zeitweise eine weiße Fahnenstange mit sich geführt zu haben, die als gefährliches Werkzeug habe Verwendung finden können, was ihm bewusst gewesen sein soll. Zusammen mit 20 bis 30 weiteren Personen soll er versucht haben, die zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer gebildete Polizeikette zu überwinden und, nachdem die Polizeibeamten die Gruppe zurückdrängen konnten, zu umgehen.
 
So steht der Angeschuldigte im Verdacht, sich zeitweise hinter einer Friedhofsmauer befunden und von dort aus mindestens einen handgroßen Stein in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben, um diese zu verletzen. Auf Grund des Einsatzes von Schutzschildern wurde keiner der Polizeibeamten verletzt. Während andere Personen wegliefen, soll der Angeschuldigte auf der Mauer verblieben und von dort aus mit Wucht einen Stein in der Größe von etwa
zwei bis drei Fäusten in Richtung der gestellten Polizeikette geworfen haben. Hierbei soll er billigend in Kauf genommen haben, dass der Wurf mit dem Stein zu einer nicht unerheblichen Verletzung der Polizeibeamten hätte führen können.
 
Im Zuge der Ausschreitungen wurden insgesamt mehrere Veranstaltungsteilnehmer sowie 39 Polizeibeamte, teils schwer, verletzt.
Der Angeschuldigte, der im Verdacht steht, bereits an den gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit einem Eritrea-Festival am 8. Juli 2023 in Gießen beteiligt gewesen zu sein, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden."



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